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Änderung der Richtlinie der Stadt Bochum als Zuwendungsgeberin im Bereich Gesundheit und Soziales – Ergänzung des § 6 (Verwendungsnachweis) zur Ermöglichung eines wirkungsorientierten Controllings.
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-12-17 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20262340
Status: öffentlich
Datum: 02.09.2026
Verfasser/in: Christian Zelsen, Dr. Kloppe, Cordula
Fachbereich: Gesundheitsamt
Bezeichnung der Vorlage:
Änderung der Richtlinie der Stadt Bochum als Zuwendungsgeberin im Bereich Gesundheit
und Soziales – Ergänzung des § 6 (Verwendungsnachweis) zur Ermöglichung eines
wirkungsorientierten Controllings.
Beschlussvorschriften:
§§ 2 und 3 GO NRW, § 6 ÖGDG NRW
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 10.11.2026 Vorberatung
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 09.12.2026 Vorberatung
Rat 17.12.2026 Entscheidung
Kurzübersicht:
Die allgemeine Richtlinie der Stadt über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Gesundheit
und Soziales soll im § 6 (Verwendungsnachweis) um eine Regelung ergänzt werden, welche die
Anforderung zusätzlicher Unterlagen zur Durchführung eines individuellen Wirkungscontrollings
der Zuwendungsempfänger ermöglicht.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bochum beschließt die Ergänzung der allgemeinen Richtlinie über die Gewäh-
rung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum im Bereich Gesundheit und Sozia-
les um folgenden Satz im § 6 „Verwendungsnachweis“.
„Der Verwendungsnachweis umfasst neben dem Sachbericht auch Angaben zur Zielerreichung
und Wirkung der geförderten Maßnahmen. Die Stadt kann hierzu die Vorlage geeigneter qualitati-
ver und quantitativer Kennzahlen verlangen.“
Begründung:
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Die vorgeschlagene Ergänzung des § 6 dient der Präzisierung der Anforderungen an den Verwen-
dungsnachweis. Neben der ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Verwendung der bereit-
gestellten Mittel soll künftig auch die Möglichkeit bestehen, Informationen zur Zielerreichung und
Wirkung geförderter Maßnahmen einzuholen.
Die Stadt Bochum gewährt im Bereich Gesundheit und Soziales jährlich Zuwendungen zur Unter-
stützung einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote. Vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller
Ressourcen und der Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit öffentli-
chen Mitteln gewinnt die Bewertung der mit den Zuwendungen erzielten Ergebnisse zunehmend
an Bedeutung.
Das Wirkungscontrolling ergänzt die bisherige Prüfung der Mittelverwendung um Informationen zu
den erreichten Zielen und Wirkungen der geförderten Maßnahmen. Hierdurch können Umfang,
Reichweite und Nutzen geförderter Angebote besser nachvollzogen und bewertet werden. Die er-
hobenen Informationen sollen dazu beitragen, die Transparenz über die Verwendung öffentlicher
Mittel zu erhöhen und eine fundierte Grundlage für zukünftige Förderentscheidungen zu schaffen.
Gleichzeitig ermöglicht die Ergänzung eine vergleichbare Betrachtung von Angeboten mit ähnli-
cher Zielsetzung, soweit dies aufgrund ihrer jeweiligen Aufgaben und Rahmenbedingungen sach-
gerecht ist. Hierdurch können Entwicklungen, Bedarfe und Potenziale innerhalb der Förderland-
schaft besser erkannt und bei der weiteren Ausgestaltung der Förderung berücksichtigt werden.
Die konkreten Wirkungskennziffern werden im Rahmen der Zuwendungsbescheide festgelegt.
Mit der Ergänzung des § 6 wird eine eindeutige Grundlage geschaffen, um bei Bedarf ergänzende
qualitative und quantitative Angaben zur Zielerreichung und Wirkung anzufordern. Die Richtlinie
wird damit an die Anforderungen eines modernen, wirkungsorientierten Zuwendungscontrollings
angepasst und als Instrument einer transparenten, zielgerichteten und wirtschaftlichen Förderpra-
xis weiterentwickelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ergänzung entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Klimarelevante Auswirkungen:
keine
Anlage(n):
1. Gesamtrichtlinie
Beschlussvorlage der Verwaltung 20262340 Seite 2 von 2
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