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Konzept zur Neuausrichtung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten der Gemeinde Mücke

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMücke
Datum2026-11-10
QuelleQuelldokument herunterladen →

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GEMEINDEVERWALTUNG MÜCKE Vorlage V/0064 18.06.2026 Fachbereich: Kindergarten Aktenzeichen: 44.000:Bedarfsplanung Verfasser/in: Stark, Jessica Status: öffentlich Beratungsfolge Termin TOP-Status Gemeindevorstand 29.06.2026 nichtöffentlich Ausschuss für Jugend, Senioren, Kultur und 18.08.2026 öffentlich Soziales Gemeindevertretung 26.08.2026 öffentlich Betreff: Konzept zur Neuausrichtung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten der Gemeinde Mücke Sach- und Rechtslage: 1. Ausgangslage Die Gemeinde Mücke betreibt sechs Kindertagesstätten in den Ortsteilen Atzenhain, Groß-Eichen, Merlau, Nieder-Ohmen, Ruppertenrod und Sellnrod. Die Gesamtkapazität beträgt laut Betriebserlaubnissen 445 Plätze; nach Abzug der Reduktionen durch laufende Integrationsmaßnahmen stehen tatsächlich 414 Plätze zur Verfügung. Bei einer Belegung von 318 Kindern (mit Platzzusagen 343) besteht ein Kapazitätsüberhang von 17–23 %. Zentraler wirtschaftlicher Faktor ist ein Personalüberhang von 7,54 Stellen (+22,7 %) gegenüber dem rechnerischen Bedarf. Vor diesem Hintergrund wurde ein Konzept zur Neuausrichtung der Öffnungszeiten erarbeitet, das auf einer vollständigen Datengrundlage (IST-Stand, Bedarfsplanung, Modul-Belegungen, Vormerkungen, Integrationsmaßnahmen, Elternumfrage mit 229 Kinder-Einträgen / 176 Familien sowie den Betriebserlaubnissen) beruht. 2. Inhalt des Konzepts und gemeinsame Grundlagen aller Varianten Das Konzept legt drei strukturell unterschiedliche Handlungsvarianten zur Entscheidung vor. Unabhängig von der gewählten Variante gelten folgende Festlegungen: • Vollversorger unverändert: Merlau, Nieder-Ohmen und Groß-Eichen bleiben bei 07:00–16:00 Uhr mit allen Modulen (25/30/35/40/45 Std.). • Atzenhain dauerhaft bis 15:00 Uhr: Die bedarfsbedingt bereits praktizierte Öffnungszeit wird formell festgeschrieben (die Betriebserlaubnis erlaubt bis 16:00 Uhr). • Individuelle Nachmittagsmodelle gesichert: 12 Kinder in Nieder-Ohmen und 3 Kinder in Merlau werden in allen Varianten fortgeführt. • Strukturanpassungen begrenzt: Sie betreffen ausschließlich Ruppertenrod (alle Varianten) und Sellnrod (nur Variante 3). 3. Die drei Varianten im Überblick Merkmal Variante 1 Variante 2 Variante 3 Eingriffstiefe Mittelstark Stärker Weitreichend Ruppertenrod bis 14:00 Uhr bis 13:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Halbtag) (Halbtag) Sellnrod bleibt bleibt geschlossen Direkt betroffene 6 19 34 (19 Rupp. + 15 Kinder Sell.) Einsparung Personal 222.000–336.000 € 240.000–354.000 € 258.000–378.000 € p. a. Einmalkosten 11.000–20.000 € 16.000–30.000 € 24.000–45.000 € Umsetzung BE-Änderung nötig Nein Ja (Ruppertenrod) Ja (Rupp. + Sellnrod) Umsetzungsrisiko Gering Mittel Hoch Politische Gering Mittel Hoch (Schließung) Sensibilität 4. Rechtslage 1. Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz Der gesetzliche Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung (§ 24 SGB VIII) ist in allen drei Varianten gewährleistet. Auch in der weitestgehenden Variante 3 (ohne Sellnrod) übersteigt die Ü3-Kapazität den Bedarf; im U3-Bereich ist über die Mischung in altersübergreifenden Gruppen eine ausreichende Reserve gesichert. Der ermittelte Betreuungsbedarf der Eltern ist in allen Varianten gedeckt. 2. Betriebserlaubnisse (§ 45 SGB VIII) Die Festschreibung der Öffnungszeit in Atzenhain (15:00 Uhr) sowie die Reduzierung in Ruppertenrod auf 14:00 Uhr (Variante 1) erfordern keine Änderung der Betriebserlaubnis, da die Mittagsversorgung erhalten bleibt. Die Umwandlung Ruppertenrods in eine reine Halbtagskita bis 13:00 Uhr (Varianten 2 und 3) sowie die Schließung Sellnrods (Variante 3) erfordern Verfahren beim Jugendamt (Änderung bzw. Rückgabe der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII; Bearbeitungszeit jeweils ca. 2–4 -2- Monate). Diese Verfahren sind rechtzeitig vor dem angestrebten Kita-Jahresbeginn einzuleiten. 3. Personalrechtliche Rahmenbedingungen Die im Konzept ausgewiesenen Einsparpotenziale betreffen vor allem Personalressourcen. Da in der Vergangenheit bereits Stellen über die natürliche Fluktuation abgebaut wurden, ist ein weiterer Stellenabbau voraussichtlich nicht mehr vollständig über Fluktuation oder das Auslaufen befristeter Verträge zu erreichen. Soweit ein verbleibender Abbau erforderlich wird, käme er regelmäßig nur über betriebsbedingte Kündigungen in Betracht. Diese setzen nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine ordnungsgemäße Sozialauswahl voraus (Kriterien: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) und sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Der damit verbundene zeitliche und administrative Aufwand ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen; vorrangig sind sozialverträgliche Alternativen (Versetzung, Arbeitszeitreduzierung, Altersteilzeit, einvernehmliche Aufhebungsverträge) zu prüfen. Die Personalvertretung ist zu beteiligen. 4. Beteiligungs- und Zuständigkeitsfragen Die Entscheidung über die strukturelle Neuausrichtung der Einrichtungen sowie über eine etwaige Schließung eines Standorts ist eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung und fällt in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung. Dem Gemeindevorstand obliegt die Vorbereitung und Einbringung der Vorlage. Vor der Beschlussfassung sind die Personalvertretung sowie die Elternvertretungen anzuhören. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeindevorstand nimmt das Konzept „Neuausrichtung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten der Gemeinde Mücke“ (Kita -Jahr 2026/2027) mit den darin enthaltenen drei Handlungsvarianten zur Kenntnis. 2. Das Konzept einschließlich der zusammenfassenden Darstellung wird vorerst dem Ausschuss für Jugend, Senioren, Kultur und Soziales zur Beratung und anschließend der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung über die zu wählende Variante zugeleitet. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beratung in der Gemeindevertretung vorzubereiten und die für die Umsetzung der jeweiligen Variante erforderlichen Verfahrensschritte (u. a. etwaige Änderung von Betriebserlaubnissen, personalrechtliche Schritte) bedarfsgerecht einzuleiten, sobald ein Beschluss über die Variante vorliegt. Anlagen Konzept_Oeffnungszeiten_Kindertagesstaetten_Gemeinde_Muecke Praesentation_Konzept_Kitas_Muecke Zusammenfassung_Konzept_Kitas_Muecke -3-

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