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Prioritätenliste der Straßen und Gehwege für die Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Uchtdorf und Wennenkamp

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Rinteln
Datum2026-11-09
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Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 236-2026 AMT/OE 66 öffentlich T O P : Prioritätenliste der Straßen und Gehwege für die Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Uchtdorf und Wennenkamp Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion termin Ortsrat der Ortschaft 09.11.2026 vorberatend Taubenberg BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ortsrat beschließt die als Anlage beigefügten Prioritätenlisten der Straßen und Gehwege für die Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Uchtdorf und Wennenkamp. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 236-2026 Sachdarstellung: Gemäß § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes entscheidet der Ortsrat u.a. über die Festlegung der Reihenfolge zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht. Die Stadt Rinteln führt seit mehreren Jahren eine Straßenprioritätenliste, die als fachliche Grundlage für die mittel- und langfristige Planung von Straßenunterhaltungs- und Straßensanierungsmaßnahmen dient. Die Einstufung der Straßen erfolgt anhand des baulichen Zustandes sowie der aus fachlicher Sicht bestehenden Sanierungsbedürftigkeit. Zur Fortschreibung der Straßenprioritätenliste für das Jahr 2026 wurden die Straßen in den Ortsteilen durch das Tiefbau- und Umweltamt erneut begutachtet und hinsichtlich ihres Zustandes bewertet. Auf dieser Grundlage wurde für die Ortsteile Friedrichswald, Goldbeck, Uchtdorf und Wennenkamp jeweils eine Rangfolge der Straßen nach ihrer aus Verwaltungssicht bestehenden Sanierungspriorität erstellt. Die entsprechenden Listen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Mit der Beratung in den Ortsräten soll den jeweiligen Gremien Gelegenheit gegeben werden, die verwaltungsseitige Priorisierung zu erörtern und Anregungen oder Hinweise aus örtlicher Sicht einzubringen. Die Stellungnahmen der Ortsräte werden bei der weiteren Beratung berücksichtigt. Die Zusammenführung der Prioritätenlisten für die Kernstadt und die Ortsteile zu einer gesamtstädtischen Straßenprioritätenliste erfolgt im weiteren Verfahren. Diese wird den politischen Gremien im Laufe des Jahres zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Künftig soll die Fortschreibung der Straßenprioritätenliste in einem zweijährigen Turnus erfolgen, um die Entwicklung des Straßenzustandes regelmäßig zu erfassen und die Priorisierung bei Bedarf anzupassen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Die Beratung der Straßenprioritätenliste dient der Vorbereitung der künftigen Investitions- und Unterhaltungsplanung. Ein Anspruch auf Umsetzung einzelner Maßnahmen ergibt sich aus der Priorisierung nicht. Über die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden. Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Nicht betroffen. Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung: Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 236-2026 Nicht betroffen. Auswirkungen auf die Umwelt: Keine unmittelbaren Auswirkungen.

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