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Stadtwerke Olpe GmbH hier: Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2026

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-11-18
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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Steuern AZ: 802.28 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 30.10.2026 180/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026 Betreff: Stadtwerke Olpe GmbH hier: Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2026 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt nachfolgender Beschlussfassung in der Gesell- schafterversammlung der Stadtwerke Olpe GmbH zu: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH Fritz-Vomfelde-Str. 6 40547 Düsseldorf wird beauftragt, den Jahresabschluss 2026 einer kritischen Würdigung auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung gem. IDW PS 900 zu unterziehen. Sachverhaltsdarstellung Ziel/Problem: Nach § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Olpe GmbH hat die Geschäfts- führung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handels- gesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Nach § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss nach den Pflichtprü- fungsbestimmungen des Dritten Buches des HGB zu prüfen. . . . Drucksachen-Nr. 180/2026 Seite 2 Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Olpe GmbH ist daher weder nach kommunalrechtlichen noch nach gesellschaftsrechtlichen Vorgaben verpflichtend zu prüfen. In Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Geschäftsführung wird vor- geschlagen, den Jahresabschluss 2026 einer sog. „kritischen Würdigung auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung gem. IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) PS 900“ zu unterzie- hen. Bei der Plausibilitätsbeurteilung werden die Vollständigkeit und Konsistenz der zur Verfü- gung gestellten Unterlagen überprüft, die Richtigkeit der Rechnungslegung anhand von Plausibilitätskriterien beurteilt und analytische Verfahren angewendet, um wesentliche Ab- weichungen oder Unstimmigkeiten zu identifizieren. Dies dient der internen Absicherung der Finanzberichterstattung. Analog zur Auswahl der Abschlussprüferin für die Bigge Energie sowie die Olper Bäderbe- triebe GmbH soll damit die EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, beauftragt werden. Rechtslage/Zuständigkeit: Nach § 9 Abs. 1 Buchstabe g.) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafter- versammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Bürgermeister der Kreisstadt Olpe bildet die Gesellschafterversammlung. Nach § 113 Abs. 1 GO NRW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversamm- lungen - an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist - an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Daher ist der Sachverhalt vor der Beschluss- fassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Folgen: Entfällt. Kosten: Entfällt. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt hat der Vorlage zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Kreisstadt Olpe

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