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76. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn für den Planbereich des Bebauungsplanes "Solarpark Limburg I" hier: Abwägungsbeschluss sowie Feststellungsbeschluss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Limburg an der Lahn |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Limburg a. d. Lahn, Drucksache
VORLAGE AN DIE
26/338
21.10.2026 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
76. Änderung des Gesamtflächennutzungsplans der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
für den Planbereich des Bebauungsplanes "Solarpark Limburg I"
hier: Abwägungsbeschluss sowie Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag des Magistrats:
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende
Beschlussfassung:
„ 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die im Rahmen der
förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten
Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des
geltenden Gesamtflächen-nutzungsplanes für den Bereich des
Bebauungsplanes
„Solarpark Limburg I“ im Stadtteil Lindenholzhausen der Kreisstadt
Limburg a. d. Lahn sowie zu den Entwürfen der Begründung, des
Umweltberichts, des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und der
Standortuntersuchung für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen
im Stadtgebiet Limburg,
einschließlich aller dazugehörigen Anlagen, entsprechend der Anlage 1
behandeln. Das Abwägungsergebnis ist den jeweiligen Einwendern
mitzuteilen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt abschließend die 76.
Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes (Anlage 3) sowie die hierzu
gehörende Begründung (Anlage 4), den Umweltbericht (Anlage 5) und den
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage 6).
3. Der Magistrat wird beauftragt, die 76. Änderung des Gesamtflächen-
nutzungsplanes beim Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung
vorzulegen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die als Anlage 7 beigefügte
Zusammenfassende Erklärung gem. § 6a Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
5. Die Genehmigung der 76. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes ist
unter Hinweis auf die Zusammenfassende Erklärung ortsüblich
bekanntzumachen.“
...
- 2 -
Begründung/Sachdarstellung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat am 16.12.2024
die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Limburg I“ sowie die dafür notwendige
Änderung des Flächennutzungsplans und die Stellung eines Zielabweichungsantrags zum
Regionalplan Mittelhessen 2010 beschlossen. Aufgrund des aktuellen Marktumfeldes, der
dynamischen energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie der zunehmenden
Bedeutung einer netzdienlichen Strombereitstellung wird innerhalb des Geltungsbereichs
des Bebauungsplanes zusätzlich zur ursprünglichen Planung nun zugelassen, dass neben
der bislang vorgesehenen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) mit Nebenanlagen
nun räumlich untergeordnet, auch Anlagen zur Speicherung von Energie errichtet werden
können.
1. Anlass und Planziel
Ziel der Stadt Limburg ist es, die regenerative Energiegewinnung im Stadtgebiet zu
steigern. Neben der Energiegewinnung auf geeigneten Dächern sollen auch die
Solarenergiepotentiale in den Freiflächen genutzt werden. Gleichzeitig soll eine
kleinteilige, unkoordinierte Zersiedelung des Stadtgebietes durch verstreut angelegte PV-
Freiflächenanlagen ausdrücklich vermieden werden.
Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung des „Solarpark Limburg I“ (Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Anlagen zur
Speicherung von Energie) und somit die Voraussetzungen für die Steigerung der
regenerativen Energiegewinnung geschaffen werden. Durch Gründung einer
Bürgerenergiegenossenschaft können die Limburger Bürgerinnen und Bürger am
Solarpark partizipieren. Der Genossenschaftsanteil gewährt eine Beteiligung am Gewinn.
Auf die Bürgerenergiegenossenschaft sollen bis zu 23 % der der vorgesehenen Fläche
inclusive der Anlagen übertragen werden.
Mit der Bauleitplanung soll die Erzeugung von regenerativer Energie und derer
Speicherung im Stadtgebiet von Limburg ermöglicht werden, welcher in das öffentliche
Stromnetz eingespeist wird.
2. Verfahren
Gemäß §1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Der Bebauungsplan "Solarpark Limburg I" ließ sich zu Beginn des Verfahrens nicht aus
dem Regionalplan Mittelhessen 2010 herleiten, da dieser die Planfläche als „Vorranggebiet
Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ darstellt. Dem dafür gestellten
Antrag auf Zielabweichung wurde am 16.09.2026 durch Beschluss des Ausschusses für
Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur der Regionalversammlung
Mittelhessen zugestimmt (Anlage 2). Dem Entwicklungsgebot wird damit Folge geleistet.
3. Änderung des Gesamtflächennutzungsplan
Das Plangebiet wird im Gesamtflächennutzungsplan (GFNP) der Kreisstadt Limburg a. d.
Lahn (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 24.03.2011) als Flächen für die
Landwirtschaft – Bestand sowie geringfügig entlang der Bundesautobahn A3, im
nördlichen Bereich, mit Flächen für die Forstwirtschaft – Planung (mit dem Hinweis
Immissionsschutzpflanzung – Planung) ausgewiesen.
...
- 3 -
Mit der Ausweisung des Plangebietes als Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung
regenerative Energienutzung (Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Anlagen zur
Speicherung von Energie) muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren wie
folgt geändert:
Abbildung 1: Flächennutzungsplanänderung im Zuge des Bauleitplanverfahrens "Solarpark Limburg I", Kraus 2026
...
- 4 -
4. Verfahrensablauf
Der Verfahrensverlauf stellt sich in der folgenden Weise dar:
Verfahrensschritt Datum
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 16.12.2024
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB 31.01.2025
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) 31.01.2025
BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 10.02.2025
bis einschl.
12.03.2025
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher 10.02.2025
Belange gem. § 4 (1) BauGB bis einschl.
12.03.2025
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 02.03.2026
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) 13.03.2026
BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB 23.03.2026
bis einschl.
30.04.2026
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 23.03.2026
(2) BauGB bis einschl.
30.04.2026
Feststellungsbeschluss
Bekanntmachung gem. § 6 (5) BauGB
Ergebnisse aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Ergebnisse aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gingen keine
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen ein.
Ergebnisse aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
Insgesamt wurden 73 Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB gingen insgesamt 18 Stellungnahmen (Beteiligung der einzelnen Dezernate des
RP Gießen ist in einer zentralen Stellungnahme zusammengefasst) ein. In 8
Stellungnahmen wurden keine Bedenken geäußert. Die 10 Stellungnahmen mit Hinweisen
und Anregungen wurden geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet.
Auf der Grundlage der Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und
Anregungen zu den Themenblöcken
- Telekommunikation
- Leitungstrassen
- Verkehrliche Belange
...
- 5 -
- Kommunale Abfallwirtschaft
- Bahnrechtliche Belange
- Forstwirtschaft
- Landwirtschaftliche Belange
- Raumordnung
- Oberirdische Gewässer
- Vorsorgender Bodenschutz
- Umwelt-/Natur- und Artenschutz
- Kompensation
- Monitoring
führte die Abwägung der Stellungnahmen zu keinen Ergänzungen oder Änderungen der
Planinhalte.
Die ausführungsrelevanten Hinweise und Anregungen wurden an den Vorhabenträger zur
Beachtung weitergeleitet.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sowie Stellungnahmen mit Anregungen
und Hinweisen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind verfügbar:
Arten/Quelle Urheber Thematischer Bezug
vorhandener
Informationen
Stellungnahmen mit Fernstraßenbundesamt Allgemeine Hinweise
Anregungen und (18.03.2026) - keine Zuständigkeit
Hinweisen von Syna GmbH Hinweis auf/zu:
Behörden und (25.03.2026) - Stellungnahme zur Frühzeitigen
sonstigen Trägern Beteiligung
öffentlicher Belange - Schutzabstande zu
Hochspannungsfreileitungen
PLEdoc GmbH Allgemeine Hinweise
(30.03.2026) - keine Betroffenheit
Telekom GmbH Hinweis auf/zu:
(01.04.2026) - Leitungen
- Allgemeine Kabelschutz-
anweisung
DB Immobilien Hinweis auf/zu:
(07.04.2026) - 110 kV-Bahnstromleitung
- Abstimmungen bei
Baumaßnahmen
- Immissionen
- Zuwegungen zu den Bahnanlagen
- Beschädigung und
Verunreinigungen von
Bahnanlagen
- Haftungspflicht des
Planungsträgers/Bauherrn
Kreisbauernverband Hinweise/ Bedenken auf/zu:
Limburg-Weilburg e.V. - Landwirtschaftliche Betroffenheit
(16.04.2026) - Flächeninanspruchnahme,
Standort
- Erreichbarkeit angrenzender
Flächen, Wegeführung
...
- 6 -
- Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
- Rückbau
Hessen Mobil Allgemeine Hinweise
(23.04.2026) - keine Betroffenheit
- Vorkehrung gegen Ablenkung und
Blendung sind zu berücksichtigen
Kreisausschuss Limburg- Hinweise/Bedenken auf/zu:
Weilburg, verschiedene
Fachdienste Fachdienst Landwirtschaft und
(30.04.2026) Schutzgebietsmanagement
- Rückbau und Wiederherstellung
Ackerland
- Betriebsabläufe während der
Bauzeit
- Alternativenprüfung Agri-PV
Untere Naturschutzbehörde
- Artenschutz
- Kompensation
Fachbereich Gefahrenabwehr
Allg. Hinweis
Sachgebiet Mobilitätsmanagement
- keine Einwände
Regierungspräsidium Hinweise auf/zu:
Gießen - Raumordnung/regionalplanerische
(30.04.2026) Belange (allg. Hinweise),
Zielabweichungsverfahren
- Grundwasserschutz (keine
Bedenken)
- Oberirdische Gewässer (Info
Entwässerungsfunktion eines
Flurstückes, allg. Hinweise)
- Nachsorgender Bodenschutz/
Altlasten (keine Einwände, allg.
Hinweise)
- Vorsorgender Bodenschutz (allg.
Schutz-/Hinweise, keine
Einwände)
- Kommunale Abfallwirtschaft
(keine Bedenken, allg. Hinweise)
- Immissionsschutz (keine
Bedenken)
- Bergaufsicht (keine Bedenknken)
- Landwirtschaft (Inanspruchnahme
landwirtschaftliche Nutzfläche,
Regionalplan, Standortunter-
suchung/Ackerzahlen,
Betroffenheit Wirtschaftswege
und möglicher Drainagen,
Nachnutzung, Hinweise zu
städtebaulichen Vertrag)
- Forstwirtschaft (Gefahrenbereich
u.a. Windwurf und Astbruch)
...
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- Natur- und Landschaftsschutz
(keine Betroffenheit)
EVL Hinweise auf/zu:
(30.04.2026) - keine Einwände
- Hinweise zu Überbauung,
Überpflanzung und Schutzstreifen
von Strom- und Gasleitungen
5. Zusammenfassende Erklärung
Die Zusammenfassende Erklärung beinhaltet Aussagen über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem
Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und über die Gründe, aus denen der Plan
nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Nach § 6a BauGB ist die Zusammenfassende Erklärung dem wirksamen
Flächennutzungsplan beizufügen.
( Dr. Marius Hahn )
Bürgermeister
Anlagen:
1. Abwägungsvorschlag der in den Verfahren gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB
vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des
geltenden Gesamtflächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes
„Solarpark Limburg I“ sowie zu den Entwürfen der Begründung, des Umweltberichts,
des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
2. Zielabweichungsverfahren: Durchschrift Abweichungsentscheidung
3. Plankarte Änderung des geltenden Gesamtflächennutzungsplanes
4. Begründung inkl. Anhang
5. Umweltbericht inkl. Anhang
6. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. Anhang
7. Zusammenfassende Erklärung
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