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Urnenkammern (Urnenwand) als "Pilotprojekt"
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Limburg an der Lahn |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Limburg a. d. Lahn, Drucksache
VORLAGE AN DIE
26/297
25.09.2026 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
Urnenkammern (Urnenwand) als "Pilotprojekt"
Beschlussvorschlag des Magistrats:
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschluss-
fassung:
„Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, das „Pilotprojekt Urnen-
kammer (Urnenwand)“ ausschließlich auf dem Friedhof Linter fortzuführen.“
Begründung/Sachdarstellung:
Nachfolgend eine Zusammenfassung des bisherigen Ablaufs:
Der Ortsbeirat Linter fasste seinerzeit in der Sitzung am 26.11.2019 zu dem Tagesord-
nungspunkt 7 „Errichten einer Urnenwand auf dem Friedhof des Stadtteils Linter“ folgen-
den Beschluss:
„Der Ortsbeirat Linter bittet die Stadtverordnetenversammlung die Friedhofsgebührensat-
zung dahingehend zu ändern, dass die Bestattung in einer Urnenwand auf dem Friedhof
Linter möglich ist.“
Dem Beschlussvorschlag des Magistrats vom 29.09.2020, an den als Alternative zu
Urnenwänden auf den Friedhöfen zur Verfügung stehenden Urnengemeinschaftsgraban-
lagen festzuhalten, ist die Stadtverordnetenversammlung nicht gefolgt.
Die Stadtverordnetenversammlung fasste in der Sitzung am 14.06.2021 folgenden
Beschluss:
„Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Einführung einer zusätzlichen
Bestattungsart mit der Urnenwand im Stadtteil Linter als Pilotprojekt aus.
Der Magistrat wird gebeten der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung eine
Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung gemäß der vorgeleg-
ten Gebührenkalkulation zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Ergänzend dazu empfahl der Ältestenrat folgenden Beschluss:
„Eine Umsetzung in den anderen Stadtteilen soll erst erfolgen, wenn die Erfahrungen in
Linter ausgewertet worden sind. Der Haupt- und Finanzausschuss ist über die Ergebnisse
zu unterrichten und befindet über die Möglichkeit, dieses Angebot in die übrigen Stadtteile
auszurollen.“
...
- 2 -
Die Grabart „Urnenkammern“ wird seit dem 10.06.2022 als Pilotprojekt auf dem Friedhof
Linter angeboten. Die erste Belegung erfolgte am 01.09.2022.
Von den insgesamt zur Verfügung stehenden 18 Urnenkammern sind in den zurückliegen-
den 4 Jahren 14 Kammern belegt worden (Stand 10.09.2026).
Die nachstehende Aufstellung gibt einen detaillierten Überblick:
Jahr Anzahl Urnenbe- Anzahl Urnenbe- Prozentualer An-
stattungen insge- stattung in Urnen- teil
samt kammern
2022 25 1 4,0 %
(01.06.-31.12.)
2023 29 3 10,3 %
2024 26 4 15,4 %
2025 23 2 8,7 %
2026 23 4 17,4 %
(01.01.-31.08.)
Im Ergebnis zeigt sich, dass die Nachfrage nach der Grabart „Urnenkammern“ gering ist.
Erwähnt werden sollte in diesem Zusammenhang, dass sich die in den Urnenkammern
beigesetzten Urnen nach Ablauf der Ruhezeit oder der eingeräumten Nutzungsdauer in
dem gleichen Zustand wie zum Zeitpunkt der Bestattung befinden. Dies hat für den Fried-
hofsträger zur Folge, nach dem Ausräumen der Urnen aus den Urnenkammern, zusätzlich
eine geeignete Örtlichkeit auf dem Friedhof bereitzustellen, um die Urnen dort anschlie-
ßend würdig und pietätvoll zu vergraben.
Bei der Urnengemeinschaftsgrabanlage ist dies nicht erforderlich, da die Aschenkapsel
sowie die Über-/Schmuckurnen aus vergänglichem Material gefertigt sind und sich im
Laufe der Jahre (während der Dauer der Ruhefrist) im Erdreich vollständig auflösen und
nach Ablauf der Ruhezeit bzw. der eingeräumten Nutzungsdauer die „Verwesung“ bzw.
die „Verschmelzung mit dem Element Erde“ erfolgt ist.
Weitere Urnenkammern (Urnenwände) würde die entsprechende Vorhaltung von Fried-
hofsflächen für diese Grabart sowie weitere Versiegelung von Flächen im Umfeld der Ur-
nenwände bedeuten.
Der kommunale Friedhofsträger hat auf Grund des Friedhofsbenutzungszwanges und des
damit einhergehenden Bestattungsanspruchs die Pflicht, Reihengräber für Sarg- und
...
- 3 -
Urnenbestattungen bereitzustellen. Die Überlassung eines Reihen-(Einzel-)grabes stellt
die Grundnutzungsform des Friedhofs dar.
Demgegenüber sind wir mit dem Angebot an derzeit zur Verfügung stehenden Grabarten
sehr breitgefächert aufgestellt:
• Reihengrabstätten für Erdbestattungen (Sargbestattungen)
• Wahlgrabstätten (ein bis mehrstellige Wahlgrabstätten bzw. teilweise auch Tief-
grabstätten) für Erdbestattungen (Sargbestattungen)
• Urnenreihengrabstätten
• Urnenwahlgrabstätten
• Urnengemeinschaftsgrabanlagen
• Baumgräber (auf dem Hauptfriedhof)
In den letzten Jahren ist verstärkt festzustellen, dass sich die klassische Grabpflege durch
die Angehörigen der in den Grabstätten bestatteten Personen aus den unterschiedlichsten
Gründen immer mehr zu einem „Auslaufmodell“ entwickelt. Die Konsequenz sind unge-
pflegte Grabstätten; Tendenz steigend.
Gefragt sind mehr und mehr Grabarten ohne bzw. mit sehr geringem Pflegeaufwand. Um
diesem „Wandel“ gerecht zu werden, bieten wir die Möglichkeit an, neue Grabstätten direkt
als Rasengrabstätten anzulegen. Die Grabfläche wird von den Beschäftigten der
Stadtgärtnerei gepflegt (gemäht).
Dies setzt allerdings voraus, dafür in der Örtlichkeit separate Friedhofsflächen/Grabfelder,
die von den „klassischen“ Grabstätten (mit eigener Grabpflege) getrennt sind, bereitzustel-
len bzw. vorzuhalten, um die vorgenannten Grabarten auch als Rasengrabstätten anbieten
zu können.
Insofern sind die durch die rückläufige Zahl an Sargbestattungen oftmals erwähnten „Über-
hangflächen“ in Bezug auf die Friedhöfe hier kein Thema. Bei manchen kleineren Friedhö-
fen wie zum Beispiel in Ahlbach ist es sogar fraglich, ob wir dort alle aktuell angebotenen
Grabarten weiterhin langfristig zur Verfügung stellen können.
Der Wunsch nach einer Urnenwand wurde in Linter am intensivsten geäußert.
Die Bevölkerung in Linter hat sich zwischenzeitlich an diese Grabart „gewöhnt“ und ver-
mutlich hat die eine oder andere Person den Wunsch, dass nach ihrem Ableben die Urne
auch in einer Urnenkammer beigesetzt wird.
In Anbetracht dessen sollte trotz der bislang relativ geringen Nachfrage das Pilotprojekt
Urnenkammern (Urnenwand) auf dem Friedhof Linter weitergeführt werden.
Von der Ausweitung auf die Friedhöfe in den übrigen Stadtteilen sowie auf den Hauptfried-
hof sollte wegen der vorgenannten Gründe abgesehen werden.
( Michael Stanke )
1. Stadtrat
Text aus PDF extrahiert