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76. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn für den Planbereich des Bebauungsplanes "Solarpark Limburg I" hier: Abwägungsbeschluss sowie Feststellungsbeschluss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeLimburg an der Lahn
Datum2026-11-05
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Limburg a. d. Lahn, Drucksache VORLAGE AN DIE 26/338 21.10.2026 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 76. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn für den Planbereich des Bebauungsplanes "Solarpark Limburg I" hier: Abwägungsbeschluss sowie Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag des Magistrats: Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung: „ 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des geltenden Gesamtflächen-nutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Limburg I“ im Stadtteil Lindenholzhausen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn sowie zu den Entwürfen der Begründung, des Umweltberichts, des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und der Standortuntersuchung für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Limburg, einschließlich aller dazugehörigen Anlagen, entsprechend der Anlage 1 behandeln. Das Abwägungsergebnis ist den jeweiligen Einwendern mitzuteilen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt abschließend die 76. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes (Anlage 3) sowie die hierzu gehörende Begründung (Anlage 4), den Umweltbericht (Anlage 5) und den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage 6). 3. Der Magistrat wird beauftragt, die 76. Änderung des Gesamtflächen- nutzungsplanes beim Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen. 4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die als Anlage 7 beigefügte Zusammenfassende Erklärung gem. § 6a Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. 5. Die Genehmigung der 76. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes ist unter Hinweis auf die Zusammenfassende Erklärung ortsüblich bekanntzumachen.“ ... - 2 - Begründung/Sachdarstellung: Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat am 16.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Limburg I“ sowie die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplans und die Stellung eines Zielabweichungsantrags zum Regionalplan Mittelhessen 2010 beschlossen. Aufgrund des aktuellen Marktumfeldes, der dynamischen energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie der zunehmenden Bedeutung einer netzdienlichen Strombereitstellung wird innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes zusätzlich zur ursprünglichen Planung nun zugelassen, dass neben der bislang vorgesehenen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) mit Nebenanlagen nun räumlich untergeordnet, auch Anlagen zur Speicherung von Energie errichtet werden können. 1. Anlass und Planziel Ziel der Stadt Limburg ist es, die regenerative Energiegewinnung im Stadtgebiet zu steigern. Neben der Energiegewinnung auf geeigneten Dächern sollen auch die Solarenergiepotentiale in den Freiflächen genutzt werden. Gleichzeitig soll eine kleinteilige, unkoordinierte Zersiedelung des Stadtgebietes durch verstreut angelegte PV- Freiflächenanlagen ausdrücklich vermieden werden. Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des „Solarpark Limburg I“ (Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Anlagen zur Speicherung von Energie) und somit die Voraussetzungen für die Steigerung der regenerativen Energiegewinnung geschaffen werden. Durch Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft können die Limburger Bürgerinnen und Bürger am Solarpark partizipieren. Der Genossenschaftsanteil gewährt eine Beteiligung am Gewinn. Auf die Bürgerenergiegenossenschaft sollen bis zu 23 % der der vorgesehenen Fläche inclusive der Anlagen übertragen werden. Mit der Bauleitplanung soll die Erzeugung von regenerativer Energie und derer Speicherung im Stadtgebiet von Limburg ermöglicht werden, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. 2. Verfahren Gemäß §1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Der Bebauungsplan "Solarpark Limburg I" ließ sich zu Beginn des Verfahrens nicht aus dem Regionalplan Mittelhessen 2010 herleiten, da dieser die Planfläche als „Vorranggebiet Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ darstellt. Dem dafür gestellten Antrag auf Zielabweichung wurde am 16.09.2026 durch Beschluss des Ausschusses für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur der Regionalversammlung Mittelhessen zugestimmt (Anlage 2). Dem Entwicklungsgebot wird damit Folge geleistet. 3. Änderung des Gesamtflächennutzungsplan Das Plangebiet wird im Gesamtflächennutzungsplan (GFNP) der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 24.03.2011) als Flächen für die Landwirtschaft – Bestand sowie geringfügig entlang der Bundesautobahn A3, im nördlichen Bereich, mit Flächen für die Forstwirtschaft – Planung (mit dem Hinweis Immissionsschutzpflanzung – Planung) ausgewiesen. ... - 3 - Mit der Ausweisung des Plangebietes als Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung regenerative Energienutzung (Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Anlagen zur Speicherung von Energie) muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren wie folgt geändert: Abbildung 1: Flächennutzungsplanänderung im Zuge des Bauleitplanverfahrens "Solarpark Limburg I", Kraus 2026 ... - 4 - 4. Verfahrensablauf Der Verfahrensverlauf stellt sich in der folgenden Weise dar: Verfahrensschritt Datum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 16.12.2024 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB 31.01.2025 Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) 31.01.2025 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 10.02.2025 bis einschl. 12.03.2025 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher 10.02.2025 Belange gem. § 4 (1) BauGB bis einschl. 12.03.2025 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 02.03.2026 Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) 13.03.2026 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB 23.03.2026 bis einschl. 30.04.2026 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 23.03.2026 (2) BauGB bis einschl. 30.04.2026 Feststellungsbeschluss Bekanntmachung gem. § 6 (5) BauGB Ergebnisse aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Ergebnisse aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gingen keine Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen ein. Ergebnisse aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Insgesamt wurden 73 Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gingen insgesamt 18 Stellungnahmen (Beteiligung der einzelnen Dezernate des RP Gießen ist in einer zentralen Stellungnahme zusammengefasst) ein. In 8 Stellungnahmen wurden keine Bedenken geäußert. Die 10 Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen wurden geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Auf der Grundlage der Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zu den Themenblöcken - Telekommunikation - Leitungstrassen - Verkehrliche Belange ... - 5 - - Kommunale Abfallwirtschaft - Bahnrechtliche Belange - Forstwirtschaft - Landwirtschaftliche Belange - Raumordnung - Oberirdische Gewässer - Vorsorgender Bodenschutz - Umwelt-/Natur- und Artenschutz - Kompensation - Monitoring führte die Abwägung der Stellungnahmen zu keinen Ergänzungen oder Änderungen der Planinhalte. Die ausführungsrelevanten Hinweise und Anregungen wurden an den Vorhabenträger zur Beachtung weitergeleitet. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sowie Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind verfügbar: Arten/Quelle Urheber Thematischer Bezug vorhandener Informationen Stellungnahmen mit Fernstraßenbundesamt Allgemeine Hinweise Anregungen und (18.03.2026) - keine Zuständigkeit Hinweisen von Syna GmbH Hinweis auf/zu: Behörden und (25.03.2026) - Stellungnahme zur Frühzeitigen sonstigen Trägern Beteiligung öffentlicher Belange - Schutzabstande zu Hochspannungsfreileitungen PLEdoc GmbH Allgemeine Hinweise (30.03.2026) - keine Betroffenheit Telekom GmbH Hinweis auf/zu: (01.04.2026) - Leitungen - Allgemeine Kabelschutz- anweisung DB Immobilien Hinweis auf/zu: (07.04.2026) - 110 kV-Bahnstromleitung - Abstimmungen bei Baumaßnahmen - Immissionen - Zuwegungen zu den Bahnanlagen - Beschädigung und Verunreinigungen von Bahnanlagen - Haftungspflicht des Planungsträgers/Bauherrn Kreisbauernverband Hinweise/ Bedenken auf/zu: Limburg-Weilburg e.V. - Landwirtschaftliche Betroffenheit (16.04.2026) - Flächeninanspruchnahme, Standort - Erreichbarkeit angrenzender Flächen, Wegeführung ... - 6 - - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Rückbau Hessen Mobil Allgemeine Hinweise (23.04.2026) - keine Betroffenheit - Vorkehrung gegen Ablenkung und Blendung sind zu berücksichtigen Kreisausschuss Limburg- Hinweise/Bedenken auf/zu: Weilburg, verschiedene Fachdienste Fachdienst Landwirtschaft und (30.04.2026) Schutzgebietsmanagement - Rückbau und Wiederherstellung Ackerland - Betriebsabläufe während der Bauzeit - Alternativenprüfung Agri-PV Untere Naturschutzbehörde - Artenschutz - Kompensation Fachbereich Gefahrenabwehr Allg. Hinweis Sachgebiet Mobilitätsmanagement - keine Einwände Regierungspräsidium Hinweise auf/zu: Gießen - Raumordnung/regionalplanerische (30.04.2026) Belange (allg. Hinweise), Zielabweichungsverfahren - Grundwasserschutz (keine Bedenken) - Oberirdische Gewässer (Info Entwässerungsfunktion eines Flurstückes, allg. Hinweise) - Nachsorgender Bodenschutz/ Altlasten (keine Einwände, allg. Hinweise) - Vorsorgender Bodenschutz (allg. Schutz-/Hinweise, keine Einwände) - Kommunale Abfallwirtschaft (keine Bedenken, allg. Hinweise) - Immissionsschutz (keine Bedenken) - Bergaufsicht (keine Bedenknken) - Landwirtschaft (Inanspruchnahme landwirtschaftliche Nutzfläche, Regionalplan, Standortunter- suchung/Ackerzahlen, Betroffenheit Wirtschaftswege und möglicher Drainagen, Nachnutzung, Hinweise zu städtebaulichen Vertrag) - Forstwirtschaft (Gefahrenbereich u.a. Windwurf und Astbruch) ... - 7 - - Natur- und Landschaftsschutz (keine Betroffenheit) EVL Hinweise auf/zu: (30.04.2026) - keine Einwände - Hinweise zu Überbauung, Überpflanzung und Schutzstreifen von Strom- und Gasleitungen 5. Zusammenfassende Erklärung Die Zusammenfassende Erklärung beinhaltet Aussagen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Nach § 6a BauGB ist die Zusammenfassende Erklärung dem wirksamen Flächennutzungsplan beizufügen. ( Dr. Marius Hahn ) Bürgermeister Anlagen: 1. Abwägungsvorschlag der in den Verfahren gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des geltenden Gesamtflächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Limburg I“ sowie zu den Entwürfen der Begründung, des Umweltberichts, des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags 2. Zielabweichungsverfahren: Durchschrift Abweichungsentscheidung 3. Plankarte Änderung des geltenden Gesamtflächennutzungsplanes 4. Begründung inkl. Anhang 5. Umweltbericht inkl. Anhang 6. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. Anhang 7. Zusammenfassende Erklärung

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