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Anpassung von Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger:innen der Freiwilligen Feuerwehr Olpe

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-11-16
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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Amt für Feuerschutz und Gefahrenabwehr AZ: 131.1820 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 07.10.2026 166/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 16.11.2026 Betreff: Anpassung von Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger:innen der Freiwilli­ gen Feuerwehr Olpe Beschlussvorschlag: 1. Die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger:innen der Freiwilligen Feuerwehr Olpe werden zum 1.1.2027, nach kreisweiteinheitlicher Staffelung, wie folgt festgesetzt: Funktion Betrag z.Zt. € p.M. Neu € p.M. Leiter:in der Feuerwehr 350,00 540,60 Stellv. Leiter:in der Feuerwehr 190,00 360,40 Einheitsführer:in 50,00 120,01 stellv. Einheitsführer:in 35,00 60,19 Stadtjugendfeuerwehrwart:in 50,00 120,01 stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart:in 35,00 60,19 Gerätewart:in 180,00 180,20 Leiter:in Atemschutz 120,00 120,01 Leiter:in Brandschutzerziehung 50,00 60,19 Stv. Leiter:in der Brandschutzerziehung 35,00 30,09 Stadtkinderfeuerwehrwart:in 50,00 120,01 Stv. Stadtkinderfeuerwehrwart:in 35,00 60,19 1. Pressesprecher:in - 60,19 Jugend- und Kinderfeuerwehrwart:in 100€/Jahr unverändert . . . Drucksachen-Nr. 166/2026 Seite 2 Sachverhaltsdarstellung Ziel/Problem: Innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr stellen unterhalb der Wehrleitung, die Einheitsführer und Jugend- bzw. Kinderfeuerwehrwarte die tragenden Funktionen innerhalb der Organisa- tion dar. Sie engagieren sich in besonderer Weise mit hohem zeitlichem Anteil ehrenamtlich für die Allgemeinheit und setzen damit die gesetzlichen Forderungen aus dem Brandschutz- Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG) um. Hierfür bilden sie sich re- gelmäßig fort und sind teilweise auch die entscheidenden Funktionsträger im Einsatz. Durch die umfangreiche Jugendarbeit wird der notwendige Nachwuchs der Wehr fortlaufend si- chergestellt. Mit der aktuellen Erhöhung gemäß des beschlossenen Brandschutzbedarfsplans, erfolgt die Anpassung an eine kreiseinheitliche Regelung, die 2025 zwischen den Kommunen verein- bart wurde. Grundlage dafür bietet ein Merkblatt des Verbandes der Feuerwehren in NRW, nach dem sich die Aufwandsentschädigung für Kreisbrandmeister und Leiter der Feuerweh- ren an den Beträgen für Ratsmitglieder nach § 2 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und derer Ausschüsse -EntschädigungsVO NRW richten soll. Die kreisweit abgestimmte Staffelung lautet für die einzelnen Funktionsträger wie folgt: Funktion Grundlage monatl. Pauschale für Ratsmitglieder nach EntschVO NRW Leiter:in der Feuerwehr 150% Stellv. Leiter:in der Feuerwehr 100% Einheitsführer:in 33,3% stellv. Einheitsführer:in 16,7% Stadtjugendfeuerwehrwart:in 33,3% stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart:in 16,7% Gerätewart:in 50% Leiter:in Atemschutz 33,3% Leiter:in Brandschutzerziehung 16,7% Stv. Leiter:in der Brandschutzerziehung 8,35% Stadtkinderfeuerwehrwart:in 33,3% Stv. Stadtkinderfeuerwehrwart:in 16,7% 1. Pressesprecher:in 16,7% Jugend- und Kinderfeuerwehrwart:in Pauschale 100€ Sollte ein Funktionsträger oder eine Funktionsträgerin hauptamtlich im Dienst der Stadt Olpe sein, wird der Betrag um 25% gekürzt, da gewisse Arbeitsanteile während der Dienstzeit erledigt werden. Eine Anpassung der jeweiligen Beträge erfolgt ohne erneute Beratung nach der Entschädigungsverordnung des Landes in der jeweils gültigen Fassung. . . . Drucksachen-Nr. 166/2026 Seite 3 Rechtslage/Zuständigkeit: Nach § 4 Abs. 3 Buchstabe c) und p) der Zuständigkeitsordnung berät und entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss in Angelegenheiten des Aufgabenbereiches des Feuerschut- zes und der Hilfeleistung. Folgen/ Kosten: Durch die Anpassung der Aufwandsentschädigungen entstehen jährliche Mehraufwendun- gen von rund 12.000 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Haushaltsplans der Kreisstadt Olpe für die Haushaltsjahre 2027 ff. unter dem Produkt 020301 (Feuerwehr) bei dem Produkt- sachkonto 5421-000 (Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätigkeit) berücksichtigt. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt hat der Vorlage zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine finanziellen Auswirkungen Haushaltsposi- Nr. Bezeichnung tion Produkt 02.03.01 Feuerwehr Konto 5421 – 000 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätigkeit Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 Aufwand 50.000,00 62.000,00 62.000,00 62.000,00 Ertrag Investitions- 2026 2027 2028 2029 maßnahmen Einzahlung Auszahlung . . . Drucksachen-Nr. 166/2026 Seite 4 Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag ja bei Produkt teilweise bei Produkt nein Erläuterungen: Siehe Sachverhaltsdarstellung

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