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Einrichtung "Ort des Gemeinsamen Lernens" an der Astrid-Lindgren-Schule

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Willich
Datum2026-11-10
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 26/327 Fachbereich Freizeit Familie STADT WILLICH Soziales Geschäftsbereich Schule und Sport Datum 13.10.2026 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Ausschuss für Schule und Bildung 10.11.2026 Betreff: Einrichtung "Ort des Gemeinsamen Lernens" an der Astrid-Lindgren-Schule Sachverhalt: Gemäß § 19 Abs. 5 und § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers Orte des gemeinsamen Lernens an allgemeinen Schulen ein. Ziel ist es, mit der Einrichtung mehrerer Standorte eine möglichst wohnortnahe Beschulung von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderung zu ermöglichen. Mit Schreiben vom 24.08.2026 (Anlage 1) schlägt das Schulamt des Kreises Viersen vor, das Gemeinsame Lernen auch an der Gemeinschaftsgrundschule Schiefbahn (Astrid-Lindgren-Schule) einzurichten. Nach Angaben des Schulamtes verfügt die Schule im Rahmen der Prävention und der Kultur des Behaltens schon seit längerer Zeit über Erfahrungen in der sonderpädagogischen Unterstützung von Kindern. Die Schulkonferenz der Astrid-Lindgren-Schule hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Schule zum Ort des Gemeinsamen Lernens zu benennen. Auswirkungen auf den Stellenplan: Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Schule und Bildung stimmt dem Vorschlag des Schulamtes, an der Gemeinschaftsgrundschule Schiefbahn/Astrid-Lindgren-Schule Gemeinsames Lernen einzurichten, zu. (Dr. Sarah Bünstorf) Beigeordnete Anlage(n): Anlage 1_Schreiben Kreis Viersen_A-L-S

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