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Erhöhung der Grundsteuer B zum 01.01.2027 Erläuterung: Die Grundsteuer B soll zum 01.01.2027 von 230 auf 260 Hebesatzpunkte erhöht werden
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mühlacker |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 200/2026
Der Oberbürgermeister
(zu Vorgang Nr. )
Federführendes Amt Haushalts- und Rechnungswesen
Beratungsfolge Beschlussfassung
Termin Ja Nein Nichtteiln.
Verwaltungsausschuss öffentlich 10.11.2026
Gemeinderat öffentlich 17.11.2026
Betreff:
Erhöhung der Grundsteuer B zum 01.01.2027
Erläuterung:
Die Grundsteuer B soll zum 01.01.2027 von 230 auf 260
Hebesatzpunkte erhöht werden
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
1. Der Steuerhebesatz für Grundstücke (Grundsteuer B) wird von 230 auf 260 Hebesatz-
punkte erhöht.
2. Der in Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung über die Erhebung der Grundsteuer (He-
besatzsatzung) wird zugestimmt.
3. Die Satzung tritt ab dem 01.01.2027 in Kraft.
Ausgangslage
Die Grundsteuer stellt eine der ältesten Formen der direkten Besteuerung der Kommunen dar,
die in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder modifiziert wurde. Die Städte und Gemein-
den erheben hiernach die so genannten „Realsteuern“, also auch die Grundsteuer, und bestim-
men über die Festlegung der kommunalen Hebesätze auch die Höhe dieser Steuern.
Man unterscheidet zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (ag-
rarisch) wird insbesondere für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B
(baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben.
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Seit Herbst 2022 wurden von den Finanzämtern die Grundsteuerwert- und Messbescheide an
die Steuerpflichtigen und parallel an die Kommunen versendet. Diese bilden - wie schon früher -
die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Dabei wird der neu vom Finanzamt festge-
setzte Grundsteuermessbetrag mit dem neuen, vom Gemeinderat zu bestimmenden Hebesatz
multipliziert.
Die Grundsteuer B wurde vor der Grundsteuerreform zuletzt zum 01.01.2014 von 370 auf 390
Hebesatzpunkte (altes Recht) erhöht.
Mit der Reform der Grundsteuer wurde der Hebesatz zum 01.01.2025 auf 230 Punkte festgesetzt.
Der Hebesatz wurde insgesamt aufkommensneutral kalkuliert, sodass der Stadt vor und nach der
Reform ein Grundsteueraufkommen in Höhe von 3.800.000 € zufließt. Die geplante Aufkommens-
neutralität hat sich in der Nachberechnung auch tatsächlich bestätigt (siehe hierzu Sitzungsvor-
lage Nr. 041/2026).
Aktuell werden rund 11.900 Steuerpflichtige zur Grundsteuer B veranlagt.
Vergleich mit Steuersätzen anderer Kommunen (Anlage 2)
Aufgrund der neuen Bewertungssystematik sind die Hebesätze nach der Reform nicht mehr in-
terkommunal vergleichbar. Eine Auswertung vergleichbarer Städte zu den seinerzeit vergleich-
baren „alten Sätzen“ zeigt jedoch, dass die Stadt Mühlacker vor der Reform 22 Hebesatzpunkte
unter dem Durchschnitt von 412 Hebesatzpunkten lag.
Aus den zurückliegenden Tagungen der Arbeitskreise war das deutliche Signal zu entnehmen,
dass weitere Städte und Gemeinden, im Zuge der diesjährigen Haushaltsberatungen planen, Ihre
Grundsteuerhebesätze zu erhöhen.
Anpassung des Hebesatzes zum 01.01.2027
In Beratungen und Abstimmungen mit der Haushaltsstrukturkommission war eine der dort vorge-
schlagenen kurzfristigen Maßnahmen, dass der Hebesatz der Grundsteuer B angehoben werden
soll. Die Verwaltung hat dies aufgegriffen und schlägt vor, dass der Hebesatz der Grundsteuer B
zum 01.01.2027 von 230 auf 260 Hebesatzpunkte erhöht wird. Hierzu wäre § 2 b der Hebesatz-
satzung zu ändern.
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Die Festsetzung der Grundsteuer B ist ebenfalls von der Systemumstellung der Veranlagungs-
software betroffen (siehe hierzu auch Sitzungsvorlage Nr. 165/2026). Der Hebesatz der Grund-
steuer B muss dem Rechenzentrum im Rahmen Datenmigration bis zum 20.11.2026 mitgeteilt
werden. Die Steuerpflichtigen erhalten bedingt durch die Softwareumstellung zum Jahresanfang
grundsätzlich alle einen neuen Bescheid.
Ein späterer Beschluss zum Hebesatz hätte zur Folge, dass Änderungsbescheide erstellt werden
müssten. Dies wäre zum einen für die Steuerpflichtigen verwirrend (2 Bescheide im ersten Quar-
tal 2027), zudem wäre die erneute Bescheiderstellung mit Mehrkosten in Höhe von ca. 20.000 €
verbunden. Ein solches Vorgehen wäre gegenüber den Steuerpflichtigen kaum zu vermitteln.
Mehrerträge / Auswirkungen durch die Erhöhung der Grundsteuer
Die Anhebung des Hebesatzes um 30 Punkte von 230 auf 260 Hebesatzpunkte führt zu jährlichen
Mehrerträgen in Höhe von rund 500.000 €. Aus dem Aufkommen der Grundsteuer B würden der
Stadt dann 4.300.000 € zufließen.
Nachrichtlich haben wir aufgeführt, wie sich eine Anhebung des Hebesatzes um 20 Punkte aus-
wirken würde:
Die Anhebung des Hebesatzes um 20 Punkte von 230 auf 250 Hebesatzpunkte führt zu jährlichen
Mehrerträgen von rund 334.000 €. Aus dem Aufkommen der Grundsteuer B würden der Stadt
dann ca. 4,1 Mio. € zufließen.
In der Anlage 3 sind anhand von drei Beispielen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und Dop-
pelhaushälfte) die jeweilige Auswirkung für die Steuerpflichtigen dargestellt.
Rapp
Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/
Auswirkungen: Investitionsauftrag:
Personalkosten:
Sachkosten:
Kalk. Kosten:
Klimarelevanz (Ja/Nein): Stichwort:
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