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Einführung einer „Checkliste Ökologisches / Nachhaltiges Bauen“

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Neukirchen-Vluyn
Datum2026-11-16
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Dokument

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Der Bürgermeister 07.10.2026 Dezernat III / Amt 60 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Nr.: 197/2022-4 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Digitales, Nachhaltig­ 21.11.2022 keit und Wirtschaftsförderung Ausschuss für Digitales, Nachhaltig­ 11.11.2024 keit und Wirtschaftsförderung Bau-, Grünflächen- und Umweltaus­ 20.11.2024 schuss Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen 16.11.2026 und Umwelt Betreff: Einführung einer „Checkliste Ökologisches / Nachhaltiges Bauen“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt beschließt das in der Anlage beigefügte Leit­ bild- und Zielsystem zur Umsetzung nachhaltiger Tiefbau- und Freiraummaßnahmen Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : Stabsstelle Klimaschutz - Gleichstell.beauftr. : - Personalrat : Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Unmittelbare haushaltswirtschaftliche Auswirkungen sind mit der Etablierung einer Checkliste zu­ nächst nicht verbunden. Die Kalkulation des Finanzmittelbedarfs erfolgt weiterhin unter der Prämisse einer wirtschaftlichen Bauplanung auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Insbesondere ist die Zielstel­ lung des städtischen Bauinvestitionscontrollings und die zugehörige Dienstanweisung zum Bauin­ vestitionscontrolling (BIC) zu berücksichtigen. Klimarelevanz: Zentrales Ziel der Checkliste ist eine systematische Implementierung von Nachhaltigkeits- und Kli­ maschutzkriterien. Berichterstatter/in: Herr Geilmann, Frau Schopmann - 2 - Nr.: 197/2022-4 Schilderung des Sachverhaltes: Auf Anregung des Ausschusses für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung hat der Bau- , Grünfächen- und Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Checkliste Ökologisches / Nachhaltiges Bauen mit Kriterien zur internen Selbstverpflichtung bei Neubau- und Sanierungsmaß­ nahmen im Hoch- und Tiefbau aufzustellen. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Ratsfraktionen wurde einvernehmlich das in der Anlage beigefügte Leitbild- und Zielsystem zur Umsetzung nachhaltiger Hochbau- und Tiefbau­ projekte entwickelt. Es ist vorgesehen, eine darauf aufbauende Checkliste obligatorisch bei Maß­ nahmen planungsbegleitend ab einem Schwellenwert in Höhe von 100.000 EUR (brutto) je Gesamt­ baumaßnahme anzuwenden. Diese Wertgrenze ist in Anlehnung an die Dienstanweisung zum Bau­ investitionscontrolling der Stadt Neukirchen-Vluyn definiert. Die Dokumentation erfolgt in der jeweiligen Bauakte. Da projektabhängig spezifische und den örtli­ chen Gegebenheiten angepasste Lösungen erarbeitet werden müssen, besteht die Möglichkeit, dass nicht alle Anliegen des ökologischen Bauens bei jedem Neubau- und Sanierungsprojekt rele­ vant sind bzw. umgesetzt werden können. In diesem Fall ist eine Abweichung zu erläutern bzw. zu dokumentieren. Ökologische Ausführungsalternativen (wie z. B. abweichende Bauweisen oder die Verwendung von bestimmten Materialien) sind gegebenenfalls unter Gewichtung der Wirtschaftlich­ keit und der zentralen Projektziele zu prüfen. Die Checkliste ist dynamisch, um Anpassungen an neue technologische Entwicklungen und gesetz­ liche Änderungen zu ermöglichen und soll basierend auf Erfahrungen der laufenden Umsetzung fortgeschrieben werden. Sie soll genutzt werden • zur Hilfestellung für die Einordnung der Bauprojekte als grundsätzliche Entscheidungs­ hilfe, • zur Orientierung für Nutzer und die in den Planungsprozess eingebunden Stellen sowie • als Planungsvorgabe für externe Planungsbüros. Zur Erreichung einer möglichst niedrigschwelligen Anwendbarkeit liegt der Fokus auf grundsätzli­ chen Aspekten. Auf eine gegenwärtig in der Planungspraxis noch konkretisierungsbedürftig erschei­ nende Forderung zur obligatorischen Umsetzung von Cradle-To-Cradle-Prinzipien wird aktuell zu­ nächst verzichtet. Soweit hier eine Umsetzung in den zu beachtenden Regeln der Technik erfolgt ist, können entsprechende Vorgaben jederzeit im Rahmen einer Fortschreibung berücksichtigtz wer­ den. Aus der Sicht des Straßen- und Kanalbaus sowie im Garten- und Landschaftsbau stellen der Res­ sourcenschutz und die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien wichtige Vorgaben dar. So wird be­ reits eine Vielzahl von Nachhaltigkeitskriterien im Planungsprozess von Straßenbaumaßnahmen oder Baumaßnahmen am Abwassernetz, für den Bau von Behandlungsanlagen oder bei Erschlie­ ßungsmaßnahmen berücksichtigt. Als notwendige rechtliche Voraussetzung wird auch die städtische Entwässerungssatzung geändert, damit beispielsweise die im Zusammenhang mit der Minderung von Klimawandelfolgen wünschens­ werte ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser ermöglicht wird. Wirtschaftliche Aspekte und Nachhaltigkeitskriterien werden parallel beachtet. Die Haltbarkeit der Materialien betrifft beide Bereiche. Die Verwendung von ausgebauten / recycelten Materialien wird ebenso betrachtet, wie ihre Recyclingfähigkeit, ihr Herstellungsprozess, ihre Schadstofffreiheit, ihre Umweltverträglichkeit und Herkunft. Sofern vorhanden, werden insoweit Produkte mit Nachhaltig­ keitssiegel bevorzugt. Verbindliche Vorgaben des Bundes oder der Länder fehlen allerdings noch. Hier wird bislang auf umweltfreundliche Materialien gesetzt, die durch ein Zertifikat gekennzeichnet - 3 - Nr.: 197/2022-4 sind (beispielsweise FSC-Siegel oder Ecolabel usw.) oder recyclingfähige Materialien ausgeschrie­ ben sowie die Verwendung von Sekundärrohstoffen angefragt. Vor dem Hintergrund von (techni­ scher) Nutzungsdauer und Unterhaltungsaufwand wird ferner die Materialwahl optimiert. Die Forde­ rung nach einer Zusammenarbeit mit zertifizierten Firmen oder Herstellern verliert allerdings ihre Sinnhaftigkeit, sobald adäquate Kontrollmechanismen fehlen. Fachgebietsübergreifend laufen Bestrebungen, den Versiegelungsgrad zu minimieren und die res­ sourcenschonende Umsetzung zu maximieren. Bereits zu Beginn der Planung (z. B. bei der Auswahl des Verfahrens oder der Wahl des Standorts) finden Nachhaltigkeitskriterien ihre Berücksichtigung. So werden bei Kanalbauprojekten Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge, die ortsnahe Versicke­ rung oder Speicherung von Regenwasser, die schadlose Ableitung in einen funktionierenden Vor­ fluter sowie eine mögliche Entsiegelung von Flächen mitgedacht. Zusätzlich werden bei der Auswahl des Verfahrens verstärkt ressourcenschonende Sanierungsmaßnahmen geprüft. Die Prüfung, ob eine grabenlose Kanalsanierung hydraulisch und bautechnisch anzuwenden ist, steht dabei im Vor­ dergrund. Schlauchlinerverfahren gelten beispielsweise als wirtschaftlich und erdreichschonend; sie punkten in der CO2-Bilanz und der längeren technischen Nutzungsdauer. Die Überstellung von Straßen und Parkplätzen mit Bäumen zur Beschattung der Verkehrsanlagen ist Ziel einer jeden Straßenbaumaßnahme. Bereits etabliert haben sich Prüfungen bezüglich der Anordnung von Baumrigolen oder der temporären Nutzung von Grünflächen zur Zwischenspeiche­ rung von Regenwasser. Aufgenommen wird zudem die Prüfung von Möglichkeiten zur Unterstüt­ zung der Biodiversität an den (eingezäunten) Außenanlagen von Abwassertechnischen Anlagen (Regenwasserbehandlungs-, Klär- und Versickerungsbecken, Pumpstationen, etc.). Grünflächen werden, wenn möglich, multifunktional angelegt und haben nicht nur Aufenthalts- und Spielflächenqualitäten, sondern dienen auch als Frischluftschneisen und Versickerungsflächen. Wenn keine Aufenthalts- oder Spielfunktionen erforderlich sind, werden Bereiche extensiver ausge­ richtet, um die Artenvielfalt der Vegetationsbestände zu erhöhen. Ein gutes Beispiel bietet hier das­ Landschaftsband Niederberg. So werden dort die Böschungen der Geländemodellierungen seltener gemäht als die ebenen Flächen. Dadurch entwickelt sich die Vegetation artenreicher. Soweit Ein­ saaten erfolgen, wird v. a. regionales Saatgut verwendet. Stauden und Gehölze werden nach Kli­ maverträglichkeit ausgesucht. Erprobte Prüflisten für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen oder die Anlage von Grünflächen sind bisher offenbar weder in der Fachliteratur noch in der Planungspraxis vorhanden. Die Stadt Neukir­ chen-Vluyn betritt hier offenbar Neuland. Daher wurde im bilateralen Arbeitsprozess die beigefügte Checkliste zur Umsetzung nachhaltiger Tiefbau- und Freiraummaßnahmen entwickelt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Maßnahmen ist sie in verschiedene Bereiche unterteilt: Nachhaltiger Kanalbau berücksichtigt Umwelt-, Kosten- und soziale Faktoren, um ein langfristig funktionierendes, ressourcenschonendes Abwassersystem zu schaffen. Dabei ist eine Kombination aus der Wahl langlebiger, umweltschonender Materialien, energieeffizienter Technologien, wasser­ sparender Systeme und der Anpassung an zukünftige Herausforderungen wie den Klimawandel an­ zustreben. Damit wird das Ziel verfolgt, langfristig stabile und umweltfreundliche Infrastrukturen zu schaffen, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch vorteilhaft sind. Bei Abwasserpumpstationen ist eine Kombination aus energieeffizienten Technologien, intelligentem Wassermanagement und ressourcenschonenden Materialien zu wählen. Dies trägt nicht nur zur Reduzierung des Energiever­ brauchs und der Betriebskosten bei, sondern minimiert auch den ökologischen Fußabdruck und die Auswirkungen auf die Umwelt. Durch innovative Steuerungssysteme, erneuerbare Energien und langlebige Materialien wird eine nachhaltige Lösung für die Abwasserbewirtschaftung erreicht. Nachhaltiger Straßenbau zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen zu minimieren, Ressourcen ef­ fizient zu nutzen und gleichzeitig langlebige, widerstandsfähige Infrastrukturen zu schaffen. Dabei gilt es, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte ganzheitlich zu berücksichtigen. Besondere - 4 - Nr.: 197/2022-4 Aufmerksamkeit sind dem Oberflächenmaterial und dem Unterbau zu widmen. Dabei stehen Recy­ clingprodukte im Fokus. Nachhaltige Grünflächen sind ökologisch wertvoll gestaltet, ressourcen-/umweltschonend und so­ zial förderlich. Sie tragen als Habitat zur Biodiversität bei, regulieren das Mikroklima durch Kühlung und Verdunstung, verbessern die Luftqualität und fördern als Rückzugsort die Lebensqualität der Menschen. Sie sind auf Dauer angelegt. Ihre Pflege sollte energie- und wassersparend erfolgen. Dabei leisten insbesondere Bäume, die im Rahmen von ökologisch und sozial verträglichen Prakti­ ken gepflanzt, bewirtschaftet und erhalten werden, einen erheblichen Beitrag zur ökologischen Viel­ falt und Nachhaltigkeit und erzielen so langfristige Umwelt- und Klimavorteile, z. B. durch Verschat­ tung und die Bindung von Kohlendioxyd (CO₂) und weiteren Treibhausgasen. Nachhaltige Spielplätze werden so gestaltet, dass sie umweltfreundlich, sicher, langlebig und in­ klusiv sind. Sie fördern das Wohlbefinden der Kinder und sind gleichzeitig ressourcenschonend. Ein nachhaltiger Spielplatz verbindet ökologische, soziale und ökonomische Aspekte. Durch die Einbin­ dung der Gemeinschaft, die Förderung von Inklusion und die Vermittlung von Umweltbewusstsein schaffen solche Spielplätze wertvolle und ansprechende Räume für die kindliche Entwicklung. Eine nachhaltige Sportanlage berücksichtigt ökologische, soziale und ökonomische Aspekte, um sowohl die Umwelt zu schonen als auch langfristige, positive Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft zu erzielen. Sie verbindet ökologisches Bauen, Energieeffizienz, sozialen Nutzen und wirtschaftliche Tragfähigkeit, bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang zu Sport und Erholung, fördert die Gesundheit und ist auf lange Sicht kosteneffizient und nachhaltig nutzbar. Anlage(n): - Leitbild- und Zielsystem nachhaltiges Bauen_Amt_60.doc In Vertretung Ulrich Geilmann Technischer Beigeordneter

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