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Haushaltssatzung für das Jahr 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-10
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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262476 Status: öffentlich Datum: 14.09.2026 Verfasser/in: Fachbereich: Amt für Finanzsteuerung Bezeichnung der Vorlage: Haushaltssatzung für das Jahr 2027 Beschlussvorschriften: § 37 Abs. 3 und Abs. 4 GO NRW Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Süd 10.11.2026 Entscheidung Kurzübersicht: Die Bezirksvertretung beschließt über die Verwendung der bezirklichen Mittel. Sie wirkt an den Beratungen über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 mit und macht hierzu Vorschläge und Anregungen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk Bochum-Süd hat an den Beratungen des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 mitgewirkt. Sie beschließt über die Verwendung der bezirklichen Mittel des Stadtbezirkes. Darüber hinaus hat sie über alle Haushaltspositionen (inkl. HSK-Maßnahmen) beraten, die sich auf ihren Stadtbezirk und ihre Aufgaben auswirken, und macht dazu Vorschläge bzw. gibt Anregun- gen. Die Beratungsergebnisse werden dem Beschluss gesondert beigefügt. Begründung: Die Stadt Bochum hat gem. § 78 Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) für jedes Haus- haltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2027 wurde von der Stadt Bochum nebst Anlagen am 01.10.2026 in den Rat eingebracht. Seite 1 von 2 Gem. § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den Verwendungs- zweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Nach § 37 Abs. 4 GO NRW wirken die Bezirksvertretungen an den Beratungen über die Haus- haltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltspositionen (inkl. HSK-Maßnahmen), die sich auf ihren Bezirk und ihre Aufgaben auswirken, und können dazu Vorschläge machen und Anregungen geben. Die bezirksbezogenen Haushaltsangaben sind, getrennt nach Bezirken, in einer Übersicht als Aus- zug aus dem Entwurf des Haushaltsplanes (Band 1, Anlage 10) enthalten. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Jährliche Folgelasten: Klimarelevante Auswirkungen: Beschlussvorlage der Verwaltung 20262476 Seite 2 von 2

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