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Ehrenamtskarte - Anpassung des Kriteriums "Wohn- bzw. Ausführungsort"

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-11-12
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Extrahierter Text

Vorlage Nr.: 391/2026 Aktenzeichen: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration X 12.11.2026 Ausschuss für Soziales, Generationen und Integration X 17.11.2026 Rat X 08.12.2026 Betreff Ehrenamtskarte - Anpassung des Kriteriums "Wohn- bzw. Ausführungsort" V eranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: nicht bezifferbar € (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorlage Nr.: 391/2026 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) sowie der Ausschuss für Soziales, Generationen und In- tegration (SGI) nehmen die beabsichtigte Änderung der Vergaberichtlinien für die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Vergaberichtlinien für die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 1. Januar 2027 dahingehend zu ändern, dass neben Personen, die ihr ehrenamtliches Engagement im Stadtgebiet Pulheim ausüben, unabhängig von ihrem Wohnort, auch Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Pulheim die Ehren- amtskarte erhalten können, die ihr ehrenamtliches Engagement außerhalb des Pulheimer Stadtgebietes ausüben. Vor- aussetzung ist jeweils die Erfüllung der vom Land Nordrhein-Westfalen festgelegten zeitlichen und qualitativen Voraus- setzungen für die Vergabe der Ehrenamtskarte. Erläuterungen Nach den bisher geltenden Richtlinien der Stadt Pulheim ist die Vergabe der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen an den Ort des ehrenamtlichen Engagements gebunden. Eine Ehrenamtskarte kann bislang nur beantragt und ausgegeben werden, wenn das ehrenamtliche Engagement innerhalb des Pulheimer Stadtgebietes erbracht wird. Damit können auch Personen, die nicht in Pulheim wohnen, aber beispielsweise in Pulheimer Vereinen, Initiativen oder Rettungsdiensten ehrenamtlich tätig sind, die Ehrenamtskarte erhalten. Demgegenüber können Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Pulheim, die sich außerhalb des Stadtgebietes ehren- amtlich engagieren, bislang keine Ehrenamtskarte der Stadt Pulheim erhalten. Dies kann insbesondere dann zu einem Ausschluss führen, wenn das Engagement in einer Kommune ausgeübt wird, die selbst keine Ehrenamtskarte ausgibt. Künftig soll daher neben dem Ort des ehrenamtlichen Engagements auch der Wohnsitz in Pulheim als Anknüpfungs- punkt für die Vergabe der Ehrenamtskarte berücksichtigt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ehrenamtliches Engagement vielfach über kommunale Grenzen hinweg erfolgt. Die Prüfung konzentriert sich weiterhin auf die Erfüllung der vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Vorausset- zungen sowie darauf, dass entweder der Wohnsitz oder der Ort des ehrenamtlichen Engagements in Pulheim liegt. Mit dieser Öffnung wird das ehrenamtliche Engagement von Pulheimer Einwohnerinnen und Einwohnern auch über die Stadtgrenzen hinaus gewürdigt und die Vergabepraxis an die Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen ange- passt.

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