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Bebauungsplan "Solarpark Limburg I", Stadtteil Lindenholzhausen hier: Abwägungsbeschluss sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Limburg an der Lahn |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Limburg a. d. Lahn, Drucksache
VORLAGE AN DIE
26/339
21.10.2026 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
Bebauungsplan "Solarpark Limburg I", Stadtteil Lindenholzhausen
hier: Abwägungsbeschluss sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende
Beschlussfassung:
„ 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die zu dem Entwurf des
Bebauungsplanes „Solarpark Limburg I“, Stadtteil Lindenholzhausen,
eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange wie in der Anlage 1 dargestellt zu behandeln. Das
Abwägungsergebnis ist den jeweiligen Einwendern mitzuteilen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
den Bebauungsplan „Solarpark Limburg I“, bestehend aus der
Planzeichnung (Anlage 2), den Textfestsetzungen (Anlage 3) sowie die
hierzu gehörende
Begründung und dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan
(Anlage 4) als Satzung.
3. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die als Anlage 7 beigefügte
Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 a Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen.“
Begründung/Sachdarstellung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat am 16.12.2024
die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Limburg I“ sowie die dafür notwendige
Änderung des Flächennutzungsplans und die Stellung eines Zielabweichungsantrags zum
Regionalplan Mittelhessen 2010 beschlossen.
1. Anlass und Planziel
Ziel der Stadt Limburg ist es, die regenerative Energiegewinnung im Stadtgebiet zu
steigern. Neben der Energiegewinnung auf geeigneten Dächern sollen auch die
Solarenergiepotentiale in den Freiflächen genutzt werden. Gleichzeitig soll eine
...
- 2 -
kleinteilige, unkoordinierte Zersiedelung des Stadtgebietes durch verstreut angelegte PV-
Freiflächenanlagen ausdrücklich vermieden werden.
Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung des „Solarpark Limburg I“ (Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Anlagen zur
Speicherung von Energie) und somit die Voraussetzungen für die Steigerung der
regenerativen Energiegewinnung geschaffen werden. Durch Gründung einer
Bürgerenergiegenossenschaft können die Limburger Bürgerinnen und Bürger am
Solarpark partizipieren. Der Genossenschaftsanteil gewährt eine Beteiligung am Gewinn.
Auf die Bürgerenergiegenossenschaft sollen bis zu 23 % der der vorgesehenen Fläche
inklusive der Anlagen übertragen werden.
Mit der Bauleitplanung soll die Erzeugung von regenerativer Energie und derer
Speicherung im Stadtgebiet von Limburg ermöglicht werden, welcher in das öffentliche
Stromnetz eingespeist wird.
2. Verfahrensablauf
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Das Plangebiet
umfasst ca. 22,8 ha. Gemäß §1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der
Raumordnung anzupassen. Der Bebauungsplan "Solarpark Limburg I" ließ sich zu Beginn
des Verfahrens nicht aus dem Regionalplan Mittelhessen 2010 herleiten, da dieser die
Planfläche als „Vorranggebiet Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“
darstellt. Dem dafür gestellten Antrag auf Zielabweichung wurde am 16.09.2026 durch
Beschluss des Ausschusses für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur der
Regionalversammlung Mittelhessen zugestimmt (Anlage 6). Dem Entwicklungsgebot wird
damit Folge geleistet.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Limburg stellte das Plangebiet als
Landwirtschaftsfläche dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplans wurde daher im
Parallelverfahren durchgeführt.
Bisher wurden folgende Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplanes
durchgeführt:
Verfahrensschritt Datum
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 16.12.2024
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB 31.01.2025
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) 31.01.2025
BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 10.02.2025
bis einschl.
12.03.2025
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher 10.02.2025
Belange gem. § 4 (1) BauGB bis einschl.
12.03.2025
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 02.03.2026
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) 13.03.2026
BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB 23.03.2026
bis einschl.
...
- 3 -
30.04.2026
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 23.03.2026
(2) BauGB bis einschl.
30.04.2026
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB
Ergebnisse aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Ergebnisse aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gingen keine
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen ein.
Ergebnisse aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
Insgesamt wurden 73 Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB gingen insgesamt 18 Stellungnahmen (Beteiligung der einzelnen Dezernate des
RP Gießen ist in einer zentralen Stellungnahme zusammengefasst) ein. In 8
Stellungnahmen wurden keine Bedenken geäußert. Die 10 Stellungnahmen mit Hinweisen
und Anregungen wurden geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet.
Auf der Grundlage der Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und
Anregungen zu den Themenblöcken
- Telekommunikation
- Leitungstrassen
- Verkehrliche Belange
- Kommunale Abfallwirtschaft
- Bahnrechtliche Belange
- Forstwirtschaft
- Landwirtschaftliche Belange
- Raumordnung
- Oberirdische Gewässer
- Vorsorgender Bodenschutz
- Umwelt-/Natur- und Artenschutz
- Kompensation
- Monitoring
führte die Abwägung der Stellungnahmen zu keinen Ergänzungen oder Änderungen der
Planinhalte.
Die ausführungsrelevanten Hinweise und Anregungen wurden an den Vorhabenträger zur
Beachtung weitergeleitet.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sowie Stellungnahmen mit Anregungen
und Hinweisen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind verfügbar:
...
- 4 -
Arten/Quelle Urheber Thematischer Bezug
vorhandener
Informationen
Stellungnahmen mit Fernstraßenbundesamt Allgemeine Hinweise
Anregungen und (18.03.2026) - keine Zuständigkeit
Hinweisen von Syna GmbH Hinweis auf/zu:
Behörden und (25.03.2026) - Stellungnahme zur Frühzeitigen
sonstigen Trägern Beteiligung
öffentlicher Belange - Schutzabstande zu
Hochspannungsfreileitungen
PLEdoc GmbH Allgemeine Hinweise
(30.03.2026) - keine Betroffenheit
Telekom GmbH Hinweis auf/zu:
(01.04.2026) - Leitungen
- Allgemeine Kabelschutz-
anweisung
DB Immobilien Hinweis auf/zu:
(07.04.2026) - 110 kV-Bahnstromleitung
- Abstimmungen bei
Baumaßnahmen
- Immissionen
- Zuwegungen zu den Bahnanlagen
- Beschädigung und
Verunreinigungen von
Bahnanlagen
- Haftungspflicht des
Planungsträgers/Bauherrn
Kreisbauernverband Hinweise/ Bedenken auf/zu:
Limburg-Weilburg e.V. - Landwirtschaftliche Betroffenheit
(16.04.2026) - Flächeninanspruchnahme,
Standort
- Erreichbarkeit angrenzender
Flächen, Wegeführung
- Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
- Rückbau
Hessen Mobil Allgemeine Hinweise
(23.04.2026) - keine Betroffenheit
- Vorkehrung gegen Ablenkung und
Blendung sind zu berücksichtigen
Kreisausschuss Limburg- Hinweise/Bedenken auf/zu:
Weilburg, verschiedene
Fachdienste Fachdienst Landwirtschaft und
(30.04.2026) Schutzgebietsmanagement
- Rückbau und Wiederherstellung
Ackerland
- Betriebsabläufe während der
Bauzeit
- Alternativenprüfung Agri-PV
Untere Naturschutzbehörde
- Artenschutz
- Kompensation
Fachbereich Gefahrenabwehr
...
- 5 -
Allg. Hinweis
Sachgebiet Mobilitätsmanagement
- keine Einwände
Regierungspräsidium Hinweise auf/zu:
Gießen - Raumordnung/regionalplanerische
(30.04.2026) Belange (allg. Hinweise),
Zielabweichungsverfahren
- Grundwasserschutz (keine
Bedenken)
- Oberirdische Gewässer (Info
Entwässerungsfunktion eines
Flurstückes, allg. Hinweise)
- Nachsorgender Bodenschutz/
Altlasten (keine Einwände, allg.
Hinweise)
- Vorsorgender Bodenschutz (allg.
Schutz-/Hinweise, keine
Einwände)
- Kommunale Abfallwirtschaft
(keine Bedenken, allg. Hinweise)
- Immissionsschutz (keine
Bedenken)
- Bergaufsicht (keine Bedenknken)
- Landwirtschaft (Inanspruchnahme
landwirtschaftliche Nutzfläche,
Regionalplan, Standortunter-
suchung/Ackerzahlen,
Betroffenheit Wirtschaftswege
und möglicher Drainagen,
Nachnutzung, Hinweise zu
städtebaulichen Vertrag)
- Forstwirtschaft (Gefahrenbereich
u.a. Windwurf und Astbruch)
- Natur- und Landschaftsschutz
(keine Betroffenheit)
EVL Hinweise auf/zu:
(30.04.2026) - keine Einwände
- Hinweise zu Überbauung,
Überpflanzung und Schutzstreifen
von Strom- und Gasleitungen
3. Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 10a BauGB ist dem in Kraft getretenen Bebauungsplan eine zusammenfassende
Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt
wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
4. Städtebaulicher Vertrag
Gemäß § 11 BauGB hat sich der Projektträger/Grundstückeigentümer vor dem
Satzungsbeschluss zur Tragung der Planungskosten sowie zur Durchführung und
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Einhaltung der getroffenen Festsetzungen verpflichtet. Hierzu wird den städtischen
Körperschaften eine separate Beschlussvorlage vorgelegt.
( Dr. Marius Hahn )
Bürgermeister
Anlagen:
1. Abwägungsvorschlag der in den Verfahren gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB
vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes
„Solarpark Limburg I“ sowie zu den Entwürfen der Begründung, des Umweltberichts,
des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
2. Plankarte Bebauungsplan „Solarpark Limburg I“
3. Begründung inkl. Anhang
4. Umweltbericht inkl. Anhang
5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. Anhang
6. Zielabweichungsverfahren: Durchschrift Abweichungsentscheidung
7. Zusammenfassende Erklärung
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