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Bebauungsplan "Solarpark Limburg I", Limburg Stadtteil Lindenholzhausen hier: Städtebaulicher Vertrag

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeLimburg an der Lahn
Datum2026-11-05
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Limburg a. d. Lahn, Drucksache VORLAGE AN DIE 26/337 21.10.2026 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG Bebauungsplan "Solarpark Limburg I", Limburg Stadtteil Lindenholzhausen hier: Städtebaulicher Vertrag Beschlussvorschlag: Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschluss- fassung: „Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem in der Anlage 1 beigefügten Städtebaulichen Vertrag zwischen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn und dem Projektträger –Energieversorgung Limburg, Ste.-Foy-Straße 36, 65549 Limburg a. d. Lahn, zu.“ Begründung/Sachdarstellung: Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat am 16.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Limburg I“ sowie die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplans und die Stellung eines Zielabweichungsantrags zum Regionalplan Mittelhessen 2010 beschlossen. Der Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur beschloss am 16.09.2026 den Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Festlegungen des RPM 2010 zuzustimmen. Der in der Anlage beigefügte Städtebauliche Vertrag (§ 11 Abs. 3 BauGB) regelt insbeson- dere die Übernahme aller anfallenden Kosten durch die Energieversorgung Limburg GmbH, zuzüglich der in § 2 des Vertrages aufgeführten gegebenenfalls erforderlichen Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Projektträger trägt darüber hinaus auch die Kosten für den vollständigen Rückbau nach Nutzungsende des Projekts. ( Dr. Marius Hahn ) Bürgermeister ... - 2 - Anlagen: 1. Städtebaulicher Vertrag 2. Lageplan 3. Plankarte B-Plan

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