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Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.09.2026

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMarl
Datum2026-11-04
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Stadtplanungsausschuss (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) der Stadt Marl 5. Sitzung am Donnerstag, 17.09.2026 von 16:00 Uhr bis 18:46 Uhr, im Sitzungsraum IV, ehem. insel-Café, Riegelhaus, Bergstraße 228 Teilnehmerinnen / Teilnehmer: Vom Ausschuss die Damen und Herren: Güttel, Thomas J A Stoltenberg, Tom J A Bernhardt, Alexandra J A Wieczorek, Lukas Daniel J A Keuter, Torsten J A Caliskan, Cengiz J A Nickholz, Brian J A Kottwitz, Manuel J A Vogel, Jürgen J A Wiemers, Bernhard J A Jansen, Stefan J A Täuber, Andreas J A Reitzner, Michel J A Dr. Schützendübel, Andres J A Vogel, Jens J A Nicht anwesend: Biernath-Boutrid, Annette J N Jepkens, Clemens J N Huthmacher, Jörg J N Hellmons, Andreas J N Klus, Petra J N Baumgärtner, Ralf J N Ammersilge, Jennifer J N Beste, Karl Josef J N Fleckhaus, Elke J N Haxter, Mark-Andrew J N Jedl, Fenja V N Kampmann, Gregor J N Seite 1 von 25 Laerbusch, Tanja J N Real, Christian J N Sauer, Birgit J N Schipper, Hans-Peter J N van Heek, Stephan J N Kern, Melanie J N Neumann, Marius als Gast anwesend J N Exner, Marianne J N Groß, Michael J N Heinemann, Jan-Stefan J N Jasper, Stephan J N Kallmeier, Maresa V N Kläsener, Petra J N Schubert, Britta J N Weber, Arvid J N Wenzel, Peter J N Wienströer-Gurski, Sandra J N Alinaghi, Markus-Julius Maximus J N Schneider, Manuela J N Höttemann, Andree J N Westermann, Johannes J N Forst, Andrea als Gast anwesend J N Dr. Gaschnitz, Roland J N Golz, Katrin J N Kühnhenrich, Beate J N Trutz, Christian J N Jedl, Marcel J N Nolde, Thomas als Gast anwesend J N Hartmann, Bettina J N Hesse, Werner J N Scharf, Nico J N Kolakowski, Larissa J N Andes, Horst J N Heinze, Robert J N Schulz, Daniel J N Nadrowski, Adolf J N Leineweber, Thorsten J N Sandkühler, Michael J N Rother, Karl-Heinz N N Baumeister, Wilhelm N N Seite 2 von 25 Von der Verwaltung: Schotte, Thea (Amt 61) Rustemeyer, Daniel (Amt 17) Baudek, Andrea (Dezernat V) Kasper, Anja (Schriftführung) Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Fragehalbestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.06.2026 2.a Änderung der Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) vom 16.04.2026 hier: Anhörung der Schriftführung gem. § 27 Ziffer 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Marl und seine Ausschüsse 2.b Änderung der Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) vom 16.04.2026 hier: Anhörung der Schriftführung gem. § 27 Ziffer 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Marl und seine Ausschüsse 3. Bericht über die Umsetzung von Ausschussbeschlüssen 4. Jahresbericht 2025 der Verbraucherzentrale NRW e. V. , Beratungsstelle in Marl 5. 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl für den Bereich südlich der Paracelsus-Klinik in Marl-Drewer-Süd 1. Der Beschluss des Rates vom 25.09.2025 wird aufgehoben 2. Entwurfsbeschluss und Durchführung der öffentlichen Auslegung 5.a Planungsbeschluss: Umgestaltung der Trogemannstraße und der Hülsstraße bis Droste-Hülshoff-Straße (2026-10) 6. Antrag der Fraktion FDP/Kritische Bürger betr. M66 - Sachstandsbericht 7. Antrag der SPD-Fraktion betr. Sachstandsbericht zum Rückbau der Arkaden 8. Antrag der Fraktionen von CDU und SUM betr. Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung des Jahnstadions 9. Antrag der SPD-Fraktion betr. Pilotprojekte zur Nutzung von Aquathermie in Marl zur CO2-Reduzierung in städtischen Gebäuden und sozialen Einrichtungen Seite 3 von 25 10. Antrag der Fraktionen von CDU und SUM betr. Entwicklung eines neuen Ortskerns in Marl-Hamm - Aufwertung des Marktplatzes und Sanierungsgebiet "Lutherquartier" 11. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Und der CDU Fraktion betr. Bebauungsplan ehemalige Gärtnerei Pasch 11.a Dringlichkeitsantrag der Fraktion FDP/Kritische Bürger zur Sitzungsvorlage 2026/0494- Nahversorgungsstandort Riegefeld 12. Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer Querungshilfe auf der Sickingmühler Str. im Bereich zwischen Zechenstr., Roter Weg und Dümmer Weg 13. Antrag der CDU-Fraktion betr. der Aufstellung von Picknickbänken im Sportpark 14. Antrag der CDU-Fraktion betr. Fahrradunterstände am Parkplatz Zechenplatz 1 15. Sachstand Projektplanung Blumensiedlung 16. Sanierung der Schillerstraße im Abschnitt von Brassertstraße (K6) bis Goethestraße in Marl-Brassert 16.a Sachstand: Parken auf der Westfalenstraße 17. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. Tag des offenen Denkmals 17.a Antwort der Verwaltung zur Anfrage 2026/0495 betr. Tag des offenen Denkmals 18. Anfragen und Mitteilungen Der Ausschussvorsitzende, Herr Güttel, eröffnet die 5. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur). Nach Begrüßung aller Anwesenden stellt er die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung der Ausschussmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der Ausschussvorsitzende verpflichtet den Herrn T. Nolde von der Fraktion SUM. Der Ausschussvorsitzende möchte über den Dringlichkeitsantrag TOP 11.a (Vorlagen- Nr.2026/0529) der Fraktion FDP/Kritische Bürger zur Sitzungsvorlage 2026/0494 – Nahversorgungsstandort Riegefeld abstimmen. Herr Güttel fragt den Antragssteller, ob er noch was zu dem Dringlichkeitsantrag hinzufügen möchte. Herr Schützendübel führt aus, dass der Antrag sehr dringlich ist und dass eine Entscheidung getroffen werden soll, die einen Beschluss des Rates widerruft. Hier besteht im Vorfeld Klärungsbedarf. Seite 4 von 25 Herr Güttel führt aus, dass er die Dringlichkeit des Antrages nicht sieht, weil die Verwaltung zugesichert hat, die Fragen hier und heute in der Sitzung beantworten zu können. Aus diesem Grunde sieht er es nicht, dass die Beratung über Tagesordnungspunkt 11 in die nächste Sitzung verschoben werden muss. Herr Nickholz befürwortet den Dringlichkeitsantrag. Er führt aus, dass es zunächst um die Beratung des Antrags geht, die Abstimmung ist dann erst der nächste Schritt. Herr Stoltenberg führt aus, dass er hier keine Dringlichkeit sieht und bittet um Abstimmung. Der Ausschussvorsitzende lässt über die Dringlichkeit des Antrags (2026/0529) der Fraktion FDP/Kritische Bürger zur Sitzungsvorlage 2026/0494 – Nahversorgungsstandort Riegefeld abstimmen. Abstimmung: Dafür: 4 Enthaltungen: 3 Dagegen: 8 Somit ist die Dringlichkeit des Antrages abgewiesen und der Punkt 11.a wird von der Tagesordnung genommen. Der Ausschussvorsitzende informiert die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand der Tagesordnung. - Der Tagesordnungspunkt 5.a Beschlussvorlage 2026/0498 Planungsbeschluss: Umgestaltung der Trogemannstraße und der Hülsstraße bis Droste-Hülshoff-Straße (2026-10) wurde nachgereicht - Tagesordnungspunkt 11.a. hat keine Dringlichkeit Der Tagesordnungsordnungspunkt wird von der Tagesordnung genommen. - Der Tagesordnungspunkt 16.a Berichtsvorlage 2026/0509 Sachstand: Parken auf der Westfalenstraße wurde nachgereicht - Den Tagesordnungspunkt 17.a Berichtsvorlage 2026/0512 Antwort der Verwaltung zur Anfrage 2026/0495 betr. Tag des offenen Denkmals wurde nachgereicht Herr Güttel schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 17 und 17.a zusammen zu behandeln. Der Ausschussvorsitzende fragt ob es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung gibt. Dies ist nicht der Fall. Der Ausschussvorsitzende, Herr Güttel, lässt über die so geänderte Tagesordnung abstimmen. Die Tagesordnung wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen. Seite 5 von 25 Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Tagesordnung wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschuss (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) einstimmig angenommen. 1. Fragehalbestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Es liegen keine Fragen von den Einwohnerinnen und Einwohnern vor. 2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.06.2026 Die Niederschrift wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen. 2.a. Änderung der Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) vom 16.04.2026 hier: Anhörung der Schriftführung gem. § 27 Ziffer 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Marl und seine Ausschüsse (Vorlagen-Nr. 2026/0446) Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldung. Der Ausschussvorsitzenden lässt über die Beschlussvorlage abstimmen. Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Beschlussvorlage wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) einstimmig beschlossen. Der Wortbeitrag des Antragsstellers Herrn Vogel zu dem Tagesordnungspunkt 4 (Ladesäuleninfrastrukturkonzept für die Stadt Marl – neuer Ansatz – mündlicher Bericht durch Herrn Brück von Oertzen v. d. Kanzlei Wolter Hoppenberg-) der Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) vom 16.04.2026 wird wie folgt geändert: Unter Tagesordnungspunkt 4 (Ladesäuleninfrastrukturkonzept für die Stadt Marl) wird der letzte Satz der Niederschrift (Zu diesem Vortrag gab es keine weiteren Wortmeldungen) Seite 6 von 25 gestrichen. Stattdessen wird die getätigte Wortmeldung des Ausschussmitgliedes Herrn Jürgen Vogel ergänzt (siehe Sachverhalt dieser Vorlage). 2.b. Änderung der Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) vom 16.04.2026 hier: Anhörung der Schriftführung gem. § 27 Ziffer 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Marl und seine Ausschüsse (Vorlagen-Nr. 2026/0447) Herr Nickholz führt aus, dass dies im Vorfeld mit ihm besprochen wurde und dass die gesamte Aufnahme abgehört wurde. Er habe auch eine Abschrift bekommen, wo man deutlich sehen kann, dass er mehr gesagt hat als in das Protokoll aufgenommen wurde. Ihm ist aber bewusst, dass es sich nicht um ein Wortprotokoll handelt. Des Weiteren führt er aus, dass er seinen Wortbeitrag in der letzten Sitzung ausgeführt hat und somit von seiner Seite kein weiterer Änderungsbedarf besteht. Herr Güttel macht nochmal deutlich, dass das Protokoll kein reines Wortprotokoll ist, sondern ein Verlaufsprotokoll. Der Ausschussvorsitzenden lässt über die Beschlussvorlage abstimmen. Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Beschlussvorlage wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) einstimmig beschlossen. Der Wortbeitrag des Antragsstellers Herrn Nickholz zu dem Tagesordnungspunkt 7 (Antrag der CDU-Fraktion betr. Umgestaltung Breite Straße) der Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) vom 16.04.2026 wird nicht geändert. 3. Bericht über die Umsetzung von Ausschussbeschlüssen - Frau Baudek führt aus, dass die Verwaltung in der letzten Sitzung über das Klageverfahren zum Regionalplan berichtet hat und zugesagt hat, auch über den weiteren Verlauf zu berichten. Der RVR hat eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, sodass das Verfahren in die nächste Instanz geht. Somit bleibt der Regionalplan zunächst einmal inkraft. Frau Baudek führt aus, dass abzuwarten ist, wie es mit dem Klageverfahren der Stadt zur Brinkfortsheide weitergeht. Des Weiteren führt sie aus, dass die Verwaltung mit den beauftragten Anwälten im regen Kontakt ist. Seite 7 von 25 - Herr Nickholz führt aus, dass der Tagesordnungspunkt 4 „Beirat für Verbraucherinteressen“ – Aufhebung der bestehenden Rahmensatzung und Entwurf einer neuen Geschäftsordnung (Vorlage-Nr. 2026/0327) in der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) aufgrund der Verhinderung der Verbraucherberatung vertragt worden sei. Er fragt an, warum die Vorlage nicht auf der Tagesordnung ist und wann die Beratung nachgeholt wird. Frau Baudek sichert eine Antwort für das Protokoll zu. Protokollnotiz: Die Vorlage “Beirat für Verbraucherinteressen“ – Aufhebung der bestehenden Rahmensatzung und Entwurf einer neuen Geschäftsordnung (Vorlagen-Nr. 2026/0327) wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 30.06.2026 beratend sowie im Rat am 02.07.2026 zur Beschlussfassung vorgelegt. Beide Beschlussfassungen erfolgten einstimmig. Eine erneute Befassung des Stadtplanungsausschusses ist damit obsolet. Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen. 4. Jahresbericht 2025 der Verbraucherzentrale NRW e. V. , Beratungsstelle in Marl (Vorlagen-Nr. 2026/0483) Frau Feldkamp stellt den im Protokoll beigefügten Jahresbericht vor. Herr Güttel bedankt sich für den Vortrag und führt aus, dass die Verbraucherzentrale eine wichtige, interessante und vielfältige Arbeit leistet. Gerade in schwierigen Themen werden die Verbraucher unterstützt, die mit bestimmten Situationen, sprachlich oder auch sachlich und inhaltlich, überfordert sind. Vieles läuft heutzutage über das Internet und gerade die ältere Bevölkerung oder Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund, haben Schwierigkeiten, den ganzen Prozessablauf nachzuvollziehen. Des Weiteren führt er aus, dass es sehr viele Betrugsmaschen gibt. Herr Nickholz bedankt sich für den ausführlichen Bericht. Er führt aus, dass durch die Verbraucherberatung ein vielfältiger und nachhaltiger Schutz für die Verbraucher gewährleistet wird. Des Weiteren führt er aus, dass die Finanzierung der Arbeit der Verbraucherberatung zuverlässig gesichert werden muss. Er fragt an, in welchem Bereich Betrugsversuche am meisten spürbar sind. Frau Feldkamp führt aus, dass es zwei Aspekte gibt. Einmal spielt die digitale Welt, gerade im Energiebereich, wo viele Verträge abgeschlossen werden, eine sehr große Rolle. Hier stehen wir den Verbrauchern bei klassischen Betrugsfällen, die sogenannten „Fake Shops“ zur Seite. Und zum anderen finden immer mehr Betrugsversuche in den Geschäften oder an der Haustür statt. Hier beraten wir die Verbraucher und informieren sie über ihre Rechte. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Seite 8 von 25 Die Berichtsvorlage wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen. 5. 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl für den Bereich südlich der Paracelsus-Klinik in Marl-Drewer-Süd 1. Der Beschluss des Rates vom 25.09.2025 wird aufgehoben 2. Entwurfsbeschluss und Durchführung der öffentlichen Auslegung (Vorlagen-Nr. 2026/0357)r Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Frau Schotte führt aus, dass die Bezirksregierung in der Offenlage Fehler festgestellt habe. Diese Fehler wurden korrigiert. Das Verfahren muss jedoch ab dem Zeitpunkt der Offenlage wiederholt werden. Inhaltlich hat sich an dem Flächennutzungsplan nichts geändert. Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldung. Der Ausschussvorsitzenden lässt über die Beschlussvorlage abstimmen. Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Der Stadtplanungsausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Rat: 1. Die Aufhebung des Beschlusses zur Feststellung der 114. Änderung des Flächennutzungsplans südlich der Paracelsus-Klinik in Marl Drewer-Süd vom 25.09.2025 wird beschlossen. 2. Die 114. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marl südlich der Paracelsus-Klinik in Marl Drewer-Süd einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie der relevanten Gutachten und den verfügbaren umweltrelevanten Informationen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt. 5.a. Planungsbeschluss: Umgestaltung der Trogemannstraße und der Hülsstraße bis Droste-Hülshoff-Straße (2026-10) (Vorlagen-Nr. 2026/0498) Frau Baudek berichtet, dass in den letzten Wochen viel über die Bäume in der Trogemannstraße diskutiert und in den Medien berichtet wurde. Sie führt aus, dass mit diesem Beschluss beabsichtigt ist, die Verlängerung der Fußgängerzone in die Hülsstraße und die Trogemannstraße zu sanieren und umzugestalten. Hierzu ist der Planungsbeschluss zu fassen. Seite 9 von 25 Herrn Jansen (BÜNDNIS 90/Die Grünen) beantragt folgende Änderungen mit in die Beschlussvorlage mit aufzunehmen. - Schutz der Alleen Hülsstraße und Trogemannstraße - Versickerung von Regenwasser - Reduzierung der Hitzebelastung an diesen Straßen - Bürgerbeteiligung der Anwohner/der Marler Bürger vor der Beschlussfassung - Anregung eines Moratoriums, dass bis zum Abschluss der Planung keine Bäume gefällt werden Frau Baudek führt aus, dass die Verwaltung einen Gutachter mit der Überprüfung der Möglichkeiten zum Umgang mit den Bäumen in der Trogemannstraße beauftragt hat. In der weiteren Planung werden selbstverständlich der Schutz von Bäumen, der sinnvolle Umgang mit Regenwasser, die Reduzierung der Hitzebelastung sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. Ein Moratorium müsste unabhängig vom Planungsbeschluss gefasst werden, ist aber nicht erforderlich, da es keine Baumfällung während der Erstellung des Gutachtens geben wird. Herr Jansen fragt an, in welchem Zeitrahmen mit dem Gutachten zu rechnen ist. Frau Baudek führt aus, dass die Erstellung des Gutachtens mehrere Wochen dauern wird. Herr Stoltenberg führt zu den Ausführungen von Herrn Jansen aus, dass er alle Punkte des Änderungsantrages außer dem Moratoriums mittragen kann. Herr Jansen führt aus, dass das Moratorium nicht mit in die Beschlussvorlage aufgenommen werden muss. Aus seinen Erfahrungen musste er feststellen, dass viele Bäume vor der Planung gefällt wurden. Deshalb würde er es begrüßen, wenn erst die Planung durchgeführt wird und dann erst Baumfällungen in Betracht gezogen werden. Frau Baudek ergänzt, dass die Stadtverwaltung niemals ohne Grund Bäume fällt, sondern nur wenn es wichtige Gründe gibt und konkreter Handlungsbedarf besteht. Herr Güttel führt aus, dass die Verwaltung obligatorisch die genannten Themen berücksichtigt und nicht bedacht ist, unüberlegt Bäume zu fällen. Herr Nickholz führt aus, dass die Beschlussvorlage nicht geändert werden muss. Er stimmt aber der Ergänzung zu, wenn sie in der Niederschrift dargelegt wird. Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorlage mit den Änderungsanträgen von Herrn Jansen (BÜNDNIS 90/Die Grünen) abstimmen. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Trogemannstraße sowie die Hülsstraße zwischen Trogemannstraße und Droste-Hülshoff-Straße die Planung bis ein Seite 10 von 25 schließlich Leistungsphase 5 nach HOAI zu erarbeiten und hierfür ein externes Planungsbüro zu beauftragen. 2. Die Vorplanung einschließlich der Ergebnisse der Beteiligung ist den politischen Gremien zur Beschlussfassung über die Entwurfsplanung vorzulegen. 3. Auf Grund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Marl sind die Planungs- und späteren Bauleistungen im Einklang mit dem § 82 GO. 4. Folgende Punkte sind bei der Planung zu berücksichtigen: - Schutz der Bäume in der Hülsstraße und in der Trogemannstraße - Versickerung von Regenwasser - Reduzierung der Hitzebelastung an diesen Straßen - Bürgerbeteiligung der Anwohner der Marler Bürger vor der Beschlussfassung Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Der Stadtplanungsausschuss stimmt einstimmig den Änderungen zu. 6. Antrag der Fraktion FDP/Kritische Bürger betr. M66 - Sachstandsbericht (Vorlagen-Nr. 2026/0417) Frau Baudek führt aus, dass der Antrag bereits vor den Sommerferien im Rat war und von dort in den Stadtplanungsausschuss verwiesen wurde. Mittlerweile hat der Kulturausschuss im Sommer eine Besichtigung durchgeführt und man konnte sich vor Ort ein Bild machen. Frau Baudek führt aus, dass die Fertigstellung und der Abschluss der Sanierung nach wie vor der April 2027 sein werde. Das ist der Termin, an dem das Gebäude sowie die Außenanlagen soweit hergestellt sein werden, dass die Inbetriebnahme erfolgen kann. In Bezug auf die Fördergelder gibt es keine Veränderungen. Es wurden mit allen Fördergebern Gespräche geführt. Die Anträge wurden soweit es erforderlich war verlängert. Rückzahlungen sind nicht zu erwarten. Auch die geplanten Nutzungen sind unverändert. Lediglich für das geplante Café müssen noch ein förderunschädliches Nutzungskonzept und ein Betreiber gefunden werden. Herr Schützendübel führt aus, dass es in der letzten Ratssitzung heftige Diskussion über die Kosten gegeben habe. Die Kosten sind auf 22,3 Millionen fixiert. Wenn diese Summe überschritten wird, dann muss sich der Rat noch einmal damit befassen. Das ist bisher nicht erfolgt. Herr Güttel fragt den Antragssteller, ob die Fragen beantwortet wurden. Herr Schützendübel bejaht dies. Der Ausschussvorsitzende führt aus, dass der Antrag erledigt ist und es keiner Abstimmung bedarf. Seite 11 von 25 7. Antrag der SPD-Fraktion betr. Sachstandsbericht zum Rückbau der Arkaden (Vorlagen-Nr. 2026/0420) Herr Caliskan erläutert kurz den Hintergrund zu dem Antrag und führt aus, dass er die Fragen beantwortet haben möchte. Frau Baudek führt aus, dass der Abriss der Arkaden abgeschlossen ist. Nacharbeiten seitens der Verwaltung sind nicht geplant. Am Mittwoch, den 16.09.2026 hat eine Stadtteilkonferenz in der Manhattan Sportsbar stattgefunden. Dort wurde der aktuelle Sachstand vorgestellt. Sie berichtet, dass Herr Schaffrath von Seiten der Stadt damit beauftragt ist, mit den Eigentümern die Fassadensanierung individuell abzustimmen. Es gibt Verträge zwischen der Stadt und den einzelnen Eigentümern. Diese sind privatrechtlicher Natur und nichtöffentlich. Inhaltlich regeln die Verträge die Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen den Eigentümern und der Stadt Herr Caliskan fragt an, ob zusätzliche Kosten entstehen. Frau Baudek erklärt, dass dies noch nicht bekannt ist. Herr Jens Vogel fragt an, wie lange es dauern wird, bis die Hülsstraße wieder attraktiver ist. Es gibt bei einzelnen Maßnahmen sehr viele Spielräume. Jeder Eigentümer hat ein großes Interesse, dass die Maßnahme schnell erledigt wird. Frau Baudek erläutert, dass dies, aufgrund der Abhängig von den Entscheidungen der Eigentümer, schwer zu kalkulieren ist. Sie geht jedoch davon aus, dass bei Fertigstellung der Tiefbauarbeiten Ende des Jahres 2027, auch Veränderungen an den Fassaden zu sehen sein werden. Herr Nickholz führt aus, dass der Antrag mündlich sehr gut von der Verwaltung beantwortet wurde. Er fragt an, ob hierzu eine Berichtsvorlage für die nächste Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) schriftlich erstellt werden kann. Frau Baudek sichert eine Berichtsvorlage für die nächste Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zu. Herr Güttel fragt den Antragssteller, ob der Antrag dann zurückgezogen wird. Der Antragssteller bejaht dies. Seite 12 von 25 8. Antrag der Fraktionen von CDU und SUM betr. Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung des Jahnstadions (Vorlagen-Nr. 2026/0433) Herr Stoltenberg führt aus, dass hier dringend ein Konzept für die Nachnutzung in Form einer Machbarkeitsstudie benötigt wird. Es geht um vielfältig nutzbare Freiflächen, die man z. B. für den Schulsport und für die Öffentlichkeit nutzen könne. Herr Jansen verweist auf einen Ratsbeschluss, dass Maßnahmen die LukiFG-Mitteln finanziert werden sollen, zunächst in einen Arbeitskreis beraten werden. Frau Baudek führt aus, dass die Verwaltung sich bereits mit dieser Aufgabe beschäftigt hat und es bislang beabsichtigt war, die Machbarkeitsstudie aus vorhandenen Haushaltsmitteln zu finanzieren. LuKiFG-Mittel werden zumindest für die Machbarkeitsstudie nicht benötigt. Anders sieht es möglicherweise bei der Umsetzung aus. Herr Nickholz führt aus, dass es bereits 2 Anläufe für eine Vergabe der Machbarkeitsstudie an ein Planungsbüro gegeben habe. Des Weiteren führt er aus, dass LuKiFG-Mittel nach den Vorgaben des Landes NRW nur in Verbindung mit Investitionen eingesetzt werden können. Deshalb ist der Antrag so nicht umsetzbar. Herr Nickholz führt aus, dass die Haushaltsmittel für die Machbarkeitsstudie vorhanden sind und nicht aus LukiFG-Mitteln beantragt werden müssen. Er fordert daher die Fraktionen von CDU und SUM auf, den Antrag zurückziehen. Herr Stoltenberg führt aus, dass er bereit wäre, die Inanspruchnahme von LukiFG-Mittel, aus dem Antrag zu streichen, wenn noch genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Antrag der Fraktionen von CDU und SUM (Vorlagen-Nr. 2026/0433, dass die Inanspruchnahme von LukiFG-Mittenl aus dem Antrag gestrichen wird, abstimmen. Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 5 Der Antrag in der geänderten Form wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) einstimmig beschlossen. Seite 13 von 25 9. Antrag der SPD-Fraktion betr. Pilotprojekte zur Nutzung von Aquathermie in Marl zur CO2-Reduzierung in städtischen Gebäuden und sozialen Einrichtungen (Vorlagen-Nr. 2026/0475) Herr Caliskan erläutert, dass aus seiner Sicht durch die Nutzung von Aquathermie bei städtischen Gebäuden viel CO2 eingespart werden kann. Aus diesem Grund wurde der Antrag zur Durchführung von geeigneten Pilotprojekten gestellt. Frau Baudek führt aus, dass das Thema „Aquathermie“ gut in der Kommunale Wärmeplanung bearbeitet wird. Des Weiteren führt sie aus, dass Wärme durchaus durch das Abwasser, also aus dem Kanalnetz gewonnen werden kann. Im Moment liegen hier aber noch keine konkreten Datengrundlagen vor. Deshalb schlägt Frau Baudek vor, dieses Thema in die derzeit in Arbeit befindliche Kommunale Wärmeplanung aufzunehmen. Herr Caliskan schlägt daraufhin vor den Antrag zu ändern: Pilotprojekte zur Nutzung von Aquathermie in Marl zur CO2-Reduzierung in städtischen Gebäuden und sozialen Einrichtungen werden in die Kommunale Wärmeplanung aufgenommen. Der Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Antrag der SPD-Fraktion (Vorlagen-Nr. 2026/0475) abstimmen. Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Der Antrag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) in der abgeänderten Form beschlossen. 10. Antrag der Fraktionen von CDU und SUM betr. Entwicklung eines neuen Ortskerns in Marl-Hamm - Aufwertung des Marktplatzes und Sanierungsgebiet "Lutherquartier" (Vorlagen-Nr. 2026/0484) Herr Täuber führt aus, dass in Hamm schon mehrere Begehungen stattgefunden haben. In diesem Stadtteil ist viel Potenzial für eine gute Entwicklung vorhanden. Der Marktplatz soll aufgewertet und mit der Bebauung des Grundstücks der ehemaligen Lutherkirche neu belebt werden. Für die dortigen Eigentümer bringt die Aufwertung des Marktplatzes viele Vorteile und Anreize mit. Er begrüßt es, dass die neuma als städtische Gesellschaft das Projekt übernimmt. Herr Nickholz schließt sich den Ausführungen von Herrn Täuber an. Des Weiteren führt er aus, dass die Aufwertung des Marktplatzes der richtige Ansatz sei und er begrüßt barrierefreie und bezahlbaren Wohnraum. Daher beantragt Herr Nickholz den Seite 14 von 25 vorliegenden Antrag mit dahingehend zu ergänzen, dass die neuma bei der Prüfung der Gesamtgestaltung des Stadtgebiets stärker mit einbezogen werden soll. Herr Stoltenberg führt aus, dass der Bürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender der neuma ist. Pläne wurden von der neuma vorgeschlagen und von daher sieht er keinen Grund, die Ergänzung aufzunehmen. Um nicht falsche Hoffnungen zu wecken führt Frau Baudek aus, dass der Marktplatz erst umgebaut werden kann, wenn das Hochbauprojekt abgeschlossen ist. Dies ist nach aktuellem Aussagen der neuma im Jahr 2030 der Fall. Vor Erlass einer Sanierungssatzung sind ebenfalls noch einige notwendige Arbeitsschritte abzuarbeiten. Insbesondere sind sogenannte Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Des Weiteren gibt es dort einen großen Eigentümer mit dem Gespräche geführt werden müssen, damit dass Projekt gemeinsam durchgeführt werden kann. Auch in Bezug auf das Projekt der neuma sind noch einige Schritte zu erledigen, bevor alle Voraussetzungen für Genehmigung und Bau des Projekts vorliegen. Herr Täuber führt aus, auch wenn die Sanierung des Marktplatzes erst voraussichtlich 2030 beginnen kann, dann kann vorher schon das Sanierungsgebiet geprüft und die Planung des Marktplatzes angegangen werden. Zu dem Ergänzungsantrag von Herrn Nickholz hat er keine Bedenken, wenn die neuma auch den Marktplatz mit übernimmt. Es würde schon Sinn machen, wenn der Bauträger den Marktplatz mitentwickelt. Allerdings muss vorab geklärt werden, wer welche Aufgaben übernimmt. Frau Baudek führt aus, dass es sinnvoll ist, die neuma stärker mit einzubeziehen. Die Anwendung des Bauturbogibt gibt die Möglichkeit, mit der neuma im Vorfeld verbindlich zu regeln, wer welche Aufgaben übernimmt. Der Ausschussvorsitzende lässt über den Ergänzungszusatz von Herrn Nickholz den Antrag von den Fraktionen CDU und SUM (2026/0484) mit dem Zusatz „die neuma soll bei der Prüfung der Gesamtgestaltung des Stadtgebiets stärker miteinbezogen werden“ abstimmen. Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Der Antrag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) dem Ergänzungszusatz Form angenommen. 11. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion betr. Bebauungsplan ehemalige Gärtnerei Pasch (Vorlagen-Nr. 2026/0494) 11.a Dringlichkeitsantrag der Fraktion FDP/Kritische Bürger zur Sitzungsvorlage 2026/0494 – Nahversorgungsstandort Riegefeld (Vorlagen-Nr. 2026/0529) Die Tagesordnungspunkte 11 und 11.a werden zusammen behandelt. Seite 15 von 25 Herr Stoltenberg erläutert, dass es Gespräche mit den Anwohnern und mit der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN gegeben habe. Er führt aus, dass nichts gegen einen Nahversorger spricht, aber in der politischen Interessenabwägung setzt er die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum an dieser Stelle höher an. Herr Jansen befürwortet ebenfalls an dieser Stelle mehr Wohnraum und nicht einen Nahversorgungsstandort. Herr Schützendübel führt aus, dass die damalige Abstimmung im Rat sehr knapp war. Des Weiteren führt er zu den Ausführungen von Herrn Stoltenberg aus, dass es noch gar nicht absehbar sei, ob diese Entscheidung wirklich Wohnraum entsteht. Des Weiteren stellt er fest, dass es ein fatales Zeichen ist, wenn ein einmal gefasster Beschluss ohne neue Erkenntnisse einfach aufgehoben wird. Aus seiner Sicht besteht sehr viel Klärungsbedarf. So ist unklar, ob zusätzliche Kosten auf die Stadt Marl zukommen. Herr Stoltenberg führt aus, dass es keinen Anspruch auf die Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplans gibt. Damals wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Dies bedeutet, dass ein Prüfprozess eingeleitet wird. Bevor ein Bebauungsplan Rechtskraft erlangt, braucht insgesamt drei Beschlüsse, die mit Mehrheit beschlossen werden müssen. Des Weiteren merkt er an, dass hier nicht die Rede von einer Enteignung des Eigentümers sein kann, sondern die Politik sieht hier eine Wohnbebauung vor und gibt hierzu die Rahmenbedingungen vor. Das ist genau die Aufgabe der Politik, nämlich die kommunale Planungshoheit auszuüben und zu gestalten. Herr Nickholz stimmt dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU- Fraktion nicht zu. Er befürworte an der Stelle eine Nahversorgung, so wie in der letzten Wahlperiode vom Rat beschlossen. Des Weiteren gibt er unmissverständlich zu verstehen, dass die SPD sich grundsätzlich für Wohnbebauung einsetzt. Herr Nickholz beantragt, falls es eine Mehrheit für den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion gibt, die Fragen des Dringlichkeitsantrages von der Fraktion FDP/Kritische Bürger schriftlich zur Ratssitzung zu beantworten. Herr Güttel erklärt, dass Frau Schotte im Anschluss an die Wortmeldungen die Fragen des Dringlichkeitsantrages (Vorlagen-Nr. 2026/0529) mündlich beantworten wird. Herr Täuber führt aus, dass es durchaus legitim ist ein Verfahren zu stoppen. Es erfordert hier noch zwei Beschlüsse, um einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Des Weiteren führt er aus, dass das Verfahren jetzt für eine Wohnbebauung zu stoppen nicht so optimal ist. Hier wurde 2023 ein Aufstellungsbeschluss mit einer knappen Mehrheit beschlossen. Es wurde kontrovers diskutiert. Es gibt aber keinen aktuellen Grund, dass dreijäjhrige Aufstellungsverfahren jetzt zu stoppen. Herr Schützendübel führt aus, dass früher der Beschluss gefasst worden ist, dass dort eine Nahversorgung hinkommt. Des Weiteren führt er aus, dass nicht der Rat oder die Kommunalpolitiker, sondern letztendlich der Eigentümer entscheidet, was er dort machen möchte. Jetzt zu suggerieren, wir wollen da eine Wohnbebauung in Marl und den damaligen Beschluss kippen, ist seines Erachtens nicht richtig. Seite 16 von 25 Frau Schotte beantwortet mündlich die Fragen des Dringlichkeitsantrages der Fraktion FDP/Kritische Bürger zur Sitzungsvorlage 2026/0494 – Nahversorgungsstandort Riegefeld (Vorlagen-Nr. 2026/0529). Welche rechtlichen Konsequenzen und/oder finanziellen Auswirkungen sind aus der Einstellung des Bauleitverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 258 zu erwarten? Die Stadt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein eingeleitetes Bebauungsplanverfahren bis zum Satzungsbeschluss fortzuführen. Aufgrund der kommunalen Planungshoheit besteht ein weiter Gestaltungsspielraum; ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung oder den Abschluss eines Bauleitplans besteht nicht. Bauleitplanverfahren sind ergebnisoffen. Ein unmittelbarer Anspruch eines Vorhabenträgers – beispielsweise des ursprünglich vorgesehenen Lebensmitteleinzelhändlers – auf Fortführung der Planung oder auf Schaffung von Baurecht entsteht allein durch die Einleitung des Verfahrens nicht. Finanzielle Auswirkungen gibt es keine. Gibt es Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Vorgängen? Die Einstellung oder grundlegende Neuausrichtung laufender Bauleitplanverfahren ist nicht ungewöhnlich. Auch in der Stadt Marl hat es in der Vergangenheit vergleichbare Fälle gegeben. Gründe hierfür können insbesondere sein: - veränderte politische Zielsetzungen, - neue Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, - geänderte Markt- oder Bedarfsentwicklungen, - nicht mehr tragfähige Vorhabenkonzepte oder - ungelöste Konflikte, etwa in den Bereichen Verkehr, Einzelhandel, Immissionsschutz oder Naturschutz. Ist die Verwaltung aktuell personell in der Lage, einen vollständig neuen Bebauungsplan aus eigener Kraft zu erstellen? / Wie hoch werden erfahrungsgemäß die Kosten für einen solchen Bebauungsplan sein? Die Verwaltung kann die hoheitlichen Aufgaben der Bauleitplanung sowie die planungsrechtliche Steuerung des Verfahrens grundsätzlich selbst übernehmen. Bei privaten, nicht im Eigentum der Stadt stehenden Flächen werden regelmäßig Planungs- bzw. Kostenübernahmevereinbarungen mit der Eigentümerschaft oder dem Entwicklungsträger getroffen. Diese betreffen insbesondere die Finanzierung notwendiger Fachgutachten sowie die externe Erstellung der Planunterlagen, beispielsweise Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht. Die konkreten Kosten hängen wesentlich von Umfang und Ergebnis der erforderlichen Untersuchungen ab, etwa zu Verkehr, Schallschutz, Artenschutz, Entwässerung oder Bodenverhältnissen. Eine belastbare Kostenschätzung kann daher erst nach Konkretisierung des städtebaulichen Konzepts und des erforderlichen Untersuchungsrahmens erfolgen. Mit welchem Zeitraum ist bis zur „Baureife“ zu rechnen? Der Zeitraum bis zur Baureife hängt maßgeblich von der Mitwirkungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Eigentümerschaft beziehungsweise des Entwicklungsträgers ab. Während die Verwaltung den hoheitlichen Teil des Bauleitplanverfahrens durchführt, Seite 17 von 25 obliegt dem Entwicklungsträger regelmäßig die Beauftragung und Erstellung der erforderlichen Planunterlagen und Fachgutachten. Hinzu kommen die politische Beschlussfassung, die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren, die Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen sowie gegebenenfalls die Sicherung der Erschließung. Eine belastbare Zeitprognose ist daher erst möglich, wenn ein abgestimmtes Entwicklungskonzept und eine verbindliche Vereinbarung mit der Eigentümerschaft beziehungsweise dem Entwicklungsträger vorliegen. Spielt es für die Erstellung eines Bebauungsplans eine Rolle, dass die Stadt nicht Eigentümerin des Geländes ist? Dass die Stadt nicht Eigentümerin der Fläche ist, hindert sie nicht daran, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Bauleitplanung ist flächenbezogen und nicht von kommunalem Grundeigentum abhängig. Für die tatsächliche Umsetzung der Planung ist die Eigentumssituation jedoch von erheblicher Bedeutung. Ohne Eigentum oder eine vertragliche Bindung kann die Stadt weder über den Zeitpunkt der Realisierung noch über die Auswahl eines Investors entscheiden. Planungsziele wie eine Sozialwohnungsquote, Mietpreisbindungen oder besondere städtebauliche und bauliche Qualitätsanforderungen lassen sich gegenüber Privaten am wirksamsten durch städtebauliche Verträge oder gegebenenfalls einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan absichern. Ohne Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerschaft besteht das Risiko, dass zwar Planungsrecht geschaffen wird, eine entsprechende Entwicklung der Fläche jedoch nicht oder nicht zeitnah erfolgt. Wie ist die Forderung nach einem „verträglichen Maß“ zu konkretisieren? Mit der Forderung nach einem „verträglichen Maß“ ist im vorliegenden Zusammenhang insbesondere die ausgewogene Abstimmung zwischen Einzelhandelsnutzungen und Wohnnutzung gemeint. Im weiteren Verfahren wäre zu klären, in welchem Umfang und an welcher Stelle Einzelhandel, Wohnen und gegebenenfalls ergänzende Nutzungen städtebaulich verträglich untergebracht werden können. Maßgebliche Kriterien sind dabei insbesondere die zulässigen Bau- und Verkaufsflächen, die Gebäudehöhen und Baumassen, die Gestaltung und Einfügung in das Umfeld, die Verkehrserschließung, die Stellplatzsituation sowie mögliche Auswirkungen auf die Wohnnachbarschaft und bestehende Zentrenstrukturen. Diese Fragen wären im Rahmen der städtebaulichen Konzeption, der Fachgutachten und der Abwägung im Bauleitplanverfahren zu konkretisieren. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten ein, sozialen Wohnungsbau – mithin entsprechende Mietsätze – ohne Förderung durch öffentliche Mittel zu realisieren? Öffentlich geförderter Wohnungsbau setzt regelmäßig voraus, dass ein förderfähiger Investor gewonnen wird und die Fördervoraussetzungen des Landes Nordrhein- Westfalen erfüllt werden. Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes ist das zentrale Instrument, um verbindliche Miet- und Belegungsbindungen und damit dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ohne öffentliche Förderung ist die Realisierung vergleichsweise niedriger und dauerhaft gebundener Mieten deutlich schwieriger. Sie kann zwar im Einzelfall durch besondere Seite 18 von 25 Vereinbarungen, einen reduzierten Grundstückspreis, eine Quersubventionierung oder langfristig orientierte Bestandshalter unterstützt werden. Eine mit dem geförderten Wohnungsbau vergleichbare Mietpreis- und Belegungsbindung lässt sich ohne Fördermittel jedoch regelmäßig nur eingeschränkt erreichen. Die Verfügbarkeit von Fördermitteln ist von den jeweiligen Förderprogrammen und Bewilligungsbudgets abhängig. In Marl konnten in jüngerer Zeit weiterhin geförderte Wohnungsbauvorhaben realisiert werden. Vor einer verbindlichen Quotierung sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, ob ein förderfähiger Investor zur Verfügung steht und die Förderbedingungen für das konkrete Vorhaben erfüllt werden können. Wie sind die Erfahrungen bei Investitionen im Wohnungsbau, wenn seitens der Verwaltung sehr enge Vorschriften bezüglich der Bauweise gemacht werden? Städtebaulich begründete Vorgaben sind zulässig und häufig erforderlich. Sie können beispielsweise der Sicherung des Ortsbilds, der Klimaanpassung, der Freiraumqualität, des Lärmschutzes oder einer angemessenen baulichen Dichte dienen. Klare, frühzeitig bekannte und sachlich begründete Anforderungen erhöhen grundsätzlich die Planungs- und Investitionssicherheit. Enge oder kostenintensive Vorgaben können die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Wohnungsbauvorhabens jedoch beeinträchtigen, wenn sie die Flexibilität bei Planung und Bauausführung erheblich einschränken. Dies gilt insbesondere bei hohen Baukosten, hohen Finanzierungskosten und begrenzten erzielbaren Mieten. Daher sollten städtebauliche Qualitätsanforderungen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens von Beginn an gemeinsam betrachtet werden. Ziel sollte sein, notwendige Qualitätsstandards verbindlich zu sichern, zugleich aber ausreichend Spielraum für eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung zu erhalten. Frau Baudek ergänzt, dass durch die Ausführungen von Frau Schotte deutlich geworden ist, dass wir in der Regel Grundstücke nur dann beplanen, wenn ein Partner da ist, der auch bauen möchte, da wir die Kosten für die Erschließung und Planung nicht übernehmen können. Die Frage ist also, was können wir tun, wenn dieser Beschluss so gefasst wird. Mein Vorschlag ist es, dass das angefangene Verfahren eingestellt wird und ein neuer Aufstellungsbeschluss vorgelegt wird, der die neuen Ziele beinhaltet. Damit wird dem Eigentümer deutlich gemacht, welche Vorstellungen der Rat für dieses Grundstück hat. Weitere Schritte wären erst dann möglich, wenn ein Partner für die Realisierung der Bebauung gefunden ist. Der Ausschussvorsitzende lässt über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion (Vorlagen-Nr. 2026/0494) abstimmen. Abstimmung: Dagegen: 5 Enthaltungen: 3 Dafür: 7 Der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktionen (Vorlagen- Nr. 2026/0494) wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) mehrheitlich beschlossen. Seite 19 von 25 12. Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer Querungshilfe auf der Sickingmühler Str. im Bereich zwischen Zechenstr., Roter Weg und Dümmer Weg (Vorlagen-Nr. 2026/0502) Herr Wieczorek erläutert den Antrag. Herr Jansen regt an, den Antrag in die AGU zu verschieben mit dem zusätzlichen Änderungsantrag “Die AGU soll den Einbau von Querungshilfen im Verlauf der Zechenbahntrasse an dieser Stelle sowie im weiteren Verlauf der Zechenbahntrasse, der Sickingmühler Straße und der Erzbahntrasse untersuchen.“ Herr Caliskan begrüßt den Antrag und führt aus, dass es aufgrund der örtlichen Verhältnisse dort schwierig sein wird, eine gute Lösung zu finden. Frau Baudek findet den Vorschlag gut, den Antrag in die AGU zu verschieben und zu beraten. Die Verwaltung hat dort keine Unfallhäufung festgestellt. Ohnehin ist auch eine Sanierung der Erzbahntrasse angedacht. Da ist es sinnvoll, auch die Querungsstellen genauer zu betrachten. Herr Stoltenberg führt aus, dass wenn wir jetzt den Antrag in die AGU verschieben, dass Thema der Querungshilfen möglicherweise zurückgestellt wird und lediglich das Thema Unfallvermeidung betrachtet wird. Frau Bernhard stellt fest, dass der Antrag ein Thema des Radentscheides aufgreift. Herr Jens Vogel führt aus, dass er selbst Mitglied in der AGU war und aus dieser Erfahrung heraus weiß, dass dieses Thema in die AGU gehört. Des Weiteren führt er aus, dass vielleicht nicht nur die Querungshilfen auf der Sickingmühler Straße im Bereich zwischen Zechenstraße, Roter Weg und Dümmer Weg, sondern auch an der Schachtstraße in den Blick genommen werden sollten. Herr Güttel lässt über die Vertagung in die AGU und über den Änderungsantrag abstimmen. Der Antrag wird in die AGU vertagt. Die AGU soll den Einbau von Querungshilfen im Verlauf der Zechenbahntrasse an dieser Stelle sowie im weiteren Verlauf der Zechenbahntrasse, der Sickingmühler Straße und der Erzbahntrasse untersuchen. Anschließend soll der Antrag wieder im Stadtplanungsausschuss (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) beraten werden. Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Ausschussmitglieder beschließen einstimmig den Antrag in die AGU zu vertagen und die Prüfung auf weitere Straßenbereiche zu erweitern. Seite 20 von 25 13. Antrag der CDU-Fraktion betr. der Aufstellung von Picknickbänken im Sportpark (Vorlagen-Nr. 2026/0507) Herr Wieczorek korrigiert den Antrag. Es soll Freizeitpark Brassert und nicht Sportpark heißen. Hier geht es darum die Aufenthaltsqualität dort zu verbessern. Hier könne er sich die Aufstellung von Picknickbänken durch Sponsoren und nicht nur durch die Verwaltung vorstellen. Er fragt an, welche Orte geeignet wären und welche Folgekosten entstehen könnten. Herr Nickholz führt aus, dass in der letzten Zeit dort viele Maßnahmen zur Aufwertung durchgeführt wurden. Da der Freizeitpark sehr gut besucht ist, ist zu überlegen, ob es noch bessere Sitzungsmöglichkeiten geben soll. Er fragt, welche Möglichkeiten es gibt, um den kommunalen Haushalt nicht zu belasten. Er empfiehlt, mit Partnern zu sprechen, mit denen man schon andere Maßnahmen realisiert hat. Er begrüßt den Antrag, die Freizeitanlage aufzuwerten. Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag der CDU-Fraktion (Vorlagen-Nr. 2026/0502) abstimmen. Abstimmung: Dagegen: 3 Enthaltungen: 0 Der Antrag der CDU-Fraktion (Vorlagen-Nr. 2026/0507) wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) mehrheitlich angenommen. 14. Antrag der CDU-Fraktion betr. Fahrradunterstände am Parkplatz Zechenplatz 1 (Vorlagen-Nr. 2026/0508) Herr Wieczorek erläutert den Antrag. Herr Nickholz fragt, ob man nicht ergänzen kann, dass auch andere Standorte geprüft werden. Der Standort wird nicht nur wegen der fehlenden Überdachung nicht genutzt. An dieser Stelle ist es auch sehr dunkel. Vielleicht gibt es einen Standort der von jeder Seite her einsehbar und nicht so weit abgelegen ist. Herr Güttel führet aus, dass er diesen Punkt eher im Unterausschuss SOS sieht. Herr Jansen führt aus, dass die Fahrradständer schon einiges erlebt haben, wie z. B. das Zechensterben. Die Position der Fahrradständer ist für die Nutzer des Sportparks nicht optimal. Er würde es auch begrüßen, wenn noch alternative Standorte geprüft werden könnten, die näher am Zechenplatz oder an der Minigolfanlage sind. Seite 21 von 25 Herr Jürgen Vogel führt aus, dass er vor Ort war und feststellen musste, dass dort kein einziger Fahrradständer genutzt wird. Er habe sich vor Ort mit Bürgern unterhalten und die bestätigten, dass die Fahrradständer nicht genutzt werden. Des Weiteren wurde ihm mitgeteilt, dass sie ihre Fahrräder, E-Scooter lieber in Sichtweite stehen haben. Er fragt an, ob man die Fahrradbögen reaktivieren muss oder ob man auf diese verzichten kann. Herr Stoltenberg stellt zu seinem Antrag den Ergänzungsantrag, dass die vorhandenen Fahrradunterstände sowie alternative Standortmöglichkeiten geprüft werden. Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag in der so geänderten Form abstimmen. Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Der geänderte Antrag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen. 15. Sachstand Projektplanung Blumensiedlung (Vorlagen-Nr. 2026/0480) Frau Bernhard bittet die Verwaltung den dortigen Kleingartenverein zu kontaktieren und über den Sachstand zur Projektplanung Blumensiedlung zu informieren. Herr Jansen fragt, warum die Vorlage nicht im Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss auf der Tagesordnung ist. Er führt aus, dass er in der nächsten Ratssitzung einige Fragen zu geplanten Baumfällungen, Neubepflanzungen und zu geplanten Versiegelungen der dort vorhandenen Grünflächen stellen wird. Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr. Die Berichtsvorlage wird von den Ausschuss Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen. 16. Sanierung der Schillerstraße im Abschnitt von Brassertstraße (K6) bis Goethestraße in Marl-Brassert (Vorlagen-Nr. 2026/0485) Frau Baudek führt aus, dass der aktuelle Stand vorgestellt wird. Es gibt noch keine konkreten Ergebnisse. Herr Jansen fragt an, warum die Vorlage auch nicht im Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss auf der Tagesordnung ist. Er weist daraufhin, dass immer darauf hingewiesen wurde, dass wir dort mehr Stellplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen. Herr Nickholz fragt vor dem Hintergrund der aktuellen Verkehrssituation nach, ob es noch Potenzial zur Beschleunigung der Planungsphase gibt. Er sieht eine enorme lange Seite 22 von 25 Zeitspanne bis zur Umsetzung. Er fragt, wann im Laufe des Jahres 2027 einen Beschlussentwurf vorgelegt wird. Frau Baudek führt aus, dass es in eher in der zweiten Jahreshälfte sein wird. Die Berichtsvorlage wird von den Ausschuss Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen. 16.a. Sachstand: Parken auf der Westfalenstraße (Vorlagen-Nr. 2026/0509) Herr Jens Vogel fragt an, ob es bekannt sei, wie viele Parkplätze jetzt auf der Westfalenstraße eingerichtet wurden. Herr Jansen stellt den Antrag, einen Ortstermin mit den Mitgliedern Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) und den Anwohnern zu organisieren um die Maßnahme zu erläutern. Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Jansen abstimmen. Abstimmung: Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Der Antrag wird von den Ausschuss Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) einstimmig angenommen. Die Verwaltung sagt zu, im Rahmen des Ortstermins, die genaue Anzahl der Parkplätze bekannt zu gegeben. Die Berichtsvorlage (2026/0509) wird von den Ausschuss Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen. 17. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. Tag des offenen Denkmals (Vorlagen-Nr. 2026/0495) 17.a. Antwort der Verwaltung zur Anfrage 2026/0495 betr. Tag des offenen Denkmals (Vorlagen-Nr. 2026/0512) Die Tagesordnungspunkte 17 (Vorlagen-Nr. 2026/0495) und 17.a (Vorlagen-Nr. 2026/0512) werden zusammen behandelt. Seite 23 von 25 Herr Jansen hat Ergänzungsfragen. Er möchte wissen, warum die Ernst-Immel- Realschule, die seit Mai 2025 denkmalgeschützt ist, nicht in die Denkmalliste eingetragen wurde und warum sie nicht am Tag des Offen Denkmals vorgestellt wurde. Frau Baudek führt aus, dass nur Teile der Schule unter Denkmalschutz stehen. Von daher wurde die Schule bislang nicht als für die Öffentlichkeit besonders attraktiv eingestuft. Zudem sei die Schule auch grundsätzlich zugänglich. Unabhängig davon gab es keine Ressourcen für dieses Thema. Frau Baudek sagt zu, zu prüfen ob die Eintragung erfolgt ist, wenn nicht, wird die Eintragung kurzfristig nachgeholt. Die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorlagen-Nr. 2026/0495) wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen. Die Berichtsvorlage wird von den Ausschuss Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen. 18. Anfragen und Mitteilungen Herr Wieczorek fragt, warum der Rad- und Gehweg an der Herzlia-Allee bei der Sanierung kombiniert hergestellt werden konnte. Frau Baudek führt aus, dass es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme des ZBH handelt, also keine Neuplanung und keine Maßnahme, bei der Fördermittel beantragt werden können. Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen. Der Ausschussvorsitzende schließt den öffentlichen Teil um 18:45 Uhr und stellt die Nichtöffentlichkeit des Ausschusses her. Seite 24 von 25 Unterschriften zur Niederschrift über die 5. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) der Stadt Marl gez. gez. Ausschussvorsitzender Schriftführung Datum: 25.09.2026 Datum: 25.09.2026 Seite 25 von 25

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