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Wirtschaftswegekonzept 2026
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Haltern am See |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
26/167
Beschlussvorlage öffentlich Drucks.-Nr.:
Stadt Haltern am See 14.10.2026 Bezugs-Nr.:
Beratungsfolge: 05.11.2026 Bau- und Mobilitätsausschuss
26.11.2026 Rat der Stadt Haltern am See
Betreff: Wirtschaftswegekonzept 2026
Verfasser/in: Tenk, Christine
Anlagen: Wirtschaftswegekonzept 2026 inkl. Anlagen
(angesichts des Umfanges nur digital im Ratsinformationssystem)
Auswirkungen Finanzen: nein Klima: nein (umseitig begründen)
Mitzeichnung: FB 68 Datum: 14.10.2026 Unterschrift:
(Borgers)
Mitzeichnung: B Datum: 14.10.2026 Unterschrift:
(Schweigmann)
Mitzeichnung: Datum: Unterschrift:
Mitzeichnung: Datum: Unterschrift:
Mitzeichnung: Datum: Unterschrift:
Der Bürgermeister: Datum: 19.10.2026 Unterschrift:
(Stegemann)
Beschlussentwurf:
1. Das Wirtschaftswegekonzept für die Stadt Haltern am See wird inkl. der enthaltenen
Handlungsempfehlungen beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, darin vorgeschlagene Handlungsempfehlungen als
Sanierungsmaßnahme vorzubereiten und als Feinplanung mit Darstellung einer
möglichen Förderkulisse der Politik separat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen (falls vorhanden)
Voraussichtlich betroffene Haushaltspositionen:
Konsumtive Maßnahme (Ergebnishaushalt)
Produkt: Sachkonto:
Bezeichnung:
Investive Maßnahme (Investitionshaushalt)
Produkt: Investitionsnummer: Sachkonto:
Bezeichnung:
Erläuterungen:
Klimatische Auswirkungen (falls vorhanden bitte ankreuzen !!!)
Auswirkungen sind: ( ) erheblich ( ) weniger erheblich
Optimierung möglich: ( ) ja, ohne Mehraufwand ( ) ja, mit Mehraufwand ( ) nein
Erläuterungen:
Sachverhalt:
Auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ländlicher
Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz“, ergänzt
durch den „Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte“ hat die Verwaltung zum
Stichtag am 31. Oktober 2025 einen Antrag zur Förderung der Erstellung eines
Wirtschaftswegekonzeptes bei der Bezirksregierung Münster gestellt.
Mit der Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn am 13. März 2026 wurde der
Verwaltung eine Höchstförderung von 70.000 EUR durch die Bezirksregierung Münster gewährt.
Nach öffentlicher Ausschreibung wurde sodann das Büro Gesellschaft für kommunale Infrastruktur
(kurz: Ge-Komm GmbH) mit der Entwicklung eines Wirtschaftswegekonzeptes für die Stadt Haltern
am See beauftragt.
Vorgehensweise
In den vergangenen Monaten wurde durch eine örtliche Befahrung / Begehung der Ge-Komm GmbH
der IST – Zustand des Wirtschaftswegenetzes erfasst und anschließend kategorisiert.
Bei der Erarbeitung eines SOLL – Konzeptes wird das Wirtschaftswegenetz nicht nur hin-sichtlich
seiner Bedeutung für die Landwirtschaft, sondern auch unter Berücksichtigung von Belangen des
Tourismus, Freizeit und Erholung, der Daseinsvorsorge und der Mobilität betrachtet. Des Weiteren
wird der Erhalt von Natur- und Kulturlandschaft sowie die siedlungsstrukturelle Entwicklung und
weitere Aspekte betrachtet. Hierzu wurde eine Projektgruppe aus lokalen Akteurinnen und Akteuren
gebildet, welche die vorgenannten Themenbereiche abdeckte.
Die erste Sitzung der Projektgruppe erfolgt am 03. Juni 2026 ab 18 Uhr in Form einer Online –
Videokonferenz. Den Teilnehmenden wurde das erarbeitete Wirtschaftswegekonzept im IST –
Zustand sowie die weitere angedachte Vorgehensweise vorgestellt.
Im Zeitraum vom 22. Juni 2026 bis zum 02. August 2026 fand sodann die öffentliche
Bürgerbeteiligung online im Portal www.wirtschaftswegekonzept.de statt. Zur Teilnahme wurde vor
Beginn sowie zur Halbzeit per Pressemitteilung informiert und aufgerufen.
Die zweite Sitzung der Projektgruppe erfolgte am 17. August 2026 ab 18 Uhr erneut in Form einer
Online – Videokonferenz. Hier stellte das Büro Ge-Komm GmbH die aus der Bürgerbeteiligung
erfolgten Anregungen vor. Die vorgenannten Anregungen wurden soweit möglich in das SOLL –
Konzept des Wirtschaftswegekonzeptes aufgenommen.
Die Förderrichtlinien sehen nunmehr eine öffentliche Abschlussveranstaltung mit der Präsentation
des aufgestellten Wirtschaftswegekonzeptes vor.
Gemäß Förderrichtlinien hat diese vor dem Einreichungsstichtag 31. Oktober 2026 zu erfolgen. Nach
Rücksprache und Zustimmung der Bezirksregierung Münster dürfen die erarbeiteten Ergebnisse des
Konzeptes inkl. der Bürgerbeteiligung und die daraus entwickelten Handlungsempfehlungen in der
Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses mit nur wenigen Tagen Verspätung am 05. November
2026 vorgestellt werden. Die Vorstellung erfolgt durch Vertreter der Ge-Komm GmbH. Das
Wirtschaftswegekonzept der Stadt Haltern am See inkl. Bürgerbeteiligung und
Handlungsempfehlung liegt in schriftlicher Form dieser Beschlussvorlage bei.
Der Antrag zur Anerkennung des Wirtschaftswegekonzeptes wurde bereits vorab fristgerecht bei der
Bezirksregierung Münster eingereicht. Die Anerkennung des Wirtschaftswegekonzeptes ist eine
zwingende Voraussetzung zur Beantragung von Fördermitteln für die Umsetzung von
Sanierungsmaßnahmen aus den Handlungs-empfehlung gemäß der „Förderrichtlinie
Wirtschaftswegebau“.
Die Beantragung von Fördermitteln gemäß der „Förderrichtlinie Wirtschaftswegebau“ muss jährlich
bis zum Stichtag 15. Januar erfolgen. Für das Jahr 2027 erfolgt jedoch keine Antragstellung, da eine
Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2027 aufgrund mangelnder Personalkapazitäten im
Sachgebiet Straßenbau nicht möglich ist.
Text aus PDF extrahiert