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Schutz der Heimbewohner in städtischen Besitz befindlichen Alten- und Pflegeheimen vor Hitzewellen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antwort der Verwaltung
Nr.: 20262569
Status: öffentlich
Datum: 22.09.2026
Verfasser/in: Wolff, Peter (27 43)
Fachbereich: Amt für Soziales
Bezeichnung der Vorlage:
Schutz der Heimbewohner in städtischen Besitz befindlichen Alten- und Pflegeheimen vor
Hitzewellen
Bezug:
Anfrage der Gruppe „FDP-UWG: WAT im Rat“ zur 6. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesund-
heit und Soziales vom 14.07.2026 (TOP: 6.2; Vorlage Nr. 20261804)
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 10.11.2026 Kenntnisnahme
Wortlaut:
In der o.g. Sitzung hat die Gruppe „FDP-UWG: WAT im Rat“ wie folgt angefragt:
Der Deutsche Wetterdienst meldete aktuell über mehrere Tage andauernde schwülheiße und über
40 Grad Celsius in Bochum. Aufgrund der Klimaveränderungen ist es bereits jetzt gesicherte Er
kenntnis, dass zukünftig solche Wetterereignisse vermehrt in Deutschland auftreten.
Besonders Ältere und pflegebedürftige Menschen sind durch Hitze besonders belastet und gefähr
det.
Hitzewellen führen gerade bei diesen Personengruppen zu ernsthaften Gesundheitsproblemen von
Leib und Leben bis hin zu Todesfällen. Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor derartigen Extrem
wetterereignissen in städtischen stationären Pflegeeinrichtungen sind daher akut und unumgäng
lich.
Die FDP-UWG: WAT fragt daher für jedes einzelne städtische Alten- und Pflegeheim in Bochum
an:
1. Sind die städtischen Alten- und Pflegeheime ausreichende auf Hitze vorbereitet? Insbesondere:
a. Welche Maßnahmen sind dabei jeweils konkret getroffen worden?
b. Ist nach Arbeitsstättenverordnung und den Regeln für Arbeitsstätten sichergestellt, dass die
Raumtemperatur in Aufenthaltsräumen von 26 ° Celsius grundsätzlich nicht überschritten wird?
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c. Sofern 1b) derzeit nicht gewährleistet ist und die Temperatur in Innenräumen über den Wert von
26° Celsius steigt, sind laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Stu
fenmodelle zur Abkühlung umzusetzen. Ist dies in diesen Fällen bereits in Planung oder Umset
zung und welche Maßnahmen sind bzw. werden ergriffen und wann ist die Umsetzung abge
schlossen?
d. Welche baurechtlichen Maßnahmen den außenliegenden Sonnenschutz betreffend wie feste
oder bewegliche Außenjalousien, Rollläden oder Sonnenschutzlamellen bestehen, sind hinsichtlich
der Nachrüstung geplant oder können bautechnisch oder aus anderen Gründen nicht umgesetzt
werden?
2. Existiert jeweils ein Hitzeschutzplan mit konkret beschriebenen Maßnahmen für die Gesundheit
der Heimbewohner und arbeiten die Einrichtungen verbindlich nach diesem Hitzeschutzplan?
3. Sind in den Einrichtungen ausreichend Pflegekräfte zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen wie
Erstellung von Hitzeprotokollen, Versorgung von vermehrten Trinkmöglichkeiten und dem Klima
angepasste Speisen und das Verbringen in schattigen, kühleren Bereichen (Kältezonen/ Kühlin
seln), vorhanden? Ist sichergestellt, dass die Temperatur in den Kältezonen bzw. Kälteinseln ganz
tägig unter 26° Celsius gehalten wird? Gibt es für den Akutfall darüber hinaus genügend kühle
Wohn- oder Schutzräume?
4. Sind darüber hinaus klimaschonende und kostengünstige, solarbetriebene Kühlsysteme oder
mobile Kühlgeräte vorhanden bzw. geplant und wie weit ist der Stand der Umsetzung?
5. Sind bei älteren Einrichtungen in den kommenden Jahren (2026 bis 2030) größere Sanierungen
im Rahmen der Erhaltungsaufwendungen geplant, die u. a. eine Dach- und Fenstersanierung bein
halten, die den Einsatz von Wärmeschutzverglasung mit niedrigem Energiedurchlassgrad (g-Wert)
sowie eine optimierte Dämmung der Dachgeschosse vorsehen?
Welche klimatechnischen Maßnahmen, sofern nicht bereits unter 1d) genannt, sind darüber hinaus
geplant?
6. Gibt es für die einzelnen Einrichtungen Strategiepläne zur Erstellung von konkret notwendigen
Fördermaßnahmen und wenn ja, welche Fördermaßnahmen sollen zur Anwendung gelangen
(BAFA, iSFP-Bonus, KfW-Kredit 263, Strukturfondsmittel der Pflegekassen, KlimaGebäude.NRW,
ggf. weitere/andere Fördermaßnahmen)? Erfolgt in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit
mit dem Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) oder ist diese geplant?
7. Ist grundsätzlich eine notwendige Finanzierungssituation für einen klimagerechten Umbau gege
ben bzw. wird ein aufwendiges Investitionsprogramm benötigt oder können geplante Maßnahmen
aufgrund der gegebenen Finanzierungssituation nicht umgesetzt werden?
Die Verwaltung hat die Antworten auf die Anfrage zur 6. Sitzung des AGS zum Hitzeschutz der
Heimbewohner in städtischen Besitz befindlichen Alten – und Pflegeheimen bei der Geschäftsfüh-
rung der Diakonie Ruhr Pflege gemeinnützige GmbH eingeholt:
1. Sind die städtischen Alten- und Pflegeheime ausreichende auf Hitze vorbereitet? Insbesondere:
a. Welche Maßnahmen sind dabei jeweils konkret getroffen worden?
Jede Einrichtung verfügt ein über Hitzeschutzkonzept mit entsprechenden Maßnahmen zur Versor-
gung der Bewohner*Innen. Hierzu zählen beispielsweise das "richtige Lüften, das ausreichende
Anreichen von Flüssigkeit, Nutzung von Kühlzonen etc. Diese Maßnahmen werden einrichtungs-
bezogen umgesetzt.
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b. Ist nach Arbeitsstättenverordnung und den Regeln für Arbeitsstätten sichergestellt, dass die
Raumtemperatur in Aufenthaltsräumen von 26 ° Celsius grundsätzlich nicht überschritten wird?
Ja. Allerdings ist dies bei extremen Temperaturen über mehrere Tage hinweg, wie in der letzten
Juni-Woche 2026 nicht durchgehend gegeben.
c. Sofern 1b) derzeit nicht gewährleistet ist und die Temperatur in Innenräumen über den Wert von
26° Celsius steigt, sind laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Stu
fenmodelle zur Abkühlung umzusetzen. Ist dies in diesen Fällen bereits in Planung oder Umset
zung und welche Maßnahmen sind bzw. werden ergriffen und wann ist die Umsetzung abge
schlossen?
Maßnahmen werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten umgesetzt, wie Verlagerungen
von Arbeitstätigkeiten an kühleren Stellen, Nutzung von Kühltüchern etc.
d. Welche baurechtlichen Maßnahmen den außenliegenden Sonnenschutz betreffend wie feste
oder bewegliche Außenjalousien, Rollläden oder Sonnenschutzlamellen bestehen, sind hinsichtlich
der Nachrüstung geplant oder können bautechnisch oder aus anderen Gründen nicht umgesetzt
werden?
Der Immobilienbestand der SBO ist sehr unterschiedlich ausgestattet. Für alle Einrichtungen wer-
den Konzepte zur baulichen Anpassung erarbeitet. Dies sieht die Nachrüstung von fehlenden Son-
nenschutzelementen an den Fenstern vor sowie die Klimatisierung der Aufenthaltsbereiche und
Flure. Lediglich das Haus an der Sommerdellenstr. weist einen hinreichenden baulichen Hitze-
schutz aus.
Solche Maßnahmen sind grundsätzlich gemäß APG DVO refinanzierungsfähig, allerdings ist die
Investition über die dann erhöhten Investitionskosten (Mehrkosten für die Bewohner*Innen) über
10 Jahre gestreckt. Der durchschnittlich wahrscheinliche Kostenaufwand liegt bei 500.000 € -
750.000 € pro Einrichtung. Für die Refinanzierung ist zunächst ein positives Abstimmungsverfah-
ren mit der Stadt Bochum und dem LWL erforderlich.
Betrachtung jeder einzelnen Einrichtung siehe Anlage.
2. Existiert jeweils ein Hitzeschutzplan mit konkret beschriebenen Maßnahmen für die Gesundheit
der Heimbewohner und arbeiten die Einrichtungen verbindlich nach diesem Hitzeschutzplan?
Ja.
3. Sind in den Einrichtungen ausreichend Pflegekräfte zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen wie
Erstellung von Hitzeprotokollen, Versorgung von vermehrten Trinkmöglichkeiten und dem Klima
angepasste Speisen und das Verbringen in schattigen, kühleren Bereichen (Kältezonen/ Kühlin
seln), vorhanden?
Ja.
Ist sichergestellt, dass die Temperatur in den Kältezonen bzw. Kälteinseln ganztägig unter 26° Cel
sius gehalten wird? Gibt es für den Akutfall darüber hinaus genügend kühle Wohn- oder Schutz
räume?
Siehe Frage 1b
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4. Sind darüber hinaus klimaschonende und kostengünstige, solarbetriebene Kühlsysteme oder
mobile Kühlgeräte vorhanden bzw. geplant und wie weit ist der Stand der Umsetzung?
Kostengünstige solarbetriebene Kühlsysteme sind weder im Einsatz noch geplant. Mobile Kühlge-
räte sind vereinzelt als Provisorium im Einsatz (Haus an der Graf Adolf Str. Und Bayernstr.).
5. Sind bei älteren Einrichtungen in den kommenden Jahren (2026 bis 2030) größere Sanierungen
im Rahmen der Erhaltungsaufwendungen geplant, die u. a. eine Dach- und Fenstersanierung bein
halten, die den Einsatz von Wärmeschutzverglasung mit niedrigem Energiedurchlassgrad (g-Wert)
sowie eine optimierte Dämmung der Dachgeschosse vorsehen? Welche klimatechnischen Maß
nahmen, sofern nicht bereits unter 1d) genannt, sind darüber hinaus geplant?
Siehe 1d. In Ergänzung sind energetische Sanierungsmaßnahmen aktuell nicht refinanzierungsfä-
hig.
6. Gibt es für die einzelnen Einrichtungen Strategiepläne zur Erstellung von konkret notwendigen
Fördermaßnahmen und wenn ja, welche Fördermaßnahmen sollen zur Anwendung gelangen
(BAFA, iSFP-Bonus, KfW-Kredit 263, Strukturfondsmittel der Pflegekassen, KlimaGebäude.NRW,
ggf. weitere/andere Fördermaßnahmen)? Erfolgt in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit
mit dem Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) oder ist diese geplant?
Siehe 1d und 5.
Anlage(n):
1. Anlage 1
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