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12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Güstrow |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Barlachstadt Güstrow
Beschlussvorlage VIII/0366/26
Nummer
Datum: 07.10.2026
Bezugnummer:
Abteilung/Amt: Stadtentwicklungsamt
Verfasser/-in: Harder, Angela
Mitwirkendes Amt:
Rechtliche Prüfung: Schlesiger, Julia
Rechtliche Grundlage für die Zu- § 22 Abs. 3 Nr. 6 und 11 KV M-V
ständigkeit des Hauptausschusses/
der Stadtvertretung:
Beratungsfolge Termin Status
Bau- und Verkehrsausschuss 09.11.2026 öffentlich vorberatend
Ausschuss f. Stadtentwicklung, Umwelt u. 16.11.2026 öffentlich vorberatend
Wirtschaftsf.
Finanzausschuss 17.11.2026 öffentlich vorberatend
Hauptausschuss 26.11.2026 öffentlich vorberatend
Stadtvertretung 10.12.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.12.2026 die
12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Barlachstadt Güstrow vom
09.11.2007.
Problembeschreibung/Begründung:
In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung, die Bestandteil der Satzung ist, sind zur
rechtssicheren Erhebung der Straßenreinigungsgebühren Ergänzungen und Änderungen
vorzunehmen:
Markt: Die Flächen vor den Grundstücken Nr. 1, 1a, 1b werden in der Klasse 1 ergänzt.
Der Bereich vor Haus-Nr. 19-32 wird von der Reinigungsklasse 3 (zweimal wöchentliche
Reinigung der Fahrbahn) auf Grund seiner zentralen Bedeutung in die Reinigungsklasse 2
(dreimal wöchentliche Reinigung der Fahrbahn und Gehwege) angehoben.
Industriegelände: Bisher war die Straße nur vom Winterdienst in der Satzung berücksichtigt.
Auf Grund der zunehmenden gewerblichen Nutzung soll hier auch eine wöchentliche
Straßenreinigung erfolgen, so dass die Straße nunmehr in die Reinigungsklasse 4
aufgenommen wird.
Zum Schwanenhals: Hier ist eine Änderung vorzunehmen und der reine Wohnanliegerbereich,
welcher in einer Sackgasse mündet, herauszunehmen.
Hafenstraße: In den vergangenen Winterdienstzeiten hat sich gezeigt, dass im Bereich der
Hafenstraße, zwischen Eisenbahnstraße und Trotschestraße, auf Grund der örtlichen
Begebenheiten haftungsrechtliche Probleme bestehen. Mit der zur Verfügung stehenden
Fahrzeugtechnik ist ein satzungskonformer Winterdienst nicht möglich. Der Abschnitt der
Hafenstraße, Trotschestraße und Bützower Straße, verbleibt in der Klasse 5. Hier befindet sich
die Regionale Schule „Richard Wossidlo“.
Fahrradstraße Schwarzer Weg: Die Fahrradstraße zwischen Goldberger Straße und An der
Schanze ist als Verbindungstangente zwischen Südstadt und Stadtzentrum in die Klasse 5
(Winterdienst) aufgenommen. Damit wird der Bedeutung für einen ganzjährlichen Radverkehr
Rechnung getragen.
An der Schanze:
Der Abschnitt zwischen der Einmündung Schwarzer Weg bis Wallensteinstraße ist die
Verlängerung Fahrradstraße Schwarzer Weg und wird somit in die Klasse 5 (Winterdienst)
aufgenommen.
Radweg zwischen Schöninseler Weg und Pfahlweg: Auf dem Radweg ist gemäß
Zuwendungsbescheid für eine ganzjährige Nutzung Winterdienst durchzuführen. Da diese
Anlage bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist und auch nicht den
Tatbestandmerkmalen einer geschlossenen Ortslage entspricht, entsteht hier keine
Gebührenpflicht für die angrenzenden Grundstücke. Die Aufnahme in die Klasse 5 ist deshalb
nicht erforderlich.
Die 12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Anlagenverzeichnis:
1 0366 Anlage 1 zur Beschlussvorlage 12. Änderungssatzung
Straßenreinigung (PDF)
Text aus PDF extrahiert