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Einwohnerfragestunde gemäß § 20 a KSVG

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMandelbachtal
Datum2026-11-04
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Gemeinde Mandelbachtal Beschlussvorlage Nr.: 2026427 Datum: 25.08.2026 Amt Fb I - Zentrale Verwaltung, Schule, Kultur, Soziales und Tourismus Sachbearbeiter/in Krill, Gabi Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Mandelbachtal 04.11.2026 öffentlich zur Kenntnis Einwohnerfragestunde gemäß § 20 a KSVG Beschlussvorschlag: Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates wird bei Bedarf eine Einwohnerfragestunde durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen ja nein Kostenträger Kostenstelle jährliche Folgekosten Personalkosten Sachkosten Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen Zuschussgeber Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 Summe aus Aufwand/Ertrag bzw. Auszahlung/Einzahlung Deckungsvorschlag Zur Verfügung stehende Mittel (Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag bereit zu Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag stellen Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.) Sach- und Rechtslage: a) Ausgangslage, b)Ziel, c)Rechtsfolge Der Gemeinderat Mandelbachtal hat in seiner Sitzung am 13.07.2005 eine Satzung zur Einrichtung und Durchführung einer Einwohnerfragestunde auf der Grundlage des § 20 a KSVG beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Mandelbachtal wird im Rahmen einer Einwohnerfragestunde Gelegenheit gegeben, Fragen aus dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinde Mandelbachtal an den Gemeinderat oder die Bürgermeisterin zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge gemäß den Vorgaben der Satzung zu unterbreiten.

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