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Neuer Schulhof der Grundschule Laer: eingeschränkte Nutzung und Gefährdung durch E-Scooter
Schreiben
| Typ | Schreiben |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
19.10.2026
Anfrage zur 9.Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost
am 04.11.2026
Neuer Schulhof der Grundschule Laer: eingeschränkte Nutzung und
Gefährdung durch E-Scooter
Der am 8. September 2026 eröffnete, umgestaltete Schulhof der Grund-
schule Laer wird im Stadtteil hervorragend angenommen. Kinder, Jugend-
liche und Familien nutzen die „Grüne Mitte“ mit Rundlauf, Sprintstrecke
und Bewegungslandschaft außerordentlich stark, sehr gerne auch außer-
halb der Schulzeiten.
Mit der großen positiven Resonanz haben uns auf mehreren Wegen zwei
Hinweise erreicht, aus denen sich die nachfolgenden Fragen ergeben:
a) Wie wir erfahren haben, ist in den vergangenen Wochen der Publi-
kumsbetrieb bereits ab der Mittagszeit so groß, dass die OGS-Kinder
nicht auf das neue Schulhofgelände können, weil eine Beaufsichti-
gung und Betreuung unübersichtlich ist und nicht gewährleistet wer-
den kann. Stattdessen bleibt den Kindern nur der bisherige einge-
zäunte Schulgarten.
1. Ist der Verwaltung diese Situation bekannt?
2. Welche Regelungen gelten derzeit für das Betreten des Schulhofs?
3. Liegen der Verwaltung vergleichbare Erfahrungen von anderen Bo-
chumer Schulen vor, aus denen sich Handlungsempfehlungen ablei-
ten lassen?
4. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Situation für
alle zu verbessern?
b) Leider erreichen uns auch zunehmend Hinweise, dass der Schulhof
vermehrt von Jugendlichen mit E-Scootern befahren wird, die auf
dem Rundlauf und den Wegen mit hoher Geschwindigkeit fahren.
Dadurch besteht eine erhebliche Gefahr von Zusammenstößen mit
spielenden Kindern, zudem werden die neuen Bodenbeläge, insbe-
sondere die Laufbahn, durch das Befahren und Bremsen beschädigt.
1. Ist der Verwaltung die Nutzung des Schulhofs der Grundschule Laer
durch E-Scooter bekannt?
2. Welche Regelungen gelten derzeit für das Befahren des Schulhofs
mit E-Scootern (Benutzungsordnung, Beschilderung, Hausrecht der
Schule, Öffnungszeiten für die öffentliche Nutzung)?
3. Welche kurzfristigen Maßnahmen können ergriffen werden und wer
kann diese durchführen, um die Situation zu entschärfen, beispiels-
weise eindeutige Beschilderung an den Eingängen, regelmäßige
Kontrollen oder persönliche Ansprache?
4. Liegen der Verwaltung vergleichbare Erfahrungen von anderen Bo-
chumer Schulhöfen vor, aus denen sich Handlungsempfehlungen ab-
leiten lassen?
5. Hält die Verwaltung ein generelles Verbot des Befahrens aller Bo-
chumer Schulhöfe mit E-Scootern für rechtlich möglich und sinnvoll?
Falls ja: Wie könnte ein solches Verbot umgesetzt und durchgesetzt
werden?
Falls nein: Welche Alternativen schlägt die Verwaltung vor?
Michael Gustrau Achim Henkel
SPD-Fraktion in der BV-Ost Die Grünen in der BV-Ost
Text aus PDF extrahiert