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Einwohnerfragestunde gemäß § 20 a KSVG
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mandelbachtal |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Mandelbachtal
Beschlussvorlage Nr.: 2026427
Datum: 25.08.2026
Amt Fb I - Zentrale
Verwaltung, Schule,
Kultur, Soziales und
Tourismus
Sachbearbeiter/in Krill, Gabi
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat Mandelbachtal 04.11.2026 öffentlich zur Kenntnis
Einwohnerfragestunde gemäß § 20 a KSVG
Beschlussvorschlag:
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates wird bei Bedarf eine
Einwohnerfragestunde durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen ja nein
Kostenträger Kostenstelle
jährliche Folgekosten Personalkosten
Sachkosten
Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen
Zuschussgeber
Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
Summe aus Aufwand/Ertrag bzw.
Auszahlung/Einzahlung
Deckungsvorschlag
Zur Verfügung stehende Mittel
(Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag
bereit zu
Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag
stellen
Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.)
Sach- und Rechtslage: a) Ausgangslage, b)Ziel, c)Rechtsfolge
Der Gemeinderat Mandelbachtal hat in seiner Sitzung am 13.07.2005 eine Satzung
zur Einrichtung und Durchführung einer Einwohnerfragestunde auf der Grundlage des
§ 20 a KSVG beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde
Mandelbachtal wird im Rahmen einer Einwohnerfragestunde Gelegenheit gegeben,
Fragen aus dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinde
Mandelbachtal an den Gemeinderat oder die Bürgermeisterin zu stellen sowie
Anregungen und Vorschläge gemäß den Vorgaben der Satzung zu unterbreiten.
Text aus PDF extrahiert