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Stadtwerke Olpe GmbH hier: Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-11-18 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Amt für Finanzen und Steuern
AZ: 802.28
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
30.10.2026 180/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026
Betreff:
Stadtwerke Olpe GmbH
hier: Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2026
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt nachfolgender Beschlussfassung in der Gesell-
schafterversammlung der Stadtwerke Olpe GmbH zu:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH
Fritz-Vomfelde-Str. 6
40547 Düsseldorf
wird beauftragt, den Jahresabschluss 2026 einer kritischen Würdigung auf der
Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung gem. IDW PS 900 zu unterziehen.
Sachverhaltsdarstellung
Ziel/Problem:
Nach § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Olpe GmbH hat die Geschäfts-
führung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handels-
gesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss für das vergangene
Geschäftsjahr aufzustellen.
Nach § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss nach den Pflichtprü-
fungsbestimmungen des Dritten Buches des HGB zu prüfen.
. . .
Drucksachen-Nr. 180/2026 Seite 2
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der
Jahresabschluss der Stadtwerke Olpe GmbH ist daher weder nach kommunalrechtlichen
noch nach gesellschaftsrechtlichen Vorgaben verpflichtend zu prüfen.
In Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Geschäftsführung wird vor-
geschlagen, den Jahresabschluss 2026 einer sog. „kritischen Würdigung auf der Grundlage
einer Plausibilitätsbeurteilung gem. IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) PS 900“ zu unterzie-
hen.
Bei der Plausibilitätsbeurteilung werden die Vollständigkeit und Konsistenz der zur Verfü-
gung gestellten Unterlagen überprüft, die Richtigkeit der Rechnungslegung anhand von
Plausibilitätskriterien beurteilt und analytische Verfahren angewendet, um wesentliche Ab-
weichungen oder Unstimmigkeiten zu identifizieren. Dies dient der internen Absicherung der
Finanzberichterstattung.
Analog zur Auswahl der Abschlussprüferin für die Bigge Energie sowie die Olper Bäderbe-
triebe GmbH soll damit die EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, beauftragt
werden.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Nach § 9 Abs. 1 Buchstabe g.) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafter-
versammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Bürgermeister der Kreisstadt
Olpe bildet die Gesellschafterversammlung.
Nach § 113 Abs. 1 GO NRW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversamm-
lungen - an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist - an die Beschlüsse
des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Daher ist der Sachverhalt vor der Beschluss-
fassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung
und Entscheidung vorzulegen.
Folgen:
Entfällt.
Kosten:
Entfällt.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Vorlage zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Kreisstadt Olpe
Text aus PDF extrahiert