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Vorstellung des Entlassmanagements an den KKHB Kreiskliniken Herford-Bünde
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Herford |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
HANSESTADT HERFORD Vorlage
Die Bürgermeisterin
öffentlich
Bildung, Jugend und Soziales
Nummer: SB/5/2026
Herford, 08.10.2026
Vorblatt für Verwaltungsvorlage
Beratungsfolge Termin Behandlung
Seniorenbeirat 11.11.2026 Kenntnisnahme
Thema/Beratungsgegenstand
Vorstellung des Entlassmanagements an den KKHB Kreiskliniken Herford-
Bünde
Rechtsgrundlage:
§ 39 Abs. 1a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V)
Fachliche Zielsetzung:
Information des Seniorenbeirates über die Organisation und Vorgehensweise des
Entlassmanagements an den KKHB Kreiskliniken Herford-Bünde
Darstellung der Historie:
entfällt
Perspektive:
entfällt
Auswirkung auf den Klimaschutz / Ziele des Klimaschutzkonzeptes:
keine
Vorlage SB/5/2026 Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Nein Ja
Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan
Bezeichnung/ Nr.
Ergebnisplan/ Erfolgsplan lfd. Jahr Folgejahr/e
Erträge EUR
Personalkosten (zusätzlich)
Sachkosten
Abschreibung
Zinsaufwand
Summe Aufwand EUR 0,00 € 0,00 €
Saldo 0,00 € 0,00 €
Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan
Finanzplan/ Investitionsplan lfd. Jahr Folgejahr/e
Bezeichnung/ Nr.
Einzahlungen Fördermittel
Einzahlungen Beiträge etc.
investive Auszahlungen
Saldo 0,00 € 0,00 €
Im Plan vorgesehen
ÜPL/APL bereitzustellen
einzuplanen Folgejahr/e
Anmerkungen
Erläuterungen zum Finanzkasten:
1. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung.
Bei Bedarf können Zeilen hinzugefügt werden.
2. Für die Folgejahre ist nur der Wert des ersten Jahres anzugeben.
Gravierende Änderungen der Folgejahre können bei Anmerkungen benannt werden.
3. Personalkosten sollten nur angegeben werden, wenn die Aufgabe nicht mit
vorhandenem Personal erledigt werden kann. Werte nach KGST.
4. Berechnung der Abschreibung nach dem Bewertungsleitfaden der Stadt Herford.
ggfls. Rücksprache mit der Anbu
5. Für die Ermittlung des Zinsaufwandes sollte vereinfacht mit 2% Verzinsung gerechnet werden.
F ormel: Anschaffungswert-Drittmittel/2 * 2% Verzinsung
Vorlage SB/5/2026 Seite 3
Sachverhalt:
Der Seniorenbeirat verfolgt seit mehreren Legislaturperioden die unterschiedliche
Vorgehensweise bei Entlassungen von Patienten nach stationären
Krankenhausaufenthalt. Es entstand der Wunsch, die Organisation und Vorgehensweise
des Entlassmanagements am Krankenhaus näher kennenzulernen.
Die zentrale Rechtsgrundlage für das Entlassmanagement im Krankenhaus ist § 39 Abs.
1a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Krankenhäuser sind nach dieser Vorschrift
gesetzlich verpflichtet, für eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten nach dem
stationären Klinikaufenthalt zu sorgen. Die praktische Ausgestaltung und Umsetzung
werden durch weitere Regelungen bestimmt, wie etwa den Rahmenvertrag
Entlassmanagement des GKV-Spitzenverbandes, der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG).
Dieser regelt die konkreten Abläufe, Fristen, standardisierten Prüfungen und den
Datenaustausch zwischen Kliniken, Ärzten und Krankenkassen.
Frau Andrea Jung, Leitung des Entlassmanagements an den KKHB Kreiskliniken
Herford-Bünde, stellt das Entlassmanagement in der Sitzung vor.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
i.V. Patrick Puls
(Beigeordneter)
Text aus PDF extrahiert