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Antrag auf Förderung zur Sanierung des Kunstrasenplatzes des SV Eintracht Kleusheim e.V. im Jahr 2027

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-11-11
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Kreisstadt Olpe Mitteilungsvorlage Der Bürgermeister Amt Bildung, Soziales, Sport AZ: 551.0123 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 14.10.2026 167/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss Bildung, Soziales, Sport 11.11.2026 Inhalt der Mitteilung: Antrag auf Förderung zur Sanierung des Kunstrasenplatzes des SV Eintracht Kleus­ heim e.V. im Jahr 2027 Protokolltext: Die Informationen der Vereinsvertreter des SV Eintracht Kleusheim e.V. zur beabsichtigten Sanierung des Kunstrasenplatzes im Jahr 2027 werden zur Kenntnis genommen. Sachverhaltsdarstellung: Ziel/Problem: Der SV Eintracht Kleusheim e.V. hat am 26.07.2026 fristgemäß für das Haushaltsjahr 2027 einen Zuschussantrag für die Sanierung seines Kunstrasenplatzes gestellt. Der aktuelle Kunstrasenplatz wurde 2010 erstellt und wird insofern im kommenden Jahr eine 17-jährige Nutzungsdauer erreicht haben. Der Kunstrasenplatz weist nach jahrelanger in- tensiver Nutzung erhebliche Beschädigungen auf, insbesondere Faserverlust, so dass nach entsprechender Darstellung des Vereins die Spieleigenschaften und die sportfunktionellen Erfordernisse erheblich eingeschränkt bzw. nicht mehr vorhanden sind. Zur Aufrechterhal- tung des Spielbetriebs und zur Umgehung von Verletzungsrisiken sollte der Kunstrasenplatz in absehbarer Zeit vollständig erneuert werden. Vertreter des Vereins werden ihre diesbezüglichen Überlegungen den Ausschussmitglie- dern des Ausschusses Bildung, Soziales und Sport im Rahmen der Sitzung am 11.11.2026 und damit vor Beginn der Haushaltsplanberatungen vorstellen, näher erläutern und für Rü- ckfragen zur Verfügung stehen. Das Vorhaben des Vereins entspricht nicht der durch die Stadtverordnetenversammlung am 10.02.2021 verabschiedeten Richtlinie zur Förderung der Sanierung von Kunstrasenplätzen im Bereich der Stadt Olpe und dem darin enthaltenen Zeitplan, der eine Erneuerung des Kunstrasenplatzes in Altenkleusheim für 2031 vorsah. Insofern müsste diese Richtlinie . . . Drucksachen-Nr. 167/2026 Seite 2 durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung angepasst werden. Entsprechende An- passungen sind in der jüngeren Vergangenheit bereits bzgl. der Plätze in Sondern und Dahl vorgenommen worden. Eine abschließende Entscheidung über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen im Bereich der Sportförderung fällt üblicher Weise durch die zuständigen politischen Gre- mien im ersten Sitzungsblock des jeweiligen Jahres. Voraussetzung ist allerdings, dass ent- sprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden sind. Rechtslage/Zuständigkeit: Gemäß § 6 Abs. 3 Buchst. d der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe entscheidet der Ausschuss Bildung, Soziales, Sport über die Gewährung von Zuschüssen ab einem Betrag von mehr als 1.500,00 € bis zu einem Betrag von 15.000,00 €. Gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. k der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe entscheidet der Haupt- und Finanzaus- schuss über die Gewährung von Zuschüssen oberhalb eines Betrages von 15.000,00 €. Folgen: Im Rahmen dieser Vorlage entstehen noch keine unmittelbaren Folgen. Diese entstehen erst bei konkreter Beschlussfassung über die jeweiligen Anträge. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Entfällt. Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Erläuterungen: Im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2027 sind aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre Mittel für die Kunstrasensanierung des SV Eintracht Kleusheim in 2027 eingestellt worden.

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