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Neubau eines Fahrradparkhauses mit integrierter Radstation hier: Bau- und Finanzierungsbeschluss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Haltern am See |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
26/176
Beschlussvorlage öffentlich Drucks.-Nr.:
Stadt Haltern am See 20.10.2026 Bezugs-Nr.:
Beratungsfolge: 05.11.2026 Bau- und Mobilitätsausschuss
24.11.2026 Haupt- und Finanzausschuss
26.11.2026 Rat der Stadt Haltern am See
Betreff: Neubau eines Fahrradparkhauses mit integrierter Radstation
hier: Bau- und Finanzierungsbeschluss
Verfasser/in: Uphues, Andreas
Anlagen: Entwurfsplanung, Kostenberechnung
Auswirkungen Finanzen: ja Klima: ja (umseitig begründen)
Mitzeichnung: 68 Datum: 20.10.2026 Unterschrift:
(Borgers)
Mitzeichnung: 20 Datum: 21.10.2026 Unterschrift:
(S. Ricker)
Mitzeichnung: B Datum: 21.10.2026 Unterschrift:
(Schweigmann)
Mitzeichnung: A Datum: 21.10.2026 Unterschrift:
(Meussen)
Mitzeichnung: Datum: Unterschrift:
Der Bürgermeister: Datum: 22.10.2026 Unterschrift:
(Stegemann)
Beschlussentwurf:
Der Neubau eines Fahrradparkhauses mit integrierter Radstation wird unter dem Vorbehalt
der Förderung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen (falls vorhanden)
Voraussichtlich betroffene Haushaltspositionen:
Konsumtive Maßnahme (Ergebnishaushalt)
Produkt: Sachkonto:
Bezeichnung:
Investive Maßnahme (Investitionshaushalt)
Produkt: 01.111.33 Investitionsnummer: 5024
Sachkonto: 0911101 und 3811021 (Förderung)
Bezeichnung: Bau einer Fahrradstation am Bahnhof
Erläuterungen:
Im Entwurf zum Haushaltsplan für 2027 ist die Maßnahme derzeit mit 5.150.000 € in 2027
und 4.000.000 € in 2028 eingeplant. Gleichzeitig wurden Fördermittel in Höhe von 80 %
eingeplant.
Da die aktuelle Kostenberechnung zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltplans noch
nicht vorlag, sind die Mehrkosten und ggf. die Änderungen bei den Fördermitteln im
Änderungsdienst anzumelden.
Klimatische Auswirkungen (falls vorhanden bitte ankreuzen !!!)
Auswirkungen sind: ( ) erheblich (X) weniger erheblich
Optimierung möglich: ( ) ja, ohne Mehraufwand ( ) ja, mit Mehraufwand (X) nein
Erläuterungen:
Die bauliche Ausführung des Neubauprojektes wird im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltmittel so ausgeführt, dass sie die formulierten Klimaziele zielführend
unterstützt (BV „Klimaauswirkungen“ [DS.-Nr. 21/156), BV “Gründachstrategie“ (DS.-Nr.
21/103); BV „Klimastrategie: Klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2035 und
Treibhausgasneutralität der Stadt bis spät. 2040“ (DS.-Nr. 23/072)].
Zudem entspricht sie den aktuell geforderten gesetzlichen Bauvorschriften zur
Energieeffizienz. Auf die Ausführungen zu den technischen Details der Bauausführung und
-gestaltung wird hierzu auf die Sachverhaltsdarstellung verwiesen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde vom Rat mit Beschluss vom 19.03.2026 (DS-Nr.: 26/014) beauftragt, die
weiteren Planungen für den Neubau voranzutreiben. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt einer
Förderung und umfasst den Abriss des Gebäudes der heutigen Radstation am Bahnhof sowie die
Errichtung eines Fahrradparkhauses mit integrierter Radstation am selben Standort.
Zur Durchführung dieser Maßnahme ist die Fassung des vorliegenden Bau- und
Finanzierungsbeschlusses im November 2026 erforderlich. Nur so kann die sehr ambitionierte
Zeitschiene bis zu dem vom Fördergeber vorgegebenen Abrechnungszeitpunkt im Sommer 2029
eingehalten werden.
Baukörper:
Der geplante zweigeschossige Gebäudekomplex hat folgende maximale Abmessungen: Länge 95,64
m, Breite 16,74 m, Höhe 7,60 m. Die Bruttogrundfläche (BGF) beträgt 2.932 m², der
Bruttorauminhalt (BRI) beläuft sich auf 10.675 m³.
Im östlichen, dem Bahnhofshauptgebäude zugewandten Gebäudeteil befindet sich die Radstation,
welche den beheizten Gebäudetrakt darstellt.
Im Erdgeschoss sind der Verleih, die Werkstatt mit Waschplatz, ein Lagerraum, Sozialräume mit
Freibereich, sanitäre Anlagen, ein Büro, ein Technikraum, ein Aufzug und das Treppenhaus 01
untergebracht.
Im Obergeschoss befinden sich vier weitere Büroräume, ein Besprechungsraum, ein Lager, ein
Aufenthaltsbereich mit Teeküche, ein Technikraum sowie Damen- und Herren-WCs.
Das Treppenhaus 02 dient als direkte Verbindung aus dem Gebäude zum Bahnsteig an Gleis 1. Im
Übergang zum Fahrradparkhaus sind variable Schließfächer und Ladestationen vorgesehen.
Das ebenfalls zweigeschossige, offene und unbeheizte Fahrradparkhaus mit insgesamt 926
Stellplätzen wird von der Nordseite über den offenen Eingangs- und Einfahrtsbereich erschlossen.
Im Erdgeschoss sind aktuell 452 unbewachte Radabstellplätze verschiedener Bauweisen (für
Standardräder, Lastenräder, Dreiräder, Rikschas und Tandems) geplant. Hiervon sind separate,
abschließbare Plätze für den Radverleih vorgesehen. Im mittleren Hallenbereich sind beidseitig
anfahrbare, um 25 cm höhenversetzte Stellplätze geplant, im südlichen Bereich Doppelstockparker.
Diese Anordnung gewährleistet eine bessere Einsehbarkeit des Gebäudes und der Radständer. Anzahl
und Anordnung der verschiedenen Abstellmöglichkeiten sind variabel austauschbar und werden mit
dem Betreiber nach Bedarf festgelegt. Zudem ist hier ein offener Zugang zum südlichen Bahnsteig
vorgesehen.
Das Obergeschoss wird von den Radfahrern über eine ca. 45 Meter lange Rampe mit Zwischenpodest
und neunprozentiger Steigung angefahren (gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
[ERA]). Hier befinden sich insgesamt 474 Stellplätze, davon 300 bewachte und durch eine
Zugangskontrolle geschützte Abstellmöglichkeiten. Die grundsätzliche Anordnung der
verschiedenen Radabstellmöglichkeiten ist analog zum Erdgeschoss gestaltet.
Innerhalb des Obergeschosses führt ein Flur zur Radstation und dem oben erwähnten Treppenhaus
02 zu den Gleisen. Alternativ kann das Obergeschoss über das Treppenhaus 01 oder den Aufzug in
Richtung Bahnhofsvorplatz und Innenstadt verlassen werden.
Im Westen befindet sich das Treppenhaus 03, welches als baulich notwendiger Rettungsweg in
geschlossener Bauweise erforderlich ist.
Ein Vergleich zwischen den derzeit vorhandenen unbewachten Stellplätzen bei der überdachten
Fahrradabstellanlage und den späteren unbewachten Stellplätzen in der Radstation ergibt im Saldo
ein Plus von 58 Stellplätzen (derzeit 568 Stellplätze vorhanden; zukünftig 452 Stellplätze im EG zzgl.
weitere 174 im OG, somit in Summe 626 Stellplätze. Die Differenz ergibt somit zukünftig 58
Stellplätze mehr).
Bauweise:
Die Tragkonstruktion wird als seriell vorgefertigte Holz-Hybridkonstruktion ausgeführt. Sie besteht
aus Stahlbeton-Fertigteilstützen, Stahlverbundträgern und Decken aus massiven
Brettsperrholzplatten. Die Böden in den Geschossen werden aus Gussasphalt hergestellt.
Die Bauteile werden im Werk vorgefertigt und vor Ort montiert. Das verkürzt die Bauzeit und die
Beeinträchtigungen im Bahnhofsumfeld. Die Konstruktion ist rückbaubar („Design for
Disassembly“), die Bauteile können also wiederverwendet oder sortenrein recycelt werden.
Die Radstation wird als Holzrahmenbau mit einer gedämmten Plattenverkleidung in heller Farbe
errichtet. Der Sockel wird 45 cm hoch abgesetzt und in einem dunkleren Farbton ausgeführt. Die
Türen werden so gestaltet, dass sie gut erkennbar sind und dem Barrierefrei-Konzept entsprechen.
Die Fenster der Radstation fügen sich optisch und farblich in die helle Gestaltung der Fassade ein.
Das Fahrradparkhaus ist als offene Großgarage konzipiert. Die Fassaden wechseln umlaufend
zwischen Rankseilen mit Bepflanzung und vertikal verlaufenden Holzlamellen. Die Wände sind offen
und nicht gedämmt. Im Bereich des Treppenhauses 03 wird zum Schutz der Treppe eine Betonwand
ausgeführt.
Haustechnik:
Auf dem Flachdach wird eine extensive Dachbegrünung mit Regenrückhaltung in Kombination mit
einer für das Gebäude ausgelegten Photovoltaikanlage ausgeführt. Die Wärmeerzeugung ist mittels
einer Luft-Wasser-Wärmepumpe vorgesehen.
Ausschließlich für die WC-Bereiche sowie für den innenliegenden Raum „Lager / Kopierer“ ist eine
dezentrale mechanische Abluftanlage geplant. Die Abluft wird über einen Dachventilator abgeführt.
Im Fahrradparkhaus soll eine Videokameraüberwachung installiert werden, die vom Betreiber der
Radstation eingesehen werden kann.
Kostenentwicklung:
„Das Bauen in Deutschland ist erneut deutlich teurer geworden. Im August lagen die Preise für den
Neubau herkömmlicher Wohngebäude 5,5 Prozent über dem Niveau aus dem Vorjahr“, wie das
Statistische Bundesamt mitteilte.
Vor allem die Preise für Dacharbeiten legten um 7,6 Prozent zu. Die Preisentwicklung trifft nicht nur
Wohngebäude: Die Preise im Straßenbau lagen 6,9 Prozent über denen aus dem Vorjahr, während
Bürogebäude 5,7 Prozent teurer waren.“ (Quelle: dpa und Halterner Zeitung vom 09.10.2026).
Wie sich Energiepreise und weitere inflationsbedingte Preiserhöhungen oder eventuell folgende
Lohnkostensteigerungen auswirken werden, kann heute noch nicht abgeschätzt werden.
Die Kostenberechnung vom 15.10.26 (Baukostenindex Q3/2026) beläuft sich aktuell auf 9.731.436
€. Bis zum geplanten Baustart im Sommer 2027, schlägt die Verwaltung vor, eine fünfprozentige
Kostensteigerung einzukalkulieren. Mit dieser Beaufschlagung ergeben sich voraussichtliche
Gesamtkosten in Höhe von 10.218.007 € (siehe Anlage Kostenberechnung).
Förderung:
Die Stadt Haltern am See hat für die Maßnahme in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr NRW eine Zuwendung aus dem EFRE-Programm (EFRE=Europäischer
Fonds für regionale Entwicklung) „Nachhaltige städtische Mobilität“ bei der Bezirksregierung
Münster beantragt. Das Programm dient der Umsetzung der EFRE/JTF-Programmpriorität 4
(Mobiles NRW) und trägt dort zum spezifischen Ziel 10 „Förderung einer nachhaltigen multimodalen
städtischen Mobilität im Rahmen des Übergangs zu einer CO2- neutralen Wirtschaft“ bei. Die Höhe
der Zuwendung richtet sich nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sowie
den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fördersatz beträgt
grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Kostengruppen 200 – 600). Mit dem
Fördergeber ist die Zeitschiene intensiv besprochen worden. Eine Entscheidung, ob die Maßnahme
gefördert wird, wird im Dezember 2026 erwartet.
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