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Prioritätenliste der Straßen und Gehwege im Ortsteil Rinteln
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Rinteln |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 228-2026
AMT/OE 66 öffentlich
T O P :
Prioritätenliste der Straßen und Gehwege im Ortsteil Rinteln
Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion
termin
Ortsrat der Ortschaft Rinteln 10.11.2026 vorberatend
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ortsrat beschließt die als Anlage beigefügten Prioritätenlisten der Straßen und
Gehwege für den Ortsteil Rinteln.
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 228-2026
Sachdarstellung:
Gemäß § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
entscheidet der Ortsrat u.a. über die Festlegung der Reihenfolge zur Unterhaltung und
Instandsetzung von Straßen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht.
Die Stadt Rinteln führt seit mehreren Jahren eine Straßenprioritätenliste, die als
fachliche Grundlage für die mittel- und langfristige Planung von Straßenunterhaltungs-
und Straßensanierungsmaßnahmen dient. Die Einstufung der Straßen erfolgt anhand
des baulichen Zustandes sowie der aus fachlicher Sicht bestehenden
Sanierungsbedürftigkeit.
Zur Fortschreibung der Straßenprioritätenliste für das Jahr 2026 wurden die Straßen
in den Ortsteilen durch Mitarbeiter des Tiefbau- und Umweltamtes erneut begutachtet
und hinsichtlich ihres Zustandes bewertet. Auf dieser Grundlage wurde für den Ortsteil
Rinteln eine Rangfolge der Straßen nach ihrer aus Verwaltungssicht bestehenden
Sanierungspriorität erstellt. Die entsprechende Liste ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Mit der Beratung in den Ortsräten soll den jeweiligen Gremien Gelegenheit gegeben
werden, die verwaltungsseitige Priorisierung zu erörtern und Anregungen oder
Hinweise aus örtlicher Sicht einzubringen.
Die Zusammenführung der Prioritätenlisten für die Kernstadt und sämtliche Ortsteile
zu einer gesamtstädtischen Straßenprioritätenliste erfolgt im weiteren Verfahren.
Diese wird den politischen Gremien im Laufe des Jahres zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Künftig soll die Fortschreibung der Straßenprioritätenliste in einem zweijährigen
Turnus erfolgen, um die Entwicklung des Straßenzustandes regelmäßig zu erfassen
und die Priorisierung bei Bedarf anzupassen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Die Beratung der
Straßenprioritätenliste dient der Vorbereitung der künftigen Investitions- und
Unterhaltungsplanung. Ein Anspruch auf Umsetzung einzelner Maßnahmen ergibt sich
aus der Priorisierung nicht. Über die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel wird
im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.
Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen:
Nicht betroffen.
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 228-2026
Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung:
Nicht betroffen.
Auswirkungen auf die Umwelt:
Keine unmittelbaren Auswirkungen.
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