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20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGüstrow
Datum2026-11-09
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Barlachstadt Güstrow Beschlussvorlage VIII/0362/26 Nummer Datum: 28.09.2026 Bezugnummer: Abteilung/Amt: Stadtentwicklungsamt Verfasser/-in: Harder, Angela Mitwirkendes Amt: Rechtliche Prüfung: § 22 Abs. 3 Nr. 6 und 11 KV M-V Rechtliche Grundlage für die Zu- Schlesiger, Julia ständigkeit des Hauptausschusses/ der Stadtvertretung: Beratungsfolge Termin Status Bau- und Verkehrsausschuss 09.11.2026 öffentlich vorberatend Ausschuss f. Stadtentwicklung, Umwelt u. 16.11.2026 öffentlich vorberatend Wirtschaftsf. Finanzausschuss 17.11.2026 öffentlich vorberatend Hauptausschuss 26.11.2026 öffentlich vorberatend Stadtvertretung 10.12.2026 öffentlich beschließend Betreff: 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow Beschluss: Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung am 10.12.2026 die 20. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow vom 09.11.2007. Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Problembeschreibung/Begründung: Bei der bisher gültigen Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Barlachstadt Güstrow, zuletzt geändert durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2025, müssen die Kosten für die Straßenreinigung und Winterdienst jährlich neu kalkuliert und die Gebührensätze entsprechend angepasst werden. In der Anlage 2 beigefügt ist die von der Firma Kubus Kommunalberatung und Service GmbH aus Schwerin erstellte Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Barlachstadt Güstrow für das Jahr 2027. Grundlage sind die durch die Barlachstadt Güstrow zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wurde eine Prognose bezüglich der für das Jahr 2027 zu erwartenden Kosten und Mengen aufgestellt. Die Kalkulation beinhaltet auch eine Nachkalkulation der Gebühren für das Jahr 2024. Bei der Kalkulation wird grundsätzlich zwischen Sommerreinigung und Winterdienst unterschieden. Hierzu wurden die für den jeweiligen Bereich zu erwartenden Kosten, d.h. Abschreibungen, kalkulatorische Verzinsung, Personal-, Fahrzeug- und Betriebskosten, anhand der tatsächlich angefallenen Kosten prognostiziert. In die Kalkulation wurden auch die Kosten der Sanierung des Abladeplatzes Strenzer Weg mit aufgenommen, soweit diese auf die Entsorgung von Kehrgut, welches dort gelagert war, zurückzuführen sind. Beim Winterdienst erfolgte die Prognose der Einsatzstunden nach Einsatzzeiten anhand der Vorjahre. Die Einsatzzeiten sind in den einzelnen Jahren sehr unterschiedlich, in Abhängigkeit von der Intensität des Winters. Die Kosten des Winterdienstes sind ansteigend, dies ist zum einen auf die jährlich steigende Grundgebühr und zum anderen auf die sich erhöhenden Stundenverrechnungssätze des Winterdienstunternehmens zurückzuführen. Das führt dazu, dass der Aufwand für den Winterdienst steigt, gleichzeitig aber die Kosten der Sommerreinigung sinken, da entweder Straßenreinigung oder Winterdienst durchgeführt wird - es kommt je nach Witterung zu einer Verschiebung des Aufwandes vom Winterdienst in die Sommerreinigung. Bei der Nachkalkulation wurden die erzielbaren Erträge dem tatsächlichen Aufwand gegenüber- gestellt. Sowohl bei der Straßenreinigung als auch beim Winterdienst sind Unterdeckungen aufgetreten, d.h. der Aufwand lag höher als der Ertrag. Diese sind im Wesentlichen auf die deutlich gestiegenen Personalkosten zurückzuführen. In der Anlage 3 ist die Gebührenentwicklung in den letzten Jahren aufgezeichnet. Die Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Finanzielle Auswirkungen:  Ja  Nein Einnahmen Teilhaushalt 6; Produkt 54500 Straßenreinigung und Winterdienst, Erträge und Einzahlungen Anlagenverzeichnis: 1 20. Änderungssatzung 2 Kalkulation SR Guestrow 2027 3 Gebührenentwicklung

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