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Bebauungsplan "Nördlich der Kapellenstraße - 4. Änderung", Limburg Stadtteil Offheim Hier: Städtebaulicher Vertrag

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeLimburg an der Lahn
Datum2026-11-05
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Limburg a. d. Lahn, Drucksache VORLAGE AN DIE 26/323 21.10.2026 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG Bebauungsplan "Nördlich der Kapellenstraße - 4. Änderung", Limburg Stadtteil Off- heim hier: Städtebaulicher Vertrag Beschlussvorschlag: Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfas- sung: „Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem in der Anlage 1 beigefügten Städ- tebaulichen Vertrag zwischen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn und dem Projekt- träger – Albert Weil GmbH&Co. KG, Albert-Weil-Straße 1, 65555 Limburg - Offheim, zu.“ Begründung/Sachdarstellung: Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat am 15.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Kapellenstraße – 4. Änderung“ be- schlossen. Der in der Anlage beigefügte Städtebauliche Vertrag (§ 11 Abs. 3 BauGB) regelt insbeson- dere die Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Albert Weil AG zuzüglich der in § 2 des Vertrages aufgeführten gegebenenfalls erforderlichen Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. ( Dr. Marius Hahn ) Bürgermeister Anlagen: Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen

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