Startseite › Morbach › Dokument
Bedarfsplanung für den Neubau eines Bürgerhauses im Ortsbezirk Wenigerath
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Morbach |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDEVERWALTUNG MORBACH
Beschlussvorlage 244/2026 07.10.2026
Fachbereich: Bauabteilung Aktenzeichen: 3-751-01-131
Verfasser/in: Schabbach, Matthias Status: öffentlich
Beratungsfolge Termin TOP-Status
Ortsbeirat Wenigerath öffentlich
Ja Nein Enthaltung ☐ Laut Beschlussvorschlag
☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit
☐ Abweichender Beschluss
Bau- und Liegenschaftsausschuss öffentlich
Ja Nein Enthaltung ☐ Laut Beschlussvorschlag
☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit
☐ Abweichender Beschluss
Gemeinderat Morbach öffentlich beschließend
Ja Nein Enthaltung ☐ Laut Beschlussvorschlag
☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit
☐ Abweichender Beschluss
Betreff: Bedarfsplanung für den Neubau eines Bürgerhauses im Ortsbezirk Wenigerath
Sach- und Rechtslage:
Das bestehende Gemeindehaus in Wenigerath hat einen Sanierungs- und Erweiterungsbedarf.
Dies ist auch eine langjährige Forderung des Ortsbeirates Wenigerath, der die Schwerpunkte
einer Planung in der Schaffung von mehr Raum, der Durchführung energetischer Maßnahmen,
einer besseren Funktionalität und der Modernisierung sieht. Unter Berücksichtigung des
Gebäudebestandes und der sehr beengten Grundstücksverhältnisse könnte auch aus
wirtschaftlichen Gründen ein Neubau in Frage kommen.
Mit dieser Fragestellung hat sich der Bau- und Liegenschaftsausschuss in der Sitzung am
29.01.2026 intensiv befasst. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Funktionalität wurde ein
Neubau auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 15, Nr. 3 (Zum Kaisergarten 32) empfohlen
und eine Bedarfsplanung beauftragt. Der Ortsbeirat Wenigerath hat sich mit Beschluss vom
16.04.2026 ebenfalls für den Neubau eines Gemeindehauses ausgesprochen.
Ziel der Bedarfsplanung ist es, objektive Grundlagen für die weitere Projektentwicklung zu
schaffen – insbesondere im Hinblick auf Raumprogramm, Funktionszusammenhänge,
Flächenbedarf, technische Anforderungen und betriebliche Abläufe. Die Bedarfsplanung definiert
damit den inhaltlichen Rahmen für die nachfolgenden Planungsphasen nach der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach wurde mit der Bedarfsplanung
beauftragt und stellt diese dem Gremium vor. Geplant ist ein teilunterkellertes Gebäude mit
Satteldach. Im Erdgeschoss befinden sich der Sall mit Foyer, Küche, WC und sonstige
Nebenräume einschließlich einer Terrasse und im Untergeschoss sind Lageräume für die
Gemeinde und örtliche Vereine sowie Technikräume angeordnet.
Beschlussvorschlag:
Der vorliegenden Bedarfsplanung/Konzept wird zugestimmt. Auf dieser Grundlage sind die
Planungsleistungen auszuschreiben.
Finanzierung:
Für die Ausschreibung der Planungsleistungen sind bei Buchungsstelle 573118-096110-28020
ausreichend Mittel veranschlagt.
gez.
________________________
Arianit Besiri
Der Bürgermeister
-2-
Text aus PDF extrahiert