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Stellungnahme der Verwaltung zur eingebrachten Anregung gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 15 der Hauptsatzung der Stadt Marl Hier: Umwandlung des Flurstücks 879 in einen Mini-Park / Mehrgenerationen-Platz

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMarl
Datum2026-11-04
QuelleQuelldokument herunterladen →

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Der Bürgermeister Marl, 07.09.2026 Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung - Stadtplanung (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2026/0473 Bezugsvorlage Nr. Öffentliche Sitzung Berichtsvorlage Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss 29.09.2026 Betreff: Stellungnahme der Verwaltung zur eingebrachten Anregung gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 15 der Hauptsatzung der Stadt Marl Hier: Umwandlung des Flurstücks 879 in einen Mini-Park / Mehrgenerationen- Platz Anlagen keine Sachverhalt Das seitens der Petentin benannte Flurstück 879 befindet sich in Alt-Marl, Ecke Schillerstraße / Garmannstraße. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine öffentliche Fläche, welche planungsrechtlich dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzuordnen ist (benannte Fläche liegt in keinem Bebauungsplan). Bei der Fläche handelt es sich um einen gepflasterten Platz, der von sechs Bäu- men gefasst wird. Der Bereich ist zu den benachbarten Straßen hin mit Pollern abgegrenzt, so dass die Fläche nicht als Parkplatz genutzt werden kann. Südlich angrenzend befindet sich ein Parkplatz, der den Mietern des angrenzenden Mehrfamilienhauses zugeordnet ist. In der Anregung gemäß § 24 GO NRW werden zwei Optionen aufgeführt, wie die Fläche zukünftig umgestaltet und anderweitig genutzt werden könnte: Der erste Vorschlag sieht den Umbau hin zu einem Mini-Park (sog. Pocket Park) vor. Durch eine Teilentsiegelung der Flächen und Anlegen von Pflanz- bzw. Blüh- bereichen könnte der Platz ökologisch aufgewertet werden. Durch ergänzende, barrierefreie Sitzmöglichkeiten könnte der Nachbarschaft (auch dem angrenzen- den Seniorenzentrum) eine schattige Oase zum Verweilen und Entspannen an- geboten werden. Der zweite Vorschlag sieht einen Mehrgenerationen-Park mit Spielplatz vor. Eine Kombination aus grünem Rückzugsort für ältere Menschen und einer benach- barten, kleineren Spielplatzfläche könnte das gesellschaftliche Zusammenleben fördern und Begegnungen unterstützen. Seitens der Verwaltung wird generell die Ansicht vertreten, dass sowohl die Idee des Pocket Parks als auch die Idee einer Kombination aus Park und Spielfläche zur Aufwertung der Nachbarschaft beitragen. Die gezielte Entsiegelung und Be- grünung von Flächen trägt dazu bei, die erforderliche Anpassung an den Klima- wandel aktiv mitzugestalten (Stichworte wie Schwammstadt, Regenwasserrück- haltung, kühle Rückzugsorte sind hier beispielsweise anzuführen) und öffentliche Räume aufzuwerten. Bei einer detaillierteren Betrachtung auf Mikroebene ist folgendes festzuhalten: Insbesondere die Entwicklung der Fläche zu einem begrünten Aufenthaltsbe- reich bzw. Pocket Park ist grundsätzlich prüfenswert. Eine teilweise Entsiegelung sowie die Anlage von Pflanz- und Blühbereichen könnten zu einer ökologischen und gestalterischen Aufwertung der Fläche beitragen und zugleich die Versicke- rung bzw. Rückhaltung von Niederschlagswasser verbessern. Aufgrund des vor- handenen Baumbestandes wäre im Rahmen einer weiteren Planung zu prüfen, in welchem Umfang entsprechende Maßnahmen unter Berücksichtigung der Baum- und Wurzelbereiche technisch und fachlich umsetzbar sind. Dabei wären ebenfalls die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die örtlichen Bodenverhältnisse zu berücksichtigen. Auch die Ergänzung von Sitzmöglichkeiten wird grundsätzlich positiv bewertet. Die Einrichtung einer Kinderspielfläche wird an diesem Standort hingegen eher kritisch gesehen. Durch den vorhandenen Baumbestand und die begrenzte Flä- chengröße steht nur ein eingeschränkter Bereich für Spielangebote zur Verfü- gung. Zusätzlich wären Sicherheits- und Fallschutzbereiche, geeignete Zugänge sowie erforderliche Abstände zu berücksichtigen, wodurch sich die tatsächlich nutzbare Spielfläche weiter reduzieren würde. Es ist daher fraglich, ob an diesem Standort ein ausreichend attraktives und funktionale sinnvolles Spielangebot ge- schaffen werden kann. Hinzu kommen zusätzliche Anforderungen an Herstel- lung, Kontrolle, Wartung und Unterhaltung. Darüber hinaus könnten Nutzungs- konflikte mit der angestrebten Aufenthalts- und Ruhefunktion der Fläche entste- hen. Vor einer weiteren Konkretisierung sollten insbesondere die Zuständigkeiten für Planung und Umsetzung sowie für die spätere Pflege und Unterhaltung ein- schließlich der damit verbundenen Folgekosten geklärt werden. Darüber hinaus ist die haushaltsrechtliche Umsetzbarkeit der Maßnahme, insbesondere unter Berücksichtigung des § 82 GO, zu prüfen. Mögliche Fördermöglichkeiten können bei Bedarf im weiteren Verfahren mit betrachtet werden.

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