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20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Güstrow |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Barlachstadt Güstrow
Beschlussvorlage VIII/0362/26
Nummer
Datum: 28.09.2026
Bezugnummer:
Abteilung/Amt: Stadtentwicklungsamt
Verfasser/-in: Harder, Angela
Mitwirkendes Amt:
Rechtliche Prüfung: § 22 Abs. 3 Nr. 6 und 11 KV M-V
Rechtliche Grundlage für die Zu- Schlesiger, Julia
ständigkeit des Hauptausschusses/
der Stadtvertretung:
Beratungsfolge Termin Status
Bau- und Verkehrsausschuss 09.11.2026 öffentlich vorberatend
Ausschuss f. Stadtentwicklung, Umwelt u. 16.11.2026 öffentlich vorberatend
Wirtschaftsf.
Finanzausschuss 17.11.2026 öffentlich vorberatend
Hauptausschuss 26.11.2026 öffentlich vorberatend
Stadtvertretung 10.12.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der
Barlachstadt Güstrow
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer Sitzung am 10.12.2026 die 20.
Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow vom
09.11.2007.
Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Problembeschreibung/Begründung:
Bei der bisher gültigen Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Barlachstadt Güstrow,
zuletzt geändert durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2025, müssen die Kosten
für die Straßenreinigung und Winterdienst jährlich neu kalkuliert und die Gebührensätze
entsprechend angepasst werden.
In der Anlage 2 beigefügt ist die von der Firma Kubus Kommunalberatung und Service GmbH
aus Schwerin erstellte Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst
in der Barlachstadt Güstrow für das Jahr 2027.
Grundlage sind die durch die Barlachstadt Güstrow zur Verfügung gestellten Daten. Darauf
basierend wurde eine Prognose bezüglich der für das Jahr 2027 zu erwartenden Kosten und
Mengen aufgestellt. Die Kalkulation beinhaltet auch eine Nachkalkulation der Gebühren für das
Jahr 2024. Bei der Kalkulation wird grundsätzlich zwischen Sommerreinigung und Winterdienst
unterschieden.
Hierzu wurden die für den jeweiligen Bereich zu erwartenden Kosten, d.h. Abschreibungen,
kalkulatorische Verzinsung, Personal-, Fahrzeug- und Betriebskosten, anhand der tatsächlich
angefallenen Kosten prognostiziert. In die Kalkulation wurden auch die Kosten der Sanierung
des Abladeplatzes Strenzer Weg mit aufgenommen, soweit diese auf die Entsorgung von
Kehrgut, welches dort gelagert war, zurückzuführen sind.
Beim Winterdienst erfolgte die Prognose der Einsatzstunden nach Einsatzzeiten anhand der
Vorjahre. Die Einsatzzeiten sind in den einzelnen Jahren sehr unterschiedlich, in Abhängigkeit
von der Intensität des Winters. Die Kosten des Winterdienstes sind ansteigend, dies ist zum
einen auf die jährlich steigende Grundgebühr und zum anderen auf die sich erhöhenden
Stundenverrechnungssätze des Winterdienstunternehmens zurückzuführen. Das führt dazu,
dass der Aufwand für den Winterdienst steigt, gleichzeitig aber die Kosten der
Sommerreinigung sinken, da entweder Straßenreinigung oder Winterdienst durchgeführt wird -
es kommt je nach Witterung zu einer Verschiebung des Aufwandes vom Winterdienst in die
Sommerreinigung.
Bei der Nachkalkulation wurden die erzielbaren Erträge dem tatsächlichen Aufwand gegenüber-
gestellt. Sowohl bei der Straßenreinigung als auch beim Winterdienst sind Unterdeckungen
aufgetreten, d.h. der Aufwand lag höher als der Ertrag. Diese sind im Wesentlichen auf die
deutlich gestiegenen Personalkosten zurückzuführen.
In der Anlage 3 ist die Gebührenentwicklung in den letzten Jahren aufgezeichnet.
Die Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Einnahmen Teilhaushalt 6; Produkt 54500
Straßenreinigung und Winterdienst, Erträge und Einzahlungen
Anlagenverzeichnis:
1 20. Änderungssatzung
2 Kalkulation SR Guestrow 2027
3 Gebührenentwicklung
Text aus PDF extrahiert