Startseite › Mandelbachtal › Dokument
Qualifizierter Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz-Kreis
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mandelbachtal |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Mandelbachtal
Beschlussvorlage Nr.: 20265261
Datum: 01.10.2026
Amt Fb III - Bauen und
Umwelt, Technische
Dienste
Sachbearbeiter/in Rubeck, Philip
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat Mandelbachtal 04.11.2026 öffentlich beschließend
Qualifizierter Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz-Kreis
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt die Anerkennung für den vorliegenden qualifizierten
Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz-Kreis.
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen vom
28.10.2026 (2026526):
Der Ausschuss für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen empfiehlt dem
Gemeinderat, für den vorliegenden qualifizierten Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz-
Kreis die Anerkennung zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen ja nein
Kostenträger Kostenstelle
jährliche Folgekosten Personalkosten
Sachkosten
Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen
Zuschussgeber
Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
Summe aus Aufwand/Ertrag bzw.
Auszahlung/Einzahlung
Deckungsvorschlag
Zur Verfügung stehende Mittel
(Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag
bereit zu
Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag
stellen
Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.)
Sach- und Rechtslage: a)Ausgangslage, b)Ziel, c)Rechtsfolge
a) Ausgangslage
Die Vertretenden des Gutachterausschusses des Saarpfalz-Kreises haben als
Sachverständige den qualifizierten Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz-Kreis im
Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen am
28.10.2026 vorgestellt und hier die Datenerhebung, die Auswertung sowie das
Ergebnis erläutert.
Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt zur weiteren Information:
• Sitzungsvorlage 28.10.2026: Qualifizierter Mietspiegel 2026 für den Saarpfalz-
Kreis
• Anlage Regressionsmietspiegel in Tabellenform QMS 2026
b) Ziel
Die Anerkennung des vorbereitenden qualifizierten Mietspiegels 2026 für den
Saarpfalz-Kreis ist die gemeinsame Zielsetzung aller kreisangehörigen Kommunen
und des Saarpfalz-Kreises.
c) Rechtsfolge
Durch die Anerkennung des Mietspiegels durch die Gemeinde als auch der
Interessenvertreter der Vermieter und Mieter erhält der Mietspiegel seine
Qualifizierung nach § 558d BGB.
Durch die Qualifizierung kann der Mietspiegel für insbesondere folgende Zwecke
verwandt werden:
• Grundlage für die Berechnung von Leistungen für die Unterkunft im Rahmen von
SGB II und XII
• dient als ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne des § 558 II BGB
• in Gerichtsverfahren gilt die widerlegbare Vermutung, dass die in ihm bezeichneten
Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Text aus PDF extrahiert