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Ergebnisse der Kostenrechnungen für die städtischen Friedhöfe in den Jahren 2023 bis 2025 sowie Neuberechnung des städtischen Anteils für das öffentliche Grün
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Marl |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister
Marl, 28.10.2026
Zentraler Betriebshof - Allgemeine Ver-
waltung und Finanzen
(zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2026/0571
Bezugsvorlage Nr.
Öffentliche Sitzung
Berichtsvorlage
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss ZBH 05.11.2026
Haupt- und Finanzausschuss 10.11.2026
Rat 12.11.2026
Betreff: Ergebnisse der Kostenrechnungen für die städtischen Friedhöfe in den Jahren
2023 bis 2025 sowie Neuberechnung des städtischen Anteils für das öffentliche
Grün
Anlagen
keine
Sachverhalt
1. Anlass und Berichtszeitraum
Mit dieser Vorlage werden die Kostenrechnungen für die städtischen Friedhöfe für die
Jahre 2023, 2024 und 2025 zusammenfassend dargestellt. Die gemeinsame Betrachtung
des Dreijahreszeitraums ermöglicht es, die Entwicklung der Personal-, Sach- und kalkula-
torischen Kosten sowie die Auswirkungen der kostenrechnerischen Abgrenzungen im zeit-
lichen Verlauf zu bewerten.
Die Kostenrechnungen wurden nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt separat vorge-
legt, weil zunächst die Ergebnisse der Friedhofsentwicklungsplanung abgewartet wurden.
Diese Planung liefert die erforderliche flächenbezogene Grundlage, um den städtischen
Anteil für das öffentliche Grün neu, sachgerecht und nachvollziehbar zu bestimmen. Da
dieser Anteil einen wesentlichen Bestandteil der Kostenabgrenzung darstellt, sollte die
Kostenrechnung nicht mehr auf der bisherigen pauschalen Zuordnung beruhen. Nach Vor-
liegen der Friedhofsentwicklungsplanung konnte der städtische Anteil neu berechnet und
einheitlich in den Kostenrechnungen 2023 bis 2025 berücksichtigt werden. Aus diesem
Grund erfolgt nun eine gebündelte Berichterstattung für drei Jahre.
2. Aufbau der Friedhofskosten
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Die Kosten des Friedhofsbetriebs setzen sich im Wesentlichen aus nachfolgenden Kos-
tenarten zusammen:
• Personalkosten: Aufwendungen für die im Friedhofsbetrieb eingesetzten Beschäf-
tigten,
● Sachkosten: insbesondere Aufwendungen für Unterhaltung, Bewirtschaftung, Ma-
terial, Fahrzeuge, Maschinen und sonstige betriebliche Leistungen,
● kalkulatorische Kosten: insbesondere Abschreibungen und kalkulatorische Zin-
sen für das im Friedhofsbetrieb gebundene Anlagevermögen.
Die Summe dieser Kostenarten bildet die jährlichen Gesamtkosten. Im Rahmen der Kos-
tenrechnung werden anschließend solche Beträge abgegrenzt, die gesonderten Aufgaben
oder allgemeinen öffentlichen Funktionen zuzuordnen sind. Hierzu gehören insbesondere:
● Verkaufserlöse, Erstattungen und Versicherungsentschädigungen,
● Kosten gesonderter Nebenkostenstellen, unter anderem für Kriegs- und Ehrengrä-
ber,
● Kosten des außer Dienst gestellten Friedhofs Brassert (entwidmet 2025) sowie
● der städtische Anteil für das öffentliche Grün.
Durch diese Abgrenzungen wird transparent dargestellt, welcher Aufwand unmittelbar
dem laufenden Friedhofsbetrieb zuzuordnen ist und welche Kostenanteile aus anderen
sachlichen Gründen gesondert zu tragen sind.
3. Neuberechnung des städtischen Anteils für das öffentliche Grün
3.1 Funktion der Friedhöfe als öffentliche Grünflächen
Friedhöfe erfüllen neben ihrem eigentlichen Bestattungszweck auch städtebauliche, klima-
tische, ökologische und soziale Funktionen. Hierzu zählen insbesondere die Auflockerung
der Siedlungsstruktur, die Verbesserung des Stadtklimas, der Immissionsschutz, die Be-
deutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie die Funktion als öffentlich wahr-
nehmbare Grün-, Ruhe- und Erholungsräume. Die Kosten, die diesen allgemeinen öffentli-
chen Funktionen zuzurechnen sind, werden als städtischer Anteil für das öffentliche Grün
gesondert ausgewiesen. Diese Abgrenzung ist für eine verursachungsgerechte und trans-
parente Darstellung der Friedhofskosten erforderlich.
3.2 Bisherige Berechnung
In der bisherigen Kostenrechnung wurden 40 % der Kosten der Rahmenanlagen als öf-
fentlicher Grünanteil berücksichtigt. Dies entsprach ungefähr 20 % der Gesamtkosten.
Dieser pauschale Ansatz trug der öffentlichen Grünfunktion grundsätzlich Rechnung, bil-
dete die tatsächliche Flächenentwicklung auf den Friedhöfen jedoch nur eingeschränkt ab.
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3.3 Gründe der Umstellung
Die Friedhofsentwicklungsplanung bestätigt einen langfristigen strukturellen Rückgang
des Flächenbedarfs. Im Zeitraum 2013 bis 2024 wurden insgesamt 17.525 m² weniger
Grabflächen benötigt. Dies entspricht durchschnittlich rund 1.460 m² zusätzlicher Über-
hangfläche pro Jahr.
Wesentliche Ursachen dieser Entwicklung sind:
● der steigende Anteil von Urnenbestattungen,
● die zunehmende Nachfrage nach kleineren und pflegearmen Grabformen,
● die Rückgabe größerer Familiengräber sowie
● die insgesamt geringere Flächeninanspruchnahme je Bestattungsfall.
Die freiwerdenden Flächen stehen häufig nicht unmittelbar als zusammenhängende Flä-
chen zur Verfügung. Es entstehen zunächst kleinteilige sogenannte Patchworkflächen, die
weiterhin gepflegt und unterhalten werden müssen. Um eine geordnete Flächenkonsoli-
dierung zu ermöglichen, weist die Friedhofsentwicklungsplanung ausgewählte Grabfelder
als Sperrflächen aus. In diesen Bereichen sollen Neuvergaben ausgeschlossen oder ein-
geschränkt werden, damit die Flächen nach Ablauf bestehender Nutzungszeiten schritt-
weise freigezogen und einer anderen Nutzung oder einer extensiveren Grünpflege zuge-
führt werden können.
Ein zunehmender Anteil der Friedhofsflächen wird damit nicht mehr unmittelbar für neue
Bestattungen benötigt, muss aber weiterhin unterhalten werden und erfüllt allgemeine
städtebauliche, klimatische, ökologische und soziale Funktionen. Die flächenbezogene
Berechnung bildet diesen Sachverhalt nachvollziehbarer ab als die bisherige pauschale
Ableitung aus den Kosten der Rahmenanlagen.
3.4 Flächenbezogene Ermittlung
Grundlage der Berechnung ist die Flächenbilanz der Friedhofsentwicklungsplanung. Da-
nach umfasst die zugrunde gelegte Friedhofsfläche insgesamt 295.219 m². Sie verteilt
sich wie folgt auf die einzelnen Flächenarten:
Flächenart Fläche Anteil an der Gesamtfläche
Rahmenanlagen 139.012 m² 47,09 %
Wegeflächen 74.156 m² 25,12 %
Gebäudeflächen 1.918 m² 0,65 %
Grabstätten 80.133 m² 27,14 %
Summe 295.219 m² 100,00 %
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Schritt 1: Ermittlung des Verteilungsschlüssels
Die Friedhofsentwicklungsplanung legt innerhalb der Grabstätten Sperrflächen im Umfang
von 46.646 m² fest. Auf diesen Flächen werden keine neuen Nutzungsrechte mehr verge-
ben. Sie werden langfristig nicht mehr für Bestattungen benötigt und erfüllen künftig vor-
rangig allgemeine Grünfunktionen. Ihr Anteil an den Grabstätten beträgt:
46.646 m² / 80.133 m² = 58,21 %
Dieser Wert zeigt, in welchem Umfang die Friedhofsflächen über den künftigen Bestat-
tungsbedarf hinausgehen. Er wird deshalb als Verteilungsschlüssel (Hebel) für die Ermitt-
lung des städtischen Anteils verwendet.
Schritt 2: Anwendung des Verteilungsschlüssels
Der Verteilungsschlüssel wird auf die Rahmenanlagen und die Wegeflächen angewendet.
Diese Flächen dienen gleichermaßen dem Bestattungsbetrieb und der Allgemeinheit als
öffentlich zugänglicher Grün-, Ruhe- und Erholungsraum. Da der Bestattungsbedarf in
dem durch die Sperrflächen angezeigten Umfang zurückgeht, wird derselbe Anteil dieser
Flächen dem öffentlichen Grün zugerechnet. Die Sperrflächen selbst werden in voller
Höhe berücksichtigt.
Gebäudeflächen bleiben unberücksichtigt, da sie keine Grünfunktion erfüllen. Die übrigen
Grabstätten (33.487 m²) bleiben ebenfalls außer Ansatz, da sie weiterhin dem Bestat-
tungszweck dienen und über die Friedhofsgebühren zu finanzieren sind.
Berechnungsgröße Fläche Ansatz Maßgebliche Fläche
Rahmenanlagen 139.012 m² 58,21 % 80.920 m²
Wegeflächen 74.156 m² 58,21 % 43.167 m²
Sperrflächen (Teil der 46.646 m² 100 % 46.646 m²
Grabstätten)
Gebäudeflächen 1.918 m² 0 % 0 m²
Übrige Grabstätten 33.487 m² 0 % 0 m²
Maßgebliche Fläche 295.219 m² 170.733 m²
städtischer Anteil
Die maßgebliche Fläche für den städtischen Anteil beträgt somit 170.733 m². Dies ent-
spricht 57,83 % der gesamten Friedhofsfläche von 295.219 m².
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Schritt 3: Bewertung mit einem Kostenansatz je Quadratmeter
Der städtische Anteil wird als Umlage aus der maßgeblichen Fläche und einem jährlichen
Kostenansatz je Quadratmeter ermittelt:
Städtischer Anteil = maßgebliche Fläche × Kostenansatz je m²
Die Höhe des Kostenansatzes folgt der Empfehlung der extern beauftragten Friedhofsent-
wicklungsplanung. Diese gibt für die Unterhaltung der öffentlichen
Grünflächen eine Bandbreite von 3,00 € bis 6,00 € je m² vor. Die Werte dieser Bandbreite
beruhen auf einem Erhebungsstand aus dem Jahr 2018.
Bei der erstmaligen Anwendung der Berechnungsempfehlung setzt die Stadt bewusst im
unteren Bereich dieser Bandbreite an und legt für das Jahr 2023 einen Ausgangswert von
3,50 € je m² zugrunde. Da die Bandbreite das Kostenniveau des Jahres 2018 widerspie-
gelt, stellt dieser Ansatz einen zurückhaltenden und gut vertretbaren Einstieg in die neue
Berechnungsmethode dar. Schreibt man die Bandbreite mit dem auch hier angewandten
Satz von 3 % jährlich vom Erhebungsstand 2018 auf das Jahr 2023 fort, ergibt sich eine
Spanne von rund 3,48 € bis 6,96 € je m². Der gewählte Ausgangswert von 3,50 € liegt da-
mit am unteren Rand der fortgeschriebenen Bandbreite.
Ab dem Jahr 2024 wird der Quadratmeteransatz jährlich um 3 % fortgeschrieben und auf
volle Cent gerundet. Mit dieser Fortschreibung sollen die allgemeine Preissteigerung so-
wie die Entwicklung der Personal- und Betriebskosten angemessen abgebildet werden.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der ungerundeten maßgeblichen Fläche:
Jahr Kostenansatz je m² Fortschreibung Städtischer Anteil
2023 3,50 € Ausgangswert 597.564 €
2024 3,61 € + 3 % 616.345 €
2025 3,72 € + 3 % 635.125 €
Durch die neue Berechnung wird der städtische Anteil unmittelbar an die in der Friedhofs-
entwicklungsplanung festgestellte Flächensituation geknüpft. Jeder Rechenschritt ist of-
fengelegt – von den Flächenarten über den Verteilungsschlüssel bis zum Kostenansatz.
Die Methode ist damit transparent und fortschreibungsfähig: Veränderungen bei den
Sperr- und Grabflächen können künftig unmittelbar in die Berechnung übernommen wer-
den. Mit diesem Vorgehen folgt die Stadt der Empfehlung der Friedhofsentwicklungspla-
nung zur Kostenverteilung für das öffentliche Grün.
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4. Kostenentwicklung 2023 bis 2025
Die nachfolgende Übersicht stellt die wesentlichen Kostenarten und Kostenabgrenzungen
für die Jahre 2023 bis 2025 gegenüber.
Zusammenstellung der
Gebühren- K o s t e n - K o s t e n - K o s t e n -
betriebswirtschafltich ansatzfähigen Kosten
kalkula- Gebühren- rech- rech- rech-
für die Gebührenhaushalte tion kalkula- nung n ung n ung
im Bestattungswesen 2022 tion 2024 2023 2024 2025
EURO EURO EURO EURO EURO
1. Personalkosten 1.264.500 1.433.110 1.283.117 1.293.491 1.381.100
2. Sachkosten 767.240 796.030 763.835 805.064 775.370
3. Kalkulatorische Kosten 611.400 641.070 559.594 551.653 624.317
3.1 Abschreibungen 339.600 416.000 377.274 376.277 432.640
3.2 kalkulatorische Zinsen 271.800 225.070 182.320 175.376 191.677
4. Gesamtkosten (1. + 2. + 3.) 2.643.140 2.870.210 2.606.546 2.650.208 2.780.786
5. nicht über Gebühren zu finanzierende Kosten -554.300 -618.700 -681.526 -687.154 -755.923
./. Verkaufserlöse, Versicherungsentschädigungen etc. -19.300 -3.300 -4.802 -34.161 -97.303
./. Kosten der Nebenkostenst. (Kriegsgräber u. a.) -35.000 -35.000 -25.302 -28.891 -23.495
./. Kosten des außer Dienst gestellten Friedhofes Brassert -65.000 -55.000 -53.857 -7.757 0
./. städtischer Anteil für das öffentliche Grün -435.000 -525.400 -597.564 -616.345 -635.125
6. durch Gebühren
insgesamt zu deckende Kosten 2.088.840 2.251.510 1.925.020 1.963.053 2.024.863
- davon entfallen auf Grabnutzungsrechte 1.629.180 1.751.510 1.506.367 1.536.129 1.584.497
- davon entfallen auf Bestattungen/Umbettungen 355.390 355.000 312.367 318.539 328.569
- davon entfallen auf Trauerhallen/Kühlzellen 104.270 145.000 106.285 108.385 111.798
7. vereinnahmte Gebühren insgesamt 2.088.840 2.251.510 1.891.084 1.902.777 1.953.080
- davon entfallen auf Grabnutzungsrechte 1.655.920 1.751.510 1.479.812 1.488.962 1.528.324
- davon entfallen auf Bestattungen/Umbettungen 332.920 355.000 306.861 308.758 316.920
- davon entfallen auf Trauerhallen/Kühlzellen 100.000 145.000 104.412 105.057 107.835
8. Über- / Unterdeckung insgesamt 0 0 -33.936 -60.277 -71.784
- Ergebnis Grabnutzungsrechte 26.740 0 -26.556 -47.168 -56.172
- Ergebnis Bestattungen/Umbettungen -22.470 0 -5.507 -9.781 -11.648
- Ergebnis Trauerhallen/Kühlzellen -4.270 0 -1.874 -3.328 -3.963
4.1 Entwicklung der Gesamtkosten
Die ausgewiesenen Gesamtkosten erhöhten sich von 2.606.546 € im Jahr 2023 auf
2.650.208 € im Jahr 2024. Dies entspricht einem Anstieg um 43.662 € beziehungsweise
rund 1,7 %. Im Jahr 2025 stiegen die Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr um weitere
130.578 € beziehungsweise rund 4,9 % auf 2.780.786 €.
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Über den gesamten Betrachtungszeitraum ergibt sich auf Grundlage dieser Summenwerte
eine Erhöhung der Gesamtkosten um 174.240 € beziehungsweise rund 6,7 %. Der stär-
kere Kostenanstieg entfiel damit auf das Jahr 2025.
4.2 Entwicklung der Kostenarten
Die Personalkosten stiegen von 1.283.117 € im Jahr 2023 auf 1.381.100 € im Jahr 2025.
Die Erhöhung beträgt 97.983 € beziehungsweise rund 7,6 %. Im Jahr 2025 stellten die
Personalkosten mit rund 49,7 % weiterhin die größte Kostenart des Friedhofsbetriebs dar.
Die Sachkosten unterlagen stärkeren Schwankungen. Sie erhöhten sich zunächst von
763.835 € im Jahr 2023 auf 805.064 € im Jahr 2024 und gingen im Jahr 2025 auf 775.370
€ zurück. Gegenüber 2023 verbleibt eine Erhöhung um 11.535 € beziehungsweise rund
1,5 %.
Die kalkulatorischen Kosten gingen im Jahr 2024 zunächst geringfügig von 559.594 € auf
551.653 € zurück. Im Jahr 2025 stiegen sie auf 624.317 €. Gegenüber 2023 entspricht
dies einer Erhöhung um 64.723 € beziehungsweise rund 11,6 %.
4.3 Entwicklung der Kostenabgrenzungen
Die Summe der Kostenabgrenzungen erhöhte sich von 681.526 € im Jahr 2023 auf
755.923 € im Jahr 2025. Der Anstieg beträgt 74.397 € beziehungsweise rund 10,9 %.
Maßgeblich hierfür waren insbesondere die Fortschreibung des städtischen Anteils für das
öffentliche Grün sowie höhere Verkaufserlöse, Erstattungen und Versicherungsentschädi-
gungen im Jahr 2025.
Der städtische Anteil für das öffentliche Grün erhöhte sich von 597.564 € im Jahr 2023 auf
635.125 € im Jahr 2025. Dies entspricht einer Erhöhung um 37.561 € beziehungsweise
rund 6,3 %. Der Anteil an den jeweiligen Gesamtkosten betrug rund 22,9 % im Jahr 2023,
23,3 % im Jahr 2024 und 22,8 % im Jahr 2025.
Die Kosten des außer Dienst gestellten Friedhofs Brassert (entwidmet 2025) reduzierten
sich von 53.857 € im Jahr 2023 auf 7.757 € im Jahr 2024. Im Jahr 2025 waren hierfür
keine Kosten mehr in der Abgrenzung enthalten.
4.4 Verbliebender Betriebsaufwand
Nach Berücksichtigung der Kostenabgrenzungen verblieb im Jahr 2023 ein Betriebsauf-
wand von 1.925.020 €. Dieser erhöhte sich im Jahr 2024 auf 1.963.053 € und im Jahr
2025 auf 2.024.863 €.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum stieg der verbleibende Betriebsaufwand damit
um 99.843 € beziehungsweise rund 5,2 %. Der Anstieg fiel geringer aus als die Entwick-
lung der Gesamtkosten, weil sich zugleich die Summe der abzuziehenden Erlöse und der
nicht über Gebühren zu finanzierenden Kostenanteile erhöhte.
5. Gesamtbewertung
Die Kostenrechnungen zeigen für den Zeitraum 2023 bis 2025 einen kontinuierlichen An-
stieg der Gesamtkosten. Die wesentlichen Kostentreiber waren die Personal- und kalkula-
torischen Kosten. Bei den Sachkosten war nach dem deutlichen Anstieg im Jahr 2024 im
Folgejahr ein Rückgang festzustellen.
Die Friedhofsentwicklungsplanung schafft erstmals eine belastbare flächenbezogene
Grundlage für die Ermittlung des städtischen Anteils für das öffentliche Grün. Gegenüber
der bisherigen pauschalen Berechnung anhand der Kosten der Rahmenanlagen ist die
neue Methode transparenter und stärker an der tatsächlichen Flächennutzung ausgerich-
tet.
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Die festgelegten Sperrflächen sind dabei sowohl für die Kostenabgrenzung als auch für
die künftige Kostensteuerung von Bedeutung. Kurzfristig entstehen weiterhin Pflege- und
Unterhaltungskosten, weil bestehende Nutzungsrechte auslaufen müssen und die Flächen
häufig noch nicht zusammenhängend freigezogen werden können. Mittel- und langfristig
bieten zusammenhängende Rückzugs- und Überhangflächen jedoch die Möglichkeit, Pfle-
geintensitäten zu reduzieren, Flächen extensiver zu bewirtschaften und den Einsatz von
Personal, Maschinen und Material wirtschaftlicher zu steuern.
Finanzielle Auswirkungen
Der städtische Anteil für das öffentliche Grün beträgt 597.564 € für 2023, 616.345 € für
2024 und 635.125 € für 2025. Die Beträge werden innerhalb der Kostenrechnung als ge-
sonderte Kostenabgrenzung ausgewiesen.
Nach sämtlichen Kostenabgrenzungen verbleibt ein Betriebsaufwand von 1.925.020 € für
2023, 1.963.053 € für 2024 und 2.024.863 € für 2025.
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