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Mittelbereitstellung für Integrationsmaßnahmen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration für das Jahr 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Nettetal |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen
öffentlich
1775/2025-30/1
Geschäftsbereich Geschäftsbereich C - Soziales, Recht und
Ordnung
Federführung Soziale Betreuung, Asyl und Wohnungs-
lose
Datum 23.09.2026
Beratungsverlauf Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Inte-
12.11.2026 Vorberatung
gration
Rat 17.11.2026 Entscheidung
Betreff:
Mittelbereitstellung für Integrationsmaßnahmen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und In-
tegration für das Jahr 2027
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) stellt Mittel in Höhe von bis zu
200,00 € zur finanziellen Beteiligung an Unterstützungsangeboten im Rahmen von Einzelaktionen
und –projekten mit dem Ziel der Integration zur Verfügung. Diese Mittel können im Rahmen der
Teilnahme an diesen Projekten bzw. Veranstaltungen durch jedes Mitglied des ACI mit Zustimmung
der Vorsitzenden oder stellvertretenden Person frei vergeben werden.
2. Der ACI stellt Mittel in Höhe von bis zu 100,00 € zur Teilnahme an Schulungen/ Seminaren für die
Mitglieder des ACI mit dem Ziel der Wissensförderung für die Arbeit im Ausschuss zur Verfügung.
Die Mittel können für die Teilnahme an diesen Schulungen/ Seminaren durch Mitglieder mit Zustim-
mung der Vorsitzenden oder stellvertretenden Person abgerufen werden.
3. Der ACI stellt Mittel in Höhe von bis zu 1.000,00 € zur Teilnahme an Gruppenschulungen/ -semi-
naren für die Mitglieder des ACI mit dem Ziel der Wissensförderung für die Arbeit im Ausschuss zur
Verfügung. Die Mittel können für die Teilnahme an diesen Schulungen/Seminaren mit Zustimmung
von mindestens der Hälfte der Mitglieder des ACI abgerufen werden
4. Der ACI stellt Mittel in Höhe von bis zu 500,00 € für die Organisation eines Iftars im
Ramadan zu Verfügung.
5. Der ACI stellt Mittel in Höhe von bis zu 500,00 € für die Durchführung einer Aktion im Rahmen
der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2027 zur Verfügung.
Begründung der Vorlage:
1. Freie Mittel
Für die Beteiligung an Unterstützungsangeboten im Rahmen von Einzelaktionen und –projekten
stellt der ACI freie Mittel zur Verfügung. Häufig sind Mittel in geringer Höhe spontan hilfreich um zum
Gelingen einer Veranstaltung beizutragen oder die Teilhabe von Menschen mit internationaler Fa-
miliengeschichte zu fördern bzw. erst zu ermöglichen (z.B. Eintrittsgeld, Teilnahme an caritativen
Maßnahmen usw.). Auch kann auf das Thema Integration durch Unterstützung in geringem Umfang
und Präsenz aufmerksam gemacht werden. Aus diesen Mitteln soll unbürokratisch und flexibel eine
finanzielle Beteiligung an Projekten und Veranstaltungen zur Integrationsförderung allen Mitgliedern
des ACI ermöglicht werden. Eine Freigabe von bis zu 200,00 € kann durch jedes Mitglied mit Zu-
stimmung der Vorsitzenden oder einer stellvertretenden Person erfolgen.
2. Schulung und Seminarteilnahme
Durch die Teilnahme an Schulungen/ Seminaren können die Mitglieder des ACI neues, fachlich re-
levantes Wissen erlangen, was eine erfolgreiche Arbeit im Ausschuss fördert. Auch dienen Schu-
lungen und Informationsangebote zusätzlich der Vernetzung und dem Austausch. Finanzielle Mittel
in Höhe von bis zu 100,00 € können für die Teilnahme an Schulungen/ Seminaren durch Mitglieder
des ACI mit Zustimmung der Vorsitzenden oder einer stellvertretenden Person abgerufen werden.
Bei höheren Kosten für Einzelbuchungen ist ein Beschluss erforderlich.
3. Gruppenschulung und Gruppenseminarteilnahme
Durch die Teilnahme an Schulungen/ Seminaren können die Mitglieder des ACI neues, fachlich re-
levantes Wissen erlangen, was eine erfolgreiche Arbeit im Ausschuss fördert. Auch dienen Schu-
lungen und Informationsangebote zusätzlich der Vernetzung und dem Austausch. Finanzielle Mittel
in Höhe von bis zu 1.000,00 € können für die Teilnahme an Gruppenschulungen/-seminaren durch
Zustimmung von mindestens der Hälfte der Mitglieder des ACI abgerufen werden. Bei höheren Kos-
ten für Einzelbuchungen ist ein Beschluss erforderlich.
4. Veranstaltung Iftar
Der Ramadan 2027 findet vom 8. Februar bis zum 9. März 2027 statt. Dieser wird auch von vielen
gläubigen Muslimen in Nettetal eingehalten. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang wird gefas-
tet, am Abend treffen sich dann Familien und Freund*innen zum gemeinsamen Fastenbrechen. Der
ACI veranstaltet ein Fastenbrechen im Ramadan und stellt dafür finanzielle Mittel in Höhe von
500,00 € zur Verfügung.
5. Internationale Wochen gegen Rassismus
Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2027 finden vom 5. bis 21. März 2027 unter dem
Motto „100 % Menschenwürde. Zukunft bunt gestalten.“ statt. Der Ausschuss für Chancengerech-
tigkeit und Integration möchte sich mit einer eigenen Aktion an den Internationalen Wochen gegen
Rassismus beteiligen und damit ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus und für Menschenwürde
setzen. Die bereitgestellten Mittel sollen für die konkrete Ausgestaltung und Durchführung der Aktion
verwendet werden. Die Planung und Umsetzung erfolgt durch den Ausschuss für Chancengerech-
tigkeit und Integration.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten)
☒ Städtischer Haushalt ☐ Wirtschaftsplan NetteBetrieb
☒ Freiwillige Leistung ☐ Pflichtige Leistung
☐ Vertraglich vereinbart
Auswirkungen auf:
Kostenträger 1.100.05.03.03
Bezeichnung Integration
Aus dem o. g. Budget werden dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 5.880,00 €
zur Verfügung gestellt. Vorliegend handelt es sich um einen Grundsatzbeschluss, der die finanziellen
Rahmenbedingungen für Einzelmaßnahmen im Haushaltsjahr 2027 festlegt. Der konkrete Mittelab-
gang lässt sich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht in voller Höhe beziffern, da er sich im
Verlauf des Haushaltsjahres in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Umfang der durchgeführten
Einzelmaßnahmen ergibt.
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☒ Bereits im Plan berücksichtigt ☐ Abweichung zur bisherigen Planung
Über-/Außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ☐ Ja ☒ Nein
Voraussichtliche Folgekosten (Mieten, Aufwandserstattung) für den städtischen Haushalt bei Ver-
anschlagung im Wirtschaftsplan:
☐ Nein
☐ Ja, ab Haushaltsjahr: Höhe, jährlich (€):
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
☒ Keine Bedenken
Im Rahmen der Haushaltssperre dürfen seit dem 27.10.2026 nur noch Aufträge erteilt und Aufwen-
dungen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung eine rechtliche Verpflichtung be-
steht oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Bei den beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um eine Konkretisierung des für 2027 beste-
henden Budgets in Höhe von 5.880 €. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht für alle Maßnahmen abseh-
bar, wann die Auszahlungsverpflichtung im kommenden Jahr entstehen wird. Es ist davon auszu-
gehen, dass sich die Haushaltssperre nicht auf das gesamte Haushaltsjahr 2027 erstrecken wird.
Bis auf weiteres wird daher das Budget auf die für die beschriebenen Maßnahmen benötigten Mit-
tel von gesamt 2.300 € begrenzt und insoweit genehmigt.
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