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Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.09.2026
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Marl |
| Datum | 2026-11-04 |
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Extrahierter Text
Stadtplanungsausschuss (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur)
der Stadt Marl
5. Sitzung
am Donnerstag, 17.09.2026 von 16:00 Uhr bis 18:46 Uhr, im Sitzungsraum IV,
ehem. insel-Café, Riegelhaus, Bergstraße 228
Teilnehmerinnen / Teilnehmer:
Vom Ausschuss die Damen und Herren:
Güttel, Thomas J A
Stoltenberg, Tom J A
Bernhardt, Alexandra J A
Wieczorek, Lukas Daniel J A
Keuter, Torsten J A
Caliskan, Cengiz J A
Nickholz, Brian J A
Kottwitz, Manuel J A
Vogel, Jürgen J A
Wiemers, Bernhard J A
Jansen, Stefan J A
Täuber, Andreas J A
Reitzner, Michel J A
Dr. Schützendübel, Andres J A
Vogel, Jens J A
Nicht anwesend:
Biernath-Boutrid, Annette J N
Jepkens, Clemens J N
Huthmacher, Jörg J N
Hellmons, Andreas J N
Klus, Petra J N
Baumgärtner, Ralf J N
Ammersilge, Jennifer J N
Beste, Karl Josef J N
Fleckhaus, Elke J N
Haxter, Mark-Andrew J N
Jedl, Fenja V N
Kampmann, Gregor J N
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Laerbusch, Tanja J N
Real, Christian J N
Sauer, Birgit J N
Schipper, Hans-Peter J N
van Heek, Stephan J N
Kern, Melanie J N
Neumann, Marius als Gast anwesend J N
Exner, Marianne J N
Groß, Michael J N
Heinemann, Jan-Stefan J N
Jasper, Stephan J N
Kallmeier, Maresa V N
Kläsener, Petra J N
Schubert, Britta J N
Weber, Arvid J N
Wenzel, Peter J N
Wienströer-Gurski, Sandra J N
Alinaghi, Markus-Julius Maximus J N
Schneider, Manuela J N
Höttemann, Andree J N
Westermann, Johannes J N
Forst, Andrea als Gast anwesend J N
Dr. Gaschnitz, Roland J N
Golz, Katrin J N
Kühnhenrich, Beate J N
Trutz, Christian J N
Jedl, Marcel J N
Nolde, Thomas als Gast anwesend J N
Hartmann, Bettina J N
Hesse, Werner J N
Scharf, Nico J N
Kolakowski, Larissa J N
Andes, Horst J N
Heinze, Robert J N
Schulz, Daniel J N
Nadrowski, Adolf J N
Leineweber, Thorsten J N
Sandkühler, Michael J N
Rother, Karl-Heinz N N
Baumeister, Wilhelm N N
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Von der Verwaltung:
Schotte, Thea (Amt 61)
Rustemeyer, Daniel (Amt 17)
Baudek, Andrea (Dezernat V)
Kasper, Anja (Schriftführung)
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Fragehalbestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.06.2026
2.a Änderung der Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses
(Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) vom
16.04.2026
hier: Anhörung der Schriftführung gem. § 27 Ziffer 6 der Geschäftsordnung für
den Rat der Stadt Marl und seine Ausschüsse
2.b Änderung der Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses
(Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) vom
16.04.2026
hier: Anhörung der Schriftführung gem. § 27 Ziffer 6 der Geschäftsordnung für
den Rat der Stadt Marl und seine Ausschüsse
3. Bericht über die Umsetzung von Ausschussbeschlüssen
4. Jahresbericht 2025 der Verbraucherzentrale NRW e. V. , Beratungsstelle in Marl
5. 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl für den Bereich südlich
der Paracelsus-Klinik in Marl-Drewer-Süd
1. Der Beschluss des Rates vom 25.09.2025 wird aufgehoben
2. Entwurfsbeschluss und Durchführung der öffentlichen Auslegung
5.a Planungsbeschluss: Umgestaltung der Trogemannstraße und der Hülsstraße bis
Droste-Hülshoff-Straße (2026-10)
6. Antrag der Fraktion FDP/Kritische Bürger betr. M66 - Sachstandsbericht
7. Antrag der SPD-Fraktion betr. Sachstandsbericht zum Rückbau der Arkaden
8. Antrag der Fraktionen von CDU und SUM betr. Machbarkeitsstudie zur
Nachnutzung des Jahnstadions
9. Antrag der SPD-Fraktion betr. Pilotprojekte zur Nutzung von Aquathermie in Marl
zur CO2-Reduzierung in städtischen Gebäuden und sozialen Einrichtungen
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10. Antrag der Fraktionen von CDU und SUM betr. Entwicklung eines neuen
Ortskerns in Marl-Hamm - Aufwertung des Marktplatzes und Sanierungsgebiet
"Lutherquartier"
11. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Und der CDU
Fraktion betr. Bebauungsplan ehemalige Gärtnerei Pasch
11.a Dringlichkeitsantrag der Fraktion FDP/Kritische Bürger zur Sitzungsvorlage
2026/0494- Nahversorgungsstandort Riegefeld
12. Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer Querungshilfe auf der
Sickingmühler Str. im Bereich zwischen Zechenstr., Roter Weg und Dümmer Weg
13. Antrag der CDU-Fraktion betr. der Aufstellung von Picknickbänken im Sportpark
14. Antrag der CDU-Fraktion betr. Fahrradunterstände am Parkplatz Zechenplatz 1
15. Sachstand Projektplanung Blumensiedlung
16. Sanierung der Schillerstraße im Abschnitt von
Brassertstraße (K6) bis Goethestraße in Marl-Brassert
16.a Sachstand: Parken auf der Westfalenstraße
17. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. Tag des offenen Denkmals
17.a Antwort der Verwaltung zur Anfrage 2026/0495 betr. Tag des offenen Denkmals
18. Anfragen und Mitteilungen
Der Ausschussvorsitzende, Herr Güttel, eröffnet die 5. Sitzung des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur). Nach Begrüßung aller Anwesenden stellt er die ordnungsgemäße
und fristgerechte Einladung der Ausschussmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet den Herrn T. Nolde von der Fraktion SUM.
Der Ausschussvorsitzende möchte über den Dringlichkeitsantrag TOP 11.a (Vorlagen-
Nr.2026/0529) der Fraktion FDP/Kritische Bürger zur Sitzungsvorlage 2026/0494 –
Nahversorgungsstandort Riegefeld abstimmen.
Herr Güttel fragt den Antragssteller, ob er noch was zu dem Dringlichkeitsantrag
hinzufügen möchte.
Herr Schützendübel führt aus, dass der Antrag sehr dringlich ist und dass eine
Entscheidung getroffen werden soll, die einen Beschluss des Rates widerruft. Hier
besteht im Vorfeld Klärungsbedarf.
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Herr Güttel führt aus, dass er die Dringlichkeit des Antrages nicht sieht, weil die
Verwaltung zugesichert hat, die Fragen hier und heute in der Sitzung beantworten zu
können. Aus diesem Grunde sieht er es nicht, dass die Beratung über
Tagesordnungspunkt 11 in die nächste Sitzung verschoben werden muss.
Herr Nickholz befürwortet den Dringlichkeitsantrag. Er führt aus, dass es zunächst um
die Beratung des Antrags geht, die Abstimmung ist dann erst der nächste Schritt.
Herr Stoltenberg führt aus, dass er hier keine Dringlichkeit sieht und bittet um
Abstimmung.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Dringlichkeit des Antrags (2026/0529) der
Fraktion FDP/Kritische Bürger zur Sitzungsvorlage 2026/0494 – Nahversorgungsstandort
Riegefeld abstimmen.
Abstimmung:
Dafür: 4
Enthaltungen: 3
Dagegen: 8
Somit ist die Dringlichkeit des Antrages abgewiesen und der Punkt 11.a wird von der
Tagesordnung genommen.
Der Ausschussvorsitzende informiert die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand
der Tagesordnung.
- Der Tagesordnungspunkt 5.a Beschlussvorlage 2026/0498
Planungsbeschluss: Umgestaltung der Trogemannstraße und der Hülsstraße bis
Droste-Hülshoff-Straße (2026-10) wurde nachgereicht
- Tagesordnungspunkt 11.a. hat keine Dringlichkeit
Der Tagesordnungsordnungspunkt wird von der Tagesordnung genommen.
- Der Tagesordnungspunkt 16.a Berichtsvorlage 2026/0509
Sachstand: Parken auf der Westfalenstraße wurde nachgereicht
- Den Tagesordnungspunkt 17.a Berichtsvorlage 2026/0512
Antwort der Verwaltung zur Anfrage 2026/0495 betr. Tag des offenen Denkmals
wurde nachgereicht
Herr Güttel schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 17 und 17.a zusammen zu
behandeln.
Der Ausschussvorsitzende fragt ob es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung gibt.
Dies ist nicht der Fall.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Güttel, lässt über die so geänderte Tagesordnung
abstimmen. Die Tagesordnung wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern
angenommen.
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Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Die Tagesordnung wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschuss
(Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) einstimmig
angenommen.
1. Fragehalbestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Es liegen keine Fragen von den Einwohnerinnen und Einwohnern vor.
2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.06.2026
Die Niederschrift wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses
(Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis
genommen.
2.a. Änderung der Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses
(Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) vom
16.04.2026
hier: Anhörung der Schriftführung gem. § 27 Ziffer 6 der Geschäftsordnung
für den Rat der Stadt Marl und seine Ausschüsse (Vorlagen-Nr. 2026/0446)
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldung.
Der Ausschussvorsitzenden lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Die Beschlussvorlage wird von den Ausschussmitgliedern des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) einstimmig beschlossen.
Der Wortbeitrag des Antragsstellers Herrn Vogel zu dem Tagesordnungspunkt 4
(Ladesäuleninfrastrukturkonzept für die Stadt Marl – neuer Ansatz – mündlicher Bericht
durch Herrn Brück von Oertzen v. d. Kanzlei Wolter Hoppenberg-) der Niederschrift der
3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) vom 16.04.2026 wird wie folgt geändert:
Unter Tagesordnungspunkt 4 (Ladesäuleninfrastrukturkonzept für die Stadt Marl) wird der
letzte Satz der Niederschrift (Zu diesem Vortrag gab es keine weiteren Wortmeldungen)
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gestrichen. Stattdessen wird die getätigte Wortmeldung des Ausschussmitgliedes Herrn
Jürgen Vogel ergänzt (siehe Sachverhalt dieser Vorlage).
2.b. Änderung der Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtplanungsausschusses
(Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) vom
16.04.2026
hier: Anhörung der Schriftführung gem. § 27 Ziffer 6 der Geschäftsordnung
für den Rat der Stadt Marl und seine Ausschüsse (Vorlagen-Nr. 2026/0447)
Herr Nickholz führt aus, dass dies im Vorfeld mit ihm besprochen wurde und dass die
gesamte Aufnahme abgehört wurde. Er habe auch eine Abschrift bekommen, wo man
deutlich sehen kann, dass er mehr gesagt hat als in das Protokoll aufgenommen wurde.
Ihm ist aber bewusst, dass es sich nicht um ein Wortprotokoll handelt. Des Weiteren führt
er aus, dass er seinen Wortbeitrag in der letzten Sitzung ausgeführt hat und somit von
seiner Seite kein weiterer Änderungsbedarf besteht.
Herr Güttel macht nochmal deutlich, dass das Protokoll kein reines Wortprotokoll ist,
sondern ein Verlaufsprotokoll.
Der Ausschussvorsitzenden lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Die Beschlussvorlage wird von den Ausschussmitgliedern des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) einstimmig beschlossen.
Der Wortbeitrag des Antragsstellers Herrn Nickholz zu dem Tagesordnungspunkt 7
(Antrag der CDU-Fraktion betr. Umgestaltung Breite Straße) der Niederschrift der 3.
Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) vom 16.04.2026 wird nicht geändert.
3. Bericht über die Umsetzung von Ausschussbeschlüssen
- Frau Baudek führt aus, dass die Verwaltung in der letzten Sitzung über das
Klageverfahren zum Regionalplan berichtet hat und zugesagt hat, auch über den
weiteren Verlauf zu berichten. Der RVR hat eine Nichtzulassungsbeschwerde
eingelegt, sodass das Verfahren in die nächste Instanz geht. Somit bleibt der
Regionalplan zunächst einmal inkraft. Frau Baudek führt aus, dass abzuwarten ist,
wie es mit dem Klageverfahren der Stadt zur Brinkfortsheide weitergeht. Des
Weiteren führt sie aus, dass die Verwaltung mit den beauftragten Anwälten im
regen Kontakt ist.
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- Herr Nickholz führt aus, dass der Tagesordnungspunkt 4 „Beirat für
Verbraucherinteressen“ – Aufhebung der bestehenden Rahmensatzung und
Entwurf einer neuen Geschäftsordnung (Vorlage-Nr. 2026/0327) in der letzten
Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung
und Verkehrsinfrastruktur) aufgrund der Verhinderung der Verbraucherberatung
vertragt worden sei. Er fragt an, warum die Vorlage nicht auf der Tagesordnung ist
und wann die Beratung nachgeholt wird.
Frau Baudek sichert eine Antwort für das Protokoll zu.
Protokollnotiz: Die Vorlage “Beirat für Verbraucherinteressen“ – Aufhebung der
bestehenden Rahmensatzung und Entwurf einer neuen Geschäftsordnung
(Vorlagen-Nr. 2026/0327) wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 30.06.2026
beratend sowie im Rat am 02.07.2026 zur Beschlussfassung vorgelegt. Beide
Beschlussfassungen erfolgten einstimmig. Eine erneute Befassung des
Stadtplanungsausschusses ist damit obsolet.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.
4. Jahresbericht 2025 der Verbraucherzentrale NRW e. V. , Beratungsstelle in
Marl (Vorlagen-Nr. 2026/0483)
Frau Feldkamp stellt den im Protokoll beigefügten Jahresbericht vor.
Herr Güttel bedankt sich für den Vortrag und führt aus, dass die Verbraucherzentrale eine
wichtige, interessante und vielfältige Arbeit leistet. Gerade in schwierigen Themen
werden die Verbraucher unterstützt, die mit bestimmten Situationen, sprachlich oder auch
sachlich und inhaltlich, überfordert sind. Vieles läuft heutzutage über das Internet und
gerade die ältere Bevölkerung oder Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund,
haben Schwierigkeiten, den ganzen Prozessablauf nachzuvollziehen. Des Weiteren führt
er aus, dass es sehr viele Betrugsmaschen gibt.
Herr Nickholz bedankt sich für den ausführlichen Bericht.
Er führt aus, dass durch die Verbraucherberatung ein vielfältiger und nachhaltiger Schutz
für die Verbraucher gewährleistet wird. Des Weiteren führt er aus, dass die Finanzierung
der Arbeit der Verbraucherberatung zuverlässig gesichert werden muss.
Er fragt an, in welchem Bereich Betrugsversuche am meisten spürbar sind.
Frau Feldkamp führt aus, dass es zwei Aspekte gibt. Einmal spielt die digitale Welt,
gerade im Energiebereich, wo viele Verträge abgeschlossen werden, eine sehr große
Rolle. Hier stehen wir den Verbrauchern bei klassischen Betrugsfällen, die sogenannten
„Fake Shops“ zur Seite. Und zum anderen finden immer mehr Betrugsversuche in den
Geschäften oder an der Haustür statt. Hier beraten wir die Verbraucher und informieren
sie über ihre Rechte.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
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Die Berichtsvorlage wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses
(Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis
genommen.
5. 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl für den Bereich
südlich der Paracelsus-Klinik in Marl-Drewer-Süd
1. Der Beschluss des Rates vom 25.09.2025 wird aufgehoben
2. Entwurfsbeschluss und Durchführung der öffentlichen Auslegung
(Vorlagen-Nr. 2026/0357)r Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Frau Schotte führt aus, dass die Bezirksregierung in der Offenlage Fehler festgestellt
habe. Diese Fehler wurden korrigiert. Das Verfahren muss jedoch ab dem Zeitpunkt der
Offenlage wiederholt werden. Inhaltlich hat sich an dem Flächennutzungsplan nichts
geändert.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldung.
Der Ausschussvorsitzenden lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Der Stadtplanungsausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den
Rat:
1. Die Aufhebung des Beschlusses zur Feststellung der 114. Änderung des
Flächennutzungsplans südlich der Paracelsus-Klinik in Marl Drewer-Süd vom
25.09.2025 wird beschlossen.
2. Die 114. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marl südlich der
Paracelsus-Klinik in Marl Drewer-Süd einschließlich der Begründung und des
Umweltberichts sowie der relevanten Gutachten und den verfügbaren
umweltrelevanten Informationen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur
Veröffentlichung bestimmt.
5.a. Planungsbeschluss: Umgestaltung der Trogemannstraße und der
Hülsstraße bis Droste-Hülshoff-Straße (2026-10) (Vorlagen-Nr. 2026/0498)
Frau Baudek berichtet, dass in den letzten Wochen viel über die Bäume in der
Trogemannstraße diskutiert und in den Medien berichtet wurde.
Sie führt aus, dass mit diesem Beschluss beabsichtigt ist, die Verlängerung der
Fußgängerzone in die Hülsstraße und die Trogemannstraße zu sanieren und
umzugestalten. Hierzu ist der Planungsbeschluss zu fassen.
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Herrn Jansen (BÜNDNIS 90/Die Grünen) beantragt folgende Änderungen mit in die
Beschlussvorlage mit aufzunehmen.
- Schutz der Alleen Hülsstraße und Trogemannstraße
- Versickerung von Regenwasser
- Reduzierung der Hitzebelastung an diesen Straßen
- Bürgerbeteiligung der Anwohner/der Marler Bürger vor der Beschlussfassung
- Anregung eines Moratoriums, dass bis zum Abschluss der Planung keine Bäume gefällt
werden
Frau Baudek führt aus, dass die Verwaltung einen Gutachter mit der Überprüfung der
Möglichkeiten zum Umgang mit den Bäumen in der Trogemannstraße beauftragt hat.
In der weiteren Planung werden selbstverständlich der Schutz von Bäumen, der sinnvolle
Umgang mit Regenwasser, die Reduzierung der Hitzebelastung sowie die
Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt.
Ein Moratorium müsste unabhängig vom Planungsbeschluss gefasst werden, ist aber
nicht erforderlich, da es keine Baumfällung während der Erstellung des Gutachtens
geben wird.
Herr Jansen fragt an, in welchem Zeitrahmen mit dem Gutachten zu rechnen ist.
Frau Baudek führt aus, dass die Erstellung des Gutachtens mehrere Wochen dauern
wird.
Herr Stoltenberg führt zu den Ausführungen von Herrn Jansen aus, dass er alle Punkte
des Änderungsantrages außer dem Moratoriums mittragen kann.
Herr Jansen führt aus, dass das Moratorium nicht mit in die Beschlussvorlage
aufgenommen werden muss. Aus seinen Erfahrungen musste er feststellen, dass viele
Bäume vor der Planung gefällt wurden. Deshalb würde er es begrüßen, wenn erst die
Planung durchgeführt wird und dann erst Baumfällungen in Betracht gezogen werden.
Frau Baudek ergänzt, dass die Stadtverwaltung niemals ohne Grund Bäume fällt,
sondern nur wenn es wichtige Gründe gibt und konkreter Handlungsbedarf besteht.
Herr Güttel führt aus, dass die Verwaltung obligatorisch die genannten Themen
berücksichtigt und nicht bedacht ist, unüberlegt Bäume zu fällen.
Herr Nickholz führt aus, dass die Beschlussvorlage nicht geändert werden muss. Er
stimmt aber der Ergänzung zu, wenn sie in der Niederschrift dargelegt wird.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorlage mit den Änderungsanträgen
von Herrn Jansen (BÜNDNIS 90/Die Grünen) abstimmen.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Trogemannstraße sowie die Hülsstraße
zwischen Trogemannstraße und Droste-Hülshoff-Straße die Planung bis ein
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schließlich Leistungsphase 5 nach HOAI zu erarbeiten und hierfür ein externes
Planungsbüro zu beauftragen.
2. Die Vorplanung einschließlich der Ergebnisse der Beteiligung ist den politischen
Gremien zur Beschlussfassung über die Entwurfsplanung vorzulegen.
3. Auf Grund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Marl sind die Planungs- und
späteren Bauleistungen im Einklang mit dem § 82 GO.
4. Folgende Punkte sind bei der Planung zu berücksichtigen:
- Schutz der Bäume in der Hülsstraße und in der Trogemannstraße
- Versickerung von Regenwasser
- Reduzierung der Hitzebelastung an diesen Straßen
- Bürgerbeteiligung der Anwohner der Marler Bürger vor der Beschlussfassung
Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Der Stadtplanungsausschuss stimmt einstimmig den Änderungen zu.
6. Antrag der Fraktion FDP/Kritische Bürger betr. M66 - Sachstandsbericht
(Vorlagen-Nr. 2026/0417)
Frau Baudek führt aus, dass der Antrag bereits vor den Sommerferien im Rat war und
von dort in den Stadtplanungsausschuss verwiesen wurde. Mittlerweile hat der
Kulturausschuss im Sommer eine Besichtigung durchgeführt und man konnte sich vor
Ort ein Bild machen. Frau Baudek führt aus, dass die Fertigstellung und der Abschluss
der Sanierung nach wie vor der April 2027 sein werde. Das ist der Termin, an dem das
Gebäude sowie die Außenanlagen soweit hergestellt sein werden, dass die
Inbetriebnahme erfolgen kann.
In Bezug auf die Fördergelder gibt es keine Veränderungen. Es wurden mit allen
Fördergebern Gespräche geführt. Die Anträge wurden soweit es erforderlich war
verlängert. Rückzahlungen sind nicht zu erwarten.
Auch die geplanten Nutzungen sind unverändert. Lediglich für das geplante Café müssen
noch ein förderunschädliches Nutzungskonzept und ein Betreiber gefunden werden.
Herr Schützendübel führt aus, dass es in der letzten Ratssitzung heftige Diskussion über
die Kosten gegeben habe. Die Kosten sind auf 22,3 Millionen fixiert. Wenn diese Summe
überschritten wird, dann muss sich der Rat noch einmal damit befassen. Das ist bisher
nicht erfolgt.
Herr Güttel fragt den Antragssteller, ob die Fragen beantwortet wurden.
Herr Schützendübel bejaht dies.
Der Ausschussvorsitzende führt aus, dass der Antrag erledigt ist und es keiner
Abstimmung bedarf.
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7. Antrag der SPD-Fraktion betr. Sachstandsbericht zum Rückbau der
Arkaden
(Vorlagen-Nr. 2026/0420)
Herr Caliskan erläutert kurz den Hintergrund zu dem Antrag und führt aus, dass er die
Fragen beantwortet haben möchte.
Frau Baudek führt aus, dass der Abriss der Arkaden abgeschlossen ist. Nacharbeiten
seitens der Verwaltung sind nicht geplant. Am Mittwoch, den 16.09.2026 hat eine
Stadtteilkonferenz in der Manhattan Sportsbar stattgefunden. Dort wurde der aktuelle
Sachstand vorgestellt. Sie berichtet, dass Herr Schaffrath von Seiten der Stadt damit
beauftragt ist, mit den Eigentümern die Fassadensanierung individuell abzustimmen.
Es gibt Verträge zwischen der Stadt und den einzelnen Eigentümern. Diese sind
privatrechtlicher Natur und nichtöffentlich. Inhaltlich regeln die Verträge die Aufgaben- und
Kostenverteilung zwischen den Eigentümern und der Stadt
Herr Caliskan fragt an, ob zusätzliche Kosten entstehen.
Frau Baudek erklärt, dass dies noch nicht bekannt ist.
Herr Jens Vogel fragt an, wie lange es dauern wird, bis die Hülsstraße wieder attraktiver
ist. Es gibt bei einzelnen Maßnahmen sehr viele Spielräume. Jeder Eigentümer hat ein
großes Interesse, dass die Maßnahme schnell erledigt wird.
Frau Baudek erläutert, dass dies, aufgrund der Abhängig von den Entscheidungen der
Eigentümer, schwer zu kalkulieren ist. Sie geht jedoch davon aus, dass bei Fertigstellung
der Tiefbauarbeiten Ende des Jahres 2027, auch Veränderungen an den Fassaden zu
sehen sein werden.
Herr Nickholz führt aus, dass der Antrag mündlich sehr gut von der Verwaltung
beantwortet wurde. Er fragt an, ob hierzu eine Berichtsvorlage für die nächste Sitzung
des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) schriftlich erstellt werden kann.
Frau Baudek sichert eine Berichtsvorlage für die nächste Sitzung des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) zu.
Herr Güttel fragt den Antragssteller, ob der Antrag dann zurückgezogen wird.
Der Antragssteller bejaht dies.
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8. Antrag der Fraktionen von CDU und SUM betr. Machbarkeitsstudie zur
Nachnutzung des Jahnstadions
(Vorlagen-Nr. 2026/0433)
Herr Stoltenberg führt aus, dass hier dringend ein Konzept für die Nachnutzung in Form
einer Machbarkeitsstudie benötigt wird. Es geht um vielfältig nutzbare Freiflächen, die
man z. B. für den Schulsport und für die Öffentlichkeit nutzen könne.
Herr Jansen verweist auf einen Ratsbeschluss, dass Maßnahmen die LukiFG-Mitteln
finanziert werden sollen, zunächst in einen Arbeitskreis beraten werden.
Frau Baudek führt aus, dass die Verwaltung sich bereits mit dieser Aufgabe beschäftigt
hat und es bislang beabsichtigt war, die Machbarkeitsstudie aus vorhandenen
Haushaltsmitteln zu finanzieren. LuKiFG-Mittel werden zumindest für die
Machbarkeitsstudie nicht benötigt. Anders sieht es möglicherweise bei der Umsetzung
aus.
Herr Nickholz führt aus, dass es bereits 2 Anläufe für eine Vergabe der
Machbarkeitsstudie an ein Planungsbüro gegeben habe. Des Weiteren führt er aus, dass
LuKiFG-Mittel nach den Vorgaben des Landes NRW nur in Verbindung mit Investitionen
eingesetzt werden können. Deshalb ist der Antrag so nicht umsetzbar.
Herr Nickholz führt aus, dass die Haushaltsmittel für die Machbarkeitsstudie vorhanden
sind und nicht aus LukiFG-Mitteln beantragt werden müssen. Er fordert daher die
Fraktionen von CDU und SUM auf, den Antrag zurückziehen.
Herr Stoltenberg führt aus, dass er bereit wäre, die Inanspruchnahme von LukiFG-Mittel,
aus dem Antrag zu streichen, wenn noch genügend Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Antrag der Fraktionen von CDU
und SUM (Vorlagen-Nr. 2026/0433, dass die Inanspruchnahme von LukiFG-Mittenl aus
dem Antrag gestrichen wird, abstimmen.
Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 5
Der Antrag in der geänderten Form wird von den Ausschussmitgliedern des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) einstimmig beschlossen.
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9. Antrag der SPD-Fraktion betr. Pilotprojekte zur Nutzung von Aquathermie
in Marl zur CO2-Reduzierung in städtischen Gebäuden und sozialen
Einrichtungen
(Vorlagen-Nr. 2026/0475)
Herr Caliskan erläutert, dass aus seiner Sicht durch die Nutzung von Aquathermie bei
städtischen Gebäuden viel CO2 eingespart werden kann. Aus diesem Grund wurde der
Antrag zur Durchführung von geeigneten Pilotprojekten gestellt.
Frau Baudek führt aus, dass das Thema „Aquathermie“ gut in der Kommunale
Wärmeplanung bearbeitet wird.
Des Weiteren führt sie aus, dass Wärme durchaus durch das Abwasser, also aus dem
Kanalnetz gewonnen werden kann. Im Moment liegen hier aber noch keine konkreten
Datengrundlagen vor. Deshalb schlägt Frau Baudek vor, dieses Thema in die derzeit in
Arbeit befindliche Kommunale Wärmeplanung aufzunehmen.
Herr Caliskan schlägt daraufhin vor den Antrag zu ändern:
Pilotprojekte zur Nutzung von Aquathermie in Marl zur CO2-Reduzierung in städtischen
Gebäuden und sozialen Einrichtungen werden in die Kommunale Wärmeplanung
aufgenommen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Antrag der SPD-Fraktion
(Vorlagen-Nr. 2026/0475) abstimmen.
Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Der Antrag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) in der abgeänderten Form beschlossen.
10. Antrag der Fraktionen von CDU und SUM betr. Entwicklung eines neuen
Ortskerns in Marl-Hamm - Aufwertung des Marktplatzes und
Sanierungsgebiet "Lutherquartier"
(Vorlagen-Nr. 2026/0484)
Herr Täuber führt aus, dass in Hamm schon mehrere Begehungen stattgefunden haben.
In diesem Stadtteil ist viel Potenzial für eine gute Entwicklung vorhanden. Der Marktplatz
soll aufgewertet und mit der Bebauung des Grundstücks der ehemaligen Lutherkirche
neu belebt werden. Für die dortigen Eigentümer bringt die Aufwertung des Marktplatzes
viele Vorteile und Anreize mit. Er begrüßt es, dass die neuma als städtische Gesellschaft
das Projekt übernimmt.
Herr Nickholz schließt sich den Ausführungen von Herrn Täuber an. Des Weiteren führt
er aus, dass die Aufwertung des Marktplatzes der richtige Ansatz sei und er begrüßt
barrierefreie und bezahlbaren Wohnraum. Daher beantragt Herr Nickholz den
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vorliegenden Antrag mit dahingehend zu ergänzen, dass die neuma bei der Prüfung der
Gesamtgestaltung des Stadtgebiets stärker mit einbezogen werden soll.
Herr Stoltenberg führt aus, dass der Bürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender der neuma
ist. Pläne wurden von der neuma vorgeschlagen und von daher sieht er keinen Grund,
die Ergänzung aufzunehmen.
Um nicht falsche Hoffnungen zu wecken führt Frau Baudek aus, dass der Marktplatz erst
umgebaut werden kann, wenn das Hochbauprojekt abgeschlossen ist. Dies ist nach
aktuellem Aussagen der neuma im Jahr 2030 der Fall.
Vor Erlass einer Sanierungssatzung sind ebenfalls noch einige notwendige
Arbeitsschritte abzuarbeiten. Insbesondere sind sogenannte Vorbereitende
Untersuchungen durchzuführen. Des Weiteren gibt es dort einen großen Eigentümer mit
dem Gespräche geführt werden müssen, damit dass Projekt gemeinsam durchgeführt
werden kann. Auch in Bezug auf das Projekt der neuma sind noch einige Schritte zu
erledigen, bevor alle Voraussetzungen für Genehmigung und Bau des Projekts vorliegen.
Herr Täuber führt aus, auch wenn die Sanierung des Marktplatzes erst voraussichtlich
2030 beginnen kann, dann kann vorher schon das Sanierungsgebiet geprüft und die
Planung des Marktplatzes angegangen werden.
Zu dem Ergänzungsantrag von Herrn Nickholz hat er keine Bedenken, wenn die neuma
auch den Marktplatz mit übernimmt. Es würde schon Sinn machen, wenn der Bauträger
den Marktplatz mitentwickelt. Allerdings muss vorab geklärt werden, wer welche
Aufgaben übernimmt.
Frau Baudek führt aus, dass es sinnvoll ist, die neuma stärker mit einzubeziehen.
Die Anwendung des Bauturbogibt gibt die Möglichkeit, mit der neuma im Vorfeld
verbindlich zu regeln, wer welche Aufgaben übernimmt.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Ergänzungszusatz von Herrn Nickholz den
Antrag von den Fraktionen CDU und SUM (2026/0484) mit dem Zusatz „die neuma soll
bei der Prüfung der Gesamtgestaltung des Stadtgebiets stärker miteinbezogen werden“
abstimmen.
Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Der Antrag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) dem Ergänzungszusatz Form angenommen.
11. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der
CDU-Fraktion betr. Bebauungsplan ehemalige Gärtnerei Pasch
(Vorlagen-Nr. 2026/0494)
11.a Dringlichkeitsantrag der Fraktion FDP/Kritische Bürger zur
Sitzungsvorlage 2026/0494 – Nahversorgungsstandort Riegefeld
(Vorlagen-Nr. 2026/0529)
Die Tagesordnungspunkte 11 und 11.a werden zusammen behandelt.
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Herr Stoltenberg erläutert, dass es Gespräche mit den Anwohnern und mit der Fraktion
Bündnis 90/Die GRÜNEN gegeben habe. Er führt aus, dass nichts gegen einen
Nahversorger spricht, aber in der politischen Interessenabwägung setzt er die Schaffung
von zusätzlichem Wohnraum an dieser Stelle höher an.
Herr Jansen befürwortet ebenfalls an dieser Stelle mehr Wohnraum und nicht einen
Nahversorgungsstandort.
Herr Schützendübel führt aus, dass die damalige Abstimmung im Rat sehr knapp war.
Des Weiteren führt er zu den Ausführungen von Herrn Stoltenberg aus, dass es noch gar
nicht absehbar sei, ob diese Entscheidung wirklich Wohnraum entsteht. Des Weiteren
stellt er fest, dass es ein fatales Zeichen ist, wenn ein einmal gefasster Beschluss ohne
neue Erkenntnisse einfach aufgehoben wird. Aus seiner Sicht besteht sehr viel
Klärungsbedarf. So ist unklar, ob zusätzliche Kosten auf die Stadt Marl zukommen.
Herr Stoltenberg führt aus, dass es keinen Anspruch auf die Änderung oder Aufstellung
eines Bebauungsplans gibt. Damals wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Dies
bedeutet, dass ein Prüfprozess eingeleitet wird. Bevor ein Bebauungsplan Rechtskraft
erlangt, braucht insgesamt drei Beschlüsse, die mit Mehrheit beschlossen werden
müssen. Des Weiteren merkt er an, dass hier nicht die Rede von einer Enteignung des
Eigentümers sein kann, sondern die Politik sieht hier eine Wohnbebauung vor und gibt
hierzu die Rahmenbedingungen vor. Das ist genau die Aufgabe der Politik, nämlich die
kommunale Planungshoheit auszuüben und zu gestalten.
Herr Nickholz stimmt dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-
Fraktion nicht zu. Er befürworte an der Stelle eine Nahversorgung, so wie in der letzten
Wahlperiode vom Rat beschlossen.
Des Weiteren gibt er unmissverständlich zu verstehen, dass die SPD sich grundsätzlich
für Wohnbebauung einsetzt. Herr Nickholz beantragt, falls es eine Mehrheit für den
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion gibt, die Fragen
des Dringlichkeitsantrages von der Fraktion FDP/Kritische Bürger schriftlich zur
Ratssitzung zu beantworten.
Herr Güttel erklärt, dass Frau Schotte im Anschluss an die Wortmeldungen die Fragen
des Dringlichkeitsantrages (Vorlagen-Nr. 2026/0529) mündlich beantworten wird.
Herr Täuber führt aus, dass es durchaus legitim ist ein Verfahren zu stoppen. Es erfordert
hier noch zwei Beschlüsse, um einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Des Weiteren
führt er aus, dass das Verfahren jetzt für eine Wohnbebauung zu stoppen nicht so optimal
ist. Hier wurde 2023 ein Aufstellungsbeschluss mit einer knappen Mehrheit beschlossen.
Es wurde kontrovers diskutiert. Es gibt aber keinen aktuellen Grund, dass dreijäjhrige
Aufstellungsverfahren jetzt zu stoppen.
Herr Schützendübel führt aus, dass früher der Beschluss gefasst worden ist, dass dort
eine Nahversorgung hinkommt. Des Weiteren führt er aus, dass nicht der Rat oder die
Kommunalpolitiker, sondern letztendlich der Eigentümer entscheidet, was er dort machen
möchte. Jetzt zu suggerieren, wir wollen da eine Wohnbebauung in Marl und den
damaligen Beschluss kippen, ist seines Erachtens nicht richtig.
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Frau Schotte beantwortet mündlich die Fragen des Dringlichkeitsantrages der Fraktion
FDP/Kritische Bürger zur Sitzungsvorlage 2026/0494 – Nahversorgungsstandort
Riegefeld (Vorlagen-Nr. 2026/0529).
Welche rechtlichen Konsequenzen und/oder finanziellen Auswirkungen sind aus
der Einstellung des Bauleitverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 258 zu erwarten?
Die Stadt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein eingeleitetes Bebauungsplanverfahren
bis zum Satzungsbeschluss fortzuführen. Aufgrund der kommunalen Planungshoheit
besteht ein weiter Gestaltungsspielraum; ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung oder
den Abschluss eines Bauleitplans besteht nicht. Bauleitplanverfahren sind ergebnisoffen.
Ein unmittelbarer Anspruch eines Vorhabenträgers – beispielsweise des ursprünglich
vorgesehenen Lebensmitteleinzelhändlers – auf Fortführung der Planung oder auf
Schaffung von Baurecht entsteht allein durch die Einleitung des Verfahrens nicht.
Finanzielle Auswirkungen gibt es keine.
Gibt es Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Vorgängen?
Die Einstellung oder grundlegende Neuausrichtung laufender Bauleitplanverfahren ist
nicht ungewöhnlich. Auch in der Stadt Marl hat es in der Vergangenheit vergleichbare
Fälle gegeben. Gründe hierfür können insbesondere sein:
- veränderte politische Zielsetzungen,
- neue Erkenntnisse aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung,
- geänderte Markt- oder Bedarfsentwicklungen,
- nicht mehr tragfähige Vorhabenkonzepte oder
- ungelöste Konflikte, etwa in den Bereichen Verkehr, Einzelhandel,
Immissionsschutz oder Naturschutz.
Ist die Verwaltung aktuell personell in der Lage, einen vollständig neuen
Bebauungsplan aus eigener Kraft zu erstellen? / Wie hoch werden
erfahrungsgemäß die Kosten für einen solchen Bebauungsplan sein?
Die Verwaltung kann die hoheitlichen Aufgaben der Bauleitplanung sowie die
planungsrechtliche Steuerung des Verfahrens grundsätzlich selbst übernehmen. Bei
privaten, nicht im Eigentum der Stadt stehenden Flächen werden regelmäßig Planungs-
bzw. Kostenübernahmevereinbarungen mit der Eigentümerschaft oder dem
Entwicklungsträger getroffen. Diese betreffen insbesondere die Finanzierung
notwendiger Fachgutachten sowie die externe Erstellung der Planunterlagen,
beispielsweise Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.
Die konkreten Kosten hängen wesentlich von Umfang und Ergebnis der erforderlichen
Untersuchungen ab, etwa zu Verkehr, Schallschutz, Artenschutz, Entwässerung oder
Bodenverhältnissen. Eine belastbare Kostenschätzung kann daher erst nach
Konkretisierung des städtebaulichen Konzepts und des erforderlichen
Untersuchungsrahmens erfolgen.
Mit welchem Zeitraum ist bis zur „Baureife“ zu rechnen?
Der Zeitraum bis zur Baureife hängt maßgeblich von der Mitwirkungsbereitschaft und
Leistungsfähigkeit der Eigentümerschaft beziehungsweise des Entwicklungsträgers ab.
Während die Verwaltung den hoheitlichen Teil des Bauleitplanverfahrens durchführt,
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obliegt dem Entwicklungsträger regelmäßig die Beauftragung und Erstellung der
erforderlichen Planunterlagen und Fachgutachten.
Hinzu kommen die politische Beschlussfassung, die gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahren, die Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen sowie
gegebenenfalls die Sicherung der Erschließung. Eine belastbare Zeitprognose ist daher
erst möglich, wenn ein abgestimmtes Entwicklungskonzept und eine verbindliche
Vereinbarung mit der Eigentümerschaft beziehungsweise dem Entwicklungsträger
vorliegen.
Spielt es für die Erstellung eines Bebauungsplans eine Rolle, dass die Stadt nicht
Eigentümerin des Geländes ist?
Dass die Stadt nicht Eigentümerin der Fläche ist, hindert sie nicht daran, einen
Bebauungsplan aufzustellen. Die Bauleitplanung ist flächenbezogen und nicht von
kommunalem Grundeigentum abhängig.
Für die tatsächliche Umsetzung der Planung ist die Eigentumssituation jedoch von
erheblicher Bedeutung. Ohne Eigentum oder eine vertragliche Bindung kann die Stadt
weder über den Zeitpunkt der Realisierung noch über die Auswahl eines Investors
entscheiden.
Planungsziele wie eine Sozialwohnungsquote, Mietpreisbindungen oder besondere
städtebauliche und bauliche Qualitätsanforderungen lassen sich gegenüber Privaten am
wirksamsten durch städtebauliche Verträge oder gegebenenfalls einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan absichern. Ohne Mitwirkungsbereitschaft der
Eigentümerschaft besteht das Risiko, dass zwar Planungsrecht geschaffen wird, eine
entsprechende Entwicklung der Fläche jedoch nicht oder nicht zeitnah erfolgt.
Wie ist die Forderung nach einem „verträglichen Maß“ zu konkretisieren?
Mit der Forderung nach einem „verträglichen Maß“ ist im vorliegenden Zusammenhang
insbesondere die ausgewogene Abstimmung zwischen Einzelhandelsnutzungen und
Wohnnutzung gemeint.
Im weiteren Verfahren wäre zu klären, in welchem Umfang und an welcher Stelle
Einzelhandel, Wohnen und gegebenenfalls ergänzende Nutzungen städtebaulich
verträglich untergebracht werden können. Maßgebliche Kriterien sind dabei
insbesondere die zulässigen Bau- und Verkaufsflächen, die Gebäudehöhen und
Baumassen, die Gestaltung und Einfügung in das Umfeld, die Verkehrserschließung, die
Stellplatzsituation sowie mögliche Auswirkungen auf die Wohnnachbarschaft und
bestehende Zentrenstrukturen.
Diese Fragen wären im Rahmen der städtebaulichen Konzeption, der Fachgutachten und
der Abwägung im Bauleitplanverfahren zu konkretisieren.
Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten ein, sozialen Wohnungsbau – mithin
entsprechende Mietsätze – ohne Förderung durch öffentliche Mittel zu realisieren?
Öffentlich geförderter Wohnungsbau setzt regelmäßig voraus, dass ein förderfähiger
Investor gewonnen wird und die Fördervoraussetzungen des Landes Nordrhein-
Westfalen erfüllt werden. Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes ist das zentrale
Instrument, um verbindliche Miet- und Belegungsbindungen und damit dauerhaft
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Ohne öffentliche Förderung ist die Realisierung vergleichsweise niedriger und dauerhaft
gebundener Mieten deutlich schwieriger. Sie kann zwar im Einzelfall durch besondere
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Vereinbarungen, einen reduzierten Grundstückspreis, eine Quersubventionierung oder
langfristig orientierte Bestandshalter unterstützt werden. Eine mit dem geförderten
Wohnungsbau vergleichbare Mietpreis- und Belegungsbindung lässt sich ohne
Fördermittel jedoch regelmäßig nur eingeschränkt erreichen.
Die Verfügbarkeit von Fördermitteln ist von den jeweiligen Förderprogrammen und
Bewilligungsbudgets abhängig. In Marl konnten in jüngerer Zeit weiterhin geförderte
Wohnungsbauvorhaben realisiert werden. Vor einer verbindlichen Quotierung sollte
deshalb frühzeitig geprüft werden, ob ein förderfähiger Investor zur Verfügung steht und
die Förderbedingungen für das konkrete Vorhaben erfüllt werden können.
Wie sind die Erfahrungen bei Investitionen im Wohnungsbau, wenn seitens der
Verwaltung sehr enge Vorschriften bezüglich der Bauweise gemacht werden?
Städtebaulich begründete Vorgaben sind zulässig und häufig erforderlich. Sie können
beispielsweise der Sicherung des Ortsbilds, der Klimaanpassung, der Freiraumqualität,
des Lärmschutzes oder einer angemessenen baulichen Dichte dienen.
Klare, frühzeitig bekannte und sachlich begründete Anforderungen erhöhen grundsätzlich
die Planungs- und Investitionssicherheit. Enge oder kostenintensive Vorgaben können
die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Wohnungsbauvorhabens jedoch beeinträchtigen,
wenn sie die Flexibilität bei Planung und Bauausführung erheblich einschränken. Dies gilt
insbesondere bei hohen Baukosten, hohen Finanzierungskosten und begrenzten
erzielbaren Mieten.
Daher sollten städtebauliche Qualitätsanforderungen und die Wirtschaftlichkeit des
Vorhabens von Beginn an gemeinsam betrachtet werden. Ziel sollte sein, notwendige
Qualitätsstandards verbindlich zu sichern, zugleich aber ausreichend Spielraum für eine
wirtschaftlich tragfähige Umsetzung zu erhalten.
Frau Baudek ergänzt, dass durch die Ausführungen von Frau Schotte deutlich geworden
ist, dass wir in der Regel Grundstücke nur dann beplanen, wenn ein Partner da ist, der
auch bauen möchte, da wir die Kosten für die Erschließung und Planung nicht
übernehmen können. Die Frage ist also, was können wir tun, wenn dieser Beschluss so
gefasst wird. Mein Vorschlag ist es, dass das angefangene Verfahren eingestellt wird und
ein neuer Aufstellungsbeschluss vorgelegt wird, der die neuen Ziele beinhaltet. Damit
wird dem Eigentümer deutlich gemacht, welche Vorstellungen der Rat für dieses
Grundstück hat. Weitere Schritte wären erst dann möglich, wenn ein Partner für die
Realisierung der Bebauung gefunden ist.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis
90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion (Vorlagen-Nr. 2026/0494) abstimmen.
Abstimmung:
Dagegen: 5
Enthaltungen: 3
Dafür: 7
Der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktionen (Vorlagen-
Nr. 2026/0494) wird von den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses
(Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) mehrheitlich
beschlossen.
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12. Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer Querungshilfe auf der
Sickingmühler Str. im Bereich zwischen Zechenstr., Roter Weg und
Dümmer Weg (Vorlagen-Nr. 2026/0502)
Herr Wieczorek erläutert den Antrag.
Herr Jansen regt an, den Antrag in die AGU zu verschieben mit dem zusätzlichen
Änderungsantrag “Die AGU soll den Einbau von Querungshilfen im Verlauf der
Zechenbahntrasse an dieser Stelle sowie im weiteren Verlauf der Zechenbahntrasse, der
Sickingmühler Straße und der Erzbahntrasse untersuchen.“
Herr Caliskan begrüßt den Antrag und führt aus, dass es aufgrund der örtlichen
Verhältnisse dort schwierig sein wird, eine gute Lösung zu finden.
Frau Baudek findet den Vorschlag gut, den Antrag in die AGU zu verschieben und zu
beraten. Die Verwaltung hat dort keine Unfallhäufung festgestellt. Ohnehin ist auch eine
Sanierung der Erzbahntrasse angedacht. Da ist es sinnvoll, auch die Querungsstellen
genauer zu betrachten.
Herr Stoltenberg führt aus, dass wenn wir jetzt den Antrag in die AGU verschieben, dass
Thema der Querungshilfen möglicherweise zurückgestellt wird und lediglich das Thema
Unfallvermeidung betrachtet wird.
Frau Bernhard stellt fest, dass der Antrag ein Thema des Radentscheides aufgreift.
Herr Jens Vogel führt aus, dass er selbst Mitglied in der AGU war und aus dieser
Erfahrung heraus weiß, dass dieses Thema in die AGU gehört. Des Weiteren führt er
aus, dass vielleicht nicht nur die Querungshilfen auf der Sickingmühler Straße im Bereich
zwischen Zechenstraße, Roter Weg und Dümmer Weg, sondern auch an der
Schachtstraße in den Blick genommen werden sollten.
Herr Güttel lässt über die Vertagung in die AGU und über den Änderungsantrag
abstimmen.
Der Antrag wird in die AGU vertagt. Die AGU soll den Einbau von Querungshilfen im
Verlauf der Zechenbahntrasse an dieser Stelle sowie im weiteren Verlauf der
Zechenbahntrasse, der Sickingmühler Straße und der Erzbahntrasse untersuchen.
Anschließend soll der Antrag wieder im Stadtplanungsausschuss (Wirtschaft, Arbeit,
Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) beraten werden.
Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Die Ausschussmitglieder beschließen einstimmig den Antrag in die AGU zu vertagen
und die Prüfung auf weitere Straßenbereiche zu erweitern.
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13. Antrag der CDU-Fraktion betr. der Aufstellung von Picknickbänken im
Sportpark (Vorlagen-Nr. 2026/0507)
Herr Wieczorek korrigiert den Antrag. Es soll Freizeitpark Brassert und nicht Sportpark
heißen. Hier geht es darum die Aufenthaltsqualität dort zu verbessern. Hier könne er sich
die Aufstellung von Picknickbänken durch Sponsoren und nicht nur durch die Verwaltung
vorstellen. Er fragt an, welche Orte geeignet wären und welche Folgekosten entstehen
könnten.
Herr Nickholz führt aus, dass in der letzten Zeit dort viele Maßnahmen zur Aufwertung
durchgeführt wurden. Da der Freizeitpark sehr gut besucht ist, ist zu überlegen, ob es
noch bessere Sitzungsmöglichkeiten geben soll. Er fragt, welche Möglichkeiten es gibt,
um den kommunalen Haushalt nicht zu belasten. Er empfiehlt, mit Partnern zu sprechen,
mit denen man schon andere Maßnahmen realisiert hat. Er begrüßt den Antrag, die
Freizeitanlage aufzuwerten.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag der CDU-Fraktion (Vorlagen-Nr.
2026/0502) abstimmen.
Abstimmung:
Dagegen: 3
Enthaltungen: 0
Der Antrag der CDU-Fraktion (Vorlagen-Nr. 2026/0507) wird von den
Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen,
Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) mehrheitlich angenommen.
14. Antrag der CDU-Fraktion betr. Fahrradunterstände am Parkplatz
Zechenplatz 1 (Vorlagen-Nr. 2026/0508)
Herr Wieczorek erläutert den Antrag.
Herr Nickholz fragt, ob man nicht ergänzen kann, dass auch andere Standorte geprüft
werden. Der Standort wird nicht nur wegen der fehlenden Überdachung nicht genutzt. An
dieser Stelle ist es auch sehr dunkel. Vielleicht gibt es einen Standort der von jeder Seite
her einsehbar und nicht so weit abgelegen ist.
Herr Güttel führet aus, dass er diesen Punkt eher im Unterausschuss SOS sieht.
Herr Jansen führt aus, dass die Fahrradständer schon einiges erlebt haben, wie z. B. das
Zechensterben. Die Position der Fahrradständer ist für die Nutzer des Sportparks nicht
optimal. Er würde es auch begrüßen, wenn noch alternative Standorte geprüft werden
könnten, die näher am Zechenplatz oder an der Minigolfanlage sind.
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Herr Jürgen Vogel führt aus, dass er vor Ort war und feststellen musste, dass dort kein
einziger Fahrradständer genutzt wird. Er habe sich vor Ort mit Bürgern unterhalten und
die bestätigten, dass die Fahrradständer nicht genutzt werden. Des Weiteren wurde ihm
mitgeteilt, dass sie ihre Fahrräder, E-Scooter lieber in Sichtweite stehen haben. Er fragt
an, ob man die Fahrradbögen reaktivieren muss oder ob man auf diese verzichten kann.
Herr Stoltenberg stellt zu seinem Antrag den Ergänzungsantrag, dass die vorhandenen
Fahrradunterstände sowie alternative Standortmöglichkeiten geprüft werden.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag in der so geänderten Form abstimmen.
Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Der geänderte Antrag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen.
15. Sachstand Projektplanung Blumensiedlung (Vorlagen-Nr. 2026/0480)
Frau Bernhard bittet die Verwaltung den dortigen Kleingartenverein zu kontaktieren und
über den Sachstand zur Projektplanung Blumensiedlung zu informieren.
Herr Jansen fragt, warum die Vorlage nicht im Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss
auf der Tagesordnung ist. Er führt aus, dass er in der nächsten Ratssitzung einige Fragen
zu geplanten Baumfällungen, Neubepflanzungen und zu geplanten Versiegelungen der
dort vorhandenen Grünflächen stellen wird.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr.
Die Berichtsvorlage wird von den Ausschuss Ausschussmitgliedern des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen.
16. Sanierung der Schillerstraße im Abschnitt von Brassertstraße (K6) bis
Goethestraße in Marl-Brassert (Vorlagen-Nr. 2026/0485)
Frau Baudek führt aus, dass der aktuelle Stand vorgestellt wird. Es gibt noch keine
konkreten Ergebnisse.
Herr Jansen fragt an, warum die Vorlage auch nicht im Umwelt- und
Nachhaltigkeitsausschuss auf der Tagesordnung ist. Er weist daraufhin, dass immer
darauf hingewiesen wurde, dass wir dort mehr Stellplätze für Menschen mit
Beeinträchtigungen brauchen.
Herr Nickholz fragt vor dem Hintergrund der aktuellen Verkehrssituation nach, ob es noch
Potenzial zur Beschleunigung der Planungsphase gibt. Er sieht eine enorme lange
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Zeitspanne bis zur Umsetzung. Er fragt, wann im Laufe des Jahres 2027 einen
Beschlussentwurf vorgelegt wird.
Frau Baudek führt aus, dass es in eher in der zweiten Jahreshälfte sein wird.
Die Berichtsvorlage wird von den Ausschuss Ausschussmitgliedern des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen.
16.a. Sachstand: Parken auf der Westfalenstraße (Vorlagen-Nr. 2026/0509)
Herr Jens Vogel fragt an, ob es bekannt sei, wie viele Parkplätze jetzt auf der
Westfalenstraße eingerichtet wurden.
Herr Jansen stellt den Antrag, einen Ortstermin mit den Mitgliedern
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) und den Anwohnern zu organisieren um die Maßnahme zu
erläutern.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Jansen abstimmen.
Abstimmung:
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Der Antrag wird von den Ausschuss Ausschussmitgliedern des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) einstimmig angenommen.
Die Verwaltung sagt zu, im Rahmen des Ortstermins, die genaue Anzahl der Parkplätze
bekannt zu gegeben.
Die Berichtsvorlage (2026/0509) wird von den Ausschuss Ausschussmitgliedern des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen.
17. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. Tag des offenen
Denkmals (Vorlagen-Nr. 2026/0495)
17.a. Antwort der Verwaltung zur Anfrage 2026/0495 betr. Tag des offenen
Denkmals (Vorlagen-Nr. 2026/0512)
Die Tagesordnungspunkte 17 (Vorlagen-Nr. 2026/0495) und 17.a (Vorlagen-Nr.
2026/0512) werden zusammen behandelt.
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Herr Jansen hat Ergänzungsfragen. Er möchte wissen, warum die Ernst-Immel-
Realschule, die seit Mai 2025 denkmalgeschützt ist, nicht in die Denkmalliste eingetragen
wurde und warum sie nicht am Tag des Offen Denkmals vorgestellt wurde.
Frau Baudek führt aus, dass nur Teile der Schule unter Denkmalschutz stehen. Von
daher wurde die Schule bislang nicht als für die Öffentlichkeit besonders attraktiv
eingestuft. Zudem sei die Schule auch grundsätzlich zugänglich. Unabhängig davon gab
es keine Ressourcen für dieses Thema.
Frau Baudek sagt zu, zu prüfen ob die Eintragung erfolgt ist, wenn nicht, wird die
Eintragung kurzfristig nachgeholt.
Die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorlagen-Nr. 2026/0495) wird von
den Ausschussmitgliedern des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen,
Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen.
Die Berichtsvorlage wird von den Ausschuss Ausschussmitgliedern des
Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft, Arbeit, Bauen, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur) zur Kenntnis genommen.
18. Anfragen und Mitteilungen
Herr Wieczorek fragt, warum der Rad- und Gehweg an der Herzlia-Allee bei der
Sanierung kombiniert hergestellt werden konnte.
Frau Baudek führt aus, dass es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme des ZBH handelt,
also keine Neuplanung und keine Maßnahme, bei der Fördermittel beantragt werden
können.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.
Der Ausschussvorsitzende schließt den öffentlichen Teil um 18:45 Uhr und stellt die
Nichtöffentlichkeit des Ausschusses her.
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Unterschriften
zur Niederschrift über die 5. Sitzung des Stadtplanungsausschusses (Wirtschaft,
Arbeit, Bauen, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur) der Stadt Marl
gez. gez.
Ausschussvorsitzender Schriftführung
Datum: 25.09.2026 Datum: 25.09.2026
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