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Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Rinteln
Datum2026-11-10
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Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 355-2026 AMT/OE 10 öffentlich T O P : Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion termin Ortsrat der Ortschaft Rinteln 10.11.2026 beschließend BESCHLUSSVORSCHLAG: Es ergeht kein Beschlussvorschlag. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 355-2026 Sachdarstellung: Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ortsratsmitglieder und die beratenden Ortsratsmitglieder gem. § 91 Abs. 4 S. 4 NKomVG förmlich verpflichtet. Diese nimmt der bisherige Ortsbürgermeister in der Weise vor, dass die Ortsratsmitglieder und die beratenden Ortsratsmitglieder ihm die folgenden Worte nachsprechen: Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Zu unterscheiden von der Verpflichtung ist die Pflichtenbelehrung nach § 91 Abs. 4 S. 4 und § 43 S. 1 NKomVG, mit der die Ortsratsmitglieder und beratenden Ortsratsmitglieder auf die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) obliegenden Pflichten hingewiesen werden. Die Pflichtenbelehrung wird ebenfalls von dem bisherigen Ortsbürgermeister vorgenommen. Die Pflichtenbelehrung kann mit der förmlichen Verpflichtung verbunden werden. Sie ist gem. § 43 S. 2 NKomVG aktenkundig zu machen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: - keine Relevanz – Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen: - keine Relevanz - Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen: - keine Relevanz – Auswirkungen auf die Umwelt: - keine Relevanz –

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