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Bebauungsplan "Solarpark Limburg I", Limburg Stadtteil Lindenholzhausen hier: Städtebaulicher Vertrag
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Limburg an der Lahn |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Limburg a. d. Lahn, Drucksache
VORLAGE AN DIE
26/337
21.10.2026 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
Bebauungsplan "Solarpark Limburg I", Limburg Stadtteil Lindenholzhausen
hier: Städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschluss-
fassung:
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem in der Anlage 1 beigefügten
Städtebaulichen Vertrag zwischen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn und dem
Projektträger –Energieversorgung Limburg, Ste.-Foy-Straße 36, 65549 Limburg a.
d. Lahn, zu.“
Begründung/Sachdarstellung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat am 16.12.2024
die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Limburg I“ sowie die dafür notwendige
Änderung des Flächennutzungsplans und die Stellung eines Zielabweichungsantrags
zum Regionalplan Mittelhessen 2010 beschlossen.
Der Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur beschloss am
16.09.2026 den Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Festlegungen des RPM
2010 zuzustimmen.
Der in der Anlage beigefügte Städtebauliche Vertrag (§ 11 Abs. 3 BauGB) regelt insbeson-
dere die Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Energieversorgung Limburg GmbH,
zuzüglich der in § 2 des Vertrages aufgeführten gegebenenfalls erforderlichen Kosten für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Der Projektträger trägt darüber hinaus auch die Kosten für den vollständigen Rückbau
nach Nutzungsende des Projekts.
( Dr. Marius Hahn )
Bürgermeister
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Anlagen:
1. Städtebaulicher Vertrag
2. Lageplan
3. Plankarte B-Plan
Text aus PDF extrahiert