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Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten dem. § 5 AsylbLG.
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Pulheim |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 407/2026
Aktenzeichen: 50 / 502
Mitteilungsvorlage
Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration X 12.11.2026
Ausschuss für Soziales, Generationen und Integration X 17.11.2026
Betreff
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten dem. § 5 AsylbLG.
Mitteilung
Mit der Vorlage Vorlage 75/2026 hat die Verwaltung den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am
12.03.2026 und den Ausschuss für Soziales, Generationen und Integration (SGI) am 17.03.2026 über den Beginn der
Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG informiert. Grundlage ist der Beschluss des Rates, das Instru
ment der Arbeitsgelegenheiten ab dem Haushaltsjahr 2026 umzusetzen.
Die praktische Umsetzung wurde seitdem fortgeführt. Aktuell werden fünf Leistungsberechtigte in städtischen Unterkünf
ten eingesetzt. Zu den Tätigkeiten gehören insbesondere die manuelle Reinigung von Grünflächen und Gehwegen von
Müll und Unrat, das Aufsammeln von Verpackungen, Glasresten, Zigarettenkippen und Plastikmüll sowie die Meldung
von Vandalismus, Graffiti und wildem Müll.
Zur Erweiterung des Angebots wurden weitere Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung abgefragt. Erste zu
sätzliche Arbeitsgelegenheiten, unter anderem beim Bauhof und im Jugendamt, werden derzeit geprüft bzw. vorbereitet.
Die Verwaltung wird die interne Suche nach weiteren geeigneten Einsatzstellen fortsetzen.
Darüber hinaus hat die Verwaltung neun gemeinnützige Träger (u. a. Caritas, AWO und kirchliche Träger) angeschrie
ben und für die Schaffung weiterer Arbeitsgelegenheiten geworben. Die Gespräche mit den Trägern werden fortgeführt,
um weitere konkrete Einsatzmöglichkeiten zu entwickeln.
Stand 09.10.2026 leben 835 geflüchtete Menschen in städtischen Unterkünften. Rund 500 von ihnen verfügen bereits
über einen Aufenthaltstitel und fallen nicht mehr unter § 5 AsylbLG. Von den verbleibenden 335 Leistungsberechtigten
kommen derzeit rund 30 Personen für eine Arbeitsgelegenheit in Betracht. Bei den übrigen Personen stehen insbeson
dere Erwerbstätigkeit, Schulpflicht, die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen oder gesundheitliche Gründe einem Ein
satz entgegen.
Die Verwaltung wird die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG weiter ausbauen. Hierzu sollen weitere Einsatzstellen
innerhalb der Stadtverwaltung und bei gemeinnützigen Trägern gewonnen werden.
Vorlage Nr.: 407/2026 . Seite 2 / 2
Bislang erfolgte die Teilnahme freiwillig. Künftig soll bei geeigneten Leistungsberechtigten auch von der gesetzlich vor
gesehenen Möglichkeit einer Verpflichtung zur Wahrnehmung einer zumutbaren Arbeitsgelegenheit Gebrauch gemacht
werden. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Die Anleitung soll grundsätzlich durch den jeweiligen Einsatzbereich erfolgen. Die Prüfung und Zuweisung geeigneter
Leistungsberechtigter sowie die administrative Umsetzung erfolgen durch das Sozialamt.
Die Verwaltung wird ACI und SGI über die weitere Entwicklung und die Erfahrungen bei der Umsetzung erneut berich
ten.
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