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12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGüstrow
Datum2026-11-09
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Barlachstadt Güstrow Beschlussvorlage VIII/0366/26 Nummer Datum: 07.10.2026 Bezugnummer: Abteilung/Amt: Stadtentwicklungsamt Verfasser/-in: Harder, Angela Mitwirkendes Amt: Rechtliche Prüfung: Schlesiger, Julia Rechtliche Grundlage für die Zu- § 22 Abs. 3 Nr. 6 und 11 KV M-V ständigkeit des Hauptausschusses/ der Stadtvertretung: Beratungsfolge Termin Status Bau- und Verkehrsausschuss 09.11.2026 öffentlich vorberatend Ausschuss f. Stadtentwicklung, Umwelt u. 16.11.2026 öffentlich vorberatend Wirtschaftsf. Finanzausschuss 17.11.2026 öffentlich vorberatend Hauptausschuss 26.11.2026 öffentlich vorberatend Stadtvertretung 10.12.2026 öffentlich beschließend Betreff: 12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow Beschluss: Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.12.2026 die 12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow vom 09.11.2007. Problembeschreibung/Begründung: In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung, die Bestandteil der Satzung ist, sind zur rechtssicheren Erhebung der Straßenreinigungsgebühren Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen: Markt: Die Flächen vor den Grundstücken Nr. 1, 1a, 1b werden in der Klasse 1 ergänzt. Der Bereich vor Haus-Nr. 19-32 wird von der Reinigungsklasse 3 (zweimal wöchentliche Reinigung der Fahrbahn) auf Grund seiner zentralen Bedeutung in die Reinigungsklasse 2 (dreimal wöchentliche Reinigung der Fahrbahn und Gehwege) angehoben. Industriegelände: Bisher war die Straße nur vom Winterdienst in der Satzung berücksichtigt. Auf Grund der zunehmenden gewerblichen Nutzung soll hier auch eine wöchentliche Straßenreinigung erfolgen, so dass die Straße nunmehr in die Reinigungsklasse 4 aufgenommen wird. Zum Schwanenhals: Hier ist eine Änderung vorzunehmen und der reine Wohnanliegerbereich, welcher in einer Sackgasse mündet, herauszunehmen. Hafenstraße: In den vergangenen Winterdienstzeiten hat sich gezeigt, dass im Bereich der Hafenstraße, zwischen Eisenbahnstraße und Trotschestraße, auf Grund der örtlichen Begebenheiten haftungsrechtliche Probleme bestehen. Mit der zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik ist ein satzungskonformer Winterdienst nicht möglich. Der Abschnitt der Hafenstraße, Trotschestraße und Bützower Straße, verbleibt in der Klasse 5. Hier befindet sich die Regionale Schule „Richard Wossidlo“. Fahrradstraße Schwarzer Weg: Die Fahrradstraße zwischen Goldberger Straße und An der Schanze ist als Verbindungstangente zwischen Südstadt und Stadtzentrum in die Klasse 5 (Winterdienst) aufgenommen. Damit wird der Bedeutung für einen ganzjährlichen Radverkehr Rechnung getragen. An der Schanze: Der Abschnitt zwischen der Einmündung Schwarzer Weg bis Wallensteinstraße ist die Verlängerung Fahrradstraße Schwarzer Weg und wird somit in die Klasse 5 (Winterdienst) aufgenommen. Radweg zwischen Schöninseler Weg und Pfahlweg: Auf dem Radweg ist gemäß Zuwendungsbescheid für eine ganzjährige Nutzung Winterdienst durchzuführen. Da diese Anlage bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist und auch nicht den Tatbestandmerkmalen einer geschlossenen Ortslage entspricht, entsteht hier keine Gebührenpflicht für die angrenzenden Grundstücke. Die Aufnahme in die Klasse 5 ist deshalb nicht erforderlich. Die 12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Finanzielle Auswirkungen:  Ja  Nein Anlagenverzeichnis: 1 0366 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 12. Änderungssatzung Straßenreinigung (PDF)

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