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Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit zum 01.01.2027 Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, dieser soll zum 01.01.2027 von 20% auf 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse erhöht werden
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mühlacker |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 201/2026
Der Oberbürgermeister
(zu Vorgang Nr. )
Federführendes Amt Haushalts- und Rechnungswesen
Beratungsfolge Beschlussfassung
Termin Ja Nein Nichtteiln.
Verwaltungsausschuss öffentlich 10.11.2026
Gemeinderat öffentlich 17.11.2026
Betreff:
Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit zum 01.01.2027
Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, dieser soll zum 01.01.2027
von 20% auf 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse erhöht werden
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Beschlussvorschlag:
1. Der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wird von 20 % der elektronisch ge-
zählten Bruttokasse auf 25 % erhöht.
2. Der in Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung über die Erhebung einer Vergnügungs-
steuer (Vergnügungssteuersatzung) wird zugestimmt.
3. Die Satzung tritt ab dem 01.01.2027 in Kraft.
Ausgangslage:
Die Vergnügungssteuersatzung wurde zuletzt mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.11.2013
(Sivola 306/2013) angepasst. Zum 01.01.2014 wurde für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit der
Steuersatz von 10 % auf 20% erhöht. Derzeit sind im Stadtgebiet 65 Spielgeräte mit Gewinnmög-
lichkeit von 9 Automatenherstellern angemeldet. Davon befinden sich 30 Geräte in Gaststätten
und 36 in Spielhallen. Das aktuelle Vergnügungssteueraufkommen beträgt insgesamt rund
600.000 € im Jahr.
Vergleich mit Steuersätzen in anderen Kommunen
Die Verwaltung hat in der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage dargestellt, in welcher Höhe die Steuers-
ätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeiten bei vergleichbaren Städten liegen.
Im dargestellten Ranking belegt Mühlacker mit dem aktuellen Steuerhebesatz von 20 % eine
hintere Position. Der aktuelle durchschnittliche Hebesatz liegt bei vergleichbaren Städten bei
23,72 %.
Anpassung des Steuersatzes zum 01.01.2027
Die Verwaltung hat als eine kurzfristige Maßnahme der Haushaltsstrukturkommission vorgeschla-
gen, den aktuellen Steuersatz zu erhöhen. Es bestand Konsens darin, dass der Steuersatz für
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 20% der elektronisch gezählten Bruttokasse auf 25% er-
höht werden soll. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Vergnügungssteuer-
satzung entsprechen zu ändern. (Anlage 1)
Mehrerträge durch die Erhöhung des Steuersatzes
Aus den Erfahrungen der Steuererhöhung 2014 und Erfahrungen anderer Kommunen bei Erhö-
hungen wird nicht davon ausgegangen, dass durch die Steueranpassung sich das Spielverhalten
signifikant verändert.
Es ist demnach davon auszugehen, dass die errechneten Mehrerträge in Höhe von jährlich rund
150.000 € der Stadt auch tatsächlich zufließen. Das Gesamtvolumen der Vergnügungssteuer
würde sich dann rund 750.000 € betragen. Die Verwaltung geht zudem davon aus, dass der dem
Gemeinderat vorgeschlagene Steuersatz rechtlich unbedenklich ist, und nicht zu einer „erdros-
selnden Wirkung“ führt.
Rapp
Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/
Auswirkungen: Investitionsauftrag:
Personalkosten:
Sachkosten:
Kalk. Kosten:
Klimarelevanz (Ja/Nein): Stichwort:
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