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Bebauungsplan "Am Rittersweg" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal, Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMandelbachtal
Datum2026-11-04
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Gemeinde Mandelbachtal Beschlussvorlage Nr.: 20262225 Datum: 14.10.2026 Amt Fb III - Bauen und Umwelt, Technische Dienste Sachbearbeiter/in Vogelgesang, Reiner Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Mandelbachtal 04.11.2026 öffentlich beschließend Bebauungsplan "Am Rittersweg" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal, Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Mandelbachtal beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Rittersweg“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal im Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen. 2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Rittersweg“ und der parallelen Flächennutzungsplanteiländerung verfolgt die Gemeinde Mandelbachtal das Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung im östlichen Bereich des Ortsteils Bliesmengen-Bolchen zu sichern und den bestehenden Siedlungsraum sinnvoll zu ergänzen. Das ca. 1,1 ha große Plangebiet ist gesamträumlich betrachtet im Osten des Ortsteils Bliesmengen-Bolchen gelegen. Es liegt parallel an der östlichen Seite der Straße „Ritterstraße“. 3. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Rittersweg" wird der rechtskräftige Bebauungsplan "Am schwarzen Kreuz" im nördlichen Randbereich ersetzt. 4. Der Gemeinderat der Gemeinde Mandelbach billigt den vom Büro ARGUS CONCEPT erstellten Entwurf des Bebauungsplanes „Am Rittersweg“ mit paralleler Flächennutzungsplanteiländerung 5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 6. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. 7. Bei der Flächennutzungsplanteiländerung ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen, 22.10.2026: Die Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen wird in der Sitzung bekannt gegeben. Empfehlung Bauausschusses, 28.10.2026: Die Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen und des Bauausschusses werden in der Sitzung bekannt gegeben. Finanzielle Auswirkungen ja nein Kostenträger Kostenstelle jährliche Folgekosten Personalkosten Sachkosten Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen Zuschussgeber Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 Summe aus Aufwand/Ertrag bzw. Auszahlung/Einzahlung Deckungsvorschlag Zur Verfügung stehende Mittel (Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag bereit zu Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag stellen Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.) Sach- und Rechtslage: a)Ausgangslage, b)Ziel, c)Rechtsfolge Der Gemeinderat Mandelbachtal hat in seiner Sitzung vom 15.02.2023 auf Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen vom 08.12.2022 folgenden Beschluss gefasst: 1. Zur Schaffung neuer Wohnbauflächen im Gemeindebezirk Bliesmengen- Bolchen im Bereich der Grundstücke Flurstück-Nrn. 2439, 2440, 2441, 2442, 2443, 2444, 2444/2, 2445, 2445/2, 2446, 2447, 2448, 2449, 2450, 2451 und 2453/2, Gewanne Am Rittersweg (Ritterstraße) wird ein Bebauungsplan auf der Grundlage des von der Fa. Hauser und Luft mit Antrag vom 24.11.2022 vorgelegten Konzeptes aufgestellt. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben um gemäß § 13 a in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Da in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde auch eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal in dem betroffenen Bereich erforderlich ist, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Das ca. 1,1 ha große Plangebiet ist gesamträumlich betrachtet im Osten des Ortsteils Bliesmengen-Bolchen gelegen. Es liegt parallel an der östliche Seite der Straße „Ritterstraße“, auf einer Höhe von ca. 215 m und 224 m über NN. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Rittersweg“ und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde Mandelbachtal das Ziel, eine geordnete städtebaulichen Entwicklung im östlichen Teil des Ortsteiles Bliesmengen-Bolchen zu sichern und den bestehenden Wohnraum sinnvoll zu ergänzen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Rittersweg“ wird der rechtskräftige Bebauungsplan „Am schwarzen Kreuz“ im nördlichen Randbereich ersetzt. Folgende Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt: • Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans in DIN A 4 • Entwurf des Bebauungsplans „Am Rittersweg“ in DIN A 4 • Begründung • Biotoptypenbestandsplan • Vorprüfung UVP-Pflicht • Fachgutachten mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

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