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Einrichtung "Ort des Gemeinsamen Lernens" an der Astrid-Lindgren-Schule
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
26/327
Fachbereich Freizeit Familie
STADT WILLICH
Soziales
Geschäftsbereich Schule und Sport
Datum 13.10.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Ausschuss für Schule und Bildung 10.11.2026
Betreff:
Einrichtung "Ort des Gemeinsamen Lernens" an der Astrid-Lindgren-Schule
Sachverhalt:
Gemäß § 19 Abs. 5 und § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde mit
Zustimmung des Schulträgers Orte des gemeinsamen Lernens an allgemeinen Schulen ein. Ziel ist
es, mit der Einrichtung mehrerer Standorte eine möglichst wohnortnahe Beschulung von Kindern mit
Bedarf an sonderpädagogischer Förderung zu ermöglichen.
Mit Schreiben vom 24.08.2026 (Anlage 1) schlägt das Schulamt des Kreises Viersen vor, das
Gemeinsame Lernen auch an der Gemeinschaftsgrundschule Schiefbahn (Astrid-Lindgren-Schule)
einzurichten.
Nach Angaben des Schulamtes verfügt die Schule im Rahmen der Prävention und der Kultur des
Behaltens schon seit längerer Zeit über Erfahrungen in der sonderpädagogischen Unterstützung von
Kindern.
Die Schulkonferenz der Astrid-Lindgren-Schule hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die
Schule zum Ort des Gemeinsamen Lernens zu benennen.
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Schule und Bildung stimmt dem Vorschlag des Schulamtes, an der
Gemeinschaftsgrundschule Schiefbahn/Astrid-Lindgren-Schule Gemeinsames Lernen einzurichten,
zu.
(Dr. Sarah Bünstorf)
Beigeordnete
Anlage(n):
Anlage 1_Schreiben Kreis Viersen_A-L-S
Text aus PDF extrahiert