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Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Kreisstadt Olpe für das Haushaltsjahr 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-11-18
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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Steuern AZ: 902.31 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 30.10.2026 178/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026 Betreff: Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Kreisstadt Olpe für das Haus­ haltsjahr 2027 Beschlussvorschlag: Die Entwürfe der Haushaltssatzung 2027 und des Stellenplanes 2027 werden ohne Aus- sprache zur Beratung an die Fraktionen und die Fachausschüsse verwiesen. Sachverhaltsdarstellung Ziel/Problem: Nach § 78 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die die Festsetzung des Haushaltsplans, die Fest- setzung der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, des Vortrages eines Jahresfehlbe- trages und der Verringerung der allgemeinen Rücklage, des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung und der Steuersätze enthält. Dem Haushaltsplan sind nach § 1 KomHVO NRW u. a. der Stellenplan und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung beizufügen. Der gem. § 80 GO vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2027 mit ihren Anlagen wird der Stadtverordnetenversammlung am Tage der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2026 in der IRich-App zur Verfügung gestellt. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach seiner Zuleitung an die Stadt- verordnetenversammlung unverzüglich bekannt zu machen und während der Dauer des Be- ratungsverfahrens zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. . . . Drucksachen-Nr. 178/2026 Seite 2 Eventuelle Einwendungen, die innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen, die vom 19.11.2026 bis zum 11.12.2026 einschließlich festgelegt werden soll, von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden können, werden der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung zur Entscheidung unterbreitet. Verwaltungsseitig ist vorgesehen, die Entwürfe der Haushaltssatzung 2027 und des Stel- lenplanes 2027 nach Beratung in den Fachausschüssen und im Haupt- und Finanzaus- schuss am 16.12.2026 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzule- gen. Die Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs und die Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft der Stadt werden in der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2026 vorgestellt. Rechtslage/Zuständigkeit: Die Zuständigkeit für den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans liegt gem. § 41 Abs. 1 Buchst. h GO NRW in Verbindung mit § 80 Abs. 4 GO NRW bei der Stadtverordne- tenversammlung. Folgen: Die Haushaltssatzung 2027 ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kreisstadt Olpe im Jahr 2027. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt hat gegen die Beschlussvorlage keine Bedenken erhoben. Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine finanziellen Auswirkungen Erläuterungen: s. Punkt Folgen

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