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Prioritätenliste der Straßen und Gehwege im Ortsteil Rinteln

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Rinteln
Datum2026-11-10
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Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 228-2026 AMT/OE 66 öffentlich T O P : Prioritätenliste der Straßen und Gehwege im Ortsteil Rinteln Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion termin Ortsrat der Ortschaft Rinteln 10.11.2026 vorberatend BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ortsrat beschließt die als Anlage beigefügten Prioritätenlisten der Straßen und Gehwege für den Ortsteil Rinteln. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 228-2026 Sachdarstellung: Gemäß § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes entscheidet der Ortsrat u.a. über die Festlegung der Reihenfolge zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht. Die Stadt Rinteln führt seit mehreren Jahren eine Straßenprioritätenliste, die als fachliche Grundlage für die mittel- und langfristige Planung von Straßenunterhaltungs- und Straßensanierungsmaßnahmen dient. Die Einstufung der Straßen erfolgt anhand des baulichen Zustandes sowie der aus fachlicher Sicht bestehenden Sanierungsbedürftigkeit. Zur Fortschreibung der Straßenprioritätenliste für das Jahr 2026 wurden die Straßen in den Ortsteilen durch Mitarbeiter des Tiefbau- und Umweltamtes erneut begutachtet und hinsichtlich ihres Zustandes bewertet. Auf dieser Grundlage wurde für den Ortsteil Rinteln eine Rangfolge der Straßen nach ihrer aus Verwaltungssicht bestehenden Sanierungspriorität erstellt. Die entsprechende Liste ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Mit der Beratung in den Ortsräten soll den jeweiligen Gremien Gelegenheit gegeben werden, die verwaltungsseitige Priorisierung zu erörtern und Anregungen oder Hinweise aus örtlicher Sicht einzubringen. Die Zusammenführung der Prioritätenlisten für die Kernstadt und sämtliche Ortsteile zu einer gesamtstädtischen Straßenprioritätenliste erfolgt im weiteren Verfahren. Diese wird den politischen Gremien im Laufe des Jahres zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Künftig soll die Fortschreibung der Straßenprioritätenliste in einem zweijährigen Turnus erfolgen, um die Entwicklung des Straßenzustandes regelmäßig zu erfassen und die Priorisierung bei Bedarf anzupassen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Die Beratung der Straßenprioritätenliste dient der Vorbereitung der künftigen Investitions- und Unterhaltungsplanung. Ein Anspruch auf Umsetzung einzelner Maßnahmen ergibt sich aus der Priorisierung nicht. Über die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden. Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Nicht betroffen. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 228-2026 Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung: Nicht betroffen. Auswirkungen auf die Umwelt: Keine unmittelbaren Auswirkungen.

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