Startseite › Stadt Willich › Dokument

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Hitzeschutz in den Willicher Schulen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Willich
Datum2026-11-10
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage - öffentlich - 26/328 Fachbereich Bildung, Jugend und STADT WILLICH Soziales Geschäftsbereich Schule und Sport Datum 13.10.2026 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Ausschuss für Schule und Bildung 10.11.2026 Betreff: Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Hitzeschutz in den Willicher Schulen Sachverhalt: Mit Schreiben vom 06.10.2026 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN eine Anfrage zum Thema „Hitzeschutz in den Schulen der Stadt Willich“ (siehe Anlage 1). Unter Beteiligung von OWB und dem Fördermittelmanagement werden die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Welche verbindlichen Vorgaben oder fachlichen Standards bestehen zum Schutz vor sommerlicher Hitze in den städtischen Schulen insbesondere hinsichtlich Verschattung, Lüftung, Kühlung, Begrünung, Trinkwasserversorgung und kühler Rückzugsräume? Für Schulen gibt es kein eigenes Gesetz zum Hitzeschutz und keine verbindliche Höchsttemperatur für Klassenräume. Verbindliche Anforderungen ergeben sich aus mehreren allgemeinen Regelwerken. Neubau: Für neue Schulgebäude schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz (vormals Gebäudeenergiegesetz) im Rahmen eines durch die Bauaufsicht zu genehmigenden Wärmeschutz- Nachweises vor, dass sich die Räume im Sommer nicht übermäßig aufheizen. Das Gebäude muss also durch Fenstergröße, Bauweise und Sonnenschutz so geplant werden, dass Überhitzung begrenzt wird. Für bestehende Schulen gilt diese Nachweispflicht bei einer Sanierung grundsätzlich nicht. Arbeitsschutz: Die Arbeitsschutzregeln für Raumtemperatur und Lüftung gelten in der Schule für Lehrkräfte. Über die Vorschriften der Unfallkasse gelten sie auch für die Schülerinnen und Schüler. Danach gilt: • Ab 26 °C sollen Maßnahmen ergriffen werden. • Ab 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden. • Ab 35 °C ist ein Raum ohne besondere Maßnahmen nicht mehr nutzbar. • Führt Sonneneinstrahlung zu zu hohen Temperaturen, ist ein Sonnenschutz an den Fenstern Pflicht. • Bauliche und technische Lösungen haben Vorrang vor organisatorischen Notlösungen wie verkürztem Unterricht. Bauliche Komponenten: • Verschattung: Verpflichtend, sobald Räume durch Sonneneinstrahlung überhitzen. Fachlich ist außenliegender Sonnenschutz die wirksamste Lösung; innenliegende Rollos reichen in der Regel nicht. • Lüftung: Verpflichtend ist eine ausreichende Raumluftqualität. Wirksame Nachtlüftung zur Abkühlung setzt sichere, automatisch gesteuerte Fenster oder eine Lüftungsanlage voraus. • Kühlung: Eine Klimatisierung ist nicht vorgeschrieben. Sie kommt erst in Betracht, wenn bauliche Maßnahmen wie Sonnenschutz und Lüftung nicht ausreichen. • Begrünung: Pflichten bestehen nur, soweit ein Bebauungsplan oder eine städtische Satzung sie festlegt. Unbebaute Flächen sind nach der Landesbauordnung grundsätzlich zu begrünen. • Trinkwasser: Verbindlich sind die hygienischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Hitze ist hier vor allem ein Hygienerisiko, weil sich erwärmtes oder stehendes Wasser, etwa in den Ferien oder bei fehlender Spülroutine, für Keime eignet. Kühle Rückzugsräume: Hierzu gibt es keine Vorgaben. 2. Bestehen Förderprogramme für Maßnahmen zum Hitzeschutz an Schulen und werden oder wurden solche Fördermittel von der Stadt Willich beantragt? Ja, es bestehen Förderprogramme für Hitzeschutzmaßnahmen an Schulen. Aktuell wird ein Förderantrag für das Förderprogramm Klimaanpassung.Kommunen.NRW vorbereitet (Baumbeet Schulhof Vinhovenschule). 3. Wieviel Unterricht fiel aufgrund der der hohen Temperaturen an den weiterführenden Schulen und den Grundschulen aus? Dazu liegen der Schulverwaltung keine Informationen vor. Über „Hitzefrei“ entscheiden die Schulleitungen in eigener Zuständigkeit nach den entsprechenden schulrechtlichen Vorgaben. Die Schulen sind zwar verpflichtet, Unterrichtsausfälle zu melden, Statistiken über hitzebedingte Unterrichtsausfälle stehen aber laut Aussage des Schulamtes nicht zur Verfügung. 4. Es wird um Mitteilung gebeten, ob und wenn ja wie häufig die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen aufgrund der hohen Temperaturen in der Vergangenheit reduziert oder vollständig ausgesetzt wurde. Welche Kriterien bzw. Parameter werden herangezogen, um bei hohen Temperaturen über eine Einschränkung oder einen Ausfall der Nachmittagsbetreuung zu entscheiden? Die Nachmittagsbetreuung (OGS und 8-1) orientiert sich am Vorgehen der Schulen. Im Falle extremer Hitze wird die Anwesenheitspflicht ausgesetzt, so dass die Kinder bereits frühzeitig, also vor 15 Uhr, die Schule verlassen können. Eine Betreuung der Kinder, die nicht früher gehen können (z.B. wegen Berufstätigkeit der Eltern), findet weiterhin statt. 5. Gab es von den Schulen (Schulleitungen, Schüler:innenvertretungen und Elternvertretungen) Forderungen den Hitzeschutz an den Schulen zu verbessern und wenn ja von welcher Schule. Wurden konkrete Forderungen benannt? Wenn ja welche? Im Rahmen der jährlichen Begehungen werden auch Hitzeschutzmaßnahmen von und mit den Schulleitungen thematisiert. Alle Maßnahmen werden seitens der Schulverwaltung mit OWB auf Umsetzbarkeit überprüft und im Rahmen der technischen und finanziellen Möglichkeiten priorisiert und umgesetzt. Neben dem standardisierten Vorgehen kommen aus den Schulen – insbesondere in Hitzephasen - immer wieder Fragen und Forderungen nach weiteren Hitzeschutzmaßnahmen auf, u.a. nach Klimaanlagen. 6. Besteht für die Schulen die Möglichkeit ihrer Schülerschaft die Möglichkeit zur kostenlosen Trinkwasserentnahme außerhalb der sanitären Anlagen anzubieten? Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich, wird aber nicht in Betracht gezogen, da bereits die bestehenden Wasserentnahmestellen (insbesondere Duschen und Handwaschbecken) einen erheblichen Aufwand erfordern, um diese im Sinne der Trinkwasserverordnung keimfrei zu halten. Aus Sicht der Schulverwaltung reichen die vorhandenen Wasserentnahmestellen (insbesondere die Handwaschbecken) zur Entnahme von Trinkwasser in geeigneten Behältern aus. Sitzungsvorlage 26/328 Seite 2 von 3 Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Schule und Bildung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. (Dr. Sarah Bünstorf) Beigeordnete Anlage(n): BÜNDNIS 90_Die Grünen - Hitzeschutz Sitzungsvorlage 26/328 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert