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Olper Bäderbetriebe GmbH Jahresabschluss 2025 (Feststellung, Genehmigung Lagebericht, Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-11-16
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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Steuern AZ: 802.28 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 30.10.2026 179/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 16.11.2026 Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026 Betreff: Olper Bäderbetriebe GmbH Jahresabschluss 2025 (Feststellung, Genehmigung Lagebericht, Entlastung von Ge­ schäftsführung und Aufsichtsrat) Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den nachfolgenden Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung der Olper Bäderbetriebe GmbH zu: 1. Der Jahresabschluss der Olper Bäderbetriebe GmbH für das Geschäftsjahr 2025 wird mit einer Bilanzsumme von 7.392.699,18 € und einem Jahresergebnis von 0,00 € festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt. 2. Dem Geschäftsführer der Olper Bäderbetriebe GmbH, Herrn Ingo Ehrhardt, wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt. 3. Dem Aufsichtsrat der Olper Bäderbetriebe GmbH wird für das Geschäftsjahr 2025 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Sachverhaltsdarstellung Ziel/Problem: Der Jahresabschluss 2025 der Olper Bäderbetriebe GmbH und der Lagebericht für das Ge- schäftsjahr 2025 wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, nach den Pflichtprüfungsbestimmungen des Handelsgesetzbuches geprüft und dem Aufsichtsrat vorgelegt. . . . Drucksachen-Nr. 179/2026 Seite 2 Die EversheimStuible Treuberater GmbH hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 so- wie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungs- bericht samt Jahresabschluss ist als Anlage-Nr. 179/26-1 der Vorlage beigefügt. Die geprüfte Bilanz weist zum 31.12.2025 eine Bilanzsumme von 7.392.699,18 EUR aus. Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2025 ist nach der Verlu- stübernahme in Höhe von 2.198.412,01 EUR (Vorjahr: 2.424.455,74 EUR) durch die Stadt- werke Olpe GmbH ausgeglichen. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 10 Abs. 2 Buchstabe b.) des Gesellschaftsvertrages der Ge- sellschafterversammlung vorgeschlagen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festzustellen und den Lagebericht der Geschäftsführung zu genehmigen. Dem Geschäftsführer der Olper Bäderbetriebe GmbH, Herrn Ingo Ehrhardt, soll Entlastung erteilt werden. Er wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über die Entwick- lung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025 berichten und den Jahresabschluss erläutern. Der Aufsichtsrat der Olper Bäderbetriebe GmbH hat sich im Geschäftsjahr regelmäßig von der Geschäftsführung über die Lage und Entwicklung des Unternehmens unterrichten las- sen. Er wirkte bei sämtlichen wichtigen Entscheidungen mit und überwachte die Ordnungs- mäßigkeit der Geschäftsführung. Es wird daher vorgeschlagen, auch dem Aufsichtsrat Ent- lastung zu erteilen. Ein Mitwirkungsverbot wegen Befangenheit besteht für Stadtverordnete, die Mitglieder des Aufsichtsrates sind, gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW nicht. Rechtslage/Zuständigkeit: Nach § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Olper Bäderbetriebe GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Geneh- migung des Lageberichts sowie die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Olper Bäderbetriebe GmbH besteht die Gesellschafterversammlung aus dem Bürgermeister der Kreisstadt Olpe. Nach § 113 Abs. 1 GO NRW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversamm- lungen - an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist - an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Daher ist der Sachverhalt vor der Beschluss- fassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Folgen: Entfällt. Kosten: Entfällt. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt hat der Vorlage zugestimmt . . . Drucksachen-Nr. 179/2026 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Kreisstadt Olpe

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