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Verzicht zur Aufstellung und Prüfung eines Gesamtabschlusses für die Stadt Linnich für den Zeitraum 31.12.2022 bis 31.12.2024
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Linnich |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT LINNICH Beschlussvorlage
Die Bürgermeisterin - öffentlich -
Drucksache B-106/2026
1. Ergänzung
Beratungsfolge Termin TOP
Stadtrat 12.11.2026 öffentlich / 10.
Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen
Fachbereich FB2 08.10.2026 Herr Hensen 902.8-005
Verzicht zur Aufstellung und Prüfung eines Gesamtabschlusses für die Stadt Linnich für
den Zeitraum 31.12.2022 bis 31.12.2024
Finanzielle Auswirkungen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Linnich, auf die
Aufstellung und Prüfung eines Gesamtabschlusses für die Stadt Linnich für den Zeitraum 31.12.2022
bis 31.12.2024 zu verzichten.
Problembeschreibung/Begründung:
Nach § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist in jedem Haushaltsjahr ein
Gesamtabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember aufzustellen. Dieser besteht aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen
Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Rat bestätigt den geprüften Gesamtabschluss durch
Beschluss.
Zu dem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 GO NRW und die
Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres für alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in
öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Mit dem 2. NKFWG NRW vom 18. Dezember 2018 wurde den Kommunen die Möglichkeit
eingeräumt, unter bestimmten größenabhängigen Voraussetzungen von der Pflicht zur Aufstellung
eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes befreit zu werden.
Die größenabhängigen Voraussetzungen sind in § 116a Abs.1 GO NRW aufgeführt.
Erfüllt eine Kommune die genannten größenabhängigen Merkmale, ist sie von der Aufstellung des
Gesamtabschlusses befreit. Hiervon wurde bereits in den Jahren 2019 bis 2021 Gebrauch gemacht.
Gem. § 116a Absatz 1 GO NRW wird eine Gemeinde demnach von der Pflicht, einen
Gesamtabschluss und einen Gesamtlagebericht aufzustellen befreit, wenn an zwei
aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der nachfolgend drei genannten
Merkmale zutreffen:
1. Die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und einzubeziehenden verselbständigten
Aufgabenbereiche dürfen insgesamt einen Wert von 1.500.000.000 € nicht überschreiten.
2. Die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge der verselbständigten Aufgabenbereiche
machen weniger als 50% der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus.
3. Die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen der relevanten verselbständigten
Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der Bilanzsumme der Gemeinde aus.
Zu den verselbstständigten Aufgabenbereichen zählt für die Stadt Linnich die Stadtentwicklungs-
und Dienstleistungsgesellschaft der Stadt Linnich mbH. Alle übrigen Unternehmen stehen nicht im
beherrschenden Einfluss der Kommune und gehören somit nicht zum Konsolidierungskreis.
Unter Zugrundelegung der Bilanzen und Ergebnisrechnungen der Stadt Linnich und der
Stadtentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Stadt Linnich mbH ist zu erkennen, dass die
Kriterien zur Befreiung nach § 116a Abs.1 GO NRW in den Jahren 2022 bis einschl. 2024 erfüllt
sind. Die Stadt Linnich ist somit von der Pflicht, einen Gesamtabschluss und einen
Gesamtlagebericht aufzustellen, befreit.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2026 den einstimmigen
Empfehlungsbeschluss gefasst, auf die Aufstellung und Prüfung eines Gesamtabschlusses für die
Stadt Linnich für den Zeitraum 31.12.2022 bis 31.12.2024 zu verzichten.
gez. Schunck-Zenker
(digitaler Workflow, 28.10.2026)
Text aus PDF extrahiert