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Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal im Bereich "In der großen Acht", Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMandelbachtal
Datum2026-11-04
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Gemeinde Mandelbachtal Beschlussvorlage Nr.: 20263365 Datum: 13.10.2026 Amt Fb III - Bauen und Umwelt, Technische Dienste Sachbearbeiter/in Vogelgesang, Reiner Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Mandelbachtal 04.11.2026 öffentlich beschließend Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal im Bereich "In der großen Acht", Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Mandelbachtal beschließt die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „In der großen Acht“ im Gemeindeteil Bliesmengen-Bolchen der Gemeinde Mandelbachtal. 2. Im Zuge einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden in der Gemeinde Mandelbachtal Innenentwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Aufgrund dieser Nachverdichtungsplanungen hat sich der Bedarf an Wohnbaureserveflächen im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Mandelbachtal geändert. Der ca. 4,4 ha große Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Gemeindebezirks Bliesmengen-Bolchen. 3. Der Gemeinderat der Gemeinde Mandelbach billigt den vom Büro ARGUS CONCEPT erstellten Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung im Bereich „In der großen Acht“. 4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. 5. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. 6. Bei der Flächennutzungsplanteiländerung ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen, 22.10.2026: Die Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen wird in der Sitzung bekannt gegeben. Empfehlung des Bauausschusses, 28.10.2026: Die Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen und die Empfehlung des Bauausschusses werden in der Sitzung bekannt gegeben. Finanzielle Auswirkungen ja nein Kostenträger Kostenstelle jährliche Folgekosten Personalkosten Sachkosten Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen Zuschussgeber Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 Summe aus Aufwand/Ertrag bzw. Auszahlung/Einzahlung Deckungsvorschlag Zur Verfügung stehende Mittel (Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag bereit zu Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag stellen Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.) Sach- und Rechtslage: a)Ausgangslage, b)Ziel, c)Rechtsfolge Der ca. 4,4 ha große Geltungsbereich der als Ersatzbaufläche im Flächennutzungsplan der Gemeinde Mandelbachtal für den Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen ausgewiesene Bereich „In der großen Acht“ befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Mandelbachtal zwischen der Ritterstraße und der Gräfinthaler Straße. Durch die Ausweisung des Baugebietes „Am Rittersweg“ mit der damit verbundenen Ausweisung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Mandelbachtal (Teiländerung des Flächennutzungsplanes) ist es erforderlich den im Flächennutzungsplan als Wohnbaureservefläche ausgewiesenen Bereich „In der großen Acht“ im Zuge einer nachhaltigen Stadtentwicklung aufzuheben. Dies ist die Grundvoraussetzung seitens des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport um der Ausweisung des Baugebietes „Am Rittersweg“ landesplanerisch zuzustimmen. Folgende Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt: 1. Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „In der großen Acht“ 2. Begründung

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