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Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit zum 01.01.2027 Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, dieser soll zum 01.01.2027 von 20% auf 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse erhöht werden

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMühlacker
Datum2026-11-10
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Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 201/2026 Der Oberbürgermeister (zu Vorgang Nr. ) Federführendes Amt Haushalts- und Rechnungswesen Beratungsfolge Beschlussfassung Termin Ja Nein Nichtteiln. Verwaltungsausschuss öffentlich 10.11.2026 Gemeinderat öffentlich 17.11.2026 Betreff: Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit zum 01.01.2027 Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, dieser soll zum 01.01.2027 von 20% auf 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse erhöht werden Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: Beschlussvorschlag: 1. Der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wird von 20 % der elektronisch ge- zählten Bruttokasse auf 25 % erhöht. 2. Der in Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung über die Erhebung einer Vergnügungs- steuer (Vergnügungssteuersatzung) wird zugestimmt. 3. Die Satzung tritt ab dem 01.01.2027 in Kraft. Ausgangslage: Die Vergnügungssteuersatzung wurde zuletzt mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.11.2013 (Sivola 306/2013) angepasst. Zum 01.01.2014 wurde für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit der Steuersatz von 10 % auf 20% erhöht. Derzeit sind im Stadtgebiet 65 Spielgeräte mit Gewinnmög- lichkeit von 9 Automatenherstellern angemeldet. Davon befinden sich 30 Geräte in Gaststätten und 36 in Spielhallen. Das aktuelle Vergnügungssteueraufkommen beträgt insgesamt rund 600.000 € im Jahr. Vergleich mit Steuersätzen in anderen Kommunen Die Verwaltung hat in der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage dargestellt, in welcher Höhe die Steuers- ätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeiten bei vergleichbaren Städten liegen. Im dargestellten Ranking belegt Mühlacker mit dem aktuellen Steuerhebesatz von 20 % eine hintere Position. Der aktuelle durchschnittliche Hebesatz liegt bei vergleichbaren Städten bei 23,72 %. Anpassung des Steuersatzes zum 01.01.2027 Die Verwaltung hat als eine kurzfristige Maßnahme der Haushaltsstrukturkommission vorgeschla- gen, den aktuellen Steuersatz zu erhöhen. Es bestand Konsens darin, dass der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 20% der elektronisch gezählten Bruttokasse auf 25% er- höht werden soll. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Vergnügungssteuer- satzung entsprechen zu ändern. (Anlage 1) Mehrerträge durch die Erhöhung des Steuersatzes Aus den Erfahrungen der Steuererhöhung 2014 und Erfahrungen anderer Kommunen bei Erhö- hungen wird nicht davon ausgegangen, dass durch die Steueranpassung sich das Spielverhalten signifikant verändert. Es ist demnach davon auszugehen, dass die errechneten Mehrerträge in Höhe von jährlich rund 150.000 € der Stadt auch tatsächlich zufließen. Das Gesamtvolumen der Vergnügungssteuer würde sich dann rund 750.000 € betragen. Die Verwaltung geht zudem davon aus, dass der dem Gemeinderat vorgeschlagene Steuersatz rechtlich unbedenklich ist, und nicht zu einer „erdros- selnden Wirkung“ führt. Rapp Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/ Auswirkungen: Investitionsauftrag: Personalkosten: Sachkosten: Kalk. Kosten: Klimarelevanz (Ja/Nein): Stichwort:

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