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Bebauungsplan "Am Rittersweg" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal, Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mandelbachtal |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Mandelbachtal
Beschlussvorlage Nr.: 20262225
Datum: 14.10.2026
Amt Fb III - Bauen und
Umwelt, Technische
Dienste
Sachbearbeiter/in Vogelgesang, Reiner
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat Mandelbachtal 04.11.2026 öffentlich beschließend
Bebauungsplan "Am Rittersweg" mit paralleler Teiländerung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal,
Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Mandelbachtal beschließt, die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Am Rittersweg“ mit paralleler Teiländerung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal im Gemeindebezirk
Bliesmengen-Bolchen.
2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Rittersweg“ und der parallelen
Flächennutzungsplanteiländerung verfolgt die Gemeinde Mandelbachtal das
Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung im östlichen Bereich des
Ortsteils Bliesmengen-Bolchen zu sichern und den bestehenden
Siedlungsraum sinnvoll zu ergänzen. Das ca. 1,1 ha große Plangebiet ist
gesamträumlich betrachtet im Osten des Ortsteils Bliesmengen-Bolchen
gelegen. Es liegt parallel an der östlichen Seite der Straße „Ritterstraße“.
3. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Rittersweg" wird der
rechtskräftige Bebauungsplan "Am schwarzen Kreuz" im nördlichen
Randbereich ersetzt.
4. Der Gemeinderat der Gemeinde Mandelbach billigt den vom Büro ARGUS
CONCEPT erstellten Entwurf des Bebauungsplanes „Am Rittersweg“ mit
paralleler Flächennutzungsplanteiländerung
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu
unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für
die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
7. Bei der Flächennutzungsplanteiländerung ist ergänzend darauf hinzuweisen,
dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7
Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist,
die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig
geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen, 22.10.2026:
Die Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen wird in der Sitzung bekannt
gegeben.
Empfehlung Bauausschusses, 28.10.2026:
Die Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen und des Bauausschusses
werden in der Sitzung bekannt gegeben.
Finanzielle Auswirkungen ja nein
Kostenträger Kostenstelle
jährliche Folgekosten Personalkosten
Sachkosten
Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen
Zuschussgeber
Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
Summe aus Aufwand/Ertrag bzw.
Auszahlung/Einzahlung
Deckungsvorschlag
Zur Verfügung stehende Mittel
(Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag
bereit zu
Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag
stellen
Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.)
Sach- und Rechtslage: a)Ausgangslage, b)Ziel, c)Rechtsfolge
Der Gemeinderat Mandelbachtal hat in seiner Sitzung vom 15.02.2023 auf
Empfehlung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen vom 08.12.2022 folgenden
Beschluss gefasst:
1. Zur Schaffung neuer Wohnbauflächen im Gemeindebezirk Bliesmengen-
Bolchen im Bereich der Grundstücke Flurstück-Nrn. 2439, 2440, 2441, 2442,
2443, 2444, 2444/2, 2445, 2445/2, 2446, 2447, 2448, 2449, 2450, 2451 und
2453/2, Gewanne Am Rittersweg (Ritterstraße) wird ein Bebauungsplan auf
der Grundlage des von der Fa. Hauser und Luft mit Antrag vom 24.11.2022
vorgelegten Konzeptes aufgestellt.
2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben um gemäß § 13 a
in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
aufgestellt zu werden.
Da in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde auch eine Teiländerung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelbachtal in dem betroffenen Bereich
erforderlich ist, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 a in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch durchgeführt
werden.
Das ca. 1,1 ha große Plangebiet ist gesamträumlich betrachtet im Osten des Ortsteils
Bliesmengen-Bolchen gelegen. Es liegt parallel an der östliche Seite der Straße
„Ritterstraße“, auf einer Höhe von ca. 215 m und 224 m über NN.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Rittersweg“ und der parallelen
Teiländerung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde Mandelbachtal das
Ziel, eine geordnete städtebaulichen Entwicklung im östlichen Teil des Ortsteiles
Bliesmengen-Bolchen zu sichern und den bestehenden Wohnraum sinnvoll zu
ergänzen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Rittersweg“ wird der rechtskräftige
Bebauungsplan „Am schwarzen Kreuz“ im nördlichen Randbereich ersetzt.
Folgende Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt:
• Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans in DIN A 4
• Entwurf des Bebauungsplans „Am Rittersweg“ in DIN A 4
• Begründung
• Biotoptypenbestandsplan
• Vorprüfung UVP-Pflicht
• Fachgutachten mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
Text aus PDF extrahiert