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Qualifizierter Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz-Kreis

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMandelbachtal
Datum2026-11-04
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Gemeinde Mandelbachtal Beschlussvorlage Nr.: 20265261 Datum: 01.10.2026 Amt Fb III - Bauen und Umwelt, Technische Dienste Sachbearbeiter/in Rubeck, Philip Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Mandelbachtal 04.11.2026 öffentlich beschließend Qualifizierter Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz-Kreis Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat erteilt die Anerkennung für den vorliegenden qualifizierten Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz-Kreis. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen vom 28.10.2026 (2026526): Der Ausschuss für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen empfiehlt dem Gemeinderat, für den vorliegenden qualifizierten Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz- Kreis die Anerkennung zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen ja nein Kostenträger Kostenstelle jährliche Folgekosten Personalkosten Sachkosten Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen Zuschussgeber Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 Summe aus Aufwand/Ertrag bzw. Auszahlung/Einzahlung Deckungsvorschlag Zur Verfügung stehende Mittel (Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag bereit zu Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag stellen Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.) Sach- und Rechtslage: a)Ausgangslage, b)Ziel, c)Rechtsfolge a) Ausgangslage Die Vertretenden des Gutachterausschusses des Saarpfalz-Kreises haben als Sachverständige den qualifizierten Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz-Kreis im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen am 28.10.2026 vorgestellt und hier die Datenerhebung, die Auswertung sowie das Ergebnis erläutert. Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt zur weiteren Information: • Sitzungsvorlage 28.10.2026: Qualifizierter Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz- Kreis • Anlage Regressionsmietspiegel in Tabellenform QMS 2026 b) Ziel Die Anerkennung des vorbereitenden qualifizierten Mietspiegels 2026 für den Saarpfalz-Kreis ist die gemeinsame Zielsetzung aller kreisangehörigen Kommunen und des Saarpfalz-Kreises. c) Rechtsfolge Durch die Anerkennung des Mietspiegels durch die Gemeinde als auch der Interessenvertreter der Vermieter und Mieter erhält der Mietspiegel seine Qualifizierung nach § 558d BGB. Durch die Qualifizierung kann der Mietspiegel für insbesondere folgende Zwecke verwandt werden: • Grundlage für die Berechnung von Leistungen für die Unterkunft im Rahmen von SGB II und XII • dient als ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne des § 558 II BGB • in Gerichtsverfahren gilt die widerlegbare Vermutung, dass die in ihm bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

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