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2. Änderungssatzung der Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeHövelhof
Datum2026-11-05
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Sennegemeinde Hövelhof Verwaltungsvorlage Nr. 080/26 für die öff ent lich e Sitzung Haupt- und Finanzausschuss als Betriebsausschuss 05.11.2026 Rat 12.11.2026 federführendes Amt: Amt 2 Aktenzeichen: Betr.: 2. Änderungssatzung der Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung Sachverhalt: 2. Änderungssatzung der Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung – betreffend den §4 - Schmutzwassergebühren Im Rahmen der Änderung der Entwässerungssatzung soll die Erfassung von privaten Nebenzählern (Abzugs- und Zuzugsmengen) künftig einheitlich über digitale Nebenzähler erfolgen. Dies betrifft neben der Neuerfassung von Nebenzählern auch deren Austausch aufgrund einer Überschreitung der Eichfrist. Aktuell beschaffen die Bürgerinnen und Bürger die Nebenzähler selbst und lassen diese durch ein Fachunternehmen einbauen. Anschließend wird der Zähler durch die Gemeinde abgenommen, verplombt und in das Abrechnungssystem aufgenommen. Für diesen Vorgang werden den Bürgerinnen und Bürgern gem. Satzung Verwaltungskosten in Höhe von 50€ in im Zuge der Jahresbescheide in Rechnung gestellt. Im Zuge der Umsetzung der Digitalisierung der Hauptwasserzähler, soll nun auch das System der Nebenzähler in die Digitalisierung mit eingebunden werden. Um eine einheitliche Zählertechnik sowie die Kompatibilität mit dem bei der Gemeinde eingesetzten System sicherzustellen, werden die entsprechenden Zähler künftig durch die Gemeinde für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern beschafft. Die Zähler können bei der Gemeinde abgeholt und anschließend durch die Grundstückseigentümer durch eine Fachfirma entsprechend den satzungsrechtlichen Vorgaben eingebaut werden. Neu einzubauende Zähler sollen nur noch als Funkzähler vorgesehen werden, wobei bereits erfasste manuelle Zähler bis zum Ende Ihre Eichfrist weiterhin im System vorhanden bleiben. Die Verwaltungskosten in Höhe von 50 € sollen um die Kosten zur Beschaffung der Nebenzähler ergänzt werden. Im Rahmen der Jahresabrechnung wird dann der tatsächliche Beschaffungspreis in Rechnung gestellt. Nach aktuell vorliegenden Angeboten liegt der typische Funknebenzähler bei rund 90 € brutto. Durch die einheitliche Einführung digitaler Zähler wird die Erfassung und Abrechnung der Abzugs- und Zuzugsmengen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Insbesondere kann die bisher erforderliche manuelle Ablesung bzw. Verarbeitung von - 2 - - 2 - Wasserzählerkarten perspektivisch entfallen. Gleichzeitig wird durch die zentrale Beschaffung sichergestellt, dass ausschließlich mit dem vorhandenen System kompatible und einheitliche Zähler eingesetzt werden. Der gesamte Vorgang der Beantragung, Ablesung der Wasserzähler und deren Abrechnung soll zukünftig einheitlich digital gehandhabt werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Sennegemeinde Hövelhof beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung. Hövelhof, den 20.10.2026 Amtsleitung Bürgermeister

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