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Anträge auf Förderung zur Instandsetzung der Kunstrasenplätze der SpVg Olpe e.V. und Grün-Weiß Lütringhausen e.V. im Jahr 2027
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Mitteilungsvorlage
Der Bürgermeister
Amt Bildung, Soziales, Sport
AZ: 561.07
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
26.10.2026 175/2026
Beratungsfolge Termin TOP
Ausschuss Bildung, Soziales, Sport 11.11.2026
Inhalt der Mitteilung:
Anträge auf Förderung zur Instandsetzung der Kunstrasenplätze der SpVg Olpe e.V.
und Grün-Weiß Lütringhausen e.V. im Jahr 2027
Protokolltext:
Die Informationen der Vereinsvertreter der SpVg Olpe e.V. und Grün-Weiß Lütringhausen
e.V zur beabsichtigten Instandsetzung der Kunstrasenplätze im Jahr 2027 werden zur
Kenntnis genommen.
Sachverhaltsdarstellung:
Ziel/Problem:
Im Laufe des Spätsommers haben sich Vertreter der beiden Vereine SpVg Olpe e.V. und
Grün-Weiß Lütringhausen e.V. mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt und über fort-
schreitende Verklumpungen des EPDM-Granulats auf den jeweiligen Kunstrasenplätzen
berichtet. Die besondere Problematik besteht dabei darin, dass das Granulat an den Schu-
hen der Spielerinnen und Spieler haftet und nur äußerst mühsam von den Schuhen entfernt
werden kann. Dies führt dann in letzter Konsequenz zu Verletzungsgefahr, weil ein sicherer
Halt auf dem Platz nicht mehr gegeben ist.
Den vorläufigen Höhepunkt erreichte die Entwicklung nach der Hitzeperiode im August.
Beide Vereine als wirtschaftliche Eigentümer der Kunstrasenplätze haben zunächst Kontakt
mit dem Platzhersteller aufgenommen, der aufgrund des Alters der Beläge (Olpe: aus 2014,
Lütringhausen: 2016) aber keine Haftung oder Gewährleistung in Aussicht stellen konnte.
Als vermutliche Ursache wurde der sehr heiße Sommer in Verbindung mit dem Alter des
EPDM-Granulats benannt.
Um eine fachkundige Empfehlung zum weiteren Umgang mit der Problematik zu erhalten,
wurde Kontakt mit dem Institut für Sportstättenprüfung – ISP – in Münster aufgenommen,
das beide Plätze Anfang September begutachtet hat. Die entsprechenden gutachterlichen
. . .
Drucksachen-Nr. 175/2026 Seite 2
Stellungnahmen sind dieser Vorlage als Anlagen Nr. 175/2026-1 bzw. 175/2026-2 beige-
fügt. Im Ergebnis empfiehlt das ISP die Entfernung/Ausarbeitung des EPDM-Infills und ei-
nen Ersatz mit Quarzsand.
Beide Vereine haben sich nach der entsprechenden Empfehlung dafür entschieden, diesen
Weg einzuschlagen, wobei er aus Vereinssicht nur bei entsprechender Förderung umsetz-
bar ist. Daher haben die Vereine zunächst Anträge auf Förderung im Rahmen des Pro-
gramms „Moderne Sportstätten 2026“ (hier Interessenbekundung) gestellt. Darüber hinaus
sind mit Schreiben vom 15.10. seitens Grün-Weiß Lütringhausen bzw. vom 23.10. seitens
der SpVg Olpe auch Anträge bei der Kreisstadt Olpe zur Unterstützung der Maßnahmen
eingegangenen. Diese Anträge haben den Hintergrund, dass die Förderquote aus dem Pro-
gramm „Moderne Sportstätte 2026“ lediglich bei 50 % liegt.
Vertreter der Vereine werden ihre diesbezüglichen Überlegungen den Ausschussmitglie-
dern des Ausschusses Bildung, Soziales und Sport im Rahmen der Sitzung am 11.11.2026
und damit vor Beginn der Haushaltsplanberatungen vorstellen, näher erläutern und für Rü-
ckfragen zur Verfügung stehen.
Eine abschließende Entscheidung über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen
im Bereich der Sportförderung fällt üblicher Weise durch die zuständigen politischen Gre-
mien im ersten Sitzungsblock des jeweiligen Jahres. Voraussetzung ist allerdings, dass ent-
sprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden sind.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Gemäß § 6 Abs. 3 Buchst. d der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe entscheidet der
Ausschuss Bildung, Soziales, Sport über die Gewährung von Zuschüssen ab einem Betrag
von mehr als 1.500,00 € bis zu einem Betrag von 15.000,00 €. Gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. k
der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe entscheidet der Haupt- und Finanzaus-
schuss über die Gewährung von Zuschüssen oberhalb eines Betrages von 15.000,00 €.
Folgen:
Im Rahmen dieser Vorlage entstehen noch keine unmittelbaren Folgen. Diese entstehen
erst bei konkreter Beschlussfassung über die jeweiligen Anträge.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Entfällt.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Erläuterungen:
Im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2027 sind zunächst noch keine Mittel für
die Zuschussmaßnahmen eingestellt worden.
Text aus PDF extrahiert