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Bedarfsplanung für den Neubau eines Bürgerhauses im Ortsbezirk Wenigerath

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMorbach
Datum2026-11-05
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GEMEINDEVERWALTUNG MORBACH Beschlussvorlage 244/2026 07.10.2026 Fachbereich: Bauabteilung Aktenzeichen: 3-751-01-131 Verfasser/in: Schabbach, Matthias Status: öffentlich Beratungsfolge Termin TOP-Status Ortsbeirat Wenigerath öffentlich Ja Nein Enthaltung ☐ Laut Beschlussvorschlag ☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit ☐ Abweichender Beschluss Bau- und Liegenschaftsausschuss öffentlich Ja Nein Enthaltung ☐ Laut Beschlussvorschlag ☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit ☐ Abweichender Beschluss Gemeinderat Morbach öffentlich beschließend Ja Nein Enthaltung ☐ Laut Beschlussvorschlag ☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit ☐ Abweichender Beschluss Betreff: Bedarfsplanung für den Neubau eines Bürgerhauses im Ortsbezirk Wenigerath Sach- und Rechtslage: Das bestehende Gemeindehaus in Wenigerath hat einen Sanierungs- und Erweiterungsbedarf. Dies ist auch eine langjährige Forderung des Ortsbeirates Wenigerath, der die Schwerpunkte einer Planung in der Schaffung von mehr Raum, der Durchführung energetischer Maßnahmen, einer besseren Funktionalität und der Modernisierung sieht. Unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes und der sehr beengten Grundstücksverhältnisse könnte auch aus wirtschaftlichen Gründen ein Neubau in Frage kommen. Mit dieser Fragestellung hat sich der Bau- und Liegenschaftsausschuss in der Sitzung am 29.01.2026 intensiv befasst. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Funktionalität wurde ein Neubau auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 15, Nr. 3 (Zum Kaisergarten 32) empfohlen und eine Bedarfsplanung beauftragt. Der Ortsbeirat Wenigerath hat sich mit Beschluss vom 16.04.2026 ebenfalls für den Neubau eines Gemeindehauses ausgesprochen. Ziel der Bedarfsplanung ist es, objektive Grundlagen für die weitere Projektentwicklung zu schaffen – insbesondere im Hinblick auf Raumprogramm, Funktionszusammenhänge, Flächenbedarf, technische Anforderungen und betriebliche Abläufe. Die Bedarfsplanung definiert damit den inhaltlichen Rahmen für die nachfolgenden Planungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach wurde mit der Bedarfsplanung beauftragt und stellt diese dem Gremium vor. Geplant ist ein teilunterkellertes Gebäude mit Satteldach. Im Erdgeschoss befinden sich der Sall mit Foyer, Küche, WC und sonstige Nebenräume einschließlich einer Terrasse und im Untergeschoss sind Lageräume für die Gemeinde und örtliche Vereine sowie Technikräume angeordnet. Beschlussvorschlag: Der vorliegenden Bedarfsplanung/Konzept wird zugestimmt. Auf dieser Grundlage sind die Planungsleistungen auszuschreiben. Finanzierung: Für die Ausschreibung der Planungsleistungen sind bei Buchungsstelle 573118-096110-28020 ausreichend Mittel veranschlagt. gez. ________________________ Arianit Besiri Der Bürgermeister -2-

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