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Einführung einer „Checkliste Ökologisches / Nachhaltiges Bauen“
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Neukirchen-Vluyn |
| Datum | 2026-11-16 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister 07.10.2026
Dezernat III / Amt 60
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Nr.: 197/2022-4
Beratungsfolge: Sitzungstermin:
Ausschuss für Digitales, Nachhaltig 21.11.2022
keit und Wirtschaftsförderung
Ausschuss für Digitales, Nachhaltig 11.11.2024
keit und Wirtschaftsförderung
Bau-, Grünflächen- und Umweltaus 20.11.2024
schuss
Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen 16.11.2026
und Umwelt
Betreff:
Einführung einer „Checkliste Ökologisches / Nachhaltiges Bauen“
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt beschließt das in der Anlage beigefügte Leit
bild- und Zielsystem zur Umsetzung nachhaltiger Tiefbau- und Freiraummaßnahmen
Beteiligungen/Ergebnisse:
- anderer Ämter : Stabsstelle Klimaschutz
- Gleichstell.beauftr. :
- Personalrat :
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Unmittelbare haushaltswirtschaftliche Auswirkungen sind mit der Etablierung einer Checkliste zu
nächst nicht verbunden.
Die Kalkulation des Finanzmittelbedarfs erfolgt weiterhin unter der Prämisse einer wirtschaftlichen
Bauplanung auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Insbesondere ist die Zielstel
lung des städtischen Bauinvestitionscontrollings und die zugehörige Dienstanweisung zum Bauin
vestitionscontrolling (BIC) zu berücksichtigen.
Klimarelevanz:
Zentrales Ziel der Checkliste ist eine systematische Implementierung von Nachhaltigkeits- und Kli
maschutzkriterien.
Berichterstatter/in:
Herr Geilmann, Frau Schopmann
- 2 - Nr.: 197/2022-4
Schilderung des Sachverhaltes:
Auf Anregung des Ausschusses für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung hat der Bau- ,
Grünfächen- und Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Checkliste Ökologisches /
Nachhaltiges Bauen mit Kriterien zur internen Selbstverpflichtung bei Neubau- und Sanierungsmaß
nahmen im Hoch- und Tiefbau aufzustellen.
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Ratsfraktionen wurde einvernehmlich das in
der Anlage beigefügte Leitbild- und Zielsystem zur Umsetzung nachhaltiger Hochbau- und Tiefbau
projekte entwickelt. Es ist vorgesehen, eine darauf aufbauende Checkliste obligatorisch bei Maß
nahmen planungsbegleitend ab einem Schwellenwert in Höhe von 100.000 EUR (brutto) je Gesamt
baumaßnahme anzuwenden. Diese Wertgrenze ist in Anlehnung an die Dienstanweisung zum Bau
investitionscontrolling der Stadt Neukirchen-Vluyn definiert.
Die Dokumentation erfolgt in der jeweiligen Bauakte. Da projektabhängig spezifische und den örtli
chen Gegebenheiten angepasste Lösungen erarbeitet werden müssen, besteht die Möglichkeit,
dass nicht alle Anliegen des ökologischen Bauens bei jedem Neubau- und Sanierungsprojekt rele
vant sind bzw. umgesetzt werden können. In diesem Fall ist eine Abweichung zu erläutern bzw. zu
dokumentieren. Ökologische Ausführungsalternativen (wie z. B. abweichende Bauweisen oder die
Verwendung von bestimmten Materialien) sind gegebenenfalls unter Gewichtung der Wirtschaftlich
keit und der zentralen Projektziele zu prüfen.
Die Checkliste ist dynamisch, um Anpassungen an neue technologische Entwicklungen und gesetz
liche Änderungen zu ermöglichen und soll basierend auf Erfahrungen der laufenden Umsetzung
fortgeschrieben werden. Sie soll genutzt werden
• zur Hilfestellung für die Einordnung der Bauprojekte als grundsätzliche Entscheidungs
hilfe,
• zur Orientierung für Nutzer und die in den Planungsprozess eingebunden Stellen sowie
• als Planungsvorgabe für externe Planungsbüros.
Zur Erreichung einer möglichst niedrigschwelligen Anwendbarkeit liegt der Fokus auf grundsätzli
chen Aspekten. Auf eine gegenwärtig in der Planungspraxis noch konkretisierungsbedürftig erschei
nende Forderung zur obligatorischen Umsetzung von Cradle-To-Cradle-Prinzipien wird aktuell zu
nächst verzichtet. Soweit hier eine Umsetzung in den zu beachtenden Regeln der Technik erfolgt
ist, können entsprechende Vorgaben jederzeit im Rahmen einer Fortschreibung berücksichtigtz wer
den.
Aus der Sicht des Straßen- und Kanalbaus sowie im Garten- und Landschaftsbau stellen der Res
sourcenschutz und die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien wichtige Vorgaben dar. So wird be
reits eine Vielzahl von Nachhaltigkeitskriterien im Planungsprozess von Straßenbaumaßnahmen
oder Baumaßnahmen am Abwassernetz, für den Bau von Behandlungsanlagen oder bei Erschlie
ßungsmaßnahmen berücksichtigt.
Als notwendige rechtliche Voraussetzung wird auch die städtische Entwässerungssatzung geändert,
damit beispielsweise die im Zusammenhang mit der Minderung von Klimawandelfolgen wünschens
werte ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser ermöglicht wird.
Wirtschaftliche Aspekte und Nachhaltigkeitskriterien werden parallel beachtet. Die Haltbarkeit der
Materialien betrifft beide Bereiche. Die Verwendung von ausgebauten / recycelten Materialien wird
ebenso betrachtet, wie ihre Recyclingfähigkeit, ihr Herstellungsprozess, ihre Schadstofffreiheit, ihre
Umweltverträglichkeit und Herkunft. Sofern vorhanden, werden insoweit Produkte mit Nachhaltig
keitssiegel bevorzugt. Verbindliche Vorgaben des Bundes oder der Länder fehlen allerdings noch.
Hier wird bislang auf umweltfreundliche Materialien gesetzt, die durch ein Zertifikat gekennzeichnet
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sind (beispielsweise FSC-Siegel oder Ecolabel usw.) oder recyclingfähige Materialien ausgeschrie
ben sowie die Verwendung von Sekundärrohstoffen angefragt. Vor dem Hintergrund von (techni
scher) Nutzungsdauer und Unterhaltungsaufwand wird ferner die Materialwahl optimiert. Die Forde
rung nach einer Zusammenarbeit mit zertifizierten Firmen oder Herstellern verliert allerdings ihre
Sinnhaftigkeit, sobald adäquate Kontrollmechanismen fehlen.
Fachgebietsübergreifend laufen Bestrebungen, den Versiegelungsgrad zu minimieren und die res
sourcenschonende Umsetzung zu maximieren. Bereits zu Beginn der Planung (z. B. bei der Auswahl
des Verfahrens oder der Wahl des Standorts) finden Nachhaltigkeitskriterien ihre Berücksichtigung.
So werden bei Kanalbauprojekten Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge, die ortsnahe Versicke
rung oder Speicherung von Regenwasser, die schadlose Ableitung in einen funktionierenden Vor
fluter sowie eine mögliche Entsiegelung von Flächen mitgedacht. Zusätzlich werden bei der Auswahl
des Verfahrens verstärkt ressourcenschonende Sanierungsmaßnahmen geprüft. Die Prüfung, ob
eine grabenlose Kanalsanierung hydraulisch und bautechnisch anzuwenden ist, steht dabei im Vor
dergrund. Schlauchlinerverfahren gelten beispielsweise als wirtschaftlich und erdreichschonend; sie
punkten in der CO2-Bilanz und der längeren technischen Nutzungsdauer.
Die Überstellung von Straßen und Parkplätzen mit Bäumen zur Beschattung der Verkehrsanlagen
ist Ziel einer jeden Straßenbaumaßnahme. Bereits etabliert haben sich Prüfungen bezüglich der
Anordnung von Baumrigolen oder der temporären Nutzung von Grünflächen zur Zwischenspeiche
rung von Regenwasser. Aufgenommen wird zudem die Prüfung von Möglichkeiten zur Unterstüt
zung der Biodiversität an den (eingezäunten) Außenanlagen von Abwassertechnischen Anlagen
(Regenwasserbehandlungs-, Klär- und Versickerungsbecken, Pumpstationen, etc.).
Grünflächen werden, wenn möglich, multifunktional angelegt und haben nicht nur Aufenthalts- und
Spielflächenqualitäten, sondern dienen auch als Frischluftschneisen und Versickerungsflächen.
Wenn keine Aufenthalts- oder Spielfunktionen erforderlich sind, werden Bereiche extensiver ausge
richtet, um die Artenvielfalt der Vegetationsbestände zu erhöhen. Ein gutes Beispiel bietet hier das
Landschaftsband Niederberg. So werden dort die Böschungen der Geländemodellierungen seltener
gemäht als die ebenen Flächen. Dadurch entwickelt sich die Vegetation artenreicher. Soweit Ein
saaten erfolgen, wird v. a. regionales Saatgut verwendet. Stauden und Gehölze werden nach Kli
maverträglichkeit ausgesucht.
Erprobte Prüflisten für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen oder die Anlage von Grünflächen sind
bisher offenbar weder in der Fachliteratur noch in der Planungspraxis vorhanden. Die Stadt Neukir
chen-Vluyn betritt hier offenbar Neuland. Daher wurde im bilateralen Arbeitsprozess die beigefügte
Checkliste zur Umsetzung nachhaltiger Tiefbau- und Freiraummaßnahmen entwickelt.
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Maßnahmen ist sie in verschiedene Bereiche unterteilt:
Nachhaltiger Kanalbau berücksichtigt Umwelt-, Kosten- und soziale Faktoren, um ein langfristig
funktionierendes, ressourcenschonendes Abwassersystem zu schaffen. Dabei ist eine Kombination
aus der Wahl langlebiger, umweltschonender Materialien, energieeffizienter Technologien, wasser
sparender Systeme und der Anpassung an zukünftige Herausforderungen wie den Klimawandel an
zustreben. Damit wird das Ziel verfolgt, langfristig stabile und umweltfreundliche Infrastrukturen zu
schaffen, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch vorteilhaft sind. Bei Abwasserpumpstationen
ist eine Kombination aus energieeffizienten Technologien, intelligentem Wassermanagement und
ressourcenschonenden Materialien zu wählen. Dies trägt nicht nur zur Reduzierung des Energiever
brauchs und der Betriebskosten bei, sondern minimiert auch den ökologischen Fußabdruck und die
Auswirkungen auf die Umwelt. Durch innovative Steuerungssysteme, erneuerbare Energien und
langlebige Materialien wird eine nachhaltige Lösung für die Abwasserbewirtschaftung erreicht.
Nachhaltiger Straßenbau zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen zu minimieren, Ressourcen ef
fizient zu nutzen und gleichzeitig langlebige, widerstandsfähige Infrastrukturen zu schaffen. Dabei
gilt es, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte ganzheitlich zu berücksichtigen. Besondere
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Aufmerksamkeit sind dem Oberflächenmaterial und dem Unterbau zu widmen. Dabei stehen Recy
clingprodukte im Fokus.
Nachhaltige Grünflächen sind ökologisch wertvoll gestaltet, ressourcen-/umweltschonend und so
zial förderlich. Sie tragen als Habitat zur Biodiversität bei, regulieren das Mikroklima durch Kühlung
und Verdunstung, verbessern die Luftqualität und fördern als Rückzugsort die Lebensqualität der
Menschen. Sie sind auf Dauer angelegt. Ihre Pflege sollte energie- und wassersparend erfolgen.
Dabei leisten insbesondere Bäume, die im Rahmen von ökologisch und sozial verträglichen Prakti
ken gepflanzt, bewirtschaftet und erhalten werden, einen erheblichen Beitrag zur ökologischen Viel
falt und Nachhaltigkeit und erzielen so langfristige Umwelt- und Klimavorteile, z. B. durch Verschat
tung und die Bindung von Kohlendioxyd (CO₂) und weiteren Treibhausgasen.
Nachhaltige Spielplätze werden so gestaltet, dass sie umweltfreundlich, sicher, langlebig und in
klusiv sind. Sie fördern das Wohlbefinden der Kinder und sind gleichzeitig ressourcenschonend. Ein
nachhaltiger Spielplatz verbindet ökologische, soziale und ökonomische Aspekte. Durch die Einbin
dung der Gemeinschaft, die Förderung von Inklusion und die Vermittlung von Umweltbewusstsein
schaffen solche Spielplätze wertvolle und ansprechende Räume für die kindliche Entwicklung.
Eine nachhaltige Sportanlage berücksichtigt ökologische, soziale und ökonomische Aspekte, um
sowohl die Umwelt zu schonen als auch langfristige, positive Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft
zu erzielen. Sie verbindet ökologisches Bauen, Energieeffizienz, sozialen Nutzen und wirtschaftliche
Tragfähigkeit, bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang zu Sport und Erholung,
fördert die Gesundheit und ist auf lange Sicht kosteneffizient und nachhaltig nutzbar.
Anlage(n):
- Leitbild- und Zielsystem nachhaltiges Bauen_Amt_60.doc
In Vertretung
Ulrich Geilmann
Technischer Beigeordneter
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