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Bestellung einer Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeHövelhof
Datum2026-11-05
QuelleQuelldokument herunterladen →

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Sennegemeinde Hövelhof Verwaltungsvorlage Nr. 085/26 für die öff ent liche Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2026 federführendes Amt: Bürgermeisterreferat Aktenzeichen: Betr.: Bestellung einer Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss Sachverhalt: Gemäß § 52 I der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 58 II GO NRW und §§ 24, 27 VII der Geschäftsordnung des Rates der Sennegemeinde Hövelhof ist über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse durch den Schriftführer/ die Schriftführerin eine Niederschrift aufzunehmen. Der Schriftführer/ die Schriftführerin ist vom Rat bzw. von den Ausschüssen im Benehmen mit dem Bürgermeister zu bestimmen. Aufgrund eines personellen Wechsels im Bürgermeisterreferat ist die Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss neu zu bestellen. Die Verwaltung schlägt hierfür Frau Kristina Bröckling vor. Beschlussvorschlag: Frau Kristina Bröckling wird gemäß § 52 I GO NRW i.V.m. § 58 II GO NRW und §§ 24, 27 der Geschäftsordnung des Rates der Sennegemeinde Hövelhof zur Schriftführerin für den Haupt- und Finanzausschuss bestellt. Die Stellvertretung verbleibt bei Frau Maren Vonnahme. Hövelhof, den 22.10.2026 Amtsleitung Bürgermeister

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