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Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Rinteln |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 355-2026
AMT/OE 10 öffentlich
T O P :
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder
Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion
termin
Ortsrat der Ortschaft Rinteln 10.11.2026 beschließend
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Es ergeht kein Beschlussvorschlag.
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 355-2026
Sachdarstellung:
Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ortsratsmitglieder und die
beratenden Ortsratsmitglieder gem. § 91 Abs. 4 S. 4 NKomVG förmlich verpflichtet.
Diese nimmt der bisherige Ortsbürgermeister in der Weise vor, dass die
Ortsratsmitglieder und die beratenden Ortsratsmitglieder ihm die folgenden Worte
nachsprechen:
Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Zu unterscheiden von der Verpflichtung ist die Pflichtenbelehrung nach § 91 Abs. 4
S. 4 und § 43 S. 1 NKomVG, mit der die Ortsratsmitglieder und beratenden
Ortsratsmitglieder auf die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit,
Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) obliegenden Pflichten hingewiesen werden.
Die Pflichtenbelehrung wird ebenfalls von dem bisherigen Ortsbürgermeister
vorgenommen.
Die Pflichtenbelehrung kann mit der förmlichen Verpflichtung verbunden werden. Sie
ist gem. § 43 S. 2 NKomVG aktenkundig zu machen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
- keine Relevanz –
Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen:
- keine Relevanz -
Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen:
- keine Relevanz –
Auswirkungen auf die Umwelt:
- keine Relevanz –
Text aus PDF extrahiert