Startseite › Stadt Olpe › Dokument
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Kreisstadt Olpe für das Haushaltsjahr 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-11-18 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Amt für Finanzen und Steuern
AZ: 902.31
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
30.10.2026 178/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026
Betreff:
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Kreisstadt Olpe für das Haus
haltsjahr 2027
Beschlussvorschlag:
Die Entwürfe der Haushaltssatzung 2027 und des Stellenplanes 2027 werden ohne Aus-
sprache zur Beratung an die Fraktionen und die Fachausschüsse verwiesen.
Sachverhaltsdarstellung
Ziel/Problem:
Nach § 78 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde für jedes
Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die die Festsetzung des Haushaltsplans, die Fest-
setzung der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, des Vortrages eines Jahresfehlbe-
trages und der Verringerung der allgemeinen Rücklage, des Höchstbetrages der Kredite zur
Liquiditätssicherung und der Steuersätze enthält.
Dem Haushaltsplan sind nach § 1 KomHVO NRW u. a. der Stellenplan und die mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung beizufügen.
Der gem. § 80 GO vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf
der Haushaltssatzung 2027 mit ihren Anlagen wird der Stadtverordnetenversammlung am
Tage der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2026 in der IRich-App zur
Verfügung gestellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach seiner Zuleitung an die Stadt-
verordnetenversammlung unverzüglich bekannt zu machen und während der Dauer des Be-
ratungsverfahrens zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
. . .
Drucksachen-Nr. 178/2026 Seite 2
Eventuelle Einwendungen, die innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen, die vom
19.11.2026 bis zum 11.12.2026 einschließlich festgelegt werden soll, von Einwohnern oder
Abgabepflichtigen erhoben werden können, werden der Stadtverordnetenversammlung in
öffentlicher Sitzung zur Entscheidung unterbreitet.
Verwaltungsseitig ist vorgesehen, die Entwürfe der Haushaltssatzung 2027 und des Stel-
lenplanes 2027 nach Beratung in den Fachausschüssen und im Haupt- und Finanzaus-
schuss am 16.12.2026 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzule-
gen.
Die Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs und die Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft
der Stadt werden in der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2026 vorgestellt.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit für den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans liegt gem. § 41
Abs. 1 Buchst. h GO NRW in Verbindung mit § 80 Abs. 4 GO NRW bei der Stadtverordne-
tenversammlung.
Folgen:
Die Haushaltssatzung 2027 ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kreisstadt Olpe
im Jahr 2027.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat gegen die Beschlussvorlage keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Keine finanziellen Auswirkungen
Erläuterungen:
s. Punkt Folgen
Text aus PDF extrahiert