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Bestellung einer Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Hövelhof |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sennegemeinde Hövelhof
Verwaltungsvorlage Nr. 085/26
für die öff ent liche Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2026
federführendes Amt: Bürgermeisterreferat
Aktenzeichen:
Betr.: Bestellung einer Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss
Sachverhalt:
Gemäß § 52 I der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 58 II GO NRW und
§§ 24, 27 VII der Geschäftsordnung des Rates der Sennegemeinde Hövelhof ist über die im
Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse durch den Schriftführer/ die Schriftführerin
eine Niederschrift aufzunehmen.
Der Schriftführer/ die Schriftführerin ist vom Rat bzw. von den Ausschüssen im Benehmen mit
dem Bürgermeister zu bestimmen.
Aufgrund eines personellen Wechsels im Bürgermeisterreferat ist die Schriftführung für den
Haupt- und Finanzausschuss neu zu bestellen. Die Verwaltung schlägt hierfür Frau Kristina
Bröckling vor.
Beschlussvorschlag:
Frau Kristina Bröckling wird gemäß § 52 I GO NRW i.V.m. § 58 II GO NRW und §§ 24,
27 der Geschäftsordnung des Rates der Sennegemeinde Hövelhof zur Schriftführerin
für den Haupt- und Finanzausschuss bestellt. Die Stellvertretung verbleibt bei Frau
Maren Vonnahme.
Hövelhof, den 22.10.2026
Amtsleitung Bürgermeister
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