Startseite › Stadt Pulheim › Dokument

Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten dem. § 5 AsylbLG.

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-11-12
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Nr.: 407/2026 Aktenzeichen: 50 / 502 Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration X 12.11.2026 Ausschuss für Soziales, Generationen und Integration X 17.11.2026 Betreff Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten dem. § 5 AsylbLG. Mitteilung Mit der Vorlage Vorlage 75/2026 hat die Verwaltung den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am 12.03.2026 und den Ausschuss für Soziales, Generationen und Integration (SGI) am 17.03.2026 über den Beginn der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG informiert. Grundlage ist der Beschluss des Rates, das Instru­ ment der Arbeitsgelegenheiten ab dem Haushaltsjahr 2026 umzusetzen. Die praktische Umsetzung wurde seitdem fortgeführt. Aktuell werden fünf Leistungsberechtigte in städtischen Unterkünf­ ten eingesetzt. Zu den Tätigkeiten gehören insbesondere die manuelle Reinigung von Grünflächen und Gehwegen von Müll und Unrat, das Aufsammeln von Verpackungen, Glasresten, Zigarettenkippen und Plastikmüll sowie die Meldung von Vandalismus, Graffiti und wildem Müll. Zur Erweiterung des Angebots wurden weitere Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung abgefragt. Erste zu­ sätzliche Arbeitsgelegenheiten, unter anderem beim Bauhof und im Jugendamt, werden derzeit geprüft bzw. vorbereitet. Die Verwaltung wird die interne Suche nach weiteren geeigneten Einsatzstellen fortsetzen. Darüber hinaus hat die Verwaltung neun gemeinnützige Träger (u. a. Caritas, AWO und kirchliche Träger) angeschrie­ ben und für die Schaffung weiterer Arbeitsgelegenheiten geworben. Die Gespräche mit den Trägern werden fortgeführt, um weitere konkrete Einsatzmöglichkeiten zu entwickeln. Stand 09.10.2026 leben 835 geflüchtete Menschen in städtischen Unterkünften. Rund 500 von ihnen verfügen bereits über einen Aufenthaltstitel und fallen nicht mehr unter § 5 AsylbLG. Von den verbleibenden 335 Leistungsberechtigten kommen derzeit rund 30 Personen für eine Arbeitsgelegenheit in Betracht. Bei den übrigen Personen stehen insbeson­ dere Erwerbstätigkeit, Schulpflicht, die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen oder gesundheitliche Gründe einem Ein­ satz entgegen. Die Verwaltung wird die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG weiter ausbauen. Hierzu sollen weitere Einsatzstellen innerhalb der Stadtverwaltung und bei gemeinnützigen Trägern gewonnen werden. Vorlage Nr.: 407/2026 . Seite 2 / 2 Bislang erfolgte die Teilnahme freiwillig. Künftig soll bei geeigneten Leistungsberechtigten auch von der gesetzlich vor­ gesehenen Möglichkeit einer Verpflichtung zur Wahrnehmung einer zumutbaren Arbeitsgelegenheit Gebrauch gemacht werden. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. Die Anleitung soll grundsätzlich durch den jeweiligen Einsatzbereich erfolgen. Die Prüfung und Zuweisung geeigneter Leistungsberechtigter sowie die administrative Umsetzung erfolgen durch das Sozialamt. Die Verwaltung wird ACI und SGI über die weitere Entwicklung und die Erfahrungen bei der Umsetzung erneut berich­ ten.

Text aus PDF extrahiert