Startseite › Stadt Bochum › Dokument

Neuer Schulhof der Grundschule Laer: eingeschränkte Nutzung und Gefährdung durch E-Scooter

Schreiben
TypSchreiben
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-04
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

19.10.2026 Anfrage zur 9.Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 04.11.2026 Neuer Schulhof der Grundschule Laer: eingeschränkte Nutzung und Gefährdung durch E-Scooter Der am 8. September 2026 eröffnete, umgestaltete Schulhof der Grund- schule Laer wird im Stadtteil hervorragend angenommen. Kinder, Jugend- liche und Familien nutzen die „Grüne Mitte“ mit Rundlauf, Sprintstrecke und Bewegungslandschaft außerordentlich stark, sehr gerne auch außer- halb der Schulzeiten. Mit der großen positiven Resonanz haben uns auf mehreren Wegen zwei Hinweise erreicht, aus denen sich die nachfolgenden Fragen ergeben: a) Wie wir erfahren haben, ist in den vergangenen Wochen der Publi- kumsbetrieb bereits ab der Mittagszeit so groß, dass die OGS-Kinder nicht auf das neue Schulhofgelände können, weil eine Beaufsichti- gung und Betreuung unübersichtlich ist und nicht gewährleistet wer- den kann. Stattdessen bleibt den Kindern nur der bisherige einge- zäunte Schulgarten. 1. Ist der Verwaltung diese Situation bekannt? 2. Welche Regelungen gelten derzeit für das Betreten des Schulhofs? 3. Liegen der Verwaltung vergleichbare Erfahrungen von anderen Bo- chumer Schulen vor, aus denen sich Handlungsempfehlungen ablei- ten lassen? 4. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Situation für alle zu verbessern? b) Leider erreichen uns auch zunehmend Hinweise, dass der Schulhof vermehrt von Jugendlichen mit E-Scootern befahren wird, die auf dem Rundlauf und den Wegen mit hoher Geschwindigkeit fahren. Dadurch besteht eine erhebliche Gefahr von Zusammenstößen mit spielenden Kindern, zudem werden die neuen Bodenbeläge, insbe- sondere die Laufbahn, durch das Befahren und Bremsen beschädigt. 1. Ist der Verwaltung die Nutzung des Schulhofs der Grundschule Laer durch E-Scooter bekannt? 2. Welche Regelungen gelten derzeit für das Befahren des Schulhofs mit E-Scootern (Benutzungsordnung, Beschilderung, Hausrecht der Schule, Öffnungszeiten für die öffentliche Nutzung)? 3. Welche kurzfristigen Maßnahmen können ergriffen werden und wer kann diese durchführen, um die Situation zu entschärfen, beispiels- weise eindeutige Beschilderung an den Eingängen, regelmäßige Kontrollen oder persönliche Ansprache? 4. Liegen der Verwaltung vergleichbare Erfahrungen von anderen Bo- chumer Schulhöfen vor, aus denen sich Handlungsempfehlungen ab- leiten lassen? 5. Hält die Verwaltung ein generelles Verbot des Befahrens aller Bo- chumer Schulhöfe mit E-Scootern für rechtlich möglich und sinnvoll? Falls ja: Wie könnte ein solches Verbot umgesetzt und durchgesetzt werden? Falls nein: Welche Alternativen schlägt die Verwaltung vor? Michael Gustrau Achim Henkel SPD-Fraktion in der BV-Ost Die Grünen in der BV-Ost

Text aus PDF extrahiert