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Anpassung von Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger:innen der Freiwilligen Feuerwehr Olpe
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-11-16 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Amt für Feuerschutz und Gefahrenabwehr
AZ: 131.1820
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
07.10.2026 166/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss 16.11.2026
Betreff:
Anpassung von Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger:innen der Freiwilli
gen Feuerwehr Olpe
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger:innen der Freiwilligen Feuerwehr
Olpe werden zum 1.1.2027, nach kreisweiteinheitlicher Staffelung, wie folgt festgesetzt:
Funktion Betrag z.Zt. € p.M. Neu € p.M.
Leiter:in der Feuerwehr 350,00 540,60
Stellv. Leiter:in der Feuerwehr 190,00 360,40
Einheitsführer:in 50,00 120,01
stellv. Einheitsführer:in 35,00 60,19
Stadtjugendfeuerwehrwart:in 50,00 120,01
stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart:in 35,00 60,19
Gerätewart:in 180,00 180,20
Leiter:in Atemschutz 120,00 120,01
Leiter:in Brandschutzerziehung 50,00 60,19
Stv. Leiter:in der Brandschutzerziehung 35,00 30,09
Stadtkinderfeuerwehrwart:in 50,00 120,01
Stv. Stadtkinderfeuerwehrwart:in 35,00 60,19
1. Pressesprecher:in - 60,19
Jugend- und Kinderfeuerwehrwart:in 100€/Jahr unverändert
. . .
Drucksachen-Nr. 166/2026 Seite 2
Sachverhaltsdarstellung
Ziel/Problem:
Innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr stellen unterhalb der Wehrleitung, die Einheitsführer
und Jugend- bzw. Kinderfeuerwehrwarte die tragenden Funktionen innerhalb der Organisa-
tion dar. Sie engagieren sich in besonderer Weise mit hohem zeitlichem Anteil ehrenamtlich
für die Allgemeinheit und setzen damit die gesetzlichen Forderungen aus dem Brandschutz-
Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG) um. Hierfür bilden sie sich re-
gelmäßig fort und sind teilweise auch die entscheidenden Funktionsträger im Einsatz. Durch
die umfangreiche Jugendarbeit wird der notwendige Nachwuchs der Wehr fortlaufend si-
chergestellt.
Mit der aktuellen Erhöhung gemäß des beschlossenen Brandschutzbedarfsplans, erfolgt die
Anpassung an eine kreiseinheitliche Regelung, die 2025 zwischen den Kommunen verein-
bart wurde. Grundlage dafür bietet ein Merkblatt des Verbandes der Feuerwehren in NRW,
nach dem sich die Aufwandsentschädigung für Kreisbrandmeister und Leiter der Feuerweh-
ren an den Beträgen für Ratsmitglieder nach § 2 der Verordnung über die Entschädigung
der Mitglieder kommunaler Vertretungen und derer Ausschüsse -EntschädigungsVO NRW
richten soll.
Die kreisweit abgestimmte Staffelung lautet für die einzelnen Funktionsträger wie folgt:
Funktion Grundlage monatl. Pauschale
für Ratsmitglieder nach EntschVO NRW
Leiter:in der Feuerwehr 150%
Stellv. Leiter:in der Feuerwehr 100%
Einheitsführer:in 33,3%
stellv. Einheitsführer:in 16,7%
Stadtjugendfeuerwehrwart:in 33,3%
stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart:in 16,7%
Gerätewart:in 50%
Leiter:in Atemschutz 33,3%
Leiter:in Brandschutzerziehung 16,7%
Stv. Leiter:in der Brandschutzerziehung 8,35%
Stadtkinderfeuerwehrwart:in 33,3%
Stv. Stadtkinderfeuerwehrwart:in 16,7%
1. Pressesprecher:in 16,7%
Jugend- und Kinderfeuerwehrwart:in Pauschale 100€
Sollte ein Funktionsträger oder eine Funktionsträgerin hauptamtlich im Dienst der Stadt Olpe
sein, wird der Betrag um 25% gekürzt, da gewisse Arbeitsanteile während der Dienstzeit
erledigt werden. Eine Anpassung der jeweiligen Beträge erfolgt ohne erneute Beratung nach
der Entschädigungsverordnung des Landes in der jeweils gültigen Fassung.
. . .
Drucksachen-Nr. 166/2026 Seite 3
Rechtslage/Zuständigkeit:
Nach § 4 Abs. 3 Buchstabe c) und p) der Zuständigkeitsordnung berät und entscheidet der
Haupt- und Finanzausschuss in Angelegenheiten des Aufgabenbereiches des Feuerschut-
zes und der Hilfeleistung.
Folgen/ Kosten:
Durch die Anpassung der Aufwandsentschädigungen entstehen jährliche Mehraufwendun-
gen von rund 12.000 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Haushaltsplans der Kreisstadt Olpe
für die Haushaltsjahre 2027 ff. unter dem Produkt 020301 (Feuerwehr) bei dem Produkt-
sachkonto 5421-000 (Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätigkeit) berücksichtigt.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Vorlage zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Keine finanziellen Auswirkungen
Haushaltsposi-
Nr. Bezeichnung
tion
Produkt 02.03.01 Feuerwehr
Konto 5421 – 000 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätigkeit
Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029
Aufwand 50.000,00 62.000,00 62.000,00 62.000,00
Ertrag
Investitions-
2026 2027 2028 2029
maßnahmen
Einzahlung
Auszahlung
. . .
Drucksachen-Nr. 166/2026 Seite 4
Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung
Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag
ja bei Produkt
teilweise bei Produkt
nein
Erläuterungen:
Siehe Sachverhaltsdarstellung
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