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Konzept zur Neuausrichtung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten der Gemeinde Mücke
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mücke |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDEVERWALTUNG MÜCKE
Vorlage V/0064 18.06.2026
Fachbereich: Kindergarten Aktenzeichen: 44.000:Bedarfsplanung
Verfasser/in: Stark, Jessica Status: öffentlich
Beratungsfolge Termin TOP-Status
Gemeindevorstand 29.06.2026 nichtöffentlich
Ausschuss für Jugend, Senioren, Kultur und 18.08.2026 öffentlich
Soziales
Gemeindevertretung 26.08.2026 öffentlich
Betreff: Konzept zur Neuausrichtung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten der
Gemeinde Mücke
Sach- und Rechtslage:
1. Ausgangslage
Die Gemeinde Mücke betreibt sechs Kindertagesstätten in den Ortsteilen Atzenhain,
Groß-Eichen, Merlau, Nieder-Ohmen, Ruppertenrod und Sellnrod. Die Gesamtkapazität
beträgt laut Betriebserlaubnissen 445 Plätze; nach Abzug der Reduktionen durch
laufende Integrationsmaßnahmen stehen tatsächlich 414 Plätze zur Verfügung. Bei
einer Belegung von 318 Kindern (mit Platzzusagen 343) besteht ein Kapazitätsüberhang
von 17–23 %.
Zentraler wirtschaftlicher Faktor ist ein Personalüberhang von 7,54 Stellen (+22,7 %)
gegenüber dem rechnerischen Bedarf. Vor diesem Hintergrund wurde ein Konzept zur
Neuausrichtung der Öffnungszeiten erarbeitet, das auf einer vollständigen
Datengrundlage (IST-Stand, Bedarfsplanung, Modul-Belegungen, Vormerkungen,
Integrationsmaßnahmen, Elternumfrage mit 229 Kinder-Einträgen / 176 Familien sowie
den Betriebserlaubnissen) beruht.
2. Inhalt des Konzepts und gemeinsame Grundlagen aller Varianten
Das Konzept legt drei strukturell unterschiedliche Handlungsvarianten zur Entscheidung
vor. Unabhängig von der gewählten Variante gelten folgende Festlegungen:
• Vollversorger unverändert: Merlau, Nieder-Ohmen und Groß-Eichen bleiben bei
07:00–16:00 Uhr mit allen Modulen (25/30/35/40/45 Std.).
• Atzenhain dauerhaft bis 15:00 Uhr: Die bedarfsbedingt bereits praktizierte
Öffnungszeit wird formell festgeschrieben (die Betriebserlaubnis erlaubt bis 16:00
Uhr).
• Individuelle Nachmittagsmodelle gesichert: 12 Kinder in Nieder-Ohmen und 3
Kinder in Merlau werden in allen Varianten fortgeführt.
• Strukturanpassungen begrenzt: Sie betreffen ausschließlich Ruppertenrod (alle
Varianten) und Sellnrod (nur Variante 3).
3. Die drei Varianten im Überblick
Merkmal Variante 1 Variante 2 Variante 3
Eingriffstiefe Mittelstark Stärker Weitreichend
Ruppertenrod bis 14:00 Uhr bis 13:00 Uhr bis 13:00 Uhr
(Halbtag) (Halbtag)
Sellnrod bleibt bleibt geschlossen
Direkt betroffene 6 19 34 (19 Rupp. + 15
Kinder Sell.)
Einsparung Personal 222.000–336.000 € 240.000–354.000 € 258.000–378.000 €
p. a.
Einmalkosten 11.000–20.000 € 16.000–30.000 € 24.000–45.000 €
Umsetzung
BE-Änderung nötig Nein Ja (Ruppertenrod) Ja (Rupp. +
Sellnrod)
Umsetzungsrisiko Gering Mittel Hoch
Politische Gering Mittel Hoch (Schließung)
Sensibilität
4. Rechtslage
1. Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Der gesetzliche Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung (§ 24
SGB VIII) ist in allen drei Varianten gewährleistet. Auch in der weitestgehenden Variante
3 (ohne Sellnrod) übersteigt die Ü3-Kapazität den Bedarf; im U3-Bereich ist über die
Mischung in altersübergreifenden Gruppen eine ausreichende Reserve gesichert. Der
ermittelte Betreuungsbedarf der Eltern ist in allen Varianten gedeckt.
2. Betriebserlaubnisse (§ 45 SGB VIII)
Die Festschreibung der Öffnungszeit in Atzenhain (15:00 Uhr) sowie die Reduzierung in
Ruppertenrod auf 14:00 Uhr (Variante 1) erfordern keine Änderung der
Betriebserlaubnis, da die Mittagsversorgung erhalten bleibt. Die Umwandlung
Ruppertenrods in eine reine Halbtagskita bis 13:00 Uhr (Varianten 2 und 3) sowie die
Schließung Sellnrods (Variante 3) erfordern Verfahren beim Jugendamt (Änderung bzw.
Rückgabe der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII; Bearbeitungszeit jeweils ca. 2–4
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Monate). Diese Verfahren sind rechtzeitig vor dem angestrebten Kita-Jahresbeginn
einzuleiten.
3. Personalrechtliche Rahmenbedingungen
Die im Konzept ausgewiesenen Einsparpotenziale betreffen vor allem
Personalressourcen. Da in der Vergangenheit bereits Stellen über die natürliche
Fluktuation abgebaut wurden, ist ein weiterer Stellenabbau voraussichtlich nicht mehr
vollständig über Fluktuation oder das Auslaufen befristeter Verträge zu erreichen.
Soweit ein verbleibender Abbau erforderlich wird, käme er regelmäßig nur über
betriebsbedingte Kündigungen in Betracht. Diese setzen nach § 1 Abs. 3
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine ordnungsgemäße Sozialauswahl voraus (Kriterien:
Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) und sind
nachvollziehbar zu dokumentieren. Der damit verbundene zeitliche und administrative
Aufwand ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen; vorrangig sind sozialverträgliche
Alternativen (Versetzung, Arbeitszeitreduzierung, Altersteilzeit, einvernehmliche
Aufhebungsverträge) zu prüfen. Die Personalvertretung ist zu beteiligen.
4. Beteiligungs- und Zuständigkeitsfragen
Die Entscheidung über die strukturelle Neuausrichtung der Einrichtungen sowie über
eine etwaige Schließung eines Standorts ist eine Angelegenheit von grundsätzlicher
Bedeutung und fällt in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung. Dem
Gemeindevorstand obliegt die Vorbereitung und Einbringung der Vorlage. Vor der
Beschlussfassung sind die Personalvertretung sowie die Elternvertretungen anzuhören.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeindevorstand nimmt das Konzept „Neuausrichtung der Öffnungszeiten der
Kindertagesstätten der Gemeinde Mücke“ (Kita -Jahr 2026/2027) mit den darin
enthaltenen drei Handlungsvarianten zur Kenntnis.
2. Das Konzept einschließlich der zusammenfassenden Darstellung wird vorerst dem
Ausschuss für Jugend, Senioren, Kultur und Soziales zur Beratung und anschließend der
Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung über die zu wählende Variante
zugeleitet.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beratung in der Gemeindevertretung
vorzubereiten und die für die Umsetzung der jeweiligen Variante erforderlichen
Verfahrensschritte (u. a. etwaige Änderung von Betriebserlaubnissen, personalrechtliche
Schritte) bedarfsgerecht einzuleiten, sobald ein Beschluss über die Variante vorliegt.
Anlagen
Konzept_Oeffnungszeiten_Kindertagesstaetten_Gemeinde_Muecke
Praesentation_Konzept_Kitas_Muecke
Zusammenfassung_Konzept_Kitas_Muecke
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Text aus PDF extrahiert