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Neuorganisation der Gehörlosenberatung in Bochum
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-12-17 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20262713
Status: öffentlich
Datum: 02.10.2026
Verfasser/in: Zelsen, Christian, Dr. Kloppe, Cordula
Fachbereich: Gesundheitsamt
Bezeichnung der Vorlage:
Neuorganisation der Gehörlosenberatung in Bochum
Beschlussvorschriften:
§ 41 GO, §§ 1 Abs 2 und 13 ÖGDG
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 10.11.2026 Vorberatung
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 09.12.2026 Vorberatung
Rat 17.12.2026 Entscheidung
Kurzübersicht:
Neuorganisation der Gehörlosenberatung des Gesundheitsamts
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die bisherige Gehörlosenberatung künftig durch das Zentrum für Gehörlosen-
kultur Dortmund (ZfGK) im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten erbringen zu lassen. Die bisherige
Beratungsstelle im Haus der Begegnung wird aufgegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die
hierfür erforderlichen vertraglichen, organisatorischen und personellen Maßnahmen umzusetzen.
Begründung:
Zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehört gemäß den Bestimmungen des Ge-
setzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) die Sicherstel-
lung gesundheitsbezogener Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinde-
rungen sowie die Förderung von Inklusion und Teilhabe. Gehörlose Menschen stellen hierbei eine
besonders vulnerable Personengruppe dar. Die Beratung erfordert neben spezifischen Kenntnis-
sen der Gebärdensprache ein hohes Maß an Fachwissen hinsichtlich sozialrechtlicher, medizini-
scher, pädagogischer und teilhabebezogener Fragestellungen. Die Anforderungen an die Beratung
sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Insbesondere durch die Zuwanderung ge-
flüchteter Menschen hat sich die Zielgruppe weiter ausdifferenziert. Beratungen erfolgen zuneh-
mend für Menschen mit unterschiedlichen Gebärdensprachen, verschiedenen Bildungsbiografien
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sowie sehr heterogenen Voraussetzungen hinsichtlich früher Förder- und Unterstützungsangebote.
Die hierdurch entstehenden Bedarfe können nur durch hoch spezialisierte Strukturen dauerhaft
und qualitativ hochwertig abgedeckt werden.
Die Gehörlosenberatung der Stadt Bochum ist derzeit organisatorisch dem Amtsärztlichen Dienst
des Gesundheitsamtes zugeordnet. Sie wird durch eine 1,0-Stelle Sozialarbeit (S 12) sowie eine
unterstützende 0,5-Stelle Sozialmedizinische Assistenz (EG 9a) wahrgenommen. Die Sicherstel-
lung einer vertretungssicheren sozialarbeiterischen Versorgung ist aufgrund der geringen Perso-
nalausstattung grundsätzlich schwierig. Die bisherige Unterbringung im Haus der Begegnung be-
ruhte auf der Annahme, dass Gehörlosigkeit keine Erkrankung ist und deshalb eine räumliche Dis-
tanz zum Gesundheitsamt angezeigt sei. Angesichts des gewandelten Aufgabenspektrums des öf-
fentlichen Gesundheitsdienstes trägt diese Erwägung heute nicht mehr. Der moderne ÖGD ver-
steht sich als sozialmedizinischer Dienstleister, der insbesondere präventiv tätig wird, gesundheitli-
che Chancengleichheit fördert und vulnerable Bevölkerungsgruppen unterstützt. Eine Anbindung
des verbleibenden Beratungsangebots an den Standort des Gesundheitsamtes ist daher sachge-
recht und entspricht dem heutigen Selbstverständnis des ÖGD als Institution, die hilft, schützt und
aufklärt.
Die Beratungsstruktur kann aufgrund anstehender personeller Veränderungen nicht dauerhaft ver-
lässlich sichergestellt werden. Eine Nachbesetzung einer einzelnen Teilzeitstelle mit hoch-speziali-
siertem Anforderungsprofil gestaltet sich erfahrungsgemäß schwierig und würde die strukturellen
Probleme der fehlenden Vertretungssicherheit nicht lösen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die spezialisierte Gehörlosenberatung künftig durch das Zent-
rum für Gehörlosenkultur (ZfGK) in Dortmund wahrnehmen zu lassen. Das ZfGK verfügt über lang-
jährige Erfahrung in der Beratung gehörloser Menschen und besitzt die erforderliche fachliche, per-
sonelle und infrastrukturelle Ausstattung. Die Einrichtung finanziert sich durch öffentliche Zuwen-
dungen, Spenden sowie Dienstleistungsaufträge und übernimmt bereits entsprechende Beratungs-
leistungen für andere Kommunen, unter anderem für den Kreis Unna. Durch den Abschluss eines
Dienstleistungsvertrages im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten kann die Versorgung der Bochu-
mer Bürgerinnen und Bürger dauerhaft, fachlich qualifiziert und vertretungssicher gewährleistet
werden. Gleichzeitig erhalten die Betroffenen Zugang zu einem deutlich größeren Netzwerk spezi-
alisierter Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Unabhängig von der spezialisierten Beratung wird das Gesundheitsamt weiterhin eine niedrig-
schwellige Anlaufstelle vor Ort vorhalten. Es werden Erstkontakte, Kurzberatungen, Anliegenklä-
rungen sowie die Vermittlung an geeignete medizinische, sozialrechtliche, pädagogische oder
sonstige Unterstützungsangebote angeboten. Diese Aufgaben sollen, durch die bisher der Gehör-
losenberatung zugeordnete Sozialmedizinische Assistenz wahrgenommen werden. Damit bleibt für
die Betroffenen weiterhin ein wohnortnaher und leicht erreichbarer Erstzugang in Bochum beste-
hen, während die eigentliche Fachberatung durch eine spezialisierte und leistungsfähige Einrich-
tung erfolgt.
Mit Umsetzung der Neuorganisation wird die Beratungsstelle im Haus der Begegnung an der Al-
senstraße in Abstimmung mit dem Betreiber aufgegeben. Die 1,0-Stelle Sozialarbeit (S 12) wird
nach Freiwerden nicht wiederbesetzt werden (KW-Vermerk). Die Stelle der Sozialmedizinischen
Assistenz bleibt zur Sicherstellung des lokalen Erstkontaktes und der Lotsenfunktion erhalten. Die
erforderlichen Änderungen der Dienstverteilung und organisatorischen Zuordnung werden durch
die Verwaltung umgesetzt.
Die vorgeschlagene Neuorganisation verbindet die Vorteile einer spezialisierten, dauerhaft vertre-
tungssicheren Fachberatung mit dem Erhalt einer niedrigschwelligen Anlaufstelle in Bochum.
Gleichzeitig wird auf die absehbar dauerhaft eingeschränkte Personalsituation reagiert und eine
zukunftssichere Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Bereich der Beratung gehörloser Men-
schen gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die durch den Abschluss des Dienstleistungsvertrags entstehenden Mehraufwendungen im Sach-
kostenbudget in Höhe von rund 48.700 € werden durch Einsparungen im Personalbudget in Höhe
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von 83.900 € für eine 1,0 VZÄ nach TVöD S 12 sowie durch den Wegfall der Overheadkosten für
die Vorhaltung von zwei Arbeitsplätzen in der Alsenstraße kompensiert.
Klimarelevante Auswirkungen:
keine
Anlage(n):
1. Vertrag Zentrum für Gehörlosenkultur Dortmund e.V. GA Bochum
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