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Antrag auf Förderung zur Sanierung des Kunstrasenplatzes des SV Eintracht Kleusheim e.V. im Jahr 2027
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Mitteilungsvorlage
Der Bürgermeister
Amt Bildung, Soziales, Sport
AZ: 551.0123
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
14.10.2026 167/2026
Beratungsfolge Termin TOP
Ausschuss Bildung, Soziales, Sport 11.11.2026
Inhalt der Mitteilung:
Antrag auf Förderung zur Sanierung des Kunstrasenplatzes des SV Eintracht Kleus
heim e.V. im Jahr 2027
Protokolltext:
Die Informationen der Vereinsvertreter des SV Eintracht Kleusheim e.V. zur beabsichtigten
Sanierung des Kunstrasenplatzes im Jahr 2027 werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhaltsdarstellung:
Ziel/Problem:
Der SV Eintracht Kleusheim e.V. hat am 26.07.2026 fristgemäß für das Haushaltsjahr 2027
einen Zuschussantrag für die Sanierung seines Kunstrasenplatzes gestellt.
Der aktuelle Kunstrasenplatz wurde 2010 erstellt und wird insofern im kommenden Jahr eine
17-jährige Nutzungsdauer erreicht haben. Der Kunstrasenplatz weist nach jahrelanger in-
tensiver Nutzung erhebliche Beschädigungen auf, insbesondere Faserverlust, so dass nach
entsprechender Darstellung des Vereins die Spieleigenschaften und die sportfunktionellen
Erfordernisse erheblich eingeschränkt bzw. nicht mehr vorhanden sind. Zur Aufrechterhal-
tung des Spielbetriebs und zur Umgehung von Verletzungsrisiken sollte der Kunstrasenplatz
in absehbarer Zeit vollständig erneuert werden.
Vertreter des Vereins werden ihre diesbezüglichen Überlegungen den Ausschussmitglie-
dern des Ausschusses Bildung, Soziales und Sport im Rahmen der Sitzung am 11.11.2026
und damit vor Beginn der Haushaltsplanberatungen vorstellen, näher erläutern und für Rü-
ckfragen zur Verfügung stehen.
Das Vorhaben des Vereins entspricht nicht der durch die Stadtverordnetenversammlung am
10.02.2021 verabschiedeten Richtlinie zur Förderung der Sanierung von Kunstrasenplätzen
im Bereich der Stadt Olpe und dem darin enthaltenen Zeitplan, der eine Erneuerung des
Kunstrasenplatzes in Altenkleusheim für 2031 vorsah. Insofern müsste diese Richtlinie
. . .
Drucksachen-Nr. 167/2026 Seite 2
durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung angepasst werden. Entsprechende An-
passungen sind in der jüngeren Vergangenheit bereits bzgl. der Plätze in Sondern und Dahl
vorgenommen worden.
Eine abschließende Entscheidung über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen
im Bereich der Sportförderung fällt üblicher Weise durch die zuständigen politischen Gre-
mien im ersten Sitzungsblock des jeweiligen Jahres. Voraussetzung ist allerdings, dass ent-
sprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden sind.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Gemäß § 6 Abs. 3 Buchst. d der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe entscheidet der
Ausschuss Bildung, Soziales, Sport über die Gewährung von Zuschüssen ab einem Betrag
von mehr als 1.500,00 € bis zu einem Betrag von 15.000,00 €. Gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. k
der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe entscheidet der Haupt- und Finanzaus-
schuss über die Gewährung von Zuschüssen oberhalb eines Betrages von 15.000,00 €.
Folgen:
Im Rahmen dieser Vorlage entstehen noch keine unmittelbaren Folgen. Diese entstehen
erst bei konkreter Beschlussfassung über die jeweiligen Anträge.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Entfällt.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Erläuterungen:
Im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2027 sind aufgrund der Erfahrungen der
vergangenen Jahre Mittel für die Kunstrasensanierung des SV Eintracht Kleusheim in 2027
eingestellt worden.
Text aus PDF extrahiert