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Vorstellung des Entlassmanagements an den KKHB Kreiskliniken Herford-Bünde

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TypNotiz
GemeindeStadt Herford
Datum2026-11-11
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HANSESTADT HERFORD Vorlage Die Bürgermeisterin öffentlich Bildung, Jugend und Soziales Nummer: SB/5/2026 Herford, 08.10.2026 Vorblatt für Verwaltungsvorlage Beratungsfolge Termin Behandlung Seniorenbeirat 11.11.2026 Kenntnisnahme Thema/Beratungsgegenstand Vorstellung des Entlassmanagements an den KKHB Kreiskliniken Herford- Bünde Rechtsgrundlage: § 39 Abs. 1a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) Fachliche Zielsetzung: Information des Seniorenbeirates über die Organisation und Vorgehensweise des Entlassmanagements an den KKHB Kreiskliniken Herford-Bünde Darstellung der Historie: entfällt Perspektive: entfällt Auswirkung auf den Klimaschutz / Ziele des Klimaschutzkonzeptes: keine Vorlage SB/5/2026 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Nein Ja Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan Bezeichnung/ Nr. Ergebnisplan/ Erfolgsplan lfd. Jahr Folgejahr/e Erträge EUR Personalkosten (zusätzlich) Sachkosten Abschreibung Zinsaufwand Summe Aufwand EUR 0,00 € 0,00 € Saldo 0,00 € 0,00 € Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan Finanzplan/ Investitionsplan lfd. Jahr Folgejahr/e Bezeichnung/ Nr. Einzahlungen Fördermittel Einzahlungen Beiträge etc. investive Auszahlungen Saldo 0,00 € 0,00 € Im Plan vorgesehen ÜPL/APL bereitzustellen einzuplanen Folgejahr/e Anmerkungen Erläuterungen zum Finanzkasten: 1. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Bei Bedarf können Zeilen hinzugefügt werden. 2. Für die Folgejahre ist nur der Wert des ersten Jahres anzugeben. Gravierende Änderungen der Folgejahre können bei Anmerkungen benannt werden. 3. Personalkosten sollten nur angegeben werden, wenn die Aufgabe nicht mit vorhandenem Personal erledigt werden kann. Werte nach KGST. 4. Berechnung der Abschreibung nach dem Bewertungsleitfaden der Stadt Herford. ggfls. Rücksprache mit der Anbu 5. Für die Ermittlung des Zinsaufwandes sollte vereinfacht mit 2% Verzinsung gerechnet werden. F ormel: Anschaffungswert-Drittmittel/2 * 2% Verzinsung Vorlage SB/5/2026 Seite 3 Sachverhalt: Der Seniorenbeirat verfolgt seit mehreren Legislaturperioden die unterschiedliche Vorgehensweise bei Entlassungen von Patienten nach stationären Krankenhausaufenthalt. Es entstand der Wunsch, die Organisation und Vorgehensweise des Entlassmanagements am Krankenhaus näher kennenzulernen. Die zentrale Rechtsgrundlage für das Entlassmanagement im Krankenhaus ist § 39 Abs. 1a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Krankenhäuser sind nach dieser Vorschrift gesetzlich verpflichtet, für eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten nach dem stationären Klinikaufenthalt zu sorgen. Die praktische Ausgestaltung und Umsetzung werden durch weitere Regelungen bestimmt, wie etwa den Rahmenvertrag Entlassmanagement des GKV-Spitzenverbandes, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG). Dieser regelt die konkreten Abläufe, Fristen, standardisierten Prüfungen und den Datenaustausch zwischen Kliniken, Ärzten und Krankenkassen. Frau Andrea Jung, Leitung des Entlassmanagements an den KKHB Kreiskliniken Herford-Bünde, stellt das Entlassmanagement in der Sitzung vor. Um Kenntnisnahme wird gebeten. i.V. Patrick Puls (Beigeordneter)

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