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Schulentwicklungsplan für den Zeitraum 2026/27 bis 2031/32

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Willich
Datum2026-11-10
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 26/352 Fachbereich Bildung, Jugend und STADT WILLICH Soziales Geschäftsbereich Schule und Sport Datum 27.10.2026 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Ausschuss für Schule und Bildung 10.11.2026 Betreff: Schulentwicklungsplan für den Zeitraum 2026/27 bis 2031/32 Sachverhalt: Gemäß § 80 I SchulG NW ist die Stadt Willich verpflichtet, eine Schulentwicklungsplanung (SEP) zu betreiben. Diese wird in der Regel alle 5 Jahre fortgeschrieben, soweit sie nicht anlassbezogen für einzelne Bereiche oder Schulen ergänzend durchzuführen ist. Die letzte Fortschreibung des SEP erfolgte im Jahr 2022 durch Beschluss des Rates vom 23.06.2022. Aufgrund der Ergebnisse der Bedarfsprognose für die Kindertagesbetreuung mit deutlich sinkenden Kinderzahlen sowie noch offener Erweiterungsbauvorhaben und größerer Sanierungsmaßnahmen, wurde der Schulentwicklungsplan von 2027 auf 2026 vorgezogen. Da der letzte SEP und zudem die aktuelle Bedarfsprognose für die Kindertagesbetreuung von der Firma biregio erstellt wurde, erfolgte in Absprache mit dem RPA die Vergabe des nunmehr im Entwurf vorliegenden SEP ebenfalls an biregio -Projektgruppe Bildung und Region- . Im Hinblick auf den geänderten Bedarf und die deutlich zugespitzte Haushaltssituation sollen die in der Planung befindlichen Erweiterungsbauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Beratungen zum SEP kritisch hinterfragt und ggf. mit alternativen Ausführungsvarianten versehen, beraten und erneut beschlossen werden. Ein Verzicht auf einzelne Maßnahmen(teile) ist ebenfalls denkbar. Im Einzelnen sind dies aktuell: • Erweiterung- und Sanierung an der KGS Kolpingschule (beschlossen) • Erweiterung an der GGS Wilicher Heide (beschlossen) • Sanierung GGS Schule Im Mühlenfeld (Bedarf nach bisherigem Stand ermittelt, Anmeldung HH-Mittel ggf. noch erforderlich) Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf des Schulentwicklungsplans umfasst nunmehr die Fortschreibung der Schülerzahlenentwicklung sowie die Betrachtung des Raumbestandes der Schulen der Stadt Willich einschließlich des St. Bernhard Gymnasiums (klassische und abgestimmte Vorgehensweise). Gemäß § 76 S 2 Nr. 2 i. V. m. § 65 II S 1 Nr. 22 SchulG NW sind die Schulen zur Fortschreibung des SEP anzuhören. Über die Stellungnahme beschließt die jeweilige Schulkonferenz. Ebenso ist der Schulentwicklungsplan mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen. Die Stellungnahmen der Schulen und der benachbarten Schulträger konnten aufgrund der zeitlichen Abfolge und der Einhaltung der Fristen für die Zustellung der Einladung zum Ausschuss für Schule und Bildung noch nicht eingeholt werden. Sie werden im Nachgang vorgelegt. Aus Sicht der Schulverwaltung sollten aufgrund der vorliegenden Zahlen und Prognosen für den Ortsteil Willich tiefergehende Berechnungen und Betrachtungen erfolgen. Dies auch vor dem Hintergrund der Zahlen aus der Bedarfsprognose für die Kindertagesbetreuung und der daraus resultierenden Beschlüsse. Konkreter Grund ist im Wesentlichen, dass sich aus der prognostizierten Entwicklung der Kinderzahlen für Alt-Willich (unter Berücksichtigung der Baugebiete) für die kommenden Jahre ein Rückgang in einer Größenordnung von rund zwei Grundschulzügen ergeben wird. Für die Schule Im Mühlenfeld wird mittelfristig eine 2 Zügigkeit prognostiziert. Ab dem Schuljahr 2028/29 wird für die Schule Wekeln von einer aktuellen 3 Zügigkeit auf eine 2 Zügigkeit gerechnet. Die Schule Willicher Heide wird mit ihrem jahrgangsübergreifenden Schulsystem weiterhin in der 1,5 bis 2 Zügigkeit gesehen. Für die Kolpingschule wird mittelfristig ein Wechsel von der aktuellen knappen 3 Zügigkeit zu einer 2 Zügigkeit prognostiziert. Die Schulverwaltung schlägt daher vor, die geplanten Sanierungen und Anbauten im gesamten Stadtteil Willich im Zusammenhang mit den zukünftigen Schülerzahlen und -strömen nochmals tiefergehend analysieren zu lassen. Es sollen verschieden Szenarien erarbeitet werden, wie sich die zukünftige Grundschullandschaft aufgrund der sinkenden Kinderzahlen räumlich aufstellen lässt. Im Rahmen der notwendigen umfassenden Gesamtabwägung sind dann u. a. einzubeziehen - sozialräumliche und stadtplanerische Aspekte - die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Kolpingschule (s. Vorlage 26/120) - die endgültigen Ergebnisse des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2027/2028 - voraussichtliche Kosten für bisher geplante Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen an den verschiedenen Grundschulstandorten in Alt-Willich. Auch in den Ortsteilen Anrath, Schiefbahn und (langfristig auch) Neersen ist mit einem Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen. Aufgrund der aktuellen Raumprogramme, benötigter Differenzierungsräume und des Rechtsanspruchs auf die Betreuungsform OGS, soll in diesen Ortsteilen lediglich die Nutzung der einzelnen Schulräume regelmäßig geprüft werden. Da alle Schulen dort grundsätzlich durch den Rat zweizügig beschlossen wurden, besteht in diesen Ortsteilen mittelfristig kein dringender Handlungsbedarf. Hinsichtlich der weiterführenden Schulen in der Stadt Willich ist der Handlungs- und Entscheidungsbedarf insgesamt deutlich geringer und zeitlich nachrangig. Die im Kontext der Rückkehr zu G9 beabsichtigten Maßnahmen am Lise-Meitner-Gymnasium sind bekannt, mit der Schule abgestimmt und weitgehend gegenfinanziert. Nachdem über die umzusetzenden Maßnahmen im Grundschulbereich Klarheit besteht, werden diese, entsprechend des notwendigen Umfangs, in die Arbeits- und Finanzplanung integriert. Die Verwaltung regt zudem an, das Beratungsbüro biregio zur Vorstellung des Schulentwicklungsplans sowie der beabsichtigten Konkretisierung für den Ortsteil Willich in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Bildung einzuladen. Auswirkungen auf den Stellenplan: Klimatische Relevanz: Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Haushaltsmittel für eine Beauftragung der Firma biregio (Analyse Ortsteil Willich) stehen zur Verfügung. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Sitzungsvorlage 26/352 Seite 2 von 3 Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Schule und Bildung nimmt die Anregungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Schulverwaltung, - das Beratungsbüro biregio mit der tiefergehenden Betrachtung des Ortsteils Willich unter Vorstellung verschiedener Szenarien der zukünftigen Grundschullandschaft zu beauftragen und - unter Einbeziehung der oben dargestellten weiteren abwägungsrelevanten Aspekte eine erneute Beschlussvorlage zu erarbeiten. (Dr. Sarah Bünstorf) Beigeordnete Anlage(n): Anlage 1_Willich 2026 SEP 20261012 Sitzungsvorlage 26/352 Seite 3 von 3

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