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Errichtung eines Erinnerungsortes „10 plus 1 Bäume für die Opfer rechter Gewalt“ in Nettetal

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Nettetal
Datum2026-11-12
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Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen öffentlich 1280/2025-30 Geschäftsbereich Geschäftsbereich C - Soziales, Recht und Ordnung Federführung Soziale Betreuung, Asyl und Wohnungs- lose Datum 15.09.2026 Beratungsverlauf Termin Beratungsaktion Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Inte- 12.11.2026 Entscheidung gration Betreff: Errichtung eines Erinnerungsortes „10 plus 1 Bäume für die Opfer rechter Gewalt“ in Nettetal Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, die Initiative des Landesinte- grationsrates NRW „10 plus 1 Bäume für die Opfer rechter Gewalt“ in Nettetal umzusetzen. In Abstimmung mit dem NetteBetrieb, Bereich Stadtgrün, werden hierfür elf Bäume zu einem Stück- preis von voraussichtlich 50 bis 100 Euro angeschafft und gepflanzt. Ergänzend wird eine Gedenk- tafel mit den Namen der zehn Opfer des NSU sowie einem erläuternden Text aufgestellt. Für die Gedenktafel werden Kosten in Höhe von voraussichtlich 800 € veranschlagt. Die Kosten für die Bäume betragen voraussichtlich 1.100 €. Die Pflanzung der Bäume soll im Rahmen der Jubiläumspflanzung Anfang 2027 erfolgen. Als Stand- ort ist der Windmühlenbruch vorgesehen. Es wird beschlossen, dem NetteBetrieb einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.900 € zur Umsetzung des Projekts 10+1 im Namen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) zu gewähren. Der Zuschuss dient insbesondere der Beschaffung und Pflanzung der vorgesehenen Bäume, sowie der Beschaffung einer Gedenktafel. Begründung der Vorlage: Der Landesintegrationsrat NRW hat die Kampagne „10 plus 1 Bäume für die Opfer rechter Gewalt“ initiiert. Ziel der Kampagne ist es, in den Kommunen sichtbare Erinnerungsorte zu schaffen und damit ein Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus sowie für eine vielfältige und gleich- berechtigte Gesellschaft zu setzen. Das Konzept sieht die Pflanzung von insgesamt elf Bäumen vor. Zehn Bäume erinnern an die zehn Menschen, die durch die rechtsextremistische Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ermordet wurden. Ein elfter Baum steht stellvertretend für die zahlreichen weiteren Opfer rassistischer und rechter Gewalt. Eine Gedenktafel soll über die Bedeutung des Erinnerungsortes informieren. Der Landesintegrationsrat NRW stellt Kommunen zur Umsetzung der Kampagne einen Musteran- trag sowie Informationen zur Gestaltung und Umsetzung zur Verfügung. Inzwischen haben zahlrei- che Kommunen in Nordrhein-Westfalen entsprechende Erinnerungsorte geschaffen. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möchte die Initiative aufgreifen und auch in Nettetal einen dauerhaften Erinnerungsort schaffen. Mit der Pflanzung der elf Bäume soll an die Opfer rechter Gewalt erinnert und zugleich ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus und Rechtsex- tremismus gesetzt werden. Der Erinnerungsort soll dazu beitragen, die Auseinandersetzung mit ras- sistischer und rechter Gewalt in Nettetal zu fördern und die Bedeutung eines respektvollen und gleichberechtigten Zusammenlebens sichtbar zu machen. Die notwendigen Absprachen bzgl. der Pflanzung, Pflege und Standortbestimmung wurden bereits mit der zuständigen Stelle - dem NetteBetrieb Stadtgrün – getroffen Von den dem ACI ursprünglich zur Verfügung gestellten 5.880,00 € sind aktuell noch über 5.000,00 € vorhanden. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten) ☒ Städtischer Haushalt ☐ Wirtschaftsplan NetteBetrieb ☒ Freiwillige Leistung ☐ Pflichtige Leistung ☐ Vertraglich vereinbart Auswirkungen auf: Kostenträger 1.100.05.03.03 Bezeichnung Integration ☒ Bereits im Plan berücksichtigt ☐ Abweichung zur bisherigen Planung Ergebnis-/ Er- Aktuelles Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr folgsplan Aufwand (€) 1.900,00 Ertrag (€) Finanz-/ Vermö- Aktuelles Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr gensplan Auszahlung (€) 1.900,00 Einzahlung (€) Über-/Außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ☐ Ja ☒ Nein Voraussichtliche Folgekosten (Mieten, Aufwandserstattung) für den städtischen Haushalt bei Ver- anschlagung im Wirtschaftsplan: ☐ Nein ☐ Ja, ab Haushaltsjahr: Höhe, jährlich (€): Stellungnahme des Stadtkämmerers: ☒ Keine Bedenken Im Rahmen der Haushaltssperre dürfen seit dem 27.10.2026 nur noch Aufträge erteilt und Aufwen- dungen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung eine rechtliche Verpflichtung be- steht oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1280/2025-30 Seite 2 von 3 Die Anschaffung wurde bereits deutlich vor Inkrafttreten der Haushaltssperre geplant und intern abgestimmt, so dass der freiwilligen Leistungen im Sinne des Vertrauensschutzes zugestimmt wird. Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1280/2025-30 Seite 3 von 3

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