Startseite › Hövelhof › Dokument
2. Änderungssatzung der Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Hövelhof |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sennegemeinde Hövelhof
Verwaltungsvorlage Nr. 080/26
für die öff ent lich e Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss als Betriebsausschuss 05.11.2026
Rat 12.11.2026
federführendes Amt: Amt 2
Aktenzeichen:
Betr.: 2. Änderungssatzung der Gebühren- und Beitragssatzung zur
Entwässerungssatzung
Sachverhalt:
2. Änderungssatzung der Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung
– betreffend den §4 - Schmutzwassergebühren
Im Rahmen der Änderung der Entwässerungssatzung soll die Erfassung von privaten
Nebenzählern (Abzugs- und Zuzugsmengen) künftig einheitlich über digitale Nebenzähler
erfolgen. Dies betrifft neben der Neuerfassung von Nebenzählern auch deren Austausch
aufgrund einer Überschreitung der Eichfrist.
Aktuell beschaffen die Bürgerinnen und Bürger die Nebenzähler selbst und lassen diese durch
ein Fachunternehmen einbauen. Anschließend wird der Zähler durch die Gemeinde
abgenommen, verplombt und in das Abrechnungssystem aufgenommen. Für diesen Vorgang
werden den Bürgerinnen und Bürgern gem. Satzung Verwaltungskosten in Höhe von 50€ in
im Zuge der Jahresbescheide in Rechnung gestellt.
Im Zuge der Umsetzung der Digitalisierung der Hauptwasserzähler, soll nun auch das System
der Nebenzähler in die Digitalisierung mit eingebunden werden. Um eine einheitliche
Zählertechnik sowie die Kompatibilität mit dem bei der Gemeinde eingesetzten System
sicherzustellen, werden die entsprechenden Zähler künftig durch die Gemeinde für
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern beschafft. Die Zähler können bei
der Gemeinde abgeholt und anschließend durch die Grundstückseigentümer durch eine
Fachfirma entsprechend den satzungsrechtlichen Vorgaben eingebaut werden. Neu
einzubauende Zähler sollen nur noch als Funkzähler vorgesehen werden, wobei bereits
erfasste manuelle Zähler bis zum Ende Ihre Eichfrist weiterhin im System vorhanden bleiben.
Die Verwaltungskosten in Höhe von 50 € sollen um die Kosten zur Beschaffung der
Nebenzähler ergänzt werden. Im Rahmen der Jahresabrechnung wird dann der tatsächliche
Beschaffungspreis in Rechnung gestellt. Nach aktuell vorliegenden Angeboten liegt der
typische Funknebenzähler bei rund 90 € brutto.
Durch die einheitliche Einführung digitaler Zähler wird die Erfassung und Abrechnung der
Abzugs- und Zuzugsmengen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.
Insbesondere kann die bisher erforderliche manuelle Ablesung bzw. Verarbeitung von
- 2 -
- 2 -
Wasserzählerkarten perspektivisch entfallen. Gleichzeitig wird durch die zentrale Beschaffung
sichergestellt, dass ausschließlich mit dem vorhandenen System kompatible und einheitliche
Zähler eingesetzt werden. Der gesamte Vorgang der Beantragung, Ablesung der
Wasserzähler und deren Abrechnung soll zukünftig einheitlich digital gehandhabt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Sennegemeinde Hövelhof beschließt die als Anlage beigefügte 2.
Änderungssatzung zur Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung.
Hövelhof, den 20.10.2026
Amtsleitung Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert