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Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal im Bereich "In der großen Acht", Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mandelbachtal |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Mandelbachtal
Beschlussvorlage Nr.: 20263365
Datum: 13.10.2026
Amt Fb III - Bauen und
Umwelt, Technische
Dienste
Sachbearbeiter/in Vogelgesang, Reiner
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat Mandelbachtal 04.11.2026 öffentlich beschließend
Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Mandelbachtal im Bereich "In der großen Acht", Gemeindebezirk
Bliesmengen-Bolchen
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Mandelbachtal beschließt die Teiländerung
des Flächennutzungsplanes im Bereich „In der großen Acht“ im Gemeindeteil
Bliesmengen-Bolchen der Gemeinde Mandelbachtal.
2. Im Zuge einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden in der Gemeinde
Mandelbachtal Innenentwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Aufgrund dieser
Nachverdichtungsplanungen hat sich der Bedarf an Wohnbaureserveflächen
im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Mandelbachtal geändert.
Der ca. 4,4 ha große Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung
befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Gemeindebezirks
Bliesmengen-Bolchen.
3. Der Gemeinderat der Gemeinde Mandelbach billigt den vom Büro ARGUS
CONCEPT erstellten Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung im
Bereich „In der großen Acht“.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich
bekannt zu machen.
5. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu
unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für
die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
6. Bei der Flächennutzungsplanteiländerung ist ergänzend darauf hinzuweisen,
dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7
Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist,
die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig
geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen, 22.10.2026:
Die Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen wird in der Sitzung bekannt
gegeben.
Empfehlung des Bauausschusses, 28.10.2026:
Die Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen und die Empfehlung des
Bauausschusses werden in der Sitzung bekannt gegeben.
Finanzielle Auswirkungen ja nein
Kostenträger Kostenstelle
jährliche Folgekosten Personalkosten
Sachkosten
Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen
Zuschussgeber
Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
Summe aus Aufwand/Ertrag bzw.
Auszahlung/Einzahlung
Deckungsvorschlag
Zur Verfügung stehende Mittel
(Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag
bereit zu
Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag
stellen
Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.)
Sach- und Rechtslage: a)Ausgangslage, b)Ziel, c)Rechtsfolge
Der ca. 4,4 ha große Geltungsbereich der als Ersatzbaufläche im
Flächennutzungsplan der Gemeinde Mandelbachtal für den Gemeindebezirk
Bliesmengen-Bolchen ausgewiesene Bereich „In der großen Acht“ befindet sich am
nordöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Mandelbachtal zwischen der Ritterstraße
und der Gräfinthaler Straße.
Durch die Ausweisung des Baugebietes „Am Rittersweg“ mit der damit verbundenen
Ausweisung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Mandelbachtal (Teiländerung
des Flächennutzungsplanes) ist es erforderlich den im Flächennutzungsplan als
Wohnbaureservefläche ausgewiesenen Bereich „In der großen Acht“ im Zuge einer
nachhaltigen Stadtentwicklung aufzuheben. Dies ist die Grundvoraussetzung seitens
des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport um der Ausweisung des Baugebietes
„Am Rittersweg“ landesplanerisch zuzustimmen.
Folgende Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt:
1. Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „In der
großen Acht“
2. Begründung
Text aus PDF extrahiert