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Auswirkungen der geplanten Wohngeldkürzungen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antwort der Verwaltung
Nr.: 20262647
Status: öffentlich
Datum: 29.09.2026
Verfasser/in: Korte, Frank
Fachbereich: Amt für Soziales
Bezeichnung der Vorlage:
Auswirkungen der geplanten Wohngeldkürzungen
Bezug:
Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ in der 7. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit
und Soziales am 17.09.2026 unter TOP 6.4, Vorlagenummer 20262529
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 10.11.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) 11.11.2026 Kenntnisnahme
Wortlaut:
In der o.g. Sitzung hat die Fraktion „Die Linke im Rat“ wie folgt angefragt:
Die Bundesregierung plant im Rahmen einer Reform des Wohngeldes erhebliche Leistungs-
kürzungen und die Ausgaben des Bundes für das Wohngeld im Jahr 2027 sollen um rund 613
Millionen Euro bzw. 25 Prozent sinken. Bundesweit könnten infolge der geplanten Reform rund
163.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren und stattdessen auf andere Sozialleistungen,
insbesondere Leistungen der Grundsicherung, angewiesen sein.
Lediglich 3,8 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten sind arbeitslos, während rund 22
Prozent erwerbstätig sind und etwa 15 Prozent eine Altersrente beziehen. Besonders stark betroffen
sind Familien: Rund 70 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten leben in Haushalten mit
Kindern und Kinder stellen mit 37,5 Prozent die größte Gruppe der Wohngeldbeziehenden.
Die geplanten Kürzungen dürfen daher nicht allein unter dem Gesichtspunkt möglicher Ein-
sparungen beim Bund betrachtet werden. Wenn Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren und
stattdessen andere Sozialleistungen benötigen, besteht die Gefahr einer Verlagerung von Kosten
innerhalb des Sozialstaates. Gleichzeitig können zusätzliche Belastungen für Kommunen entstehen,
etwa durch höhere Kosten der Unterkunft, zusätzliche Beratungsbedarfe oder Maßnahmen zur
Vermeidung von Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit. Ein Papier des Paritätischen weist
ausdrücklich auf diese mögliche Kostenverlagerung hin.
Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum:
1. Umfang des Wohngeldbezugs in Bochum
a) Wie viele Haushalte beziehen derzeit in Bochum Wohngeld?
b) Wie viele Personen leben insgesamt in diesen Haushalten?
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c) Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leben in Bochumer Wohngeldhaushalten?
d) Wie viele der Wohngeldbeziehenden sind erwerbstätig, Rentner*innen, arbeitslos,
alleinerziehend, in Paarhaushalten mit Kindern?
e) Wie hat sich die Zahl der Wohngeldhaushalte in Bochum seit 2020 entwickelt?
f) Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch in Bochum?
2. Mögliche Auswirkungen der geplanten Kürzungen
a) Hat die Verwaltung bereits geprüft, wie viele Bochumer Haushalte durch die geplante
Wohngeldreform ihren Wohngeldanspruch vollständig oder teilweise verlieren könnten?
b) Falls eine entsprechende Berechnung vorliegt:
o Wie viele Bochumer Haushalte wären voraussichtlich betroffen?
o Wie viele Personen wären betroffen?
o Wie viele Kinder wären betroffen?
o Wie viele Rentner*innen wären betroffen?
o Wie viele Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen wären betroffen?
o Wie viele Alleinerziehende wären betroffen?
c) Wie viele Haushalte könnten infolge der geplanten Wohngeldkürzungen voraussichtlich
auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder andere Sozialleistungen angewiesen
werden?
d) Kann die Verwaltung abschätzen, ob durch die Wohngeldkürzungen für Bochum eine
Verlagerung von Kosten aus dem Wohngeldsystem in andere Sozialleistungssysteme
entstehen würde?
e) Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um zu verhindern, dass Bochumer Haushalte
durch die geplanten Wohngeldkürzungen ihre Wohnung verlieren oder auf Leistungen der
Grundsicherung angewiesen werden?
Wir bitten um eine schriftliche Antwort und eine Überreichung der Antwort ebenso an den Ausschuss
für Kinder, Jugend und Familie
Antwort der Verwaltung
1. Umfang des Wohngeldbezugs in Bochum
a) Wie viele Haushalte beziehen derzeit in Bochum Wohngeld?
b) Wie viele Personen leben insgesamt in diesen Haushalten?
c) Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leben in Bochumer Wohngeldhaushalten?
d) Wie viele der Wohngeldbeziehenden sind erwerbstätig, Rentner*innen, arbeitslos,
alleinerziehend, in Paarhaushalten mit Kindern?
e) Wie hat sich die Zahl der Wohngeldhaushalte in Bochum seit 2020 entwickelt?
f) Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch in Bochum?
Die Fragen zu a), b), c), d) und f) werden zum Stichtag 15.10.2026 beantwortet. In diesen Daten,
die der amtlichen Statistik von IT.NRW entnommenen sind, sind Haushalte und Personen, die noch
auf ihre Wohngeldbewilligung warten oder deren Wohngeldzahlung vorübergehend unterbrochen
ist, nicht enthalten.
a) Es beziehen 5.085 Haushalte in Bochum Wohngeld.
b) Es leben insgesamt 8.588 Personen in diesen Wohngeldhaushalten.
c) Von den Personen in den Wohngeldhaushalten sind 2.521 minderjährig.
d) Die vorliegenden Statistikdaten lassen diese Differenzierung leider nicht zu.
Allein der Wert zu Rentenbeziehenden ist ablesbar; es sind 2.906 Personen.
e) Die Zahlen der Haushalte, die laufend Wohngeld in Bochum beziehen, hat sich
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wie folgt entwickelt (Stichtag ist jeweils der 31.12.):
2020: 2.885 Haushalte 2023: 4.655 Haushalte
2021: 2.705 Haushalte 2024: 4.895 Haushalte
2022: 2.930 Haushalte 2025: 5.450 Haushalte
f) Die durchschnittliche Wohngeldhöhe beträgt aktuell 276,30 Euro monatlich.
2. Mögliche Auswirkungen der geplanten Kürzungen
a) Hat die Verwaltung bereits geprüft, wie viele Bochumer Haushalte durch die geplante
Wohngeldreform ihren Wohngeldanspruch vollständig oder teilweise verlieren könnten?
Eine wirkliche Prüfung, die zu belastbaren Zahlen führt, ist gegenwärtig noch nicht möglich.
Zunächst ist anzumerken, dass sich die geplante Wohngeldreform noch in der politischen Diskussion
befindet und das Ergebnis noch offen ist. Für den Fall der vollständigen Umsetzung des
vorliegenden Gesetzesentwurfs kann lediglich auf Angaben zurückgegriffen werden, welche dieser
selbst liefert. Diese beziehen sich aber nur auf die Bundesebene.
Ein Herunterbrechen auf das Land NRW und dann weiter auf die Stadt Bochum ist sehr unsicher,
zumal der Gesetzgeber von einer vollständigen und rückstandsfreien Umsetzung der Wohngeld-
Plus-Reform zum 01.01.2023 ausgeht und die meisten Kommunen – auch Bochum – noch immer
einige Rückstände haben und somit nicht wissen – sondern nur schätzen können – von welchem
Ausgangswert die Zahlen zum Verlust oder zur Minderung des Anspruches zu berechnen ist.
b) Falls eine entsprechende Berechnung vorliegt:
o Wie viele Bochumer Haushalte wären voraussichtlich betroffen?
o Wie viele Personen wären betroffen?
o Wie viele Kinder wären betroffen?
o Wie viele Rentner*innen wären betroffen?
o Wie viele Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen wären betroffen?
o Wie viele Alleinerziehende wären betroffen?
Angesichts der unter a) getroffenen Aussagen kann diese Frage nicht beantwortet werden.
c) Wie viele Haushalte könnten infolge der geplanten Wohngeldkürzungen voraussichtlich
auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder andere Sozialleistungen angewiesen
werden?
Auf die unter a) getroffenen Aussagen wird verwiesen.
Ein Herunterbrechen der vom Bund prognostizierten Werte auf die Stadt Bochum mithilfe der bei der
Stadt Bochum eingesetzten KI ergibt – ausgehend von prognostizierten 7.000 Wohngeldfällen nach
Abarbeitung aller Antragsrückstände – folgendes Bild:
Wechsel zum SGB XII: 420 Fälle
Wechsel zum SGB II: 380 Fälle.
d) Kann die Verwaltung abschätzen, ob durch die Wohngeldkürzungen für Bochum eine
Verlagerung von Kosten aus dem Wohngeldsystem in andere Sozialleistungssysteme
entstehen würde?
Ein Wechsel von Fällen aus dem Wohngeldsystem in andere Leistungssysteme, wie unter c)
prognostiziert, geht notwendigerweise mit einer Verlagerung von Kosten einher.
Angesichts der unter a) getroffenen Aussagen kann zu deren Höhe keine seriöse Antwort gegeben
werden. Zu beachten wird aber sein, dass im SGB XII die Kosten der Grundsicherung zu 100 % vom
Bund erstattet werden und im SGB II nur gut 30 % der Unterkunftskosten nicht vom Bund erstattet
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werden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch einzelne Fälle vorübergehend im
3. Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) landen, wo die Kommune Kostenträgerin ist.
e) Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um zu verhindern, dass Bochumer Haushalte
durch die geplanten Wohngeldkürzungen ihre Wohnung verlieren oder auf Leistungen der
Grundsicherung angewiesen werden?
Das Wohngeld ist systematisch eine existenzunterstützende Sozialleistung, wogegen die Grund-
sicherung und die Sozialhilfe existenzsichernde Sozialleistungen sind.
Die Frage der Wohnungssicherung ist deshalb nicht im Bereich des Wohngeldgesetztes verankert,
sondern bei der Grundsicherung. Im Amt für Soziales der Stadt Bochum wird diese Aufgabe vom
Sachgebiet Wohnungsnotfallhilfen (50.35) wahrgenommen. Mit einer deutlichen Zunahme an Fällen,
geschweige denn einer Überlastung des Sachgebiets infolge der geplanten Wohngeldreform, ist
nicht zu rechnen.
Dass infolge der Reduzierung einer existenzunterstützenden Sozialleistung wie dem Wohngeld die
existenzsichernden Leistungssysteme verstärkt greifen, ist eine logische und vom Gesetzgeber
offenbar hingenommene Folge. Maßnahmen der Kommune hiergegen sind nicht ersichtlich.
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