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Ergänzende Informationen zu „Geförderte Sprach- und Integrationskurse in Bochum und Auswirkungen der veränderten Bundesförderung“

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-18
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Antwort der Verwaltung Nr.: 20262934 Status: öffentlich Datum: 26.10.2026 Verfasser/in: Rabea Herzog Fachbereich: Volkshochschule Bochum Bezeichnung der Vorlage: Ergänzende Informationen zu „Geförderte Sprach- und Integrationskurse in Bochum und Auswirkungen der veränderten Bundesförderung“ Bezug: Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zur 4. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 09. September 2026, Vorlagen-Nr. 20262372 Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 10.11.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 18.11.2026 Kenntnisnahme Wortlaut: In der o.g. Sitzung wurde von der Fraktion „Die Linke im Rat“ wie folgt angefragt: Die Verwaltung stellt in ihrer Antwort auf unsere Anfrage fest, dass infolge der Veränderungen bei der Bundesförderung mit einem Rückgang der Teilnehmendenzahlen bei Integrationskursen um 40 bis 50 Prozent gerechnet wird. Zudem könnten nach Einschätzung der Verwaltung jährlich etwa 420 bis 500 Personen keinen Zugang mehr zu geförderten Integrationskursen erhalten. Gleichzei­ tig seien Kursausfälle, Wartelisten und eine mittelfristige Ausdünnung der Trägerlandschaft zu er­ warten. Besonders problematisch erscheint vor diesem Hintergrund die Aussage der Verwaltung, dass derzeit „keine weitergehenden Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung des Zugangs zur Sprachförderung“ erkennbar seien. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Nachfragen: 1. Welche konkreten Maßnahmen hält die Verwaltung angesichts der prognostizierten 420 bis 500 Personen jährlich, die keinen Zugang zu geförderten Integrationskursen erhalten könnten, für er­ forderlich? 2. Warum wurden bislang keine weitergehenden kommunalen Maßnahmen zur Abfederung dieser Entwicklung eingeleitet? 3. Die Verwaltung führt aus, eine „Kompensation der weggefallenen Bundesförderung“ sei nicht möglich. Welche konkreten kommunalen Maßnahmen wären dennoch rechtlich und haushalts­ rechtlich möglich, um die entstehenden Versorgungslücken zumindest teilweise abzufedern? Seite 1 von 4 4. Wie viele konkrete Kursplätze sind in Bochum nach aktuellem Stand im Jahr 2026 bereits weg­ gefallen bzw. von einem Wegfall bedroht? Wie viele Personen stehen derzeit auf Wartelisten für Integrationskurse in Bochum? Welche Kurse leiden konkret unter den Kürzungen? 5. Welche Bochumer Kursträger sind nach Kenntnis der Verwaltung besonders stark von den Kür­ zungen betroffen? 6. Laut dem Paritätischen haben sich Mitte Juni die genannten Zahlen und die Teilnehmenden für die Förderkurse geändert1 und es sind nur noch 590 Mio Euro statt 650 Mio Euro für Integrations­ kurse vorgesehen. Damit sind einige der Rahmenbedingen unserer Anfrage nicht mehr aktuell. Än­ dert sich hiermit etwas für Stadt Bochum in Bezug auf die Förderungen? Sind im Zuge dessen noch weitere Kürzungen im Vergleich zur Antwort unserer ursprünglichen Anfrage geplant? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1) Welche konkreten Maßnahmen hält die Verwaltung angesichts der prognostizierten 420 bis 500 Personen jährlich, die keinen Zugang zu geförderten Integrationskursen erhalten könn­ ten, für erforderlich? Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Deutschkursen bleibt aus Sicht der Verwal- tung eine zentrale integrationspolitische Aufgabe. Um Versorgungslücken abzumildern, nutzt die Stadt die verbliebenen Förder- und Zugangsmöglichkeiten bereits möglichst umfassend. So hat die Volkshochschule Bochum zusätzliche Erstorientierungskurse (EOK) beantragt. Diese richten sich insbesondere an Zugewanderte, die aktuell keinen Zugang zu Integrationskursen ha- ben, und vermitteln erste Deutschkenntnisse sowie grundlegende Orientierung für den Alltag in Deutschland. Zu Frage 2) Warum wurden bislang keine weitergehenden kommunalen Maßnahmen zur Abfederung dieser Entwicklung eingeleitet? Die Möglichkeiten der Kommune, die Auswirkungen der Kürzungen im Bereich der Integrations- kurse auszugleichen, sind durch die Haushaltslage begrenzt. Eine vollständige Kompensation der wegfallenden Bundesförderung ist daher nicht möglich. Zu Frage 3) Die Verwaltung führt aus, eine „Kompensation der weggefallenen Bundesförderung“ sei nicht möglich. Welche konkreten kommunalen Maßnahmen wären dennoch rechtlich und haushaltsrechtlich möglich, um die entstehenden Versorgungslücken zumindest teilweise abzufedern? Die Stadt schöpft die verbliebenen Handlungsmöglichkeiten bereits bestmöglich aus. Das Jobcen- ter stellt inzwischen regelmäßig Teilnahmeverpflichtungen für seine leistungsberechtigten EU-Bür- gerinnen und EU-Bürger aus, um den Zugang zu Integrationskursen zu ermöglichen. Darüber hinaus bereitet das Amt für Soziales derzeit ein entsprechendes Verfahren für Leistungs- berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Künftig sollen auch für diesen Personen- kreis verstärkt sogenannte TLA-Verpflichtungen ausgesprochen werden können, wenn der Sprach- erwerb für die Integration erforderlich ist. Dabei arbeiten Verwaltung und Kursträger eng zusammen, um die vorhandenen Zugangsmöglich- keiten konsequent zu nutzen und zusätzliche Kursteilnahmen zu ermöglichen. Gleichwohl kann auch dieses Instrument die weggefallenen Bundesmittel und Kurskapazitäten nur teilweise erset- zen. Mögliche Fördermittel wie die oben genannten Mittel für Erstorientierungskurse wurden beantragt und weitere Fördermittel laufend geprüft. Antwort der Verwaltung 20262934 Seite 2 von 4 Zu Frage 4) Wie viele konkrete Kursplätze sind in Bochum nach aktuellem Stand im Jahr 2026 bereits weggefallen bzw. von einem Wegfall bedroht? Wie viele Personen stehen derzeit auf Warte­ listen für Integrationskurse in Bochum? Welche Kurse leiden konkret unter den Kürzun­ gen? Eine belastbare Bezifferung der bereits weggefallenen bzw. konkret vom Wegfall bedrohten Kur- splätze in Bochum ist nicht möglich. Weder die Volkshochschule noch andere Kursträger verfügen über eine Datengrundlage, die eine seriöse Angabe zulassen würde. Auch die Zahl der Menschen, die aktuell keinen Platz in einem Integrationskurs erhalten, lässt sich nicht exakt beziffern. Dies liegt insbesondere daran, dass viele Interessierte gar nicht erst auf War- telisten erfasst werden. Aufgrund fehlender Kursangebote oder nicht verfügbarer Fördermöglich- keiten werden Personen häufig unmittelbar abgewiesen. Sie erscheinen daher in keiner statisti- schen Erfassung. Hinzu kommt, dass keine zentrale Erfassung darüber erfolgt, wie viele Anträge auf Zulassung oder Teilnahme an Integrationskursen aufgrund fehlender Kapazitäten oder Finanzierungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt werden konnten. Die Kürzungen betreffen kein einzelnes Kursformat in besonderem Maße. Vielmehr wirkt sich der Rückgang der Fördermittel auf das gesamte Integrationskursangebot aus. Betroffen sind sowohl Allgemeine Integrationskurse als auch Spezialintegrationskurse, beispielsweise Alphabetisierungs- kurse. Die Auswirkungen zeigen sich damit im gesamten Bereich der Integrationskurse Zu Frage 5) Welche Bochumer Kursträger sind nach Kenntnis der Verwaltung besonders stark von den Kürzungen betroffen Eine besondere Betroffenheit einzelner Bochumer Kursträger lässt sich derzeit nicht belastbar fest- stellen. Nach den vorliegenden Informationen wirken sich die Kürzungen grundsätzlich auf alle Träger von Integrationskursen aus. Für die Volkshochschule Bochum stellt sich die Situation insofern etwas anders dar, als dass dort traditionell ein hoher Anteil an Selbstzahlenden lernt, beispielsweise internationale Studierende, Au-pairs oder andere Personen, die ohnehin keinen Zugang zu geförderten Integrationskursen ha- ben. Daher sind die Deutschkurse der Volkshochschule auch bei einem reduzierten Kursangebot weiterhin stark nachgefragt und regelmäßig ausgelastet. Zu Frage 6) Laut dem Paritätischen haben sich Mitte Juni die genannten Zahlen und die Teilnehmenden für die Förderkurse geändert und es sind nur noch 590 Mio Euro statt 650 Mio Euro für Inte­ grationskurse vorgesehen. Damit sind einige der Rahmenbedingen unserer Anfrage nicht mehr aktuell. Ändert sich hiermit etwas für Stadt Bochum in Bezug auf die Förderungen? Sind im Zuge dessen noch weitere Kürzungen im Vergleich zur Antwort unserer ursprüngli­ chen Anfrage geplant? Die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Änderungen bei der Bundesförderung ändern nichts an der grundsätzlichen Einschätzung der Situation in Bochum. Die Rahmenbedingungen für Integrati- onskurse bleiben weiterhin von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Die Stadt Bochum sieht sich dabei fortlaufend neuen rechtlichen und organisatorischen Rahmen- bedingungen gegenüber. Dies betrifft nicht nur gesetzliche Änderungen und neue Verordnungen, sondern auch die praktische Umsetzung und Auslegung der Regelungen durch das BAMF. Die konkreten Auswirkungen neuer Vorgaben erschließen sich häufig erst im laufenden Verfahren und können daher oftmals erst nach und nach bewertet werden. Antwort der Verwaltung 20262934 Seite 3 von 4 Nach den aktuell vorliegenden Informationen plant das BAMF, ab dem zweiten Quartal 2027 ein System der Kontingentierung von Integrationskursen einzuführen. Die konkrete Ausgestaltung die- ses Verfahrens ist bislang jedoch nicht bekannt. Insbesondere ist offen, nach welchen Kriterien Kontingente vergeben werden und in welchem Umfang einzelne Kursträger künftig Integrations- kurse anbieten können. Vor diesem Hintergrund kann derzeit nicht belastbar eingeschätzt werden, welche konkreten Aus- wirkungen die jüngsten Änderungen der Bundesförderung für Bochum haben werden und ob sich hieraus weitere Einschränkungen des Kursangebots ergeben. Die Entwicklung wird von der Ver- waltung fortlaufend beobachtet und bewertet. Antwort der Verwaltung 20262934 Seite 4 von 4

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