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Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn (Stand: 31.12.2025)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeLimburg an der Lahn
Datum2026-11-11
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Limburg a. d. Lahn, Drucksache VORLAGE AN DIE 26/243 18.08.2026 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn (Stand: 31.12.2025) Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 02.06.2026 den vorliegenden Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn mit Stand vom 31.12.2025 gemäß § 6 Absatz 3 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) beschlossen und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Begründung/Sachdarstellung: Nach Maßgabe des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) vom 20. Dezember 2015 sind für jede Dienststelle Frauenförder- und Gleichstellungspläne mit einer Laufzeit von sechs Jahren aufzustellen. Diese sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzu- legen sowie nach drei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls an die aktuelle Entwick- lung anzupassen. Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat erstmals im Ok- tober 1994 einen Frauenförderplan beschlossen. Im Jahr 2014 wurde ein neuer Frauen- förderplan erstellt, zu dem im Jahr 2018 ein Zwischenbericht vorgelegt wurde. Im Jahr 2023 erfolgte eine Fortschreibung auf Basis des Stichtages 30.06.2022. Mit Stand vom 31.12.2025 liegt nun ein aktualisierter Frauenförder- und Gleichstellungsplan vor, der der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan umfasst gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur, eine Prognose der im Gel- tungsbereich zu besetzenden Stellen und möglichen Beförderungen, verbindliche Zielvor- gaben zur Erhöhung des Frauenanteils bei Einstellungen und Beförderungen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedin- gungen sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer einschließ- lich der Aufwertung von Tätigkeiten in überwiegend von Frauen besetzten Bereichen sowie konkrete Maßnahmen einer geschlechtergerechten Personalentwicklung. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan stellt eine wesentliche Grundlage moderner Personalplanung dar. Er dient nicht nur der Identifikation und dem Abbau struktureller Be- nachteiligungen, sondern leistet zugleich einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebe- darfs. Frauenförderung ist dabei als Querschnittsaufgabe zu verstehen und integraler Be- standteil einer zukunftsorientierten Personalentwicklung. Perspektivisch ist vorgesehen, die Inhalte des Frauenförder- und Gleichstellungsplans in ein umfassendes Personalent- wicklungskonzept zu integrieren. Die Umsetzung der Zielsetzungen erfordert das aktive Mitwirken aller Beschäftigten, ins- besondere der Führungskräfte. Ziel ist es, innerhalb der Verwaltung der Kreisstadt Limburg ... - 2 - a. d. Lahn ein Arbeitsumfeld zu fördern, in dem Gleichberechtigung nachhaltig verankert und sowohl intern als auch extern sichtbar gelebt wird. Zum Stand 31.12.2025 zeigt sich, dass die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ge- genüber dem Jahr 2023 von 378 auf 420 gestiegen ist. Davon befinden sich 41 Mitarbei- tende im Beamtenstatus, während es im Jahr 2023 noch 39 waren. Der Frauenanteil im Dienst der Kreisstadt Limburg an der Lahn beträgt aktuell 196 Mitarbeiterinnen, was einem Anteil von 46,67 Prozent entspricht. Insgesamt arbeiten 128 Mitarbeitende in Teilzeit, was einem Anteil von 30,48 Prozent an der Gesamtbelegschaft entspricht. Von den Teilzeitbe- schäftigten sind 19 männlich, was einem Anteil von 14,84 Prozent entspricht. Die im Frauenförderplan beschriebenen Entwicklungen sind insbesondere darauf zurück- zuführen, dass die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergriffen hat. Insbesondere flexiblere Arbeitszeitmodelle tragen dazu bei, dass die persönliche Arbeitszeit besser mit familiären Verpflichtungen in Einklang ge- bracht werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde die Stadtverwaltung im Jahr 2024 er- neut zertifiziert. Die vorliegenden Zahlen belegen insgesamt eine positive Entwicklung, die zeigt, dass Frauen bei der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn in vielen Bereichen nicht mehr unterreprä- sentiert sind. Gleichwohl besteht weiterhin Handlungsbedarf. Zukünftig wird daher weiter- hin im Abstand von jeweils drei Jahren über die Umsetzung und Entwicklung der Inhalte des Frauenförder- und Gleichstellungsplans berichtet. ( Dr. Marius Hahn ) Bürgermeister Anlage: Frauenförder- und Gleichstellungsplan (Stand: 31.12.2025)

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