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Ehrenamtskarte - Anpassung des Kriteriums "Wohn- bzw. Ausführungsort"
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Pulheim |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 391/2026
Aktenzeichen:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration X 12.11.2026
Ausschuss für Soziales, Generationen und Integration X 17.11.2026
Rat X 08.12.2026
Betreff
Ehrenamtskarte - Anpassung des Kriteriums "Wohn- bzw. Ausführungsort"
V eranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
nicht bezifferbar €
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
— im Haushalt des laufenden Jahres €
— in den Haushalten der folgenden Jahre €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Vorlage Nr.: 391/2026 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) sowie der Ausschuss für Soziales, Generationen und In-
tegration (SGI) nehmen die beabsichtigte Änderung der Vergaberichtlinien für die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Vergaberichtlinien für die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen mit Wirkung
zum 1. Januar 2027 dahingehend zu ändern, dass neben Personen, die ihr ehrenamtliches Engagement im Stadtgebiet
Pulheim ausüben, unabhängig von ihrem Wohnort, auch Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Pulheim die Ehren-
amtskarte erhalten können, die ihr ehrenamtliches Engagement außerhalb des Pulheimer Stadtgebietes ausüben. Vor-
aussetzung ist jeweils die Erfüllung der vom Land Nordrhein-Westfalen festgelegten zeitlichen und qualitativen Voraus-
setzungen für die Vergabe der Ehrenamtskarte.
Erläuterungen
Nach den bisher geltenden Richtlinien der Stadt Pulheim ist die Vergabe der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen an
den Ort des ehrenamtlichen Engagements gebunden. Eine Ehrenamtskarte kann bislang nur beantragt und ausgegeben
werden, wenn das ehrenamtliche Engagement innerhalb des Pulheimer Stadtgebietes erbracht wird. Damit können auch
Personen, die nicht in Pulheim wohnen, aber beispielsweise in Pulheimer Vereinen, Initiativen oder Rettungsdiensten
ehrenamtlich tätig sind, die Ehrenamtskarte erhalten.
Demgegenüber können Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Pulheim, die sich außerhalb des Stadtgebietes ehren-
amtlich engagieren, bislang keine Ehrenamtskarte der Stadt Pulheim erhalten. Dies kann insbesondere dann zu einem
Ausschluss führen, wenn das Engagement in einer Kommune ausgeübt wird, die selbst keine Ehrenamtskarte ausgibt.
Künftig soll daher neben dem Ort des ehrenamtlichen Engagements auch der Wohnsitz in Pulheim als Anknüpfungs-
punkt für die Vergabe der Ehrenamtskarte berücksichtigt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass
ehrenamtliches Engagement vielfach über kommunale Grenzen hinweg erfolgt.
Die Prüfung konzentriert sich weiterhin auf die Erfüllung der vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Vorausset-
zungen sowie darauf, dass entweder der Wohnsitz oder der Ort des ehrenamtlichen Engagements in Pulheim liegt.
Mit dieser Öffnung wird das ehrenamtliche Engagement von Pulheimer Einwohnerinnen und Einwohnern auch über die
Stadtgrenzen hinaus gewürdigt und die Vergabepraxis an die Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen ange-
passt.
Text aus PDF extrahiert