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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMarl
Datum2026-11-04
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Der Bürgermeister Marl, 23.09.2026 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2026/0546 Bezugsvorlage Nr. Öffentliche Sitzung Beschlussvorlage Beratungsfolge: Rat 01.10.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 06.10.2026 Kinder- und Jugendhilfeausschuss 08.10.2026 Ausschuss für Kultur, Weiterbildung und Stadtmarketing 13.10.2026 Ausschuss für Schule und Sport 14.10.2026 Sozial- und Gesundheitsausschuss 15.10.2026 Stadtplanungsausschuss (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitali- 04.11.2026 sierung und Verkehrsinfrastruktur) Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss (Umwelt, Grünflächen, 03.11.2026 Klima und Mobilität) Betriebsausschuss ZBH 05.11.2026 Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2026 Rat 10.12.2026 Betreff: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 Anlagen Produkthaushalt 2027 - Haushaltsentwurf Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja, Erläuterungen siehe im Sachverhalt Mitzeichnung durch Amt für kommunale freiwillige Aufgabe Finanzen erforderlich pflichtige Aufgabe gesetzliche Grundlage vertragliche Grundlage Personelle und organisatorische Auswirkungen: Nein Ja, Erläuterungen siehe im Sachverhalt Mitzeichnung durch Haupt- und Personalamt erforderlich Seite 2 Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag für die 1. Lesung: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2027 mit ihren Anlagen und des Haushaltssicherungs- konzeptes 2027 werden an die Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Beschlussvorschlag für die 2. Lesung: 1. Die Haushaltssatzung 2027 mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungskon- zept 2027 werden unter Berücksichtigung der Änderungen beschlossen. 2. Die Investitionsdringlichkeitsliste 2027 wird unter Berücksichtigung der Änderungen beschlossen. Sachverhalt Gemäß § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte und von Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 dem Rat zugeleitet. Einzelheiten zu wesentlichen Punkten des Haushaltsplanentwurfs können dem Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf entnommen werden. Der Haushaltsplanentwurf 2027 wird zur Sit- zung des Rates am 01.10.2026 vorgelegt. Der Produkthaushalt 2027 wird vom Rat der Stadt Marl auf Produktgruppenebene beschlos- sen. Der Haushaltsplanentwurf 2027 besteht gemäß § 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) aus - dem Ergebnisplan und dem Finanzplan, - den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen sowie - einem Haushaltssicherungskonzept. Der Haushaltsplanentwurf 2027 der Stadt Marl beinhaltet im Übrigen folgende Bestandteile: - den Vorbericht, - den Stellenplan, - die Haushaltsquerschnitte, - Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz der Stadt Marl zum 31.12.2025, - Wirtschaftsplan und Jahresabschluss des Zentralen Betriebshofes der Stadt Marl, - eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO NRW - eine Übersicht über die Investitionskredite, - Übersichten zu Zinskalkulationen, - eine Übersicht über die bestehenden Derivatgeschäfte, - eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, Seite 3 - eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, - eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Un- ternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Stadt Marl mit mehr als 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, - eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, Gruppen und einzelne Rats- mitglieder, - eine Übersicht über die Zuschusszahlungen im Bereich der freiwilligen Aufgabenerfül- lung, - eine Investitionsdringlichkeitsliste. Nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach Zuleitung an den Rat unverzüglich bekannt gegeben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme für Einwohnerinnen und Einwoh- ner sowie Abgabepflichtige verfügbar gehalten.

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