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Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Hitzeschutz in den Willicher Schulen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
26/328
Fachbereich Bildung, Jugend und
STADT WILLICH
Soziales
Geschäftsbereich Schule und Sport
Datum 13.10.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Ausschuss für Schule und Bildung 10.11.2026
Betreff:
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Hitzeschutz in den Willicher Schulen
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.10.2026 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN eine Anfrage zum Thema
„Hitzeschutz in den Schulen der Stadt Willich“ (siehe Anlage 1). Unter Beteiligung von OWB und
dem Fördermittelmanagement werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1. Welche verbindlichen Vorgaben oder fachlichen Standards bestehen zum Schutz vor
sommerlicher Hitze in den städtischen Schulen insbesondere hinsichtlich Verschattung, Lüftung,
Kühlung, Begrünung, Trinkwasserversorgung und kühler Rückzugsräume?
Für Schulen gibt es kein eigenes Gesetz zum Hitzeschutz und keine verbindliche Höchsttemperatur
für Klassenräume. Verbindliche Anforderungen ergeben sich aus mehreren allgemeinen
Regelwerken.
Neubau: Für neue Schulgebäude schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz (vormals
Gebäudeenergiegesetz) im Rahmen eines durch die Bauaufsicht zu genehmigenden Wärmeschutz-
Nachweises vor, dass sich die Räume im Sommer nicht übermäßig aufheizen. Das Gebäude muss
also durch Fenstergröße, Bauweise und Sonnenschutz so geplant werden, dass Überhitzung
begrenzt wird. Für bestehende Schulen gilt diese Nachweispflicht bei einer Sanierung grundsätzlich
nicht.
Arbeitsschutz: Die Arbeitsschutzregeln für Raumtemperatur und Lüftung gelten in der Schule für
Lehrkräfte. Über die Vorschriften der Unfallkasse gelten sie auch für die Schülerinnen und Schüler.
Danach gilt:
• Ab 26 °C sollen Maßnahmen ergriffen werden.
• Ab 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden.
• Ab 35 °C ist ein Raum ohne besondere Maßnahmen nicht mehr nutzbar.
• Führt Sonneneinstrahlung zu zu hohen Temperaturen, ist ein Sonnenschutz an den Fenstern
Pflicht.
• Bauliche und technische Lösungen haben Vorrang vor organisatorischen Notlösungen wie
verkürztem Unterricht.
Bauliche Komponenten:
• Verschattung: Verpflichtend, sobald Räume durch Sonneneinstrahlung überhitzen. Fachlich ist
außenliegender Sonnenschutz die wirksamste Lösung; innenliegende Rollos reichen in der Regel
nicht.
• Lüftung: Verpflichtend ist eine ausreichende Raumluftqualität. Wirksame Nachtlüftung zur
Abkühlung setzt sichere, automatisch gesteuerte Fenster oder eine Lüftungsanlage voraus.
• Kühlung: Eine Klimatisierung ist nicht vorgeschrieben. Sie kommt erst in Betracht, wenn bauliche
Maßnahmen wie Sonnenschutz und Lüftung nicht ausreichen.
• Begrünung: Pflichten bestehen nur, soweit ein Bebauungsplan oder eine städtische Satzung sie
festlegt. Unbebaute Flächen sind nach der Landesbauordnung grundsätzlich zu begrünen.
• Trinkwasser: Verbindlich sind die hygienischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Hitze
ist hier vor allem ein Hygienerisiko, weil sich erwärmtes oder stehendes Wasser, etwa in den Ferien
oder bei fehlender Spülroutine, für Keime eignet.
Kühle Rückzugsräume: Hierzu gibt es keine Vorgaben.
2. Bestehen Förderprogramme für Maßnahmen zum Hitzeschutz an Schulen und werden oder
wurden solche Fördermittel von der Stadt Willich beantragt?
Ja, es bestehen Förderprogramme für Hitzeschutzmaßnahmen an Schulen. Aktuell wird ein
Förderantrag für das Förderprogramm Klimaanpassung.Kommunen.NRW vorbereitet (Baumbeet
Schulhof Vinhovenschule).
3. Wieviel Unterricht fiel aufgrund der der hohen Temperaturen an den weiterführenden Schulen und
den Grundschulen aus?
Dazu liegen der Schulverwaltung keine Informationen vor. Über „Hitzefrei“ entscheiden die
Schulleitungen in eigener Zuständigkeit nach den entsprechenden schulrechtlichen Vorgaben. Die
Schulen sind zwar verpflichtet, Unterrichtsausfälle zu melden, Statistiken über hitzebedingte
Unterrichtsausfälle stehen aber laut Aussage des Schulamtes nicht zur Verfügung.
4. Es wird um Mitteilung gebeten, ob und wenn ja wie häufig die Nachmittagsbetreuung an den
Grundschulen aufgrund der hohen Temperaturen in der Vergangenheit reduziert oder vollständig
ausgesetzt wurde. Welche Kriterien bzw. Parameter werden herangezogen, um bei hohen
Temperaturen über eine Einschränkung oder einen Ausfall der Nachmittagsbetreuung zu
entscheiden?
Die Nachmittagsbetreuung (OGS und 8-1) orientiert sich am Vorgehen der Schulen. Im Falle
extremer Hitze wird die Anwesenheitspflicht ausgesetzt, so dass die Kinder bereits frühzeitig, also
vor 15 Uhr, die Schule verlassen können. Eine Betreuung der Kinder, die nicht früher gehen können
(z.B. wegen Berufstätigkeit der Eltern), findet weiterhin statt.
5. Gab es von den Schulen (Schulleitungen, Schüler:innenvertretungen und Elternvertretungen)
Forderungen den Hitzeschutz an den Schulen zu verbessern und wenn ja von welcher Schule.
Wurden konkrete Forderungen benannt? Wenn ja welche?
Im Rahmen der jährlichen Begehungen werden auch Hitzeschutzmaßnahmen von und mit den
Schulleitungen thematisiert. Alle Maßnahmen werden seitens der Schulverwaltung mit OWB auf
Umsetzbarkeit überprüft und im Rahmen der technischen und finanziellen Möglichkeiten priorisiert
und umgesetzt.
Neben dem standardisierten Vorgehen kommen aus den Schulen – insbesondere in Hitzephasen -
immer wieder Fragen und Forderungen nach weiteren Hitzeschutzmaßnahmen auf, u.a. nach
Klimaanlagen.
6. Besteht für die Schulen die Möglichkeit ihrer Schülerschaft die Möglichkeit zur kostenlosen
Trinkwasserentnahme außerhalb der sanitären Anlagen anzubieten?
Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich, wird aber nicht in Betracht gezogen, da bereits die
bestehenden Wasserentnahmestellen (insbesondere Duschen und Handwaschbecken) einen
erheblichen Aufwand erfordern, um diese im Sinne der Trinkwasserverordnung keimfrei zu halten.
Aus Sicht der Schulverwaltung reichen die vorhandenen Wasserentnahmestellen (insbesondere die
Handwaschbecken) zur Entnahme von Trinkwasser in geeigneten Behältern aus.
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Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Schule und Bildung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
(Dr. Sarah Bünstorf)
Beigeordnete
Anlage(n):
BÜNDNIS 90_Die Grünen - Hitzeschutz
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